Zweckbindung der Entlastungen der Länder aus der Übernahme der BAföG-Ausgaben durch den Bund
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Johanna Wanka, hat in einem Interview im „Journal des Deutschen Studentenwerks“ (DSW Journal) erklärt, dass es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gibt, in der die Verwendung der Entlastung der Länder aus der Übernahme der BAföG-Ausgaben (BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz) durch den Bund für Schulen und Hochschulen aufgewendet werden sollen. Wörtlich heißt es auf Seite 15: „… Und wir haben eine Vereinbarung. In der steht, dass die Länder sich verpflichten, das Geld für ihre Hochschulen und Schulen auszugeben.“ Auf die Nachfrage der Fraktion DIE LINKE., ob diese Vereinbarung sowie eine Liste der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zugänglich gemacht werden könne, verwies die Bundesregierung auf die Antwort zu der Schriftlichen Frage 86 der Abgeordneten Nicole Gohlke auf Bundestagsdrucksache 18/2529. Dort wird von der Bundesregierung erklärt, dass an der politischen Verständigung zur vollständigen Übernahme des BAföG durch den Bund am 26. Mai 2014 im Rahmen eines Treffens der Vorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien auch der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg teilnahm.
Diese Aussage deckt sich nicht mit der von der Ministerin im DSW-Journal getroffenen Äußerung. Denn während in der Schriftlichen Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 18/2529 lediglich von einer koalitionsinternen Vereinbarung gesprochen wird, ist in der Äußerung der Ministerin im DSW-Journal von einer Bund-Länder-Vereinbarung die Rede. Diese könnte für die Bundesländer bindende Wirkung entfalten im Gegensatz zu einer koalitionsinternen Vereinbarung.
Ebenso steht die Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 18/2529 im Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Vorhaben der Bundesregierung in der Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsfinanzierung“ (Bundestagsdrucksache 18/2477). In dieser erklärt die Bundesregierung: „… Laut des am 20. August 2014 im Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföG-ÄndG) soll der den Ländern so zusätzlich entstehende Spielraum dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen, zugutekommen. So war es bereits in der politischen Verständigung zwischen Bund und Ländern am 26. Mai verabredet worden. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregierung auch im Hinblick auf den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens, dass die Mittel in den Ländern tatsächlich im Bildungsbereich, insbesondere für Hochschulen, eingesetzt werden.“ Hier wird ebenso der Eindruck erweckt, dass eine Bund-Länder-Vereinbarung existiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Existiert eine entsprechende Vereinbarung, in der Bund und Länder sich über die Verwendung der Entlastungen der Länder aus der Übernahme der BAföG-Ausgaben durch den Bund geeinigt haben?
Warum ist diese nicht öffentlich zugänglich?
Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?
Welche Repräsentantinnen und Repräsentanten der Länder haben diese unterzeichnet?
Wieso erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2477) zunächst, dass es eine Vereinbarung mit den Ländern gibt, um eine Woche später als Antwort zu der Schriftlichen Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 18/2529 zu erklären, dass es nur eine koalitionsinterne Vereinbarung gebe?