Qualitätssicherung im weltwärts-Programm
der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2008 rief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ ins Leben. Das weltwärts-Programm soll junge Menschen an entwicklungspolitische Fragestellungen heranführen, ihnen einen Freiwilligendienst unabhängig von ihrer finanziellen Lage ermöglichen und transkulturelle Verständigung und Bewusstseinsbildung im Sinne des „Globalen Lernens“ fördern. Hierbei war von Anfang an problematisch, dass ausschließlich Freiwillige aus Deutschland Zugang zu dem Programm hatten und es jungen Menschen aus den Ländern des Südens verwehrt blieb, im Rahmen des weltwärts-Programms nach Deutschland zu kommen, um einen beiderseitigen Austausch zu gewährleisten. Der Beginn der Pilotphase zur Integration einer Süd-Nord-Komponente im Jahr 2013, die dies nun ermöglicht, war im Sinne eines gleichberechtigten und solidarischen Dialogs eine wichtige Korrekturmaßnahme, wie sie die Zivilgesellschaft seit Langem fordert.
Die Nachfrage nach den weltwärts-Freiwilligendiensten ist groß. So wurden seit Beginn des Programms mehr als 20 000 junge Menschen zu Projekten in mehr als 70 Länder entsandt. Eine im Jahr 2011 im Anschluss an die dreijährige Pilotphase durchgeführte Evaluierung zog ein größtenteils positives Fazit, stellte jedoch auch Nachholbedarf im Bereich Qualitätsstandards und Qualitätssicherung fest. Sie konstatierte insbesondere erhebliche Unterschiede bei den Entsendeorganisationen bezüglich der Qualität der Einsatzplätze sowie der pädagogischen Betreuung. Außerdem erreichte das Programm hauptsächlich eine sehr homogene Zielgruppe: Freiwillige mit Abitur und einer hohen sozialen Herkunft. Bei den einreise- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Freiwillige stellte die Evaluierung bei Partnerländern, die das weltwärts-Programm nicht aktiv unterstützen, häufige Probleme bei der Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen und Visa fest: „In der Folge sehen sich die weltwärts-Freiwilligen mit unklaren Aufenthaltsregelungen konfrontiert und sichern eigenständig ihren Aufenthaltsstatus durch wiederholtes Aus- und Einreisen und einem Touristenvisum ab.“ (vgl. Evaluierung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes „weltwärts“). Dieses Problem war jedoch bereits vor der Evaluierung bekannt; in den Antworten zu mehreren Kleinen Anfragen wurde wiederholt darauf hingewiesen (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/10100, 16/12876, 17/9291, 17/12779). In der Vergangenheit verwies die Bundesregierung stets auf die Verantwortung der Entsendeorganisationen für die Visumsbeschaffung und erachtete es nicht für notwendig, eine übergreifende Lösung für das Problem zu finden. Nach wie vor treten jedoch nicht alle Freiwilligen ihren Dienst mit gültigem Jahresvisum an (vgl. FAKT. Das MDR-Magazin vom 26. Juni 2012, www.youtube.com/watch?v=WET0dw xHIk8). Auch die Sicherheit der Freiwilligen und die Qualität der Betreuung stehen hier in der Kritik. Das weltwärts-Programm ist nach wie vor nicht in der Lage, die Qualität aller Dienste zu gewährleisten.
Im Anschluss an die Evaluierung leitete die Bundesregierung einen umfassenden Follow-Up-Prozess ein, in den sie auch Vertreterinnen und Vertreter verschiedener am weltwärts-Programm beteiligter Organisationen einbezog. Es ist zu begrüßen, dass aus dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit unter anderem aktualisierte Leitlinien und neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung hervorgingen. So konstituierte sich im Jahr 2013 ein Programmsteuerungsausschuss, dem das BMZ, die Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms und Vertreterinnen und Vertreter von Entsendeorganisationen und Rückkehrvereinigungen angehören und dem verschiedene Arbeitskreise zuarbeiten. Eine weitere Neuerung sind die sogenannten Qualitätsverbünde, Zusammenschlüsse von Entsendeorganisationen, die dem BMZ und dem Arbeitskreis „Qualität“ Bericht erstatten. Die Umsetzung erfolgte bisher jedoch nur schleppend; so hat die Bundesregierung die neue Ombudsperson für die Engagement Global GmbH, die als neutrale Anlaufstelle für mögliche Streitfälle fungieren soll, erst im September 2014 bestellt. Bezüglich der Umsetzung des Follow-Up-Prozesses und darüber hinausgehenden Nachbesserungsbedarfs bestehen weiterhin offene Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen aus dem ersten Zyklus der Pilotphase der Süd-Nord-Komponente?
Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Vor- und Nachbereitung des Dienstes, bei den Sprachkenntnissen und der Unterkunft der Freiwilligen, beim Auswahlverfahren oder bei der Verlässlichkeit der Partnerstrukturen bekannt?
