Entzug des Personalausweises bei Djihadisten
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kerstin Kassner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung drängt auf eine gesetzliche Möglichkeit, deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern neben dem Reisepass auch den Personalausweis zu entziehen. Als Motiv wird vor allem das Ziel genannt, Islamisten, die sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anschließen wollen, an der Ausreise zu hindern. Ein Entwurf für eine Änderung des Personalausweisgesetzes sieht vor, den Betroffenen kostenpflichtige Ersatzdokumente auszuhändigen, die nicht zur Ausreise aus dem Bundesgebiet berechtigen (vgl. u. a. Regierungspressekonferenz vom 26. November 2014). Damit soll vor allem verhindert werden, dass die mutmaßlichen Djihadisten zunächst in Drittländer, wie etwa die Türkei, reisen, für die kein Reisepass erforderlich ist, und von dort aus zum IS stoßen. Die Ungültigkeitserklärung des Personalausweises, die ggf. per öffentlicher Zustellung erfolgen soll, kann dann in den Verbund des Schengener Informationssystems (SIS) eingestellt werden. Damit können auch Grenzbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erkennen, dass die betreffende Person nicht über ein gültiges Dokument zur Ausreise verfügt.
Der Entzug des Personalausweises hat für die Betroffenen gravierende Auswirkungen, die weit darüber hinausgehen, nicht ins Ausland reisen zu können. Auch im Inland muss bei vielfältigen Gelegenheiten ein Personalausweis vorgelegt werden, von Vertragsabschlüssen bis hin zur Identifikation am Postschalter bei der Entgegennahme von Sendungen, ggf. auch an der Supermarktkasse bei Bezahlung mit der Girocard. Legen die Betroffenen hier lediglich einen Ersatzausweis vor, wird dies unweigerlich zu Nachfragen führen. Die geplante Maßnahme hat daher ein hohes Stigmatisierungspotenzial. Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen zwar die Absicht, die Rekrutierung für den IS aus Deutschland bzw. der EU zu erschweren, sehen die geplante Maßnahme aber auch als erheblichen Grundrechtseingriff, der einige Fragen aufwirft. Vor allem ist zu hinterfragen, ob es nicht weniger grundrechtsrelevante Alternativen gibt. So ist es bereits nach geltender Gesetzeslage möglich, sowohl deutschen als auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern die Ausreise zu untersagen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 17/14391).
Die Bundesregierung hat bereits eingeräumt, dass sie über die Anzahl dieser Anordnungen „nur ausschnittsweise“ unterrichtet sei (Bundestagsdrucksache 18/2725). Hier müsste aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zunächst nachgebessert werden. Eine weitere zu prüfende Alternative wäre eine Erweiterung des SIS, in das Angaben über Ausreiseuntersagungen eingespeist werden könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche konkreten Angaben kann die Bundesregierung zu der Frage machen, inwiefern Deutsche, denen sowohl der Reisepass entzogen, als auch eine Ausreiseuntersagung auferlegt wurde, dennoch ausreisen, um sich dem IS anzuschließen?
a) Um wie viele Personen handelt es sich (bitte für die Jahre 2012, 2013 und 2014 aufschlüsseln)?
b) Wie gestalten sich in diesen Fällen die Reisewege (bitte Land der Ausreise sowie erstes Reiseziel außerhalb der EU mitteilen)?
Inwiefern geben welche Sicherheitsbehörden des Bundes den zuständigen Landesbehörden Hinweise über Personen, bei denen nach Auffassung der Bundessicherheitsbehörden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Passentzug und die Ausreiseuntersagung vorliegen?
a) Zu wie vielen Deutschen haben jeweils welche Bundessicherheitsbehörden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 solche Hinweise erteilt?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern gegenüber diesen Personen dann tatsächlich Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung getroffen worden sind?
Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme, die zuständigen Ordnungsbehörden würden Deutschen, bei denen seitens der Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass sie sich der Terrorgruppe IS anschließen wollen, den Reisepass nicht entziehen bzw. keine Ausreiseuntersagung auferlegen, und wenn ja, welche Zahlen kann sie hierzu mitteilen?
Ist die Bundesregierung bestrebt, von den Ländern künftig umfassende Angaben über Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausreiseuntersagungen bzw. Passentziehungen zu erhalten, und wenn ja, welche Initiativen hat sie hierzu ergriffen oder will sie noch ergreifen, und wie haben sich die Länder bislang hierzu positioniert?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Gemeinsamen Zentren zur Terrorismusabwehr und zur Extremismus- und Terrorismusabwehr (GTAZ und GETZ)?
