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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Maßnahmen im Rahmen der Initiative "Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt"

Erschließung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze (Anzahl, Regionen und Branchen), Qualifikation und Tätigkeit der Ausbildungsakquisiteure, Definition der Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen, Umsetzung der assistierten Ausbildung, Förderung der kooperativen Form der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), Verzicht auf Schulgeld bei der Altenpfleger- und Erzieherausbildung<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/346804.12.2014

Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“

der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist auch im Jahr 2014 dadurch geprägt, dass eine steigende Zahl unbesetzter Lehrstellen einer konstant hohen Anzahl an Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, gegenübersteht. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) meldet für das laufende Berichtsjahr 37 101 unbesetzte Ausbildungsstellen und 20 872 offiziell unversorgte Bewerberinnen und Bewerber. Von diesen offiziell unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern haben 19 541 erfolgreich einen Schulabschluss erworben, 13 247 von ihnen haben einen Realschulabschluss oder verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung. Darüber hinaus nehmen mehr als 60 000 junge Menschen eine „Alternative“ an, obwohl sie in erster Linie einen Ausbildungsplatz gesucht haben. Das fehlende „Matching“, das heißt, unversorgte Ausbildungsinteressierte und unbesetzte Ausbildungsplätze finden nicht zusammen, von dem u. a. die Bundesregierung in diesem Zusammenhang oft spricht, greift als Problemansatz zu kurz. Wenn die überwältigende Mehrheit aller unversorgten Bewerberinnen und Bewerber sowie jene, denen eine Alternative angeboten wurde, die allgemeinbildende Schule erfolgreich absolviert und trotzdem keinen Ausbildungsplatz findet, ist das Ausbildungsangebot in vielen Regionen schlicht zu gering. Von einer hohen Integrationskraft des Ausbildungssystems kann keine Rede sein.

Mit der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ versucht die BA, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Ziel dieser Initiative ist es, wieder mehr jungen Menschen die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen. Die Initiative besteht aus drei Elementen: 160 zusätzliche Ausbildungsakquisiteure sollen durch eine gezielte Ansprache von Betrieben zusätzliche Ausbildungsplätze erschließen, ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sollen ausgebaut und die assistierte Ausbildung als neues Förderinstrument eingeführt werden. Darüber hinaus appelliert der Verwaltungsrat der BA, auf die Erhebung von Schulgeld bei der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern sowie von Erzieherinnen und Erziehern zu verzichten und die kooperative Form der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen stärker zu fördern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze sollen durch die Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ erschlossen werden?

Gibt es eine Mindestanzahl als Vorgabe bzw. Richtwert an zu erschließenden Ausbildungsplätzen?

Wenn ja, wie hoch ist diese?

In welchen Regionen und Branchen sollen diese zusätzlichen Ausbildungsplätze erschlossen werden?

2

Wie viele Ausbildungsplätze wurden bisher durch Ausbildungsakquisiteure der BA oder durch vergleichbare Initiativen eingeworben (bitte für die vergangenen fünf Jahre nach Branchen und Regionen aufschlüsseln)?

3

Wie viele Ausbildungsakquisiteure arbeiten bislang für die BA (bitte nach Regionaldirektionen bzw. Bezirken aufschlüsseln)?

Wie verteilen sich die zusätzlichen 160 Ausbildungsakquisiteure auf das Bundesgebiet?

4

Welche Qualifikationsanforderungen gelten für die Ausbildungsakquisiteure?

In welchem Beschäftigungsverhältnis stehen sowohl die bisherigen als auch die neu eingestellten zusätzlichen Ausbildungsakquisiteure?

Handelt es sich hierbei um reguläre sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen?

Aus welchen Mitteln werden die 160 zusätzlichen Stellen finanziert?

5

Wie viele Betriebe werden durch die Ansprache der BA erfasst (bitte prozentuale und absolute Werte für das Bundesgebiet sowie nach Regionaldirektionen aufgeschlüsselt angeben)?

Welche Kriterien existieren für die Ansprache von Betrieben?

6

Wird nach Meinung der Bundesregierung mit der Zielsetzung, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu erschließen, dem Umstand Rechnung getragen, dass regional ein zu geringes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen existiert?

Hält die Bundesregierung die Initiative der BA für ausreichend, um ein ausreichendes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen in den betreffenden Regionen vorzuhalten?

7

Wie wird die im Fokus stehende Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen definiert, wie setzt sie sich zusammen, und woran bemisst sich ihre Benachteiligung?

