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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Personelle Konsequenzen im Bundesamt für Verfassungsschutz nach der Selbstenttarnung des mutmaßlichen NSU-Kerntrios

Dienstliche Veränderungen bei Mitarbeitern (u.a. Direktoren, Abteilungsleiter, Zeugen im Rahmen der NSU-Affäre) im Bereich Rechtsextremismus des BfV: Disziplinarrechtliche Maßnahmen, Dienstenthebungen, Krankschreibungen, Versetzungen, dienstliche Schlechterbewertungen, Beförderungen; Maßnahmen im Bereich der V-Personen-Führer, Disziplinarverfahren gegen Lothar Lingen, personelle Folgen der Verzahnung von Auswertung und Beschaffung sowie der Neupriorisierung der Beobachtungsprojekte nach Gewaltorientierung<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.11.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/316606.11.2014

Personelle Konsequenzen im Bundesamt für Verfassungsschutz nach der Selbstenttarnung des mutmaßlichen NSU-Kerntrios

der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 4. November 2011 wurde infolge eines Polizeieinsatzes nach einem Banküberfall in Eisenach sowohl die Existenz des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) bekannt als auch dessen Verantwortung für eine rassistisch motivierte Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern, mindestens drei Bombenanschlägen mit mehr als zwei Dutzend verletzten Migrantinnen und Migranten, dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter und mindestens 14 Banküberfälle. Mittlerweile ist bekannt, dass der NSU ein breites Unterstützerumfeld hatte und das mutmaßliche NSU-Kerntrio von zahlreichen polizei- und verfassungsschutzbekannten Aktivistinnen und Aktivisten der militanten neonazistischen Bewegung und Organisationen wie „Blood&Honour“ und „Hammerskins“ unterstützt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600).

Nicht allein die Tatsache, dass der NSU 13 Jahre lang unentdeckt Menschen ermorden sowie Sprengstoffanschläge und Banküberfälle verüben konnte, löste in Politik und Gesellschaft Fassungslosigkeit und Entsetzen aus. Dies umso mehr, da die bundesdeutschen Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden die Gefahr, die von neonazistischen Strukturen ausgeht, gleichermaßen verharmlost und unterschätzt hatten. Dies gilt insbesondere für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Jahrelang wurde in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder eine rechtsterroristische Gefahr öffentlich verneint. Für rechtsterroristische Bestrebungen hatte man keine Hinweise. Im Bericht des BfV für das Jahr 2007 hieß es beispielhaft: „Rechtsterroristische Strukturen waren 2007 in Deutschland nicht feststellbar.“ (Verfassungsschutzbericht 2007, Bundesministerium des Innern, 2008, Vorabfassung, S. 43). Fast wortgleich wurde diese Behauptung in den Jahren davor und danach verbreitet.

Diese völlige Fehleinschätzung der neonazistischen Bewegung durch das BfV war so gravierend, dass selbst der damalige Präsident des BfV, Heinz Fromm, auf einer Veranstaltung des Zentralrats der Juden in Deutschland am 27. November 2011 in Weimar das Versagen seiner Behörde unumwunden einräumte. Er äußerte über seine Behörde: „Wir haben die jetzt bekannt gewordenen Täter nicht wirklich verstanden. Wir haben die Dimension ihres Hasses ebenso unterschätzt wie ihren Willen zur Tat.“ Fromm weiter: „Dabei hätte man es durchaus besser wissen können:“ (Zitat aus dem Redetext von Heinz Fromm „Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus, Rede in Weimar, 27. November 2011).

Mit diesen Aussagen hatte Heinz Fromm völlig recht. Sie verdeutlichen, dass das BfV mit seinen Lageeinschätzungen zum gewaltbereiten Rechtsextremismus grundlegend falsch lag und, schlimmer noch, die zunehmende Bewaffnung von Teilen der neonazistischen Bewegung und deren Diskussionen über terroristische Konzepte in den BfV-Analysen völlig verharmloste.

