Rückführungspolitik und Strategie für Migration und Entwicklung
der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben die CDU, CSU und SPD das Ziel formuliert, Migrationsfragen u. a. zur Steuerung der Zuwanderung stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu verankern. Die Koalition strebt ein stärkeres Ineinandergreifen von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik an, die den Bereich Rückkehrförderung und Identitätsklärung mit einschließt. Insbesondere soll die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung „illegaler“ Migration geweckt und gestärkt werden. Dazu, so der Koalitionsvertrag, bedürfe es der Erarbeitung einer „Strategie für Migration und Entwicklung“. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Koalitionsparteien im Rahmen dieser Strategie die Entwicklungspolitik zunehmend in den Dienst einer repressiven Migrationspolitik stellen wollen.
Bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer sind deutsche Behörden in vielen Fällen auf Passersatzpapiere angewiesen, die nur durch Angehörige der Auslandsvertretungen oder andere Bevollmächtigte der Herkunftsstaaten ausgestellt werden können (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/204; 17/8042; 17/664; 16/10515, 16/164; 16/4723; 14/6746). Die Bundesregierung beschrieb im Jahr 2005 das fehlende Kooperationsverhalten der Herkunftsstaaten als ein Vollzugshindernis bei Abschiebungen, da eine Reihe von Herkunftsländern die Rückführungen u. a. durch die schleppende Erteilung von Heimreisedokumenten, langwierige Identitätsklärungen oder das Verlangen nach persönlicher Vorsprache der Betroffenen erschweren würden (Bundestagsdrucksache 16/164).
Bereits im Jahr 2000 arbeitete eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz einen Forderungskatalog für den Umgang mit Herkunftsstaaten aus, der neben Botschaftereinbestellungen und Visabeschränkungen auch den Stopp bzw. starke Einschränkungen der Entwicklungszusammenarbeit enthielt (DER SPIEGEL 20/2000: „Hilfe nur bei Wohlverhalten“). Die vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily eingesetzte „Unabhängige Kommission Zuwanderung“ forderte in ihrem Bericht vom Juli 2001 ebenfalls, dass zur Verbesserung der Rückführungspraxis eine einvernehmliche Lösung zwischen widerstreitenden Politikbereichen gefunden werden müsse. Neben Außen-, Innen-, und Wirtschaftspolitik zählte die Kommission dazu auch die Entwicklungshilfepolitik.
Drucksache 18/3207 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Inwiefern hatte der im Jahr 2000 erarbeitete Forderungskatalog der Innenministerkonferenz Auswirkungen auf die Arbeit der Bundesregierung und den Umgang mit Herkunftsstaaten?
Inwieweit sind die im Koalitionsvertrag formulierten Bemühungen der Bundesregierung, eine Strategie für Migration und Entwicklung zu erarbeiten, gediehen, und unter der Federführung welches Bundesministeriums wird die Strategie ausgearbeitet?
Gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Ausarbeitung der Strategie für Migration und Entwicklung beschäftigt?
Wenn ja, wann kam es zu Sitzungen dieser Arbeitsgruppe, Mitarbeiter welcher Fachreferate welcher Bundesministerien haben an ihnen teilgenommen, und welche Tagesordnungspunkte wurden besprochen?
Wenn nein, ist die Gründung einer solchen Arbeitsgruppe vorgesehen, und wie soll sie sich zusammensetzen?
Welche Gremien bestehen zwischen Vertretern des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), um sich regelmäßig zu Migrationsthemen auszutauschen?
Wie heißen diese Gremien, wann kam es in den letzten fünf Jahren zu Sitzungen, Mitarbeiter welcher Fachreferate haben an ihnen teilgenommen, und welche Tagesordnungspunkte wurden besprochen?
Welche Anfragen zur Zusammenarbeit in den Bereichen freiwillige und zwangsweise Rückkehr hat das BMI an das BMZ in den vergangenen zehn Jahren gestellt?
In Bezug auf welche der folgenden Länder hat das BMI das BMZ in den vergangenen zehn Jahren angefragt, die Entwicklungszusammenarbeit zu modifizieren: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d’Ivoire, Eritrea, Ghana, Guinea, Indien, Iran, Jemen, Jordanien, Kamerun, Liberia, Marokko, Mali, Nigeria, Pakistan, Russland, Somalia, Syrien, Sierra Leone?
Welchen Anfragen wurde im Einzelnen stattgegeben, und welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen?
Für welche weiteren Länder wurden entsprechende Anfragen vom BMI an das BMZ gerichtet, und welchen Anfragen wurde gegebenenfalls stattgegeben?
Welchen Beitrag kann und sollte die Entwicklungszusammenarbeit nach Ansicht der Bundesregierung im Migrationsmanagement im Allgemeinen und bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern im Besonderen spielen?
Ist das BMZ grundsätzlich oder gelegentlich an der Ausarbeitung bzw. Verhandlung von Rückübernahmeabkommen (RÜA) beteiligt?
Falls ja, welchen Beitrag hat das BMZ in den jeweiligen Fällen beigesteuert?
War das BMZ an den Verhandlungen über die RÜA mit Bulgarien, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Kosovo, Südkorea und Syrien, den Verhandlungen über Migrationsabkommen mit Guinea und Ghana und über die Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration mit Nigeria beteiligt, und falls ja, in welcher Weise?
Wie sieht der Beitrag des BMZ zur Umsetzung der jeweiligen Abkommen aus?
Für welche Zielstaaten und in welchem Umfang unterstützt das BMZ die freiwillige Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer?
Welche Rolle spielt die Rückübernahme ausreisepflichtiger Ausländer durch Herkunfts- oder Transitstaaten bei der Umsetzung der Sonderinitiative des BMZ „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“?
Welche Rolle spielt die Kooperationsbereitschaft der Partnerländer bei der Rückübernahme von Flüchtlingen in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union?