Rückforderungen von Netzbetreibern an landwirtschaftliche Betriebe
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut einem Artikel mit dem Titel „Müssen Landwirte die Einspeisevergütung zurückzahlen?“ im Internetmagazin „top agrar online“ vom 28. November 2014 droht in Schleswig-Holstein über hundert Landwirtinnen und Landwirten die Rückzahlung der Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die sie für eingespeisten Solarstrom erhalten haben (vgl. www.topagrar.com). Der Netzbetreiber, die Schleswig-Holstein Netz AG, habe festgestellt, dass ein Teil der Betreiber ihre Anlagen nicht bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet hätte. Dieser kleine Formfehler habe große Auswirkungen: Die Landwirtinnen und Landwirte sollen nach Angaben des Magazins die komplette Vergütung vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme bis heute bzw. bis zu dem Datum zurückzahlen, an dem sie die Anlage angemeldet haben. Statt der sonst üblichen Vergütung in der Höhe von etwa 10 bis 19 Cent (ct), je nach Inbetriebnahmedatum, pro Kilowattstunde (kWh) wolle der Netzbetreiber nur den Börsenstrompreis von 3 bis 5 ct/kWh zahlen, wie es das EEG in diesem Fall vorsieht. Diese Zahlung reiche für die Finanzierung der Anlage nicht aus, einige Betreiber ständen vor dem Ruin. Auch die Banken seien laut Marktbeobachtern sehr besorgt, erläutert „top agrar online“.
Bislang seien Anlagen betroffen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen sind, dem Datum, an dem die EEG-Novelle 2012 in Kraft trat.
Rückforderungen belaufen sich laut einem im Artikel zitierten Rechtsanwalt auf 10 000 bis über 700 000 Euro pro Betreiber, einige ständen „vor einer Katastrophe“. Seiner Einschätzung nach hätten viele Landwirtinnen und Landwirte und selbst die Elektroinstallateure die Bedeutung der Meldung bei der BNetzA schlicht unterschätzt und sie vergessen oder nicht ernst genommen in der Annahme, dass es sich um reine Statistik handele. Er schließe aber nicht aus, dass die Schleswig-Holstein Netz AG auch eine Mitschuld träfe. Andere Netzbetreiber hätten sich vor der Auszahlung der Vergütung die Bestätigung der BNetzA vorlegen lassen. Die Schleswig-Holstein Netz AG habe das nicht oder nicht konsequent gemacht, führt der Artikel zur Auffassung des Rechtsanwalts aus, der den Angaben zufolge über hundert Mandantinnen und Mandanten in dieser Sache berät.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist der Bundesregierung der Sachverhalt bekannt?
Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Problem betroffen?
Um welche Vergütungssumme handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Rückforderungen insgesamt?
Welche Auswirkung auf die EEG-Umlage hätten ggf. die Rückzahlungen der Landwirte und Landwirtinnen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Rechtsauffassung des Netzbetreibers in dieser Sache korrekt?
Ist die Meldung der Anlagen mit Kosten verbunden? Besteht also die Möglichkeit, dass durch Nichtmeldung Kosten gespart werden sollten, oder ist tatsächlich nur eine Nachlässigkeit der Landwirtinnen und Landwirte zu vermuten?
Könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine Nachmeldung das Versäumnis der Landwirte und Landwirtinnen in der Art heilen, dass auf die Rückforderungen verzichtet werden kann?
Hält die Bundesregierung die Rückforderungen für angemessen, angesichts des vergleichsweise geringen Versäumnisses und der teilweise gravierenden Folgen für die Betreiber?
Trifft nach Auffassung der Bundesregierung den Netzbetreiber eine Mitschuld, da dieser sich vor der Auszahlung der Vergütungen offensichtlich keine Bestätigungen der BNetzA vorlegen lassen hat (bitte begründen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Bundesländern die Praxis, sich vor der Auszahlung der Vergütungen eine Bestätigung der BNetzA über die Meldung der Anlagen vorlegen zu lassen? Wenn ja, wo? Oder ist dies unüblich?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Gesprächen zwischen zuständigen Ministerien und bzw. oder der BNetzA und dem Bauernverband Schleswig-Holstein e. V. zum Thema? Wenn ja, welchen Inhalt haben sie, und welche Ergebnisse wurden erzielt?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die betroffenen Betreiber in dieser Sache zu unterstützen? Wenn ja, wie?