Wenn ja, welche?
Wie viele Freiwillige gehen derzeit jährlich über die Nord-Süd-Komponente in Partnerländer (bitte nach Jahren, Partnerländern und Entsendungen auflisten)?
Wie viele Freiwillige werden im Rahmen der Süd-Nord-Komponente im ersten und zweiten Zyklus einen Freiwilligendienst in Deutschland absolvieren, und welche Anzahl von Freiwilligen wird mittel- bis langfristig in dieser Komponente angestrebt?
Welche finanziellen Mittel wurden bzw. werden in den Jahren 2013 bis 2015 für die Süd-Nord-Komponente vom BMZ bereitgestellt (bitte nach Jahren und jeweiligem Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Funktioniert die Abwicklung der Fördermittel in der Süd-Nord-Komponente genau spiegelverkehrt zur Nord-Süd-Komponente (bitte begründen)?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entsendenden Partnerorganisationen finanziell und administrativ in die Bereitstellung der Bundesmittel eingebunden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Süd-Nord-Komponente ein aktualisierter oder gesonderter Leitfaden zur Mittelverwendung und Mittelabrechnung (seit Stand März 2011) für das weltwärts-Programm, oder ist ein solcher geplant (wenn ja, bitte beifügen)?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer Studie der Universität Heidelberg, nach der die Visumsbeschaffung für die Freiwilligen aus Schwellen- und Entwicklungsländern oft „ausgesprochen schwierig bis unmöglich ist“ (vgl. sechs+sechzig vom 18. Juni 2014, www.magazin66. de/2014/06/experten-fordern-freiwilligenvisum-fuer-auslaender/)?
Plant die Bundesregierung die Einführung eines Freiwilligenvisums, um finanzielle Hürden und Probleme bei der Genehmigung für Süd-Nord-Freiwillige zu beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, ab wann, und mit welchen Voraussetzungen?
Wie plant die Bundesregierung, auf die anhaltenden Probleme bei der Visumsbeschaffung zu reagieren?
Wird der Peer-to-Peer-Ansatz, der eine Begegnung von Nord-Süd- und Süd-Nord-Freiwilligen zum Ziel hat, im Rahmen der Süd-Nord-Komponente bereits umgesetzt, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, wann, und durch welche Maßnahmen ist dies geplant?
Mit welchen entsendenden Partnerorganisationen im Globalen Süden arbeitet die Engagement Global GmbH momentan für die Süd-Nord-Komponente zusammen, und in welchen Ländern sind diese angesiedelt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien wurden die Partnerorganisationen und Partnerländer für die Pilotphase der Süd-Nord-Komponente ausgewählt?
Inwiefern arbeitet bzw. arbeitete die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Süd-Nord-Komponente mit zivilen Akteuren, wie z. B. dem „Zugvögel e. V.“, zusammen, die bereits Erfahrung mit der Organisation von Süd-Nord-Freiwilligendiensten in Deutschland haben?
Wurden die „Terms of Reference“ für die Evaluierung im Anschluss an die dreijährige Pilotphase bereits abschließend erarbeitet, und wenn ja, welche Kriterien beinhalten diese?
Wenn nein, warum nicht, und wann soll dies erfolgen?
Welche weiteren Mechanismen zur Qualitätssicherung plant die Bundesregierung für die Süd-Nord-Komponente?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung des Monitoring- und Qualitätssicherungssystems für Engagement Global vorangeschritten, die für das Jahr 2014 geplant war (wenn bisher nichts erarbeitet wurde, bitte begründen, warum nicht)?
Welche Aspekte werden hierbei berücksichtigt?
Wie viele Sitzungen des Programmsteuerungsausschusses (PSA) fanden seit der konstituierenden Sitzung im April 2013 statt, und mit welchen Themen hat sich der Ausschuss bei diesen Sitzungen befasst?
Bezüglich welcher Fragestellungen hat der PSA bisher den Arbeitskreis (AK) „Qualität“ konsultiert, und welche waren die Vorschläge und Kritiken, die der AK dem PSA in seinen bisherigen Berichten unterbreitet hat?
Nach welchem Verfahren melden die Qualitätsverbünde Richtlinienverstöße an die Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms oder an das BMZ?
Sind der Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms oder dem BMZ bereits Richtlinienverstöße durch die Qualitätsverbünde bekannt geworden, und wenn ja, welche Verbünde und Organisationen waren davon betroffen?
Wurden gegebenenfalls Entsendeorganisationen aus den Qualitätsverbünden ausgeschlossen?
Wenn ja, welche, und warum genau?
Gab es Fälle, in denen das BMZ die Kooperation mit Entsendeorganisationen im Rahmen des weltwärts-Programms aufgrund von Regelverstößen beendet hat?