Hinzu kommt, dass im BfV am 11. November 2011 zahlreiche Akten mit Bezug zur thüringischen Neonaziszene sowie zur „Operation Rennsteig“ vernichtet wurden. Im BfV hat es als Reaktion auf das Vernichten von Akten nach der Selbstenttarnung des NSU sowie aufgrund der zahlreichen Fehler von Mitarbeitern im Bereich Rechtsextremismus zahlreiche personelle Veränderungen gegeben. Dazu gehört auch das Disziplinarverfahren gegen Lothar Lingen, der als Referatsleiter für die Vernichtung zahlreicher Akten von V-Leuten des BfV aus der Operation Rennsteig verantwortlich war sowie dienstrechtliche Maßnahmen gegen zwei Vorgesetzte des Lothar Lingen – der Abteilungsleiter und der Referatsgruppenleiter. Die Entscheidung des BfV, die beiden von ihren bisherigen Aufgaben zu entbinden und umzusetzen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 786), wurde vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster allerdings wieder aufgehoben. Schon im Januar 2012 hatte der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, den langjährigen Direktor beim BfV, A. H., der für den Bereich Rechtsextremismus seit dem Jahr 1990 zuständig war, seiner Zuständigkeiten für Rechtsextremismus enthoben (Handelsblatt vom 15. Januar 2012, Geheimdienstler stolpert über Rechtsterror-Pannen).

Mehr als ein Jahr nach dem Ende des 2. Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag stellt sich nun die Frage nach personellen und dienstrechtlichen Konsequenzen im BfV im Bereich Rechtsextremismus erneut.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden wann und aus welchen Gründen gegen den langjährigen Direktor beim BfV, A. H., vonseiten des BfV ergriffen?

2

Welche Zuständigkeiten obliegen dem langjährigen Direktor im BfV, A. H., nunmehr, und in welcher Abteilung kommt er ihnen nach?

3

Hat der langjährige Direktor im BfV, A. H., nach dem Verlust seiner Zuständigkeit für den Bereich Rechtsextremismus auch seinen Direktorenposten abgeben müssen?

4

Seit wann ist der langjährige Direktor des BfV, A. H., krankgeschrieben?

5

Wurde der langjährige Direktor des BfV, A. H., vom Sonderermittler der Bundesregierung für die Aufklärung der Aktenvernichtungsvorgänge im BfV, Ministerialdirigent Hans-Georg Engelke, befragt, und wenn ja, wann? Und wenn nein, aus welchen Gründen wurde er nicht befragt?

6

Wie viele Direktorenposten gibt es im BfV überhaupt, und wie viele Direktoren mit Bezug zum Thema und Zuständigkeiten im Bereich Rechtsextremismus sind seit dem 4. November 2011 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden?

7

Wie viele Direktoren im BfV mit Bezug zum Thema und Zuständigkeiten im Bereich Rechtsextremismus sind seit dem 4. November 2011 krankgeschrieben?

8

Wie viele Direktoren im BfV mit Bezug zum Thema und Zuständigkeiten im Bereich Rechtsextremismus wurden ihres Direktorenpostens enthoben, und inwiefern hat sich das in ihrer dienstlichen Bewertung niedergeschlagen?

9

Wie viele Mitarbeiter des BfV, einschließlich der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter aus den Abteilungen und Referaten, die mit dem Thema Rechtsextremismus vor dem 4. November 2011 befasst waren, sind seit dem 4. November 2011 aus welchen Gründen befördert worden (bitte unter Angabe der Referate und Abteilungen sowie der neuen Dienstgrade und Abteilungen)?

10

Wie viele Mitarbeiter aus den Abteilungen und Referaten des BfV, die vor dem 4. November 2011 mit dem Thema Rechtsextremismus befasst waren, sind in andere Abteilungen ohne Rechtsextremismusbezug versetzt worden (bitte unter Angabe, ob diese Versetzungen auf eigenen Wunsch oder Anordnung der Amtsleitung bzw. Vorgesetzten geschahen)?

