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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit

Vorlage einer Halbzeitbilanz (Statusbericht) des Aktionsplans zur Inklusion behinderter Menschen im entwicklungspolitischen Bereich, Grund für die bisher versäumte Veröffentlichung, externe Begutachtung der Umsetzung des Aktionsplans, Weiterentwicklung des Programms, inklusive Ausgestaltung von Entwicklungsmaßnahmen, Thematisierung der Inklusion in den internationalen Verhandlungen der Post-2015-Agenda der Vereinten Nationen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)<br />

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

03.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/321907.11.2014

Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gezeigt, dass sie sich zu einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Diese Konvention hat den Begriff „Inklusion“ wesentlich mitgeprägt und zu seiner Verbreitung beigetragen. Immer noch werden Menschen mit Behinderungen jedoch in Entwicklungsvorhaben nur punktuell berücksichtigt. Dies läuft dem enormen Nachholbedarf und gleichzeitigem Handlungspotenzial zuwider, die es in diesem Bereich gibt. So leben rund 80 Prozent der 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen weltweit in Entwicklungsländern; schätzungsweise 20 Prozent der ärmsten Menschen haben eine Behinderung. Damit stellen behinderte Menschen eine der größten Minderheiten weltweit dar. Gleichzeitig wäre ein großer Teil der Behinderungen in Entwicklungsländern vermeidbar: Rund 50 Prozent aller Fälle von Hörverlust könnten durch rechtzeitiges Eingreifen verhindert und 80 Prozent aller Sehbeeinträchtigungen vermieden werden.

Dies macht deutlich, dass Armutsbekämpfung nur erfolgreich sein kann, wenn sie inklusiv ist, also wenn Menschen mit Behinderungen daran teilhaben. Eine solche Entwicklungspolitik muss den Fokus auch über das Individuum hinaus auf die Gesellschaft als Umfeld, das Barrieren schafft oder Potenziale freisetzt, lenken. Dies erfordert ein radikales Umdenken in der Politik, so dass Inklusion nicht als Angelegenheit der Minderheitenförderung, sondern als Querschnittsaufgabe und Menschenrechtsthema auf Policy- und Programmebene behandelt wird. Bezeichnend ist beispielsweise, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Millennium Development Goals (MDG) keinerlei explizite Beachtung fanden. Im Rahmen des Post-2015-Prozesses bietet sich jetzt die Gelegenheit, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Post-2015-Agenda zu verankern. Den schriftlichen Verpflichtungen müssen jetzt Taten folgen.

Anhand dieser Herausforderungen ist es begrüßenswert, dass die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2013 den Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorgelegt hat. Damit möchte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) laut eigenen Angaben sicherstellen, „dass eine systematische, querschnittsmäßige Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik erfolgt“. In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die gegenwärtige Bundesregierung zudem angekündigt: „Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen soll in der Entwicklungszusammenarbeit stärker verankert und systematischer ausgestaltet werden.“ Der auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichtete BMZ-Aktionsplan (2013 bis 2015) sieht u. a. die Vorlage einer Halbzeitbilanz in Form eines Statusberichtes vor. Dieser Statusbericht wurde bisher von der Bundesregierung noch nicht vorgelegt. Zudem erntete der Aktionsplan des BMZ Kritik von der Zivilgesellschaft für seinen Mangel an Verbindlichkeit, Überprüfbarkeit der Ziele sowie mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen hierfür im BMZ und in den Durchführungsorganisationen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Warum hat es das BMZ bislang versäumt, die in dem Aktionsplan angekündigte Halbzeitbilanz in Form eines Statusberichtes vorzulegen, der im Sommer 2014 fällig gewesen wäre?

2

Wann wird das BMZ den Statusbericht zur Halbzeitbilanz der Umsetzung des Aktionsplans vorlegen, wie wird dieser erstellt, und inwiefern ist eine Veröffentlichung des Statusberichtes vorgesehen?

3

Welche weiteren Schritte verfolgt das BMZ bezüglich der im Aktionsplan angekündigten externen Überprüfung der Umsetzung des Aktionsplans (externes Gutachten)? Wann und in welcher Form soll die Begutachtung ausgeschrieben und vergeben werden?

4

Inwiefern ist bislang die für das Monitoring vorgesehene Bestandaufnahme in den verschiedenen Handlungsfeldern des Aktionsplans erfolgt?

5

Inwiefern strebt die Bundesregierung an, den Aktionsplan nach Ende seiner Laufzeit neu aufzulegen und weiterzuentwickeln, wie von den Koalitionsparteien im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 öffentlich angekündigt (www.cbm.de „Übersichtsmatrix CBM-Wahlprüfsteine 2013 auf inklusiver Entwicklungszusammenarbeit“)? Inwieweit werden an diesem Prozess Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenverbände aktiv beteiligt und einbezogen?

6

Inwiefern teilt die Bundesregierung die im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 von der SPD geäußerte Kritik, der Aktionsplan bestehe mehr aus Ankündigungen als aus konkreten Maßnahmen, im Aktionsplan fehlten Messbarkeit und konkrete Zielgrößen, es werde nichts zu Finanzierung und Budget gesagt und es fehlten zudem die Zuständigkeiten?

7

Inwiefern finden Ergebnisse der kritischen Bestandsaufnahmen und Evaluierungen der oft unzureichenden Umsetzung und Berücksichtigung von Gender-Aspekten in allen entwicklungspolitischen Vorhaben ihren Niederschlag in der Ausgestaltung der jetzigen Querschnittsstrategie zur konsequenten Berücksichtigung der Inklusion?

8

Welche Kriterien legt die Bundesregierung ihrer Einschätzung zugrunde, ob ein entwicklungspolitisches Vorhaben als ganz oder teilweise der Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zuzuordnen ist?

9

Hat das BMZ einen Ansatz zur Erfassung der inklusiven Ausgestaltung von Entwicklungsmaßnahmen ausgearbeitet bzw. definiert, wie im Aktionsplan vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sieht dieser Ansatz aus?

10

In welchem Umfang plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren entwicklungspolitische Vorhaben zu unterhalten oder zu fördern, die ganz oder teilweise der Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zugeordnet werden können? Welche konkreten finanziellen und sonstigen Zielgrößen sind diesbezüglich in Abgrenzung zu den vorangegangenen Jahren bis zum Auslaufen des Aktionsplans im Jahr 2015 vorgesehen?

11

Inwiefern und in welchem konkreten Umfang sieht die Bundesregierung darüber hinaus einen kontinuierlichen Ausbau für entsprechende Maßnahmen vor?

12

Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung bis zum Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit stärker verankern und systematischer ausgestalten, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht?

13

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode dazu bereits ergriffen?

14

Inwiefern hat die Bundesregierung bis dato in den internationalen Verhandlungen der Post-2015-Agenda der UN das Thema der Inklusion bei Verhandlungen von Konventionen und Resolutionen, insbesondere der Generalversammlung, des ECOSOC und der sozialen Entwicklungskommission, aktiv eingebracht, und bzw. oder inwiefern plant sie, dies künftig zu tun, wie es der Aktionsplan vorsieht?

Berlin, den 6. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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