Kompensationsstrategien der Arbeitgeber bei der Einführung des Mindestlohns
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2015 wird in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt – mit einigen Ausnahmen und Übergangsregelungen. Bei der Einführung des Mindestlohns haben die Regierungsfraktionen zudem bisher darauf verzichtet, im Gesetz eine konkrete Definition des Mindestlohns vorzunehmen und damit vorzugeben, welche Lohnbestandteile beim Mindestlohn anzurechnen sind. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchtet Strategien der Unternehmen zur Umgehung und mahnt an: „Das Problem ist, dass das Gesetz nicht eindeutig sagt, welche Zahlungen auf den Mindestlohn von 8,50 Euro angerechnet werden können“ (vgl. Einblick des DGB vom 10. Oktober 2014). In anderen Presseartikeln wird darauf verwiesen, dass hinsichtlich des Mindestlohns auch bei den Unternehmen noch viele Fragen, wie z. B. die Verrechnungsmöglichkeiten, offen sind (vgl. Märkische Onlinezeitung vom 5. November 2014: „Mindestlohn gibt vielen Firmen Rätsel auf“).
Arbeitgeber könnten auf die Einführung des Mindestlohns reagieren, indem sie versuchen, Einmalzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, oder auch Zuschläge für Nacht-, Mehr- und Feiertagsarbeit zu reduzieren oder ganz zu streichen. Wenn das Weihnachts- oder Urlaubsgeld anteilig regelmäßig ausgezahlt wird, ist es bisher sogar zulässig, dass es auf den Mindestlohn angerechnet werden kann (vgl. DIE WELT vom 24. Oktober 2014: „Wie berechnet sich der Mindestlohn?“). Diese Maßnahmen hätten zur Konsequenz, dass auf diesem Wege die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten auf die Beschäftigten abgewälzt würden, die dann trotz Mindestlohn aufs Jahr betrachtet unter Umständen weniger Geld von ihrem Arbeitgeber bekämen als zuvor.
Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), in dem die großen Fastfood-Ketten organisiert sind, macht es vor. Er hat im September 2014 den mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ausgehandelten Manteltarifvertrag gekündigt. Der Verband will zwar in den unteren Entgeltgruppen den Lohn auf das Mindestlohnniveau von 8,50 Euro anheben, aber dafür Einmalzahlungen und Zuschläge verringern. Zu diesem Agieren des BdS sagt Guido Zeitler, Verhandlungsführer der NGG: „Wenn große Konzerne wie McDonald’s, Burger King, Starbucks und Autogrill meinen, mit der Einführung des Mindestlohnes Tarifverträge zerhauen zu können, dann werden wir uns wehren.“ (vgl. Einblick des DGB vom 10. Oktober 2014). Wenn das Vorgehen des BdS Schule macht, kann das Tarifautonomiestärkungsgesetz konterkariert werden, denn es würde in bestimmten Bereichen dann eben nicht zu einer Stärkung der Tarifautonomie, sondern zu Kündigungen von Tarifverträgen und zur Tarifflucht führen.
Zum einen macht dieses Agieren des BdS es notwendig, einen genaueren Blick auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Bereich der Systemgastronomie zu werfen. Zum anderen stellt sich aber auch die Frage, ob der Bundesregierung weitere Aktivitäten von Arbeitgebern mit dem Ziel, Einmalzahlungen und Zuschläge zu streichen oder zu reduzieren, bekannt sind, und ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht, einem solchen Gebaren auf gesetzlichem oder untergesetzlichem Weg Einhalt zu gebieten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Beschäftigte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Systemgastronomie (bitte nach Geschlecht, Alter und Vollzeit bzw. Teilzeit differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den durchschnittlichen Lohn der Beschäftigten in der Systemgastronomie (bitte nach Ost bzw. West, Teilzeit bzw. Vollzeit und nach Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in der Systemgastronomie?
Wie viele Beschäftigte in der Systemgastronomie sind in einem Minijob beschäftigt (bitte nach ausschließlich und im Nebenjob ausgeübten Minijobs sowie nach Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Beschäftigte in der Systemgastronomie haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen befristeten Arbeitsvertrag (bitte sowohl absolute als auch relative Zahlen angeben)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Leiharbeitskräften in der Systemgastronomie?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beschäftigungsdauer und Fluktuation von Arbeitskräften in der Systemgastronomie vor?
Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Beschäftigten in der Systemgastronomie, die zu ihrem Arbeitsentgelt aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhalten?
Wie viele Finanzmittel werden seit dem Jahr 2007 jährlich für die Kosten für aufstockende Hartz-IV-Leistungen von Beschäftigten der Systemgastronomie verausgabt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Bereich der Systemgastronomie vor?
Fließen im Rahmen der Wirtschaftsförderung öffentliche Gelder des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder an Unternehmen der Systemgastronomie?
Wenn ja, an welche Unternehmen, und in welcher Höhe (bitte für jedes Jahr einzeln ab dem Jahr 2005 darstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zahl und Anteil der Beschäftigten vor, die derzeit Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, oder Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten erhalten (bitte für die Gesamtwirtschaft und wenn möglich für einzelne Branchen unter Berücksichtigung der Systemgastronomie darstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zahl und Anteil der Beschäftigten vor, die derzeit Zuschläge oder Zulagen für Arbeit unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erhalten (bitte für die Gesamtwirtschaft und wenn möglich für zentrale Branchen darstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, auf welcher vertraglichen Grundlage Einmalzahlungen und Zuschläge oder Zulagen derzeit vereinbart sind (bitte nach Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie individuellen Arbeitsverträgen unterscheiden; bitte Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschläge und Zulagen, wie in den Fragen 12 bis 14 benannt, berücksichtigen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang Arbeitgeber im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Mindestlohns Einmalzahlungen und Zuschläge reduzieren oder streichen wollen?
Sind der Bundesregierung neben dem BdS weitere Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände bekannt, die entsprechende Tarifverträge gekündigt haben oder auf anderem Wege Einmalzahlungen und Zuschläge oder Zulagen reduzieren?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen von Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden, im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns Tarifverträge zu kündigen und Einmalzahlungen bzw. Zuschläge reduzieren oder streichen zu wollen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um zu verhindern, dass Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Einführung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes Tarifverträge kündigen oder andere Maßnahmen ergreifen, um Einmalzahlungen und Zuschläge zu reduzieren oder zu streichen?