[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3016
18. Wahlperiode 29.10.2014Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping,
Jan Korte, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, Harald Weinberg, Birgit Wöllert,
Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Mögliche Datenschutzprobleme und technische Unsicherheiten bei der
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Vor fast elf Jahren wurde in § 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum
1. Januar 2006 gesetzlich festgelegt. Diese Umsetzung scheiterte jedoch
genauso wie viele Tests und Feldversuche (
www.heise.de/newsticker/meldung/
Elektronische-Gesundheitskarte-Die-Noete-der-Macher-197574.html). Das
Projekt eGK erfuhr seitdem als Reaktion sowohl auf technische Schwierigkeiten als
auch auf den Widerstand bei Patienten- und Ärzteorganisationen eine lange
Reihe an Veränderungen (
www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/
elektronische_gesundheitskarte/details_egk/zurueck/
elektronischegesundheitskarte/artikel/stoppen-sie-die-elektronische-gesundheitskarte-jetzt/
oder auch
www.stoppt-die-e-card.de/).
Das Hauptziel, mittels der eGK eine stärkere und zumeist onlinebasierte
Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen herzustellen und den Fluss
behandlungsrelevanter Daten zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und
auch Krankenkassen zu ermöglichen, ist jedoch bei den Betreibern und
Unterstützern des Projekts unverändert geblieben (
www.gematik.de/cms/media/
infomaterialpresse/Vernetzung_im_Gesundheitswesen_-_Haeufige_Fragen_
Stand_Mai_2013.pdf).
Eine Speicherung auf der Karte selbst oder auf anderen dezentralen
Speichermedien, die in den Händen der Versicherten sind, wurde für die allermeisten
Anwendungen als Alternative zu serverbasierter Speicherung bereits zu einem
frühen Zeitpunkt verworfen (
www.bitkom.org/de/themen/37207_59752.aspx).
Stattdessen wird eine Telematik-Infrastruktur geplant und aufgebaut, bei der der
Gesundheitskarte eine Art Schlüsselfunktion zukommen soll. Als erste
Onlineanwendung ist der Stammdatenabgleich vorgesehen; weitere Anwendungen,
wie zum Beispiel die Fachanwendung „Arzneimitteltherapiesicherheit“, die
auch eine Onlinespeicherung in einem Fachdienst vorsehen, sollen folgen
(
www.aerzteblatt.de/archiv/159556/Arzneimitteltherapiesicherheit-
Projektgewinnt-Konturen).
Der Geschäftsführer der Gematik, Prof. Dr. Arno Elmer, erklärte zwar auf dem
Deutschen Ärztetag im Juni 2014, dass es keinen zentralen Server gäbe, die eGK
ein reines Vernetzungsprojekt sei und die Daten genau da blieben, wo sie seien,
also in der Arztpraxis bzw. in der Klinik (
www.aerzteblatt.de/pdf/111/23/
a1066.pdf). In einem Schreiben an die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen
Bundestag vom 25. August 2014 stellt die Gematik-Pressestelle allerdings klar, dass
Drucksache 18/3016 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeauch Fachanwendungen in Planung seien, die eine „Speicherung an zentraler
Stelle“ erforderlich machen würden.
Gerade diese zentralen oder onlinebasierten Speicherungen auf vernetzten
Servern erzeugen bei etlichen Datenschützern sowie bei Patienten- und
Ärzteorganisationen Skepsis. Diese begründet sich unter anderem in der Sorge, dass die
Sicherheit der Patientendaten auf zentralen Servern oder durch eine Telematik-
Infrastruktur, die größtenteils auf Onlinezugriff basiert, trotz aller technischen
Vorkehrungen der Gematik Angriffen von Hackern oder auch dem Zugriff von
Behörden ausgesetzt sein kann (
www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/
gesundheitskarte/article/856442/e-card-nav-nordrhein-sieht-daten-gefahr.html).
Eine Gefährdung der Daten existiert nicht nur, wenn die Daten auf einem oder
mehreren Zentralservern liegen, sondern auch wenn mittels der eGK online auf
Daten zugegriffen werden kann, die auf einer Vielzahl an Rechenzentren sowie
auf Rechnern in Kliniken, Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen liegen.
Sind diese online vernetzt und besteht Zugriff auf Daten auf anderen Rechnern,
könnten sämtliche Patientendaten aller Versicherten von einer großen Zahl an
Schnittstellen abgerufen und missbraucht werden. Die Zahl der Rechner, auf
denen diese Daten gespeichert sind, ist dafür unerheblich. Denn wenn der
Schlüssel in falsche Hände geraten ist, können die sensiblen Daten von einem
Zugriffspunkt abgerufen werden.
Geplant ist für einen späteren Zeitpunkt die Einführung einer gemeinsamen
elektronischen Patientenakte, in der die Behandlungsdokumentationen
sämtlicher Ärztinnen und Ärzte Eingang finden (
www.gematik.de/cms/media/
infomaterialpresse/Vernetzung_im_Gesundheitswesen_-_Haeufige_Fragen_
Stand_Mai_2013.pdf). Zur Freischaltung dieser Sammlung an Patientendaten
mittels der eGK sollen die Versicherten nach jetziger Planung eine
Geheimnummer (PIN) einzugeben haben. Falls Versicherte diese Nummer vergessen oder
die Gesundheitskarte verloren wird, könnten auf Servern hinterlegte
Zweitschlüssel oder Kopien der eGK dazu dienen, dass weiterhin auf die
gespeicherten Daten zugegriffen werden kann. Sollten solche Zweitschlüssel oder Kopien
in die Hände von Unbefugten gelangen oder sollten sich Unbefugte anderweitig
Zugang zur Telematik-Infrastruktur verschaffen, könnten sie von jedem
beliebigen Punkt des Systems, so z. B. von einer der ca. 150 000 Arztpraxen aus, die
Patientendaten dieser Versicherten einsehen. Ein solcher Zugriff könnte durch
Hacker, aber auch durch Behörden, Geheimdienste oder Krankenkassen
erfolgen (vgl.
www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte). Gesellschafter der
Gematik sprachen im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages
davon, dass bei Verlust der Karte aus eben diesen Überlegungen auf
Zweitschlüssel verzichtet werden sollte, dies aber zu einem Datenverlust führe.
Diejenigen, die die eGK befürworten und betreiben, betonen die angeblich
überlegene Sicherheitsarchitektur des Projekts eGK. So erklärte Gematik-
Geschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer, dass das Sicherheitsniveau der Telematik-
Infrastruktur weit oberhalb von Onlinebanking-Anwendungen liegen solle (www.
aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/868655/
medizinrechtstag-telematik-soll-sicherer-online-banking.html). Google zeigt
für die Stichworte „Onlinebanking“ und „Missbrauch“ über hunderttausend
Treffer an.
Auch andere Systeme, bei denen es auf höchste Sicherheit ankommt, sind in den
letzten Jahren Opfer von Datendiebstahl und Hackerangriffen geworden.
Anfang September 2014 wurde bekannt, dass russische Hacker rund 1,2 Milliarden
Einwahlkombinationen für Internetprofile erbeuteten (
www.computerbild.de/
artikel/cb-Aktuell-Sicherheit-Russische-Online-Banking-Profildaten-
10503737.html). Vor drei Jahren gelangten 24 000 Geheimakten des US-
Verteidigungsministeriums Pentagon in die Hände von Hackern (
www.spiegel.de/
politik/ausland/cyberangriff-hacker-erbeuten-tausende-pentagon-geheimdaten-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3016a-774553.html). Auch die von der Gematik mit der Weiterentwicklung der eGK
beauftragte Telekom (
www.stern.de/digital/online/telekom-e-mail-
centerhacker-konnten-wochenlang-in-postfaechern-schnueffeln-1846881.html)
ist schon vielfach selbst Opfer von Hackerangriffen geworden.
