Mutmaßliche rechtsterroristische Gruppe „Deutsche Widerstandsbewegung“
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Durch Medienberichte wurde bekannt, dass eine neonazistische Gruppe namens „Deutsche Widerstandsbewegung“ (DWB) im Zeitraum vom 25. August 2014 bis zum 24. November 2014 mindestens vier versuchte Brandanschläge u. a. auf die Bundesgeschäftsstelle der CDU, den Berliner Reichstag und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages verübt haben soll (vgl. „Neue deutsche Welle“ in der DER SPIEGEL Nr. 51/2014 vom 15. Dezember 2014). An den jeweiligen Tatorten soll die Gruppe mit Bekennerschreiben ihren Hass auf eine vermeintliche „multikulturelle, multiethnische, multireligiöse und multigeschichtliche Bevölkerungskonstellation“ zum Ausdruck gebracht haben und damit die Brandanschläge begründet haben.
Das Bekanntwerden der DWB wirft ein Schlaglicht auf die mutmaßliche Existenz weiterer rechtsterroristischer Strukturen, die ebenso wie der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) Rassismus zum Ausgangspunkt militanter, gewalttätiger Aktivitäten machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wann und unter welchen Umständen haben die Bundesregierung und die Strafverfolgungsbehörden erstmals Kenntnis von der Existenz der DWB bekommen?
Wie viele Straftaten werden der DWB nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?
Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die DWB übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?
Falls Frage 3 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die DWB bislang nicht übernommen?
Falls Frage 3 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP: Allgemeines Register für politische Sachen) über die Ermittlungen gegen die DWB angelegt, und wenn ja, seit wann?
Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Bekennerschreiben und die Straftaten der DWB?
Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der DWB um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?
Sieht das BfV in der DWB die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?
Falls Frage 7 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der DWB nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?
Mit welcher Definition für „rechtsterroristische Gruppen bzw. Organisationen“ arbeitet das BfV aktuell?
Handelt es sich nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) bei der DWB um eine rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?
Falls Frage 11 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BKA bei der DWB nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?
Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivisten und Aktivistinnen der DWB in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der mutmaßlichen DWB als V-Leute für das BfV tätig sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der DWB als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig sind?
Wie viele mutmaßlich rechtsextrem bzw. neonazistisch motivierte Brandanschläge und andere Straftaten gegen Abgeordnetenbüros und Geschäftsstellen demokratischer Parteien sind vom 1. Januar 2014 bis zum 31. November 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit registriert worden (bitte Datum, Ort, betroffene Partei, Straftatbestand angeben)?
Hat die Bundesregierung im Vergleich zum Vorjahr 2013 einen Anstieg von Brandanschlägen und anderen Straftaten gegen Abgeordnetenbüros und Geschäftsstellen demokratischer Parteien registriert (bitte unter Angabe der Vorjahreszahl)?
Wie viele mutmaßlich rechtsextrem bzw. neonazistisch motivierte Brandanschläge gegen Institutionen des demokratischen Rechtsstaats wurden seit dem 1. November 2011 bundesweit registriert?
Handelt es sich bei der DWB nach Ansicht der Bundesregierung um eine Gruppierung aus der Neonazibewegung, und entspricht sie den Kriterien einer rechtsextremistischen Vereinigung im Sinne des BfV?