Reform der sogenannten Endverbleibskontrolle beim Export von Rüstungsgütern
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion der DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beschränkt sich bei der Kontrolle des Verbleibs von ins Ausland gelieferten Rüstungsgütern bislang auf die schriftliche Zusage des Empfängers, die gelieferten Güter nicht ohne vorherige Rückfrage weiter zu exportieren. Zahlreiche Fälle in der Vergangenheit – wie das Auftauchen von Sturmgewehren des Typs G36 in Georgien und Libyen oder von Milan-Panzerabwehrraketen in Libyen – verdeutlichen, dass dieser Versuch einer Kontrolle unzureichend ist. Alternativen zum deutschen System existieren. So vereinbaren beispielsweise die USA mit den Empfängern ihrer Rüstungsgüter das Recht auf eine Vor-Ort-Kontrolle.
Die Bundesregierung hat mittlerweile erkannt, dass die deutsche Endverbleibskontrolle die illegale Weitergabe von gelieferten Gütern nicht wirksam behindert. Im Vorwort zum Rüstungsexportbericht 2013 formulierte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, daher: „So wird innerhalb der Bundesregierung gegenwärtig über mögliche Verbesserungen bei der Endverbleibskontrolle, einschließlich der möglichen Durchführung sogenannter Post-shipment-Kontrollen, diskutiert – ein Thema, dass vor allem für den besonders sensiblen Bereich der Kleinwaffen, aber auch darüber hinaus, außerordentlich relevant ist.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Tatbestände haben die Bundesregierung veranlasst, eine Reform der Endverbleibskontrolle (in der Folge kurz: „Reform“) zu diskutieren?
Bis wann plant die Bundesregierung die Einführung neuer Verfahren der Endverbleibskontrolle?
Hat die Bundesregierung bereits Konsultationen, z. B. mit Vertreterinnen und Vertretern der Rüstungsindustrie (inkl. Interessensverbänden der Rüstungsindustrie) und/oder mit potentiellen Empfängern deutscher Rüstungsgüter durchgeführt, und wenn ja, wann, und mit wem in welchem Format?
Haben Vertreterinnen und Vertreter der Rüstungsindustrie eigene Vorschläge zur Reform der Bundesregierung unterbreitet, und falls ja, welchen Unternehmen bzw. Organisationen o. Ä. gehören sie an, und in welcher Form (schriftlich oder mündlich) wurden diese Vorschläge unterbreitet?
Hat die Bundregierung Kontakt zu den mit dem Thema Rüstungsexport beschäftigten Nichtregierungsorganisationen – national wie international – aufgenommen, um von diesen Vorschläge und/oder Beratung bezüglich der Reform zu erhalten?
Falls ja, wer sind diese Organisationen, und wann hat die Bundesregierung zu ihnen Kontakt aufgenommen?
Falls nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf diese Expertise?
Hat die Bundesregierung externe Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Reform hinzugezogen bzw. beauftragt, bzw. plant die Bundesregierung externe Beraterinnen und Berater hinzuziehen bzw. zu beauftragen, und falls ja, welche Unternehmen, Kanzleien u. a. waren dies bzw. werden dies sein, und welche Kosten waren damit verbunden bzw. werden voraussichtlich damit verbunden sein?
Welche Endverbleibskontrollsysteme welcher anderen Staaten hat die Bundesregierung im Hinblick auf die eigene Diskussion studiert, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gelangt?
Welche unterschiedlichen Modelle der Endverbleibskontrolle werden gegenwärtig zwischen den beteiligten Ressorts diskutiert?
Welche weiteren Kontrollinstrumente neben der Vor-Ort-Kontrolle sind der Bundesregierung bekannt?
Welche davon werden gegenwärtig diskutiert?
Welche Einrichtungen der Bundesregierung (Botschaften, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle u. a.) kommen aus Sicht der Bundesregierung generell zur Durchführung einer Endverbleibskontrolle vor Ort infrage?
Hält die Bundesregierung das „Blue Lantern Program“ der USA für ein geeignetes Instrument zur Sicherung des Endverbleibs?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Einführung eines analogen Systems in Deutschland?
Sind der Bundesregierung andere Beispiele für eine Endverbleibskontrolle vor Ort aus anderen Ländern bekannt, die die Rüstungsexporte oder andere sensible Exporte betreffen?
Ist die Dienstanweisung für Militärattachés aus dem Jahr 2010, nach der diese auch kommerzielle Rüstungsexporte zu begleiten bzw. zu unterstützen haben (ARD-Sendung „Kontraste“, 5. September 2013), weiterhin in Kraft?
Falls ja, ist eine Neufassung der Anweisung geplant, und wann wird diese gegebenenfalls in Kraft treten?
Gelten ähnliche Dienstanweisungen im Hinblick auf kommerzielle Rüstungsexporte auch für vom Auswärtigen Amt gestelltes diplomatisches Personal?
Sofern nein, fallen kommerzielle Rüstungsexporte nach Auffassung der Bundesregierung in den Bereich des allgemeinen Exports, den deutsche Botschaften bzw. ihr Personal zu unterstützen beauftragt sind?
Unterstützen bzw. begleiten neben den Militärattachés Angehörige der deutschen Botschaften in irgendeiner Form kommerzielle Rüstungsexporte, und falls ja, wie sieht diese Unterstützung bzw. Begleitung im Detail aus?
Welche Treffen zwischen dem diplomatischen Personal in den deutschen Botschaften und Vertretern deutscher Rüstungskonzerne haben seit dem 17. Dezember 2013 stattgefunden (bitte unter Angabe des Gastlandes, der Stellenbezeichnung des diplomatischen Vertreters, des Namens des Rüstungsunternehmens, dem Ort des Treffens – z. B. Botschaft, Messe o. Ä. – und des Datums)?