Abstrakte Bedrohungen
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Jahren begründet die Bundesregierung Auslandseinsätze der Bundeswehr unter anderem auch mit der Notwendigkeit, einen Beitrag gegen „abstrakte Bedrohungen“ leisten zu wollen. Auch im neuen Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation OPERATION ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) im Mittelmeer (Bundestagsdrucksache 18/3247) heißt es: „[…] Die Bedrohung der Allianz durch im Mittelmeer operierenden Terrorismus wird weiterhin als abstrakt bewertet […]“.
Mit dem nun vorliegenden Antrag zur OAE würde – sofern der Deutsche Bundestag dem mehrheitlich zustimmt – die Bundeswehr nun schon das zwölfte Jahr in Folge militärische Präsenz unter dem Argument, einen „Beitrag zu Abwehr des maritimen, gegen das Bündnis gerichteten Terrorismus zu leisten“, ausüben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „abstrakten Bedrohung“, bzw. was sind für die Bundesregierung die Charakteristika einer „abstrakten Bedrohung“?
Welche Ursachen „abstrakter Bedrohungen“ kennt und definiert die Bundesregierung?
Wie häufig kam es im Rahmen der OAE bisher zu einem konkreten Vorfall, d. h. wie oft nahm die „abstrakte Bedrohung“ konkrete Formen an, und wie sah diese aus?
Und wie wurde der konkreten Bedrohung dann operativ begegnet?
Wo, d. h. auf welchen Meeren und in welchen Regionen dieser Welt, sieht die Bundesregierung aktuell „abstrakte Bedrohungen“, die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Bündnispartner direkt gefährden oder gefährden könnten?
Wie sehen diese „abstrakten Bedrohungen“ aus und welche militärischen sowie welche nichtmilitärischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in diesem Kontext?
Welche „abstrakten Bedrohungen“ bzw. „abstrakten Sicherheitsrisiken“ bestehen insbesondere für
a) die Bundesrepublik Deutschland und
b) ihre Bündnispartner
mit militärischer und/oder terroristischer Qualität,
für
c) die Bundesrepublik Deutschland und
d) ihre Bündnispartner
mit ökonomischer Qualität (Handelswege, Rohstoffe, Absatzmärkte etc.),
für
e) die Bundesrepublik Deutschland und
f) ihre Bündnispartner
in Form einer Einschränkung des westlichen Werteexports?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob auch „nichtwestliche“ Staaten „abstrakte Bedrohungen“ an ihren Grenzen oder sogar fernab ihrer Grenzen wahrnehmen?
Wenn ja, welche?
Akzeptiert die Bundesregierung die eventuell von „nichtwestlichen“ Staaten wahrgenommenen „abstrakten Bedrohungen“, und unter welchen Voraussetzungen erachtet es die Bundesregierung als legitim, wenn diese „nichtwestlichen“ Staaten auf die wahrgenommenen „abstrakten Bedrohungen“ ihrer Sicherheit mit militärischer Präsenz oder gar militärischen Aktivitäten jenseits ihrer Landesgrenzen reagieren (bitte begründen)?