Haltungsbedingungen in Zoos
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Inge Höger, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Deutschland gibt es hunderte zoologische Einrichtungen, vom kleinen privat geführten Tierpark bis zum öffentlich subventionierten Großstadtzoo.
Generell müssen Zoos den Erfordernissen des Tierschutzgesetzes, der EU-Zoo-Richtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. der entsprechenden Landesgesetze genügen.
Nach § 42 Absatz 3 Nummer 7 BNatSchG sind Zoos verpflichtet, einen Beitrag zum Schutz bedrohter Arten zu leisten. Allerdings befürchten Tierschutzverbände, dass dies aufgrund mangelhafter Richtlinien und fachlich ungenügender Kontrollen häufig nicht der Fall sei.
Während die Bundesregierung angibt, dass es in Deutschland 400 Zoologische Gärten gibt (Kleine Anfrage „Tierschutz in Zoologischen Gärten“ auf Bundestagsdrucksache 17/12235), gehen Expertinnen und Experten aus Tierschutz- und Zooverbänden von über 650 nach dem BNatSchG genehmigungspflichtigen zoologischen Einrichtungen aus. Recherchen von Tierschutzverbänden, wie dem „EU Zoo Report 2011“, zufolge, ist dies darauf zurückzuführen, dass bislang noch nicht alle genehmigungspflichtigen Zoos genehmigt seien.
Seit Jahren nimmt die Kritik von Tierschützerinnen und Tierschützern an den Haltungsbedingungen der Tiere in Zoos zu. Dies wurde zuletzt anhand der öffentlichen Debatte über das aktuelle Säugetiergutachten („Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL) deutlich. Die beteiligten Tierschutzverbände kritisieren, dass ihnen verschiedene für die Beurteilung der Zootierhaltung wichtige Dokumente, wie z. B. die Husbandry Guidelines der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA) und die Zuchtbücher der Europäischen Erhaltungszuchtprogramme (EEP), während des Überarbeitungsprozesses vorenthalten wurden. Diese Dokumente ermöglichen unter anderem eine Beurteilung der Zootierhaltung, von Nachzuchterfolgen und des Beitrags zum Artenschutz.
Kritisiert wird vonseiten der Tierschutzverbände auch, dass Zootiere mittels Gabe von Psychopharmaka, Hormonen und Beschneiden von Flügeln an die Haltungsbedingungen in Zoos angepasst werden, ähnlich wie dies teilweise in der landwirtschaftlichen Tierhaltung der Fall ist.
Dabei stellen sowohl irreversible als auch reversible Methoden, mit denen Vögel flugunfähig gemacht werden, nach Ansicht von Tierärztinnen und Tierärzten sowie Juristinnen und Juristen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach nicht alle zoologischen Einrichtungen, die nach § 42 BNatSchG genehmigungspflichtig wären, auch genehmigt sind (bitte begründen)?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Tierschutzverbänden, die die Vorgaben des aktuellen Säugetiergutachtens („Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ des BMEL) als nicht wissenschaftlich erarbeitet ansehen, da ihnen wichtige Dokumente, wie beispielsweise die Husbandry Guidelines der EAZA sowie EEP-Zuchtbücher, vorenthalten wurden (vgl. Stellungnahme der Tierschutzverbände am Säugetiergutachten, April 2013, www.prowildlife.de)?
Liegen dem BMEL die Husbandry Guidelines der EAZA sowie die EEP-Zuchtbücher, die eine Beurteilung der Zootierhaltung, von Nachzuchterfolgen und des Beitrags zum Artenschutz ermöglichen, vor, und wo sind sie nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich einsehbar?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung der regelmäßige bzw. dauerhafte Einsatz von Psychopharmaka bei Zootieren mit dem Tierschutzgesetz und der EU-Zoo-Richtlinie vereinbar (bitte begründen)?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine bundesweite Abfrage für sinnvoll, um ein Gesamtbild über die Gabe von Psychopharmaka in Zoos zu bekommen und bewerten zu können (bitte begründen), bzw. gab es eine solche Abfrage der Bundesregierung schon, und wie sind die Ergebnisse daraus?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Vögel jedes Jahr in deutschen Zoos flugunfähig gemacht werden?
Wenn ja, um wie viele Vögel welcher Art handelt es sich dabei (bitte jährlich ab 2010 auflisten)?
Hält die Bundesregierung die Herbeiführung der Flugunfähigkeit bei den in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln für vereinbar mit den geltenden Tierschutzregelungen?
Was ist dabei zu beachten?
Was gedenkt die Bundesregierung gegen die in einigen Zoos gängige Praxis des Flugunfähigmachens (z. B. in Frankfurt, www.fr.online.de vom 25. März 2014 „Peta kritisiert Zoos“) zu unternehmen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Nachzuchten bedrohter Arten (Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES Anhang 1 und 2) aus deutschen Zoos von 2010 bis heute für Auswilderungszwecke exportiert wurden (bitte nach Arten, Jahr und Auswilderungsregion auflisten)?
Wie viele und welche von deutschen Zoos gezüchteten Tiere konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 erfolgreich ausgewildert werden (bitte nach Jahr, Arten, Anzahl und Tierparks auflisten)?
Wie viel Geld wird nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von deutschen Tierparks für In-situ-Artenschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt (bitte ab 2010 jährlich nach Tierparks auflisten)?
Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung überschüssige oder unerwünschte Zootiere getötet (bitte nach Arten, Anzahl und Tierparks auflisten)?
Inwieweit stellt das neue Säugetiergutachten sicher, dass eine Tötung gesunder Zootiere nicht mehr stattfinden kann?
Wie viele aus der Eierproduktion stammende, männliche Küken werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in den Zoos und Tiergärten der Bundesrepublik Deutschland verfüttert?
Wie schätzt die Bundesregierung diese Futtermittelgabe ein, wenn das Verbot des Tötens männlicher Küken bundesweit eingeführt würde?
Wie viele Tiere aus Zirkusbetrieben und privater Haltung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 in den Zoos und Tiergärten der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, und um welche Tierarten handelt es sich dabei?