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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zeitplan zur Behandlung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zeitplanung zur Behandlung des Referentenentwurfs, Gründe für die Abweichung vom bisherigen Zeitplan, strittige Rechtsänderungsvorschläge<br /> (insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

10.12.2014

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/328924.11.2014

Zeitplan zur Behandlung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Über den Zeitplan der Bundesregierung zur Behandlung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) war den Fragestellern bekannt, dass am 5. November 2014 die Behandlung im Kabinett und am 19. Dezember 2014 die Behandlung im Bundesrat erfolgen sollte. Nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom 5. November 2014 wurde dieser Gesetzentwurf jedoch noch nicht einmal für die Tagesordnung des Kabinetts angemeldet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wann plant die Bundesregierung den Referentenentwurf zum genannten Gesetz zu behandeln?

2

Warum wurde vom bisherigen Zeitplan abgewichen?

3

Welche von den über 30 von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einstimmig beschlossenen Rechtsänderungsvorschlägen sind gerade strittig innerhalb der Bundesregierung (www.harald-thome.de vom 20. Juli 2014)?

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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