Gründet die angekündigte Gesetzesinitiative der Bundesregierung ausschließlich auf den Zahlen und Tatsachen, auf die in den vorangegangenen Fragen abgestellt wurde?
a) Wenn ja, inwiefern hält sie auf dieser Grundlage eine Maßnahme wie den Entzug des Personalausweises für verhältnismäßig?
b) Wenn nein, auf welche weiteren konkreten Zahlen und Tatsachen gründet sie die angekündigte Gesetzesinitiative?
Aufgrund welcher (ggf. weiteren) Umstände sind nach Auffassung der Bundesregierung die bestehenden Instrumente des Passentzugs und der Ausreiseuntersagung nicht ausreichend?
In welchen Datenbanken wird eine Ausreiseuntersagung vermerkt, und welche deutschen Behörden haben hierauf jeweils Zugriff?
Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfassung von Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung im polizeilichen Grenzfahndungsbestand zu 100 Prozent, und wenn nein, wie hoch ist die Quote von Nichterfassungen, was sind die Gründe hierfür, und welche Initiativen werden unternommen, um diese Erfassungslücke zu schließen?
In welchem Umfang werden die Dokumente von Personen, die Deutschland in Richtung eines Drittlandes verlassen (per Schiff oder Flugzeug), von den deutschen Grenzbehörden auf ihre Gültigkeit überprüft (die Angaben bitte soweit möglich auf deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten aufgliedern)?
a) Zu welchem (ggf. geschätzten) Anteil werden die Dokumente mit dem polizeilichen Grenzfahndungsbestand abgeglichen?
b) Zu welchem (ggf. geschätzten) Anteil werden die Dokumente mit weiteren Datenbanken abgeglichen, und welche sind dies?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung rechtliche Hindernisse, die einem vollständigen Abgleich der Reisedokumente jeweils deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörigen bei der Ausreise aus Deutschland in ein Drittland mit dem polizeilichen Grenzfahndungsbestand entgegenstehen (bitte ggf. erläutern)?
a) Welche Verzögerungen bei der Grenzabwicklung bzw. beim Reiseverkehr wären nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten, wenn die deutschen Grenzbehörden in 100 Prozent der Ausreisen eine elektronische Gültigkeitsprüfung und einen Abgleich mit dem polizeilichen Grenzfahndungsbestand vornehmen würden?
b) Welche weiteren Gründe sprechen ggf. dagegen, eine solche 100-Prozent-Prüfung verpflichtend einzuführen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um künftig im SIS-Verbund auch Ausreiseuntersagungen speichern zu lassen?
Welchen weiteren Anpassungsbedarf sieht sie beim SIS, und welche Initiativen hat sie hierzu ggf. ergriffen, mit jeweils welchen Reaktionen?
Inwiefern stellen die bestehenden Möglichkeiten des SIS und dessen ggf. von der Bundesregierung angestrebten Änderungen aus ihrer Sicht eine Alternative zum angestrebten Entzug des Personalausweises dar?
Welche Initiativen haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitgliedstaaten bzw. die Europäische Kommission bzgl. der Anpassung des SIS bzw. eines koordinierten Vorgehens beim Entzug von Personalausweisen bzw. vergleichbarer Dokumente ergriffen?
Welche Alternativen hierzu (mit dem Zweck der Unterbindung von Ausreisen) wurden vorgelegt, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesen (bitte begründen)?
Wie gestaltet sich aus Sicht der Bundesregierung der rechtliche Rahmen hinsichtlich des Abgleichs von Reisedokumenten mit dem SIS?
Ist es nach derzeitiger Rechtslage zulässig, sämtliche Reisedokumente von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern unter Abgleich mit dem SIS auf ihre Gültigkeit zu überprüfen?
Zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung bei ihren Überlegungen, ob bzw. inwieweit Änderungen beim Schengener Grenzkodex notwendig sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2429), und welche Initiativen hat sie ergriffen (mit jeweils welchen Reaktionen) bzw. will sie noch ergreifen?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalausweise deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von den Grenzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der EU überprüft, wenn die deutschen Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger von dort aus in ein Drittland reisen, und inwiefern greifen diese dabei auf SIS zu (auf dem Land-, See- oder Luftweg)?
Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die Grenzbehörden an sämtlichen Grenzübergängen der Union zu Drittländern über die Möglichkeit, die Reisedokumente elektronisch zu überprüfen?
Inwiefern ist es nach derzeitiger Rechtslage möglich, den Grenzsicherungsbehörden der Unionsländer Angaben zu deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu übermitteln, gegen die in Deutschland Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung ergriffen wurden, um diesen Grenzsicherungsbehörden zu ermöglichen, die Ausreise dieser Personen in Drittländer zu verhindern?
a) Inwiefern wird von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht (bitte möglichst Zahlen für die Jahre 2012, 2013 und 2014 angeben)?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung eine Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten für eine solche Übermittlung geprüft, und zu welchen Schlussfolgerungen kam sie dabei?
Inwiefern sieht die Bundesregierung besondere Defizite bei der Umsetzung von Ausreiseuntersagungen gegen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger von deutschen Häfen oder Flughäfen aus, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
In welchen Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Initiativen ergriffen worden, Personalausweise entweder zu markieren oder einzuziehen, um die betreffenden Personen an der Ausreise aus der EU zu hindern, und was sehen diese Initiativen jeweils vor?
Inwiefern hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ob der Entzug des Personalausweises bzw. dessen Ungültigkeitserklärung potenzielle Djihadisten tatsächlich am Verlassen des Landes hindern kann, bzw. diese dann andere Wege finden werden?
Nach welchen Kriterien urteilen die Sicherheitsbehörden darüber, ob eine Person konkrete Absichten hat, Deutschland zu verlassen, um sich einer ausländischen terroristischen Vereinigung anzuschließen?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, diese Kriterien besonders eng zu fassen, wenn es letztlich darum geht, den Behörden einen Ausweisentzug nahezulegen?
Inwiefern hat die Bundesregierung den Aspekt einer möglicherweise stigmatisierenden Wirkung reflektiert, der von einem Personalausweis-Ersatzdokument ausgehen kann, und zu welchen Schlussfolgerungen ist sie dabei gekommen?
Welche weiteren Alternativen hat die Bundesregierung geprüft, um Personen, die sich aus Deutschland oder der EU heraus dem IS anschließen wollen, an einer Ausreise zu hindern?
Inwiefern soll sich die Gestaltung und Beschriftung des vorgesehenen Ersatzdokumentes von herkömmlichen Personalausweisen bzw. von Ersatzpapieren, wie sie etwa von deutschen Konsulaten im Ausland bei Ausweisverlust ausgegeben werden, unterscheiden (falls vorhanden, bitte ein Modell beifügen)?
Sollen Personen, denen der Personalausweis entzogen wird, nach den Vorstellungen der Bundesregierung verpflichtet werden, ein Ersatzdokument zu beantragen, um ihrer Ausweispflicht nach § 1 des Personalausweisgesetzes nachzukommen, oder soll die Ausweispflicht in diesem Fall aufgehoben werden?
a) Hält es die Bundesregierung für angemessen, die Kosten für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes den betreffenden Personen aufzuerlegen, angesichts des Umstandes, dass diese den Entzug des Personalausweises weder selbst veranlasst haben noch dieser von einem Gericht angeordnet worden ist (bitte begründen)?
b) Inwiefern treffen Medienberichte (Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 26. November 2014 „De Maizière will Jihadisten bis zu anderthalb Jahre Personalausweis entziehen“) zu, nach denen der Entzug des Personalausweises auf maximal 18 Monate befristet werden soll?
Sofern diese zutreffen, wie begründet die Bundesregierung diese Frist?
Bedeutet dies, dass die betreffenden Personen nach Ablauf der Frist wieder einen Personalausweis erhalten, mit dem sie ausreisen können, auch wenn sie weiterhin im Verdacht stehen, sich djihadistischen Terrororganisationen anschließen zu wollen?
Soll nach Ablauf der Befristung, ggf. mit einem gewissen zeitlichen Abstand, ein erneuter Entzug möglich sein?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Regelungen zur Entschädigung von Personen, die vor Gericht die Rechtswidrigkeit eines Passentzuges bzw. einer Ausreiseuntersagung feststellen lassen und die finanzielle Verluste geltend machen, beispielsweise weil sie nicht zu wichtigen Geschäftsverhandlungen oder Vorstellungsterminen reisen konnten?
Wie bewertet sie die Notwendigkeit, in Zusammenhang mit der angestrebten Änderung des Personalausweisgesetzes eine solche Entschädigungsregelung ausdrücklich klarzustellen?