Gesundheitsdaten sind zunehmend das Ziel von Hackerangriffen, denn ihr Verkauf
verspricht besonders hohe Gewinne. Die US-Bundespolizei FBI hat alle
Dienstleister im amerikanischen Gesundheitssektor aufgefordert, sich besser gegen
Attacken aus dem Netz zu schützen. Kurz zuvor waren chinesische Hacker in
das Netzwerk einer der größten amerikanischen Klinikketten eingedrungen und
konnten die Behandlungsdaten von 4,5 Millionen Patientinnen und Patienten
erbeuten (
www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/cyber-
kriminalitaethacker-sind-scharf-auf-gesundheitsdaten/10843826.html). Im Jahr 2011 wurden
über 600 000 österreichische Patientendaten gestohlen. Es sei bezeichnend, dass
gerade in der E-Medikations-Pilotregion Tirol ‚ein Malheur dieser
Größenordnung‘ passiert sei, meint der Vizepräsidenten der Wiener Ärztekammer
(
www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gesundheitspolitik_international/
article/672506/hacker-stehlen-oesterreich-600000-patientendaten.html). Auch
eine privat finanzierte wirtschaftsanalytische Studie hat Gesundheitsdaten als
besonders begehrtes Hackerziel ausgemacht (
www.itespresso.de/2014/03/27/
hacker-schwarzmaerkte-wachsen-so-schnell-wie-nie/).
Zudem ist angesichts der rasanten technischen Entwicklung selbst ein heute
angeblich fast sicheres System in naher Zukunft schnell wieder höchst gefährdet.
So gibt die Gematik zu, dass die „Sicherheitsmechanismen zum Schutz gegen
potenzielle Angreifer laufend technisch weiterentwickelt werden“ müssen und
das System der Telematikinfrastruktur technisch fortlaufend angepasst und
erweitert werden muss (
www.gematik.de/cms/media/dokumente/
pressematerialien/dokumente_1/18092013_-_gematik-Stellungnahme_zu_
Telematikinfrastruktur_und_NSA-UEberwachungsskandal.pdf). So ist geplant,
eine zweite Generation der elektronischen Karten bis zum Jahr 2018
auszugeben. Da die Kosten der neuen Karten ein Vielfaches im Vergleich zu den
bisherigen Krankenversichertenkarten betragen, werden die gesetzlichen
Krankenkassen erneut mehrere hundert Millionen Euro dafür ausgeben müssen.
Doch auch modernste Verschlüsselungstechnologien schützen die Daten nur
dann, wenn der Schlüssel und die zugrunde liegende Sicherheitsarchitektur nicht
solchen Organisationen bekannt sind, die diese Daten ausspähen wollen. So
verunsichern Berichte von Fachleuten, denen zufolge die Gematik ausgerechnet auf
das neue Elliptic Curve Cryptography-Verschlüsselungsverfahren ECC
umstellen wollen, das federführend vom amerikanischen Geheimdienst NSA
entwickelt worden sei (
www.ocmts.de/egk/html/3_megagefahren.html).
Anwendungen wie die elektronische Patientenakte sollen nach bisherigem Stand
zwar zu den „freiwilligen Anwendungen“ gehören (
www.fiff.de/publikationen/
broschueren/fiff-egk-broschuere-ii/2-grundlagen-der-
elektronischengesundheitskarte), doch bleibt unklar, wie die Einwilligung und Freiwilligkeit in
der Praxis umgesetzt werden, wie informiert oder unter welchem Druck die
Patientinnen und Patienten ihre Einwilligung abgeben werden.
Laut Gematik-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer müssten Patientinnen
und Patienten zwar selbst entscheiden, welche Daten als Notfalldaten oder für
bestimmte andere Ärzte vorgehalten werden sollen (siehe „Ärzte Zeitung“ vom
15. September 2014). Unklar bleibt dabei, ob diese Entscheidung der
Patientinnen und Patienten für jeden Einzelfall oder pauschal erfolgen, und ob eine
explizite Zustimmung der Patientinnen und Patienten für eine Speicherung
erforderlich sein soll oder ob nur bei explizitem Widerspruch die Speicherung
unterbleibt, die aber sonst zum Regelfall gehört.
