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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Denkmalschutz und Gebäudesicherheit (G-SIG: 16011698)

Bedeutung von Denkmalschutzinitiativen insbesondere der Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Denkmal- und Altbauinspektionsdienste in Deutschland (BAUDID), Bewertung von Denkmalschutz-Konzepten in den Niederlanden, Großbritannien und Belgien, Wirksamkeit der Denkmalschutzgesetze der Länder, Handlungsbedarf auf Bundesebene, Vorlage eines aktualisierten Bundesbauschadensberichts, Bewertung der Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Realisierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung im Bereich Denkmalschutz <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.03.2007

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/432113. 02. 2007

Denkmalschutz und Gebäudesicherheit

der Abgeordneten Cornelia Behm, Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Denkmale sind Botschafter der Vergangenheit und Teil des kulturellen Erbes der Völker. Konservierung und Restaurierung von Baudenkmalen dienen deshalb nicht nur der Erhaltung und Erschließung des jeweiligen Gebäudes, sondern auch der Bewahrung kulturgeschichtlicher Zeugnisse. Sie sind aber auch Orte zeitgenössischer Begegnung und Kultur. Das stellt für die Eigentümer dieser Baudenkmale eine große Herausforderung dar. Nicht selten sind sie mit dieser Aufgabe