Musterungen von Wehrpflichtigen
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Musterung von Wehrpflichtigen ist die Voraussetzung für eine Einberufung zu einem Zwangsdienst im Rahmen der Wehrpflicht. Aufgrund der Restrukturierung der Bundeswehr und der Reduzierung der Dienststellen für Grundwehrdienstleistende auf derzeitzeitig 35 000 Posten erhöht sich angesichts von Jahrgangsstärken von durchschnittlich 410 000 Männern die Notwendigkeit, entweder neue Dienststellen einzurichten, mehr Männer auszumustern oder darauf zu hoffen, dass die Wehrpflichtigen verstärkt den Kriegsdienst verweigern, um die Wahrung der Wehrgerechtigkeit zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist von Bedeutung, wie sich die Musterungspraxis bei der Bundeswehr darstellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Musterungen sind für das Jahr 2007 und das Jahr 2008 geplant?
Trifft die Aussage des Staatssekretärs im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe, zu, wonach die Bundesregierung plane, die Zahl der Musterungen im Jahr 2007 um 40 000 zu erhöhen?
Wenn ja, wie verträgt sich diese Aussage mit dem Umstand, dass die zur Musterung anstehenden Jahrgänge in etwa den gleichen Umfang haben?
Wie viele neue Dienstposten werden in der Bundeswehr geschaffen, um dem Sachverhalt Rechnung zu tragen, dass aufgrund der Erhöhung der Zahl der Musterungen etwa 60 Prozent der zusätzlich gemusterten als „wehrdienstfähig“ eingestuft werden und von diesen Tauglichen dann voraussichtlich etwa 40 Prozent für den Grundwehrdienst zur Verfügung stehen, und mit wie vielen zusätzlichen Zivildienstpflichtigen rechnet die Bundesregierung?
Trifft es zu, dass die Untersuchungsquote pro Musterungsarzt im Februar 2007 erhöht wurde?
Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Untersuchungsquote erhöht und wie viele Untersuchungen soll eine Musterungsärztin/Musterungsarzt laut Vorgaben jährlich durchführen?
Wie viele Musterungen können die Kreiswehrersatzämter ordnungsgemäß im Jahr 2007 und 2008 durchführen?
Wie viele Ärztinnen/Ärzte und welches sonstige medizinische Personal der Bundeswehrverwaltung stehen für diese Musterungen zur Verfügung?
Wie viele wurden im Jahr 2006 bei Musterungen eingesetzt?
Mit welchen durchschnittlichen Kosten veranschlagt das BMVg die Durchführung der Musterung eines Wehrpflichtigen, wie viel entfällt davon auf die Personalkosten, wie viel auf die Aufwandsentschädigung für den Wehrpflichtigen (bitte unter Angabe der Haushalttitel, aus denen die jeweiligen Ausgaben finanziert werden)?
Können bei den Musterungen auch nicht unmittelbar bei der Wehrverwaltung angestellte oder beamtete Ärztinnen/Ärzte eingesetzt werden?
Wenn ja, welche Aufgaben übernehmen diese Ärztinnen/Ärzte?
Wie viele nicht unmittelbar bei der Wehrverwaltung angestellte oder beamtete Ärztinnen/Ärzte wurden seit Januar 2007 bei Musterungen in den Kreiswehrersatzämtern eingesetzt und stehen für weitere Musterungen dort im Jahr 2007 zur Verfügung?
Wie viele dieser Ärztinnen/Ärzte waren zuvor als „beauftragte Ärztinnen/ Ärzte“ für das Bundesamt für den Zivildienst tätig?
Aus welchem Einzelplan werden die von diesen nicht unmittelbar bei der Wehrverwaltung angestellten oder beamteten Ärztinnen/Ärzten durchgeführten Musterungen finanziert?
Finden alle Musterungen und Überprüfungsuntersuchungen nach § 20b Wehrpflichtgesetz in den Kreiswehrersatzämtern statt oder werden dafür auch die Praxen von nicht unmittelbar bei der Wehrverwaltung angestellten oder beamteten Ärztinnen/Ärzten genutzt?
Wenn ja, nach welchen Kriterien wird über den Ort der Musterung entschieden?
Falls nicht unmittelbar bei der Wehrverwaltung angestellte oder beamtete Ärztinnen/Ärzte Musterungen in den Kreiswehrersatzämtern durchführen: Ist beabsichtigt, den Personalbestand für die Durchführung von Musterungen und Überprüfungsuntersuchungen aufzustocken?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Auf welcher Rechtsgrundlage wird eine Ausmusterung ohne Musterungsuntersuchung durch das Kreiswehrersatzamt vorgenommen, wenn lediglich ärztliche Atteste oder Befundberichte vorliegen?
Wie viele Wehrpflichtige wurden ohne Musterungsuntersuchung seit 2002 ausgemustert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Seit wann werden im Zusammenhang mit der Musterungsvorbereitung die angeschriebenen erfassten Wehrpflichtigen aufgefordert, einen medizinischen Fragebogen auszufüllen?
Aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage wird in diesem medizinischen Fragebogen automatisch eine Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht eingefordert ohne darauf hinzuweisen, dass staatliche Behörden die Privat- und Intimsphäre zu respektieren und zu achten haben, und es daher dem erfassten Wehrpflichtigen freistehe, seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden?