Dopingbekämpfung in Deutschland – Fortführung der Aufarbeitung und Schlussfolgerungen für die Zukunft
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit August 2013 gibt es den Abschlussbericht der Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ („Doping in Deutschland“), welcher bis heute noch nicht in Gänze veröffentlicht wurde. Die Studie geht auf eine Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) aus dem Jahr 2008 zur Untersuchung der Strukturen von Dopingpraktiken in Westdeutschland zurück. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat daraufhin das Projekt ausgeschrieben und zwei Forschungsgruppen mit der Durchführung beauftragt. Von der Bundesregierung wurde die Studie mit 550 000 Euro finanziert.
Der DOSB hat nach Abschluss der Studie eine unabhängige Beratungskommission „Doping in Deutschland“ unter dem Vorsitz des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Dr. Udo Steiner, einberufen. Diese sogenannte Steiner-Kommission sollte das Präsidium des DOSB dahingehend beraten, welche Konsequenzen aus der Studie „Doping in Deutschland“ gezogen werden sollten. Am 11. Juni 2014 veröffentlichte der DOSB den 74-seitigen Abschlussbericht auf seiner Homepage (vgl. www.dosb.de/de/leistungssport/anti-doping/news/detail/news/dosb_veroeffentlicht_bericht_der_steiner_kommission/).
Ebenfalls befasst mit der Aufarbeitung des Dopings ist die Evaluierungskommission der Freiburger Sportmedizin. Diese unabhängige Gutachterkommission wurde im Jahr 2007 vom damaligen Rektor der Universität Freiburg, Prof. Dr. Wolfgang Jäger, berufen. Anlass waren die Vorwürfe gegenüber Ärzten der Abteilung Rehabilitative und Präventive Sportmedizin des Universitätsklinikums Freiburg. Ziel der Kommission ist es, die Arbeit der sportmedizinischen Abteilung seit 1970 umfassend aufzuarbeiten. Ein Abschlussbericht wurde bislang nicht veröffentlicht, hierzu wird auf die persönliche Erklärung der Vorsitzenden, Prof. Dr. Letizia Paoli vom 20. Oktober 2014 (vgl. www.dynamic.faz.net/download/2014/ErklärungPaoli.pdf), die persönliche Erklärung von Prof. Dr. Gerhard Treutlein vom 23. Oktober 2014 sowie die Presseerklärung des Rektors der Universität Freiburg, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer (vgl. www.pr.uni-freiburg.de/pm/2014/pm.2014-10-20.112) verwiesen.
In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Konsequenzen der Studie „Doping in Deutschland“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/683) hat die Bundesregierung darauf verwiesen, dass die abschließende Bewertung oder Eingrenzung eines möglicherweise fortbestehenden Forschungsbedarfs noch nicht erfolgen kann. Man wolle u. a. die Abschlussberichte der Steiner-Kommission sowie der Evaluierungskommission der Freiburger Sportmedizin abwarten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Inwieweit bzw. wo wurde die Studie „Doping in Deutschland“ nach Kenntnis der Bundesregierung bisher veröffentlicht, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die umfassende Veröffentlichung aller gewonnenen Erkenntnisse?
Ist die Bewertung der Studie „Doping in Deutschland“ seitens der Bundesregierung zwischenzeitlich abgeschlossen?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird diese Bewertung abgeschlossen sein?
Zu welchen Ergebnissen ist die Innenrevision gelangt, die die Ausführungen der Studie „Doping in Deutschland“ in Bezug auf das Bundesministerium des Innern (BMI) und BISp überprüfen sollte (vgl. Antwort zu Frage 28 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/683)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Abschlussbericht der sogenannten Steiner-Kommission?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung nach Vorliegen des Abschlussberichts der Steiner-Kommission hinsichtlich der Bewertung oder Eingrenzung eines fortbestehenden Forschungsbedarfs über die gesamtdeutsche Dopingvergangenheit für den Zeitraum 1990 bis heute gelangt?
Inwieweit begrüßt die Bundesregierung die Entscheidung des Präsidiums des DOSB vom 10./11. September 2014, den Zeitraum ab 1990 ergänzend zu untersuchen (vgl. www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb/downloads/DOSB-Presse/2014/2014-38-DOSB-Presse.pdf)?
Inwieweit ist die erneute Ausschreibung eines entsprechenden Forschungsprojekts geplant, und welche finanziellen Mittel sollen dafür bereitgestellt werden?
Wann wird der Evaluierungsbericht des im Jahr 2009 von Bund, Ländern, dem DOSB und der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) unterzeichneten Nationalen Doping Präventionsplans vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 28 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/683)?
Sieht die Bundesregierung nach Auswertung der Studie „Doping in Deutschland“ sowie des Abschlussberichts der Steiner-Kommission einen Optimierungsbedarf hinsichtlich geeigneter Präventionsmaßnahmen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Sinne einer strukturellen Dopingprävention, wie sie in dem Bericht der Steiner-Kommission empfohlen wird (vgl. S. 19 Abschlussbericht der Steiner-Kommission)?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung konkrete Initiativen, wie beispielsweise die Internetplattform (www.dopingalarm.de) der ehemaligen Sprinterin Claudia Lepping?
Inwieweit begrüßt die Bundesregierung die Empfehlung an die Sportmedizin, die „eigene (Doping-)Geschichte“ aufzuarbeiten und „entsprechende Standesgrundsätze neu und unmissverständlich“ zu formulieren (vgl. S. 23 Abschlussbericht der Steiner-Kommission)?
Welche Erkenntnisse und Konsequenzen wurden bzw. sollen im Ergebnis der Studie nach erfolgter umfangreicher juristischer und moralischer Aufarbeitung von Doping im Sport der DDR aus Sicht der Bundesregierung für Doping in Deutschland gezogen werden?
Zu welchen Ergebnissen ist die auf deutschen Vorschlag im April 2013 eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema „Chancengleichheit der Athleten“ unter Vorsitz von Dr. Andrea Gotzmann (NADA) bisher gelangt (vgl. S. 36 des Abschlussberichts der Steiner-Kommission)?
Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um die Harmonisierung der Dopingkontrollen auf internationaler Ebene voranzutreiben?
Welche Bedeutung haben aus Sicht der Bundesregierung die Erkenntnisse der Evaluierungskommission der Freiburger Sportmedizin für die weitere Aufarbeitung des Dopings in der Bundesrepublik Deutschland?
Inwieweit sieht die Bundesregierung ihrerseits Handlungsbedarf bzw. die Möglichkeit, aktiv zu werden, damit die Evaluierungskommission unter Leitung von Prof. Dr. Letizia Paoli ihre Arbeit ohne politischen und ohne künstlichen Zeitdruck abschließen kann und die bisher erlangten Daten bzw. Erkenntnisse in jedem Fall vor einer Vernichtung bzw. Sperrung geschützt werden?