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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

EU-Konzept zum Einsatz von Drohnen in Militärmissionen

Konzept des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zu Einsatzformen für Drohnen in Konflikten unter Beteiligung der EU, militärische Aufklärungs- und Kampfeinsätze, "Synergien" aus militärischen und zivilen Nutzungsformen großer Drohnen, britisch-französische Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung eines "Unmanned Combat Aerial Systems" (UCAS), Machbarkeitsstudie, Beteiligung weiterer EU-Staaten, deutsche Mitwirkung an dem Projekt "SAGITTA - Open Innovation", Projektteilnehmer<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.12.2014

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/329320.11.2014

EU-Konzept zum Einsatz von Drohnen in Militärmissionen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) veröffentlichte bereits im März 2014 ein Konzept zu Einsatzformen für Drohnen in Konflikten unter Beteiligung der Europäischen Union (www.statewatch.org/news/2014/oct/eu-eeas-libya-framework-13829-14.pdf). Diese reichen demnach von der Aufklärung über den elektronischen Kampf bis hin zu Kampfmissionen. Als Verfasser wird das hochrangige Militärische Komitee (EUMC) genannt. Dort organisieren sich die Verteidigungsminister aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Inwiefern das Bundesministerium der Verteidigung an dem Dokument mitgewirkt hat ist unklar. Es spricht aber mehrere Themen an, mit denen auch die Bundeswehr befasst ist. Ein ähnliches Konzept war im Jahr 2005 veröffentlicht worden und sollte den Einsatz solcher Drohnen definieren, die in mittlerer und großer Höhe operieren. Jetzt heißt es, dass auch kleinere oder miniaturisierte Drohnen zur militärischen Aufklärung in EU-geführten Missionen beitragen könnten, etwa in der Nahaufklärung der Infanterie. Gleichwohl fokussiert auch das neue Dokument besonders auf Drohnen der MALE-Klasse mit großer Reichweite und mittlerer Höhe. Drohnen seien laut dem Papier kein neues Phänomen, sondern wurden bereits seit den 50er-Jahren entwickelt. Seit drei Jahrzehnten hätten sie sich in Kriegseinsätzen bewährt. Beispiele werden nicht genannt. Bezüglich der Bundeswehr dürften Systeme, wie die mittlerweile ausgemusterte CL 289, gemeint sein. Dabei handelt es sich um eine ferngesteuerte Lenkwaffe, die aus Sicht der Fragesteller allerdings eher als Wegwerfdrohne bezeichnet werden kann.

Laut dem Konzept hätten Einsätze der letzten Jahre zu einer rasanten Zunahme militärischer Anwendungsformen geführt. Parallel dazu nähmen auch zivile Nutzungsformen zu, von denen viele einen „ähnlichen Charakter“ wie Militäreinsätze aufwiesen. Das Papier will deshalb Synergien der beiden Bereiche aufzeigen. Genannt werden Befriedung, Stabilisierung und Wiederaufbau anderer Staaten, aber auch die Konfliktvermeidung. Möglich seien auch Einsätze zur Evakuierung und zur Unterstützung humanitärer Operationen. Drohnen könnten überdies zur Beförderung von Fracht genutzt werden, besonders senkrechtstartende Drohnen seien hierfür gut geeignet.

Der EAD skizziert eine Zunahme von „asymmetrischen“ Konflikten. Die Drohnen sollen den zivilen und militärischen EU-Missionen deshalb zu mehr „Luftmacht“ verhelfen. Sie würden dringend gebraucht, um vorhandene Kapazitäten zu verstärken. Im Gegensatz zu menschlichen Piloten verfügten sie über eine extreme Leistungsfähigkeit und seien unabhängig von körperlichen Grenzen. Im Falle eines Abschusses würde die Besatzung nicht durch Tod oder Geiselnahme gefährdet. Auch Einsätze in besonders bedrohlichen Umgebungen seien möglich, darunter kontaminierte Gebiete. Dabei profitierten sie besonders von ihrer permanenten Verfügbarkeit und der hochwertigen Aufklärung bei jedem Wetter. Hierzu gehören bildgebende Verfahren mit Infrarot, Video oder Radartechnologie. Militärische Drohnen sollen zudem Anlagen für den „elektronischen Kampf“ befördern. Gemeint ist das Abhören oder die Störung gegnerischer Funksignale, darunter auch Positionsmeldungen, wie GPS (Global Positioning System). Die Drohnen könnten demnach eigene Einheiten vor derartigen Angriffen schützen, aber auch selbst gegnerische Truppen elektronisch attackieren. Zwar geht es in dem Konzept hauptsächlich um Aufklärung und Überwachung. Jedoch sind auch Kampfeinsätze aufgeführt: Drohnen könnten etwa feste oder bewegte Ziele für Luftschläge aufspüren, verfolgen und mit Lasertechnologie markieren. Dadurch würden Kollateralschäden oder Verluste eigener Truppen in kriegerischen Handlungen reduziert. Mit Kampfdrohnen könnten Militärs sogar selbst in kriegerische Konflikte eingreifen und Ziele von einer einzigen Plattform erfassen, identifizieren und angreifen („engage“). In der EU verfügt bislang lediglich Großbritannien über bewaffnete Drohnen, mehrere Staaten, darunter auch Deutschland, bereiten derzeit eine Beschaffung vor. Zukünftig sei laut dem Papier sogar zu erwarten, dass Drohnen nicht mehr nur Ziele am Boden angreifen. Sie könnten demnach auch für Luftschlachten entwickelt werden.