Insbesondere stößt auf datenschutzrechtliche Bedenken, dass das eRezept
bereits von dieser Freiwilligkeit ausgenommen wurde und zu den Pflichtanwen-
Drucksache 18/3016 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedungen gehört (
www.gematik.de/cms/de/egk_2/anwendungen/anwendungen_
1.jsp). Dass die Selbstbestimmung über sensible Daten, wie ärztliche
Verordnungen, aus denen Krankheitsbilder und die Schwere der Erkrankungen
abgelesen werden können, ausgehebelt wird, stellt einen schweren Eingriff dar, da
diese Daten auch zur Stigmatisierung der versicherten Person führen können.
Für den Notfalldatensatz gilt selbstverständlich, dass das Auslesen des
Datensatzes ohne PIN-Eingabe der Versicherten erfolgt, da diese im Notfall oft nicht
dazu in der Lage wären. Auch für die Anlage und die Pflege des Datensatzes
sowie für das Löschen des Datensatzes beim Arzt soll nicht zwingend eine Eingabe
der persönlichen Geheimzahl vorgesehen werden (
www.bundesaerztekammer.de/
downloads/NFDM_Rechtsgutachen.pdf) und das Prinzip der Selbstbestimmung
und Freiwilligkeit auch hier teilweise ausgehebelt werden.
Trotz all dieser Bedenken wurde das eGK-Projekt von der Bundesregierung in
den vergangenen Wahlperioden immer weiter forciert. Ab dem 1. Januar 2015
sollen die alten Krankenversicherungskarten nicht mehr gültig sein. Obwohl
bislang keine Anwendung mit medizinischem Mehrwert eingeführt oder auch nur
in der näheren Planung ist, verschlang das Projekt bereits etwa 1 Mrd. Euro
(
www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/elektronische-gesundheitskarte-neue-
digitale-features-fuer-die-egk-a-982869.html). Der für das Jahr 2017 geplante
Umtausch der bisherigen Karten auf die neue Generation, die medizinisch
nutzbringende Anwendungen erst ermöglichen sollen, soll weitere hunderte
Millionen Euro kosten (
www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/
elektronischegesundheitskarte-verzoegerungen-kosten-milliarden-a-976014.html).
Die Einführung der neuen Karten erfolgte, ohne dass die Architektur der
vielzitierten nutzbringenden Anwendungen, wie eRezept, medizinische Fallakte
oder Patientenakte, überhaupt feststand.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des
Umsetzungsstands der eGK und des Zeitplans zukünftiger Anwendungen?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich geplanter
Anwendungen, die eine Onlinespeicherung oder eine Speicherung an anderer Stelle
als im Computer der Leistungserbringer („zentraler Stelle“) erforderlich
machen?
3. Kann die Bundesregierung Äußerungen von Gematik-Hauptgeschäftsführer
Prof. Dr. Arno Elmer bestätigen, nach denen es „keinen zentralen Server“
(
www.aerzteblatt.de/pdf/111/23/a1066.pdf) geben solle, dass es sich um ein
reines Vernetzungsprojekt handele und dass die Daten genau da blieben, wo
sie heute auch sind?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang aus Äußerungen der Gematik-Pressestelle, denen zufolge
Fachanwendungen, die eine Speicherung an zentraler Stelle erforderlich machen
oder eine Onlinespeicherung in einem Fachdienst vorsehen, für die Zukunft
vorgesehen bzw. nicht ausgeschlossen sind (aus einem Schreiben an die
Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag)?
5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Rahmen der Telematik-
Infrastruktur auch Speicherungen an zentraler Stelle bzw. über Onlinevernetzung
erfolgen werden?
6. Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung machbar und
wünschenswert, die elektronische Patientenakte zu realisieren und dabei ausschließlich
auf eine Netzstruktur zwischen den Leistungserbringern zu setzen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3016 7. Inwiefern soll es nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zukünftig ermöglicht werden,
dass Ärztinnen und Ärzte auf die Behandlungsunterlagen anderer
Behandlerinnen und Behandler online zugreifen können?
8. Inwiefern kann die Bundesregierung Äußerungen von Gematik-
Gesellschaftern bestätigen, denen zufolge noch nicht geklärt sei, ob die
Speicherung der elektronischen Patientenakte und Fallakten zentral oder dezentral
erfolgen solle?
9. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Onlinezugriff auf
die Patientendaten stark eingeschränkt wäre, wenn – wie von Gematik-
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer beschrieben – die
Patientendaten auf den Rechnern der einzelnen behandelnden Ärztinnen und Ärzte
sowie Kliniken verbleiben würden, diese aber außerhalb von Sprechzeiten
abgeschaltet würden und nicht am Netz bleiben?
10. Wie kann nach Erkenntnissen der Bundesregierung die eGK den für eine
Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung umfassenden Überblick über alle
verordneten oder selbst beschafften Medikamente liefern, wenn diese nicht
zentral gespeichert würden, sondern wenn die verordneten oder
empfohlenen Medikamente nur auf den Rechnern der einzelnen behandelnden
Ärztinnen und Ärzte gespeichert werden, diese Rechner aber nicht 24 Stunden
am Tag online zur Verfügung stehen?
11. Welche Verfahren sind vorgesehen für den Fall, dass Versicherte ihre PIN
vergessen?
12. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass dafür an irgendeiner
Stelle Zweitschlüssel hinterlegt werden, damit die Karte weiter verwendet
werden kann, ohne ausgetauscht zu werden, oder gilt das Prinzip „Karte
weg = Daten weg“, wie dies ein Gesellschafter der Gematik im Ausschuss
für Gesundheit des Deutschen Bundestages ausgedrückt hat, da nur so das
erwünschte Sicherheitsniveau gewährleistet werden könnte?
13. Welche Verfahren sind vorgesehen für den Fall, dass Versicherte ihre eGK
verlieren oder die Karte ausgetauscht werden muss?
14. Wie, und von wem sollen die auf der Karte gespeicherten Daten auf die neue
Ersatzkarte übertragen werden, und woher stammen die Informationen,
wenn wie geplant dereinst zum Beispiel eine Organspendeerklärung, ein
„Patientenfach“ sowie weitere Fachanwendungen auf der Karte gespeichert
werden sollen?
15. Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein Zweitschlüsselsatz hinterlegt
sein muss für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte den Code für ihren
Heilberufeausweis vergessen?
16. Kann die Bundesregierung hundertprozentig ausschließen, dass Unbefugte
nach Einführung der elektronischen Patientenakte an komplette Datensätze
einer großen Zahl von Patientinnen und Patienten gelangen können?
17. Welche Sicherheit kann die Bundesregierung den Versicherten geben, dass
sich weder Krankenkassen noch Behörden oder Unternehmen zukünftig
Zugriff zu einzelnen oder gesammelten Patientenakten verschaffen, wie dies
bei der Massenüberwachung im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung
geschehen ist oder bei den Maut-Daten geplant war?
18. Kann die Bundesregierung erklären, inwiefern es der Datensicherheit
dienen und insbesondere einen Schutz vor Hackern der Telematikinfrastruktur
bedeuten würde, wenn die elektronischen Patientenakten nicht auf einem
einzigen Server liegen, sondern verteilt auf den Rechnern der behandelnden
Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken?
Drucksache 18/3016 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Was bedeutet es nach Erkenntnissen der Bundesregierung für die
Datensicherheit, dass nach Auskunft von Gematik-Hauptgeschäftsführer Prof.
Dr. Arno Elmer die Daten genau da blieben, wo sie heute sind – beim Arzt,
beim Zahnarzt, im Krankenhaus und so weiter?