11

Wie viele Mitarbeiter des BfV aus den Abteilungen und Referaten, die mit dem Thema Rechtsextremismus vor dem 4. November 2011 befasst waren, wurden seit dem 4. November 2011 dienstrechtlichen Maßnahmen unterworfen (bitte unter Angabe der Referate und Abteilungen und Dienstgrade)?

12

In welcher Form und durch wen wurde die in den Abteilungen und Referaten geleistete Arbeit der Beschäftigten, die mit dem Thema Rechtsextremismus vor dem 4. November 2011 befasst waren, kritisch untersucht, und bei wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Abteilungen und Referaten hat sich diese Überprüfung in einer dienstlichen Schlechterbewertung niedergeschlagen?

13

Welche konkreten Maßnahmen wurden im Bereich der Führer von V-Leuten seit dem 4. November 2011 mit welchen personellen Konsequenzen (Bewertungen, Versetzungen, disziplinarisch) für die in den entsprechenden Abteilungen vor dem 4. November 2011 arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt?

14

Welche konkreten personellen Folgen hatte die als Reform angestrebte Verzahnung von Auswertung und Beschaffung, und welchen Stand hat dieses Reformprojekt heute?

15

Welche personellen Folgen ergeben sich für das BfV und seine Abteilungen aus der Neupriorisierung der Beobachtungsprojekte nach deren Gewaltorientierung?

16

Ist das Disziplinarverfahren gegen Lothar Lingen mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

17

Wird Lothar Lingen weiterhin im BfV eingesetzt, und wenn ja, in welcher Abteilung, in welchem Referat, und mit welcher thematischen Zuständigkeit?

18

Sind der Abteilungsleiter und der Referatsgruppenleiter des Lothar Lingen an ihre vorherigen Abteilungen bzw. Referate zurückversetzt worden, und wenn ja, wann geschah dies mit welcher Begründung?

19

Bei wie vielen der BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die als Zeugen vom 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gehört wurden, ergaben sich dienstliche Veränderungen (Versetzungen, Beförderungen) seit ihren Zeugenaussagen?

20

Wie viele BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die als Zeugen vom 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gehört wurden, sind seit oder nach ihrer Zeugenaussage krankgeschrieben?

21

Wie viele BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die vom Sonderermittler der Bundesregierung zur Aufklärung der Aktenvernichtungsvorgänge, Ministerialdirektor Hans-Georg Engelke, befragt wurden, sind seit oder nach ihrer Zeugenaussage krankgeschrieben?

22

Wie viele BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die als Zeugen vom 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gehört wurden, sind dienstrechtlichen Maßnahmen seit dem 4. November 2011 unterworfen worden (bitte unter Angabe der Referate, Abteilungen und Dienstgrade)?

23

Wie viele BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die als Zeugen vom 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gehört wurden, sind in andere Abteilungen ohne Rechtsextremismusbezug seit ihrer jeweiligen Zeugenaussage vor dem 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode versetzt worden (bitte unter Angabe, ob diese Versetzung auf eigenen Wunsch oder Anordnung der Amtsleitung bzw. Vorgesetzten geschah)?

24

Wie viele BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die in der Lageorientierten Sondereinheit des BfV nach dem 4. November 2011 eingesetzt waren oder sind, sind seitdem dienstrechtlichen Maßnahmen unterworfen worden (bitte unter Angabe der Referate, Abteilungen und Dienstgrade)?

25

Wie viele BfV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die in der Lageorientierten Sondereinheit des BfV nach dem 4. November 2011 eingesetzt waren oder sind, sind in andere Abteilungen ohne Rechtsextremismusbezug versetzt worden (bitte unter Angabe, ob diese Versetzung auf eigenen Wunsch oder Anordnung der Amtsleitung bzw. Vorgesetzten geschah)?

Berlin, den 5. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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