Derzeit gebe es laut dem EU-Papier „beträchtliche Einschränkungen“ in der Nutzung großer Drohnen im allgemeinen Luftraum. Das soll sich ändern: Unbemannte Systeme müssten der bemannten Luftfahrt in allen Lufträumen gleichgestellt werden. Der EAD drängt deshalb auf die gemeinsame Entwicklung von Ausweichverfahren mit der Rüstungsindustrie, die dazu bereits umfassend aktiv sei. Die EU hatte daraufhin angekündigt, Fragen der luftfahrtrechtlichen Zulassung zivil und militärisch genutzter Drohnen fortan gemeinsam zu betreiben. Die in der EU zuständige Verteidigungsagentur EDA (European Defence Agency) und die zivile Luftfahrtagentur EASA (European Aviation Safety Agency) haben bereits ein Kooperationsabkommen geschlossen. Ziel ist die Beschleunigung verkehrsrechtlicher Fragen und der gegenseitige Austausch zur Lufttüchtigkeit von Drohnen. Die Verteidigungsagentur prüft außerdem, inwiefern die derzeitigen europäischen militärischen Zulassungsvorschriften die Anforderungen an Drohnen, wie gewünscht, abdecken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wann und wo ist das Konzept des EAD zu Einsatzformen für Drohnen in Konflikten unter Beteiligung der Europäischen Union bei der Bundesregierung eingegangen?

2

Wo wurde das Papier bereits behandelt oder beraten?

3

Mit welchem Inhalt waren Bundesbehörden vor oder nach Erscheinen des Konzeptes mit dem EUMC in der Angelegenheit in Kontakt?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Konzept?

5

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass kleinere oder miniaturisierte Drohnen zur militärischen Aufklärung in EU-geführten Militärmissionen beitragen könnten, und wie könnte dies organisatorisch umgesetzt werden?

6

Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass für die „Befriedung“, „Stabilisierung“ oder den „Wiederaufbau“ anderer Staaten stets Drohnen mit militärischem Hoheitszeichen genutzt werden müssten?

7

Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Auffassung, dass zivile Nutzungsformen großer Drohnen zunehmen und diese vielfach einen „ähnlichen Charakter“ wie Militäreinsätze aufwiesen (bitte anhand von Beispielen illustrieren)?

8

Welche „Synergien“ kann die Bundesregierung hinsichtlich der Erfahrungen aus beiden Bereichen für die zukünftige Nutzung großer Drohnen erkennen?

9

Inwieweit spricht sich die Bundesregierung dafür aus, zur Evakuierung oder Unterstützung humanitärer Operationen oder zum „Wiederaufbau“ anderer Staaten statt militärischer Drohnen eher nichtmilitärische Drohnen zu nutzen, um nicht zu einer Militarisierung von Aufgaben ziviler Behörden beizutragen?

10

Inwieweit ist auch die Bundesregierung der Ansicht, große militärische Drohnen könnten zivilen und militärischen EU-Militärmissionen zu mehr „Luftmacht“ verhelfen?

11

Welche Mitgliedstaaten der EU verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über große Drohnen der MALE-Klasse mit großer Reichweite und mittlerer Höhe, die in EU-Militärmissionen eingebunden werden könnten?

12

Inwieweit hält die Bundesregierung große zivil oder militärisch genutzte Drohnen für die Beförderung von Fracht geeignet, bzw. welche Anstrengungen unternimmt sie zur Forschung oder Entwicklung derartiger Systeme?

13

Inwiefern bzw. unter welchen Umständen hält es die Bundesregierung für denkbar, Drohnen in EU-Militärmissionen auch zum Aufspüren und Bekämpfen fester oder bewegter Ziele für Luftschläge einzusetzen?

14

Welche rechtlichen oder organisatorischen Maßnahmen sollen aus Sicht der Bundesregierung hierfür erörtert und geregelt werden?

15

Welche Gremien der EU wären aus Sicht der Bundesregierung hierfür zuständig?

16

Welche Mitgliedstaaten der EU verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über bewaffnete große Drohnen, die in EU-Militärmissionen „Luftschläge“ vornehmen könnten?

17

Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, dass die EU Kapazitäten von Drohnen auch für „Luftschlachten“ entwickeln sollte?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer Vereinbarung Großbritanniens und Frankreichs zur gemeinsamen Entwicklung eines „Unmanned Combat Aerial System“ (UCAS), rund 150 Mio. Euro für eine Vorstudie auszugeben und weitere 100 Mio. Euro später folgen zu lassen (AFP vom 5. November 2014)?

19

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die beiden Regierungen an der Entwicklung der Tarnkappen-Drohne auch andere EU-Regierungen beteiligen wollen?

20

Inwiefern hat auch die Bundesregierung erwogen oder ist entsprechend eingeladen worden, sich an dem Projekt zu beteiligen?

21

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch deutsche Firmen an der britisch-französischen Machbarkeitsstudie beteiligt werden?

22

Inwiefern hat die britisch-französische Entscheidung Einfluss auf die Politik der Bundesregierung bezüglich eigener Investitionen in die Entwicklung einer Tarnkappen-Drohne?

23

Auf welche Weise hat die Bundesregierung im Jahr 2014 das Projekt „SAGITTA – Open Innovation“ gefördert, bzw. sich daran beteiligt?

24

Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung außer der Universität der Bundeswehr in München, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) in Oberpfaffenhofen und Braunschweig, der Technischen Hochschule Ingolstadt sowie der Technischen Universität Chemnitz an „SAGITTA“ beteiligt?

25

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und wo der Erstflug eines Demonstrators von „SAGITTA“ erfolgen sollte und schließlich erfolgte, bzw. wann mit einem Erstflug zu rechnen ist?

Berlin, den 19. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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