Liegenschaften US-amerikanischer und britischer Geheimdienste in Deutschland
der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ (Nummer 25 vom 16. Juni 2014) hatte die Führung des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA im Jahre 2003 eine signifikante Aufstockung der in Deutschland eingesetzten Agenten und Mitarbeiter beschlossen. So sei auf dem Gelände der US-Armee in Griesheim bei Darmstadt das „Europäische Sicherheitszentrum“ angesiedelt worden. Weitere Standorte seien in Stuttgart-Vaihingen, das European Technical Center in Mainz-Kastel, die Lucius-D.-Clay-Kaserne in Wiesbaden-Erbenheim, Bad Aibling und die Einheiten des Special Collection Service in der US-amerikanischen Botschaft Berlin bzw. im Konsulat in Frankfurt am Main. Allein in Griesheim bei Darmstadt seien im Jahr 2011 240 Agenten eingesetzt worden.
Die Ausspähaktivitäten richteten sich auch auf Europa, so auch gegen das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Der Geheimdienst CIA soll Standorte in Frankfurt am Main und Wiesbaden unterhalten. Immer wieder wird auch spekuliert, welchen territorialen Status derartige Komplexe und Liegenschaften innehaben. Nach Berichten verschiedener Medien hatten im Jahr 2006 zeitweise Mitarbeiter der CIA und anderer ausländischer Dienste eine Liegenschaft in Neuss genutzt, auch gemeinsam mit deutschen Sicherheitsbehörden (u. a. www.spiegel.de/spiegel/print/d-111320036.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Liegenschaften, die von Geheimdiensten der USA oder des Vereinigten Königreichs genutzt werden, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (im Einzelnen dazu angeben, ob es sich um Verbindungsbüros, Konsulate, Botschaften etc. handelt)?
Welchen völkerrechtlichen Status haben die Liegenschaften jeweils?
In welchen Fällen handelte bzw. handelt es sich bei den Liegenschaften um solche des Bundes, die aufgrund des NATO-Truppenstatutes (NTS) von 1951 und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959 Streitkräften der USA und des Vereinigten Königreiches zur Nutzung überlassen wurden (bitte jeweils Standort, Nutzungsdauer, nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl der Mitarbeiter der jeweils neben den Streitkräften ansässigen ausländischen Nachrichtendienste angeben)?
Welche rechtlichen Grundlagen kamen und kommen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils konkret zur Anwendung, damit die ausländischen Nachrichtendienste die Liegenschaften zur Nutzung übernehmen konnten?
Welche Bundesbehörden sind auf deutscher Seite jeweils bei Abschluss der Vereinbarung einer Überlassung zu beteiligen?
Welche Verpflichtungen werden bei der Überlassung von Liegenschaften des Bundes an ausländische Nachrichtendienste auch im Falle der Nutzung eines militärisch genutzten Geländes gegenseitig geregelt?
Welche Bundesbehörden, Bundesministerien oder Körperschaften des Bundes müssen den Nutzungsüberlassungen im Einzelnen zustimmen oder mindestens informiert werden?
Gibt es besondere Verträge oder Abkommen außerhalb des NATO-Truppenstatutes (NTS) von 1951 und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959, welche die Nutzung und den Status der Liegenschaften des Bundes durch ausländische Nachrichtendienste regeln (bitte die Verträge im Einzelnen chronologisch und der/den betreffenden Liegenschaft/en zugeordnet auflisten)?
Werden zur Errichtung bzw. zum Unterhalt der Liegenschaften des Bundes öffentliche Gelder eingesetzt (wenn ja, bitte im Einzelnen angeben, wann und durch wen, aus welchem Haushaltstitel und zu welchem Zweck und für welche Liegenschaft)?
Unterliegen die Liegenschaften des Bundes und deren Nutzung dem deutschen Steuer- und Abgabenrecht?
Gibt es spezielle Sondervereinbarungen zur Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser, zur Abweichung von Bau- und Sicherheitsvorschriften, zum Zutrittsrecht deutscher Behörden, wie Feuerwehr, Notärzte, Polizei, Staatsanwaltschaft, Schornsteinfeger, Bauaufsicht etc.?
Gibt es eigene Telekommunikationsnetze, z. B. in Form eigener Glasfaserkabelverbindungen, Richtfunkstrecken o. Ä. zwischen den Liegenschaften, und welche Bundesbehörden haben wann die Errichtung und Inbetriebnahme dieser Telekommunikationsnetze genehmigt?
Auf welchen Grundlagen erfolgen die Genehmigungen der Bundesregierung für das Verlegen von Leitungen für Telekommunikation bzw. Sende- und Empfangsanlagen der Liegenschaften?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung berg- oder tiefbaurechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung bzw. den Um- und Ausbau von Anlagen dieser Liegenschaften des Bundes stattgefunden, und wenn ja, wo, wann, und durch welche Behörde?
Werden die Liegenschaften des Bundes und ihre Nutzung nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweils anzuwendenden Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen ausgewiesen, und wenn ja, wie im Einzelfall?
Wurden die Liegenschaften des Bundes und ihre Nutzung durch ausländische Geheimdienste nach Kenntnis der Bundesregierung in den regionalen Strukturplanungen für Verkehrswege, Oberleitungen, Erdkabel, Versorgungsleitungen usw. berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchen Konsequenzen?
Wurden und werden in Deutschland Liegenschaften gemeinsam von deutschen und ausländischen Nachrichtendiensten genutzt (bitte angeben, welche Liegenschaften, Zeitraum der Nutzung, beteiligte deutsche und ausländische Sicherheitsbehörden)?
Wurden und werden in Deutschland Liegenschaften des Bundes sogenannten Contractors, also Privatunternehmen im Auftrag US-amerikanischer oder britischer Geheimdienste bzw. der in Deutschland stationierten NATO-Truppen zur Verfügung gestellt?
Mit welchen sogenannten Contractors wurde hinsichtlich welcher Liegenschaften des Bundes eine Nutzungsüberlassung vereinbart, und für welchen Zeitraum jeweils?
Welche rechtlichen Grundlagen kamen und kommen jeweils konkret zur Anwendung, damit die sogenannten Contractors die Liegenschaften des Bundes zur Nutzung übernehmen konnten?
Welche Bundesbehörden sind auf deutscher Seite jeweils bei Abschluss der Vereinbarung einer Überlassung zu beteiligen?
Gibt es besondere Verträge oder Abkommen außerhalb des NATO-Truppenstatutes (NTS) von 1951 und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959, welche die Nutzung und den Status der Liegenschaften des Bundes durch sogenannte Contractors im Auftrag US-amerikanischer oder britischer Geheimdienste bzw. der in Deutschland stationierten NATO-Truppen regeln (bitte die Verträge im Einzelnen chronologisch und der/den betreffenden Liegenschaft/en zugeordnet auflisten)?