20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Hacker über die vernetzte
Struktur letztlich dennoch sämtliche Gesundheitsdaten einsehen, kopieren
und zusammenfügen und somit komplette Patientenakten stehlen könnten?
21. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von der Gematik eine
Umstellung auf das neue ECC(Elliptic Curve Cryptography)-
Verschlüsselungsverfahren geplant ist?
22. Stimmen Berichte, nach denen dieses Verschlüsselungsverfahren
federführend vom amerikanischen Geheimdienst NSA entwickelt wurde und dieser
auch viele Patente dazu hält?
23. Hält die Bundesregierung die Beteiligung der Firma Booz Company, einer
Ausgründung der US-Firma Booz Allen Hamilton (bei der Edward
Snowden im Auftrag der NSA als Systemadministrator tätig war), an der
Entwicklung von Sicherheitsverfahren für die eGK weiterhin für
unbedenklich?
24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wann das eRezept zu den
Pflichtanwendungen gemacht werden soll?
25. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass keinerlei weitere
Anwendungen zu Pflichtanwendungen für alle Versicherte erklärt werden?
26. Sind der Bundesregierung Einzelheiten zu dem vorgesehenen Verfahren
bekannt, wie die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten bezüglich
der Speicherung von Gesundheitsdaten erfolgen soll?
Soll für die Einwilligung zur Speicherung eine explizite Zustimmung der
Patientinnen und Patienten oder umgekehrt ein expliziter Widerspruch
erforderlich gemacht werden?
Soll die Einwilligung für jeden Einzelfall oder pauschal erfolgen?
27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auch die Anlage des
Notfalldatensatzes, die Pflege des Datensatzes, das Auslesen des Datensatzes beim
Arzt in den Notfallszenarien und das Löschen des Datensatzes beim Arzt in
der Regel ohne PIN des bzw. der Versicherten erfolgen sollen?
28. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in unregelmäßigem Abstand zur
Sicherung des Datenschutzes technologische Überarbeitungen und
Fortentwicklungen stattfinden müssen und zu diesem Zwecke auch ein Austausch
der Karten erfolgt?
29. Welche Änderungen erfolgen mit dem für die kommenden drei bis vier
Jahre vorgesehenen Wechsel zur nächsten Generation der eGK?
30. Werden bei diesem Wechsel neben Änderungen zur Umsetzung neuer
Anwendungen auch neue Sicherheitsaspekte implementiert?
31. Welche Gesamtkosten wird dieser Austausch der Gesundheitskarten
voraussichtlich verursachen?
32. Wie hoch sind die Kosten einer neuen eGK, und wie hoch sind
durchschnittlich die Kosten für Verschickung und bürokratischen Aufwand anzusetzen?
33. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, in welchen Abständen
weitere Wechsel geplant oder aus Sicherheitsgründen notwendig sein
werden, und wenn ja, welche?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/301634. Hält es die Bundesregierung für möglich, dass ein solcher Austausch
wiederum nach drei bis vier Jahren erfolgen muss?
35. Wie hoch waren dazu im Vergleich die Kosten der bisherigen
Krankenversicherungskarte (KVK)?
36. Wie groß ist das jährliche Einsparpotential dadurch, dass ein
Onlinestammdatenabgleich über die eGK den bisher notwendigen Austausch der KVK
entbehrlich macht?
Wie viele KVK mussten bislang pro Jahr ausgetauscht werden?
37. Wie groß ist zukünftig die finanzielle Mehrbelastung für die Ärztinnen und
Ärzte sowie für die Krankenkassen für den Onlinestammdatenabgleich?
38. Wie groß sind zusammengerechnet aus den Angaben der Fragen 32, 35, 36
und 37 die Mehrkosten oder das Einsparpotential im Vergleich KVK und
eGK?
39. Kann die Bundesregierung – angesichts der Äußerung des Gematik-
Geschäftsführers Prof. Dr. Arno Elmer, dass die Telematik-Infrastruktur
sicherer als die des Onlinebankings sei – beziffern, in wie vielen Fällen in den
letzten zehn Jahren Missbrauchs- und Betrugsfälle im Zusammenhang mit
Onlinebanking bekannt wurden, und wie hoch wird dabei die Dunkelziffer
sein?
40. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, wie der Verfahrensstand zur
Entwicklung eines Patientenfachs auf der eGK ist, und wenn ja, welche?
41. Wie stellt sich die Bundesregierung optimalerweise eine
patientenfreundliche Nutzung eines Patientenfachs sowie eine Selbstbestimmung beim
Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten vor (Zugang zu eKiosken, an denen
die Daten eingesehen und verarbeitet werden können,
Benutzerfreundlichkeit zur Herstellung eines niedrigschwelligen Angebots auch für Versicherte
ohne große Computerkenntnisse)?
42. Inwiefern kommt dem Foto auf der eGK eine Ausweisfunktion zu?
43. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Übereinstimmung
zwischen den Versicherten und dem eGK-Foto zu überprüfen?
44. Inwiefern erfüllt die eGK die Ausweisfunktion ausreichend sicher, und
inwiefern erfüllt die eGK in ihrer heutigen Form ihren vorgeblichen Zweck,
missbräuchliche Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu
verhindern?
45. Welchen Mehrwert hat die jetzt ausgegebene Kartengeneration überhaupt
erfüllt, falls die Identitätsüberprüfung nicht ausreichend sichergestellt
werden kann?
46. Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung ein Ziel der Telematik-
Infrastruktur, letztlich auch finanzielle Einsparungen zu generieren?
47. Inwiefern und aufgrund welcher Annahmen und Berechnungen geht die
Bundesregierung davon aus, dass der finanzielle Nutzen die entstandenen
und entstehenden Kosten überwiegen wird?
48. Welche Prozeduren sind für Menschen geplant, die ab dem 1. Januar 2015
keine eGK besitzen und in einer Arztpraxis vorstellig werden?
49. Inwiefern ist es geplant, Drittanbieter mit kommerziellen Interessen explizit
aus dem Netz der Telematik-Infrastruktur herauszuhalten, und wie versteht
die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannten
Mehrwertdienste?
Drucksache 18/3016 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode50. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage der geleakten Kosten-
Nutzen-Überprüfung der Firma Booz Allen Hamilton aus dem Jahr 2006 zu,
dass ein positives Verhältnis von Kosten und Nutzen kaum ohne
Mehrwertdienste zu erreichen ist (
www.ccc.de/de/updates/2006/krankheitskarte)?
51. Welche aktuellen Einschätzungen zu den Kosten, die durch die eGK und die
damit zusammenhängende Telematik-Infrastruktur entstehen, liegen der
Bundesregierung vor, und zu welchen Rückschlüssen ist die
Bundesregierung gekommen?
52. Welche aktuellen Einschätzungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis liegen der
Bundesregierung vor, und zu welchen Rückschlüssen ist die
Bundesregierung gekommen?
53. Welche Planungen sind der Bundesregierung bezüglich der Datenkioske
bekannt?
54. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich und geplant,
alle bei Onlineanwendungen anfallenden Datentypen, auch etwa Log-Files,
hinreichend zu verschlüsseln?
55. Inwiefern hat die NSA-Affäre die Einschätzung der Bundesregierung in
Bezug auf Datensicherheit im Allgemeinen und bezüglich der Sicherheit von
Gesundheitsdaten im Speziellen verändert?
Welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus?
56. Welche Praxistests sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Zukunft
geplant?
57. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Anteil der Arztpraxen,
Apotheken etc., die noch kein eGK-Lesegerät installiert haben?
58. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob alle in den Praxen
verwendeten Lesegeräte Onlineanwendungen ermöglichen, die zum
Schreiben und Lesen von medizinischen Daten (etwa im Rahmen der
elektronischen Patientenakte) das gleichzeitige Einlesen von Heilberufsausweis und
eGK erfordern?
Berlin, den 28. Oktober 2014
Dr. Gregor Gysi und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]