Wenn ja,
a) welche Organisationen waren davon betroffen,
b) gegen welche Richtlinien richteten sich diese Verstöße?
Wenn nein,
c) warum nicht, angesichts der auch den Fragestellern gegenüber vorgetragenen Vorwürfe, die gegen manche Entsendeorganisationen im Raum stehen?
d) welche Auflagen werden gemacht, und wie wird die Einhaltung dieser nachgehalten und kontrolliert?
Welche Qualitätsverbünde existieren momentan, und welche Entsendeorganisationen sind in diesen zusammengeschlossen?
Aus welchen Gründen waren im Jahr 2013 noch 240 Organisationen als Entsendeorganisationen anerkannt (vgl. Dokumentation des Follow-Up-Prozesses 2012–2013), wenn auf der Webseite aktuell jedoch lediglich rund 180 als aktive Entsendeorganisationen aufgeführt werden?
Wie ist dieser Rücklauf zu erklären?
Wurde bereits von der Option Gebrauch gemacht, Entsendeorganisationen in Einzelfällen, in denen Freiwillige ohne ausreichendes Visum den Freiwilligendienst angetreten haben, aus dem Programm auszuschließen?
Wenn ja, welche Organisationen betrifft dies?
Wenn nein, warum nicht?
Sind dem BMZ oder der Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms Fälle bekannt geworden, in denen Freiwillige
a) ohne gültiges Visum entsandt wurden,
b) keinen Mentor oder keine Mentorin oder keinen Notfallkontakt im Einsatzland hatten,
c) kein festes Projekt im Einsatzland vorfanden,
d) inadäquat mit Unterkunft und Nahrung versorgt wurden,
e) von polizeilicher Verfolgung bedroht waren?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eventuelle Missstände zu beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung im Falle eines Streitfalls zwischen Freiwilligen und Entsendeorganisationen vor?
Prüft die Bundesregierung die Einführung weiterer Maßnahmen zur Qualitätssicherung oder zur Notfallhilfe für Freiwillige, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Freiwilligen im Fall eines Versagens der Entsendeorganisation gewährleisten zu können?
Sind der Bundesregierung Praktiken bekannt, durch die direkte bzw. indirekte Spenden von Freiwilligen, die über den Betrag von 150 Euro pro Freiwilligenmonat hinausgehen, als Eigenanteil ausgewiesen oder direkt an die Freiwilligen oder Einsatzstellen ausgezahlt werden?
Wie stellt das BMZ sicher, dass solche Spenden als Drittmittel angegeben werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Einbringen von Spendenmitteln durch die Freiwilligen von den Entsendeorganisationen nicht als Bedingung für die Teilnahme am Freiwilligendienst ausgewiesen bzw. praktiziert wird?
Wie genau stellt die Bundesregierung sicher, dass weltwärts-Freiwillige entsprechend den Grundsätzen des weltwärts-Programms keine Tätigkeiten in den Einsatzländern verrichten, die vollwertige Arbeitsplätze ersetzen?
Anhand welcher Kriterien beurteilt die Bundesregierung dies?
Welche Fortschritte wurden bei der Diversifizierung von Zielgruppen erreicht?
Wie haben sich seit Beginn der dreijährigen Pilotphase zur Zielgruppenansprache die Anzahl und der Anteil von Freiwilligen
a) mit Behinderung,
b) mit laufender oder abgeschlossener Berufsausbildung,
c) nichtdeutscher Staatsbürgerschaft mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht bzw. mit Migrationshintergrund entwickelt?
Mit welchen Organisationen arbeitet das weltwärts-Programm als Brückenorganisation zu diesen Zielgruppen zusammen, und welche finanziellen Mittel wurden für die Pilotphase bereitgestellt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurde nach Information der Fragesteller auf eine gezielte Ansprache weiterer Zielgruppen, wie junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien oder mit Haupt- oder Realschulabschluss, verzichtet, und inwiefern plant die Bundesregierung, die Maßnahmen zur Diversifizierung im weltwärts-Programm auf weitere Zielgruppen zu erweitern?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der „schlechten Datengrundlage zur Situation der jungen Männer und Frauen in den Freiwilligendiensten“ (vgl. Dokumentation des Follow-Up-Prozesses 2012–2013), und plant sie die Erarbeitung einer Strategie, wie Gender-Mainstreaming im Programm verankert werden kann, wie im Genderbericht empfohlen?
Inwiefern sieht die vor- und nachbereitende Betreuung von weltwärts-Freiwilligen vor, dass diese mittels „Critical Whiteness“-Trainingsmaßnahmen, insbesondere bei Entsendungen nach Afrika, auf ihre Entsendung vorbereitet werden bzw. die Erfahrungen mittels dieses Ansatzes nachbereitend reflektiert werden?