Sind darunter auch jene Jugendliche zusammengefasst, die nach Einschätzung der BA als „ausbildungsreif“ eingestuft werden – im Berichtsjahr 2013/2014 waren das mehr als 81 000 Jugendliche – und die allein aufgrund des Mangels an Ausbildungsplätzen in den jeweiligen Regionen keinen Ausbildungsplatz erhalten haben?

Werden Ausbildungsinteressierte, die bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolglos blieben, generell als „benachteiligt“ eingestuft (bitte begründen)?

8

An welche Jugendlichen richtet sich die assistierte Ausbildung?

Wie wird diese beantragt, und welche Wahlmöglichkeiten haben die für die assistierte Ausbildung infrage kommenden Jugendlichen hinsichtlich des Ausbildungsberufes, des Ausbildungsbetriebes und des betreuenden Trägers?

9

Wie ist der zeitliche Ablauf zur Einführung der assistierten Ausbildung?

Wann wird diese als Instrument eingeführt bzw. erstmalig durch die BA ausgeschrieben?

10

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die assistierte Ausbildung in Form einer untergesetzlichen Regelung bundesweit und flächendeckend eingeführt werden kann (bitte begründen)?

Welche Rahmenbedingungen müssen hierfür geschaffen werden?

11

Wie hoch ist der Mitteleinsatz für die Einführung der assistierten Ausbildung?

Welche Zusagen seitens der Bundesländer existieren für eine Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent, die für die Einführung der assistierten Ausbildung notwendig ist?

12

Wird die Bundesregierung dem Appell des Verwaltungsrates der BA nachkommen, wonach die assistierte Ausbildung als Regelinstrument eingeführt werden soll?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die assistierte Ausbildung als Regelinstrument eingeführt wird?

13

Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Verankerung der assistierten Ausbildung?

Wenn ja, wann, in welcher Form, und unter welchen Bedingungen?

Wenn nein, warum nicht?

14

In welcher Form können nach Auffassung der Bundesregierung für die Durchführung der assistierten Ausbildung infrage kommende Träger beauftragt werden, um Kontinuität, Kooperationsaufbau und Wahlmöglichkeiten von Jugendlichen als auch Unternehmen zu gewährleisten und soziale Standards zu berücksichtigen?

15

Wie können mit der Einführung der assistierten Ausbildung Konkurrenzsituationen bzw. Kompetenzstreitigkeiten zu Maßnahmen, Programmen oder Initiativen auf Bundes-, Landes- bzw. kommunaler Ebene im Bereich Übergang Schule–Beruf vermieden werden?

Sieht die Bundesregierung mit der Einführung der assistierten Ausbildung die Gefahr von Doppelstrukturen?

16

In welchem Zusammenhang stehen die am 1. Dezember 2014 im Rahmen des Integrationsgipfels angekündigten 10 000 Plätze für die assistierte Ausbildung mit der ursprünglichen von der BA angekündigten Ausschreibung für die assistierte Ausbildung?

Aus welchen Mitteln und auf welcher Grundlage sollen die genannten 10 000 Plätze finanziert werden, und wann ist mit deren Einrichtung zu rechnen?

Welche Zielgruppe soll mit diesen Plätzen angesprochen werden?

17

In welcher Form soll die kooperative Form der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) gestärkt werden?

Wird sich die Bundesregierung für ein Bund-Länder-Programm zur Förderung der kooperativen BaE einsetzen?

Wenn ja, wann, welchen finanziellen Umfang wird dieses Programm haben, und wie verteilen sich die Anteile von Bund und Bundesländern?

Wenn nein, welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung der kooperativen BaE strebt die Bundesregierung an?

18

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen noch enger mit Betrieben zu verzahnen?

Welche Maßnahmen sind hierfür notwendig?

Welche Berufe sind hinsichtlich der Ausrichtung der BaE auf zukunftsorientierte Berufe gemeint, und nach welchen Kriterien werden diese Berufe ausgewählt?

19

Wird die Bundesregierung der Bitte des Verwaltungsrates der BA nachkommen, wonach die abH ausgebaut und für alle Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden sollen?

Wenn ja, in welchem Umfang sollen die abH ausgebaut werden, und wie hoch ist der zusätzliche Mitteleinsatz, wenn alle Jugendlichen davon profitieren sollen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Bundesländern geführt hinsichtlich des Verzichts auf Schulgeld bei der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern sowie Erzieherinnen und Erziehern?

Wenn ja, welche konkreten Vereinbarungen wurden getroffen?

Wenn nein, welcher Zeitplan existiert für dieses Vorhaben, und wie ist nach Meinung der Bundesregierung die Bereitschaft der Bundesländer zum Verzicht auf Schulgeld einzuschätzen?

Berlin, den 3. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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