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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nationale Gentechnik-Anbauverbote

Detaillierte Ergebnisse des Trilog-Verfahrens, Rückschlüsse zum &quot;opt-out&quot;, Rechtsunsicherheiten, weiteres Verfahren und Zeitplan auf EU-Ebene, Vorlage eines nationalen Gesetzentwurfs, Ausgestaltung des Anbauverbots (Opt-out-Klausel), Koexistenz-Regelungen für Grenzen zu anderen Mitgliedsstaaten, Verfahrensweise für Mais MON 810 bzw. 1507, Einflussmöglichkeiten der Gentech-Konzerne im Rahmen des Verbotsverfahrens, erwartete Klagen und internationale Schiedsverfahren, öffentliche Forschungsvorhaben der Agro-Gentechnik 2015<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

14.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/363819.12.2014

Nationale Gentechnik-Anbauverbote

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Risikotechnologie Agro-Gentechnik ist seit etlichen Jahren in der Europäischen Union (EU) umstritten. Die Öffentlichkeit in den meisten EU-Mitgliedstaaten sieht sie kritisch und lehnt den Anbau transgener Pflanzen ab. In einigen wenigen EU-Mitgliedstaaten wird die Agro-Gentechnik weniger kritisch gesehen, beispielsweise in Spanien oder in England. Deren Regierungen bemängeln das geringe Tempo, mit welchem Zulassungsanträge gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU bearbeitet werden.

Mit dem Ziel eines Kompromisses zwischen beiden Positionen schlug die Europäische Kommission im Jahr 2010 vor, dass Gentech-Pflanzen EU-weit schneller zugelassen, aber gleichzeitig die Möglichkeit nationaler Anbauverbote erleichtert werden soll. Dafür schlug sie eine Änderung der Richtlinie 2001/18/EG („Freisetzungsrichtlinie“) vor. Nachdem dieser Vorschlag mehrere Jahre nicht weiter verfolgt wurde, nahmen die Diskussionen zu Beginn des Jahres 2014 aufgrund zugespitzter Debatten um den Anbau des Gentech-Mais 1507 wieder zu. Gerade das Europaparlament brachte Vorschläge in die Debatte ein, die im Sinne einer gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft deutlich zielführender waren, als die Vorschläge der anderen beiden Trilog-Partner (EU-Rat und Europäische Kommission).

Am 3. Dezember 2014 einigten sich Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlamentes, des Ministerrates und der Europäischen Kommission in einem Trilog-Prozess auf einen Kompromiss zu den nationalen Anbauverboten gentechnisch veränderter Pflanzen. Dieser wurde am 10. Dezember 2014 durch die EU-Mitgliedstaaten bestätigt und muss nun noch vom Europaparlament angenommen werden, dessen Umweltausschuss den Kompromiss am 17. Dezember 2014 bereits befürwortete.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Regelungen sind im Detail Ergebnis des Trilog-Verfahrens (2-Phasen-Modell, rechtliche Grundlage, Zeitpunkt des Anbauverbotes, konkrete Verbotsgründe, Koexistenzregeln, Gruppenverbote etc.)?

2

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung angesichts ihrer eigenen Vorstellungen zum „opt-out“ aus dem erreichten Trilog-Ergebnis?

3

Welche konkreten Rechtsunsicherheiten sieht die Bundesregierung in dem gefundenen Kompromiss?

Hätte sie als rechtliche Grundlage das Binnenmarkt- oder das Umweltrecht bevorzugt (bitte begründen)?

4

Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung das weitere Verfahren und der Zeitplan auf EU-Ebene aus?

5

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur nationalen Ausgestaltung dieser neuen EU-Regelungen in den Deutschen Bundestag einbringen?

6

Wird die Bundesregierung in diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes ein bundesweit einheitliches Anbauverbot – wie von der Agrarministerkonferenz vom 5. September 2014 und der Umweltministerkonferenz vom 24. Oktober 2014 gefordert – oder bundesländerspezifische Anbauverbote vorschlagen (bitte begründen)?

7

Welche konkreten Koexistenzregelungen schlägt die Bundesregierung für die Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten der EU (im Fall von bundesländerspezifischen Anbauverboten – auch an Grenzen zu anderen Bundesländern) vor, und wie will sie diese festlegen?

8

Für welche zum Anbau in der EU zugelassenen oder kurz vor der Zulassung stehenden transgenen Pflanzen wird die Bundesregierung nach der Änderung des Gentechnikgesetzes ein nationales Anbauverbot (Opt-out-Klausel) aussprechen (bitte begründen)?

9

Wie wird die Bundesregierung diesbezüglich mit dem Mais MON 810 oder dem Mais 1507 verfahren?

10

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das weitere Nutzen der „Schutzklausel“ für Anbauverbote nach der Richtlinie 2001/18/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, wie beispielsweise beim Gentech-Mais MON 810?

Werden beide Schutzklausel-Verbotsmöglichkeiten nach Einschätzung der Bundesregierung durch die neue Möglichkeit, nationale Anbauverbote zu erlassen, ersetzt?

11

Wie wird die Bundesregierung über zukünftige Anträge zur Anbauzulassung auf EU-Ebene votieren, wenn für sie bereits im Vorfeld feststehen sollte, dass sie für die jeweilige Gentech-Pflanze ein nationales Anbauverbot (Opt-out-Klausel) erlassen wird?

12

Rechnet die Bundesregierung mit Klagen (beispielsweise von Gentech-Konzernen oder Landwirten), wenn sie ein nationales Anbauverbot (Optout-Klausel) aussprechen sollte (bitte begründen)?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die potentiellen Einflussmöglichkeiten der Gentech-Konzerne im Rahmen des Verbotsverfahrens ein?

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Opt-out-Klausel angesichts des Transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) ein (bitte begründen)?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Opt-out-Klausel angesichts des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) ein (bitte begründen)?

16

Rechnet die Bundesregierung damit, dass es bei Nutzung der Opt-out-Klausel zu Verfahren vor internationalen Schiedsgerichten gegen Deutschland kommen könnte (bitte begründen)?

17

Falls ein kanadischer Investor in Deutschland Ackerflächen erwirbt und ihm durch die Nutzung der Opt-out-Klausel der Anbau transgener Pflanzen untersagt werden würde, könnte er dann nach Einschätzung der Bundesregierung nach dem derzeitig ausgehandelten Vertrag (CETA) die Bundesrepublik Deutschland vor dem internationalen Schiedsgericht verklagen (bitte begründen)?

18

Welche Vorhaben im Bereich der öffentlichen Forschung zur Agro-Gentechnik plant die Bundesregierung im Jahr 2015?

19

Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial der Agro-Gentechnik im Bereich der Salz- und der Trockenheitsresistenz im Vergleich zu konventionellen Züchtungsverfahren ein (bitte begründen)?

Berlin, den 19. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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