Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein zentraler Vorwurf beim Versagen der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den Taten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) war, dass der rassistische Hintergrund der neun Morde an Menschen mit Migrationshintergrund und der Bombenanschläge in Köln von den Ermittlern nicht erkannt wurde. Dieses Nichterkennen einer rassistischen Tatmotivation hat viele Ursachen, die u. a. mit dem Stichwort „institutioneller Rassismus“ gekennzeichnet wurden und denen sich auch die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in mehreren Punkten widmen. Zentral war dabei aus Sicht der Mitglieder des Untersuchungsausschusses, dass ein rassistisches Tatmotiv bei Gewalttaten, die aufgrund der Person des Opfers eine solche Motivation als möglich erscheinen lassen, nie mehr von vornherein ausgeschlossen werden darf, sondern immer auch in diese Richtung ermittelt werden muss. Aus diesem Grund lautet die Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses:
- In allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, muss dieser eingehend geprüft und diese Prüfung an geeigneter Stelle nachvollziehbar dokumentiert werden, wenn sich nicht aus Zeugenaussagen, Tatortspuren und ersten Ermittlungen ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere Richtung ergibt. Ein vom Opfer oder Zeugen angegebenes Motiv für die Tat muss von der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft verpflichtend aufgenommen und angemessen berücksichtigt werden. Es sollte beispielsweise auch immer geprüft werden, ob es sinnvoll ist, den polizeilichen Staatsschutz zu beteiligen und Informationen bei Verfassungsschutzbehörden anzufragen. Dies sollte in die Richtlinie für das Straf- und das Bußgeldverfahren (RiStBV) sowie in die einschlägigen polizeilichen Dienstvorschriften aufgenommen werden“ (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861).
Der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses wurde dem Deutschen Bundestag am 22. August 2013 übergeben und im Plenum am 2. September 2013 mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Nach Kenntnis der Fragesteller ist diese zentrale Empfehlung Nummer 1 bis heute nicht umgesetzt worden. Die in der Empfehlung genannte RiStBV als Grundlage für die angestrebte Veränderung kann nur im Einvernehmen von Bund und Ländern verändert werden. Nach Aussagen der Bundesregierung wurde das Thema erstmals im Rahmen der 84. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 14. November 2013 erörtert. Hier sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich am 30. Januar 2014 konstituiert und am 26. und 27. März 2014 inhaltliche Vorschläge und Umsetzungsüberlegungen erarbeitet habe, die in einen Bericht des Strafrechtsausschusses eingehen und der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2014 vorgelegt werden sollten (vgl. Plenarprotokoll 18/22, S. 1699).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
War die Frage der Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Thema der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, und wenn ja, was ist zu diesem Punkt beschlossen worden?
Wenn nein, warum ist das Thema nicht behandelt worden?
Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung der konkrete Stand der Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages dar, und welche konkreten Fortschritte hat es seit Beginn dieses Prozesses im November 2013 und insbesondere nach der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister gegeben?
Wie sieht der weitere Zeitplan zur Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages aus, welche Arbeitsgruppen tagen hierzu auf welcher Ebene, wer ist an diesen Arbeitsgruppen beteiligt, und bis wann sollen Ergebnisse vorgelegt werden?
Bis wann geht die Bundesregierung von einer vollständigen Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages aus, und gibt es Verabredungen zwischen Bund und Ländern, bis wann eine solche Umsetzung vonstattengehen soll?
Gibt es Bedenken seitens des Bundes, was die Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages angeht, und wie sehen diese Bedenken gegebenenfalls aus?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bedenken seitens der Bundesländer, was die Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages angeht, wie sehen diese Bedenken gegebenenfalls aus, und von welchen Bundesländern wurden diese Bedenken geäußert?
Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung der Empfehlung Nummer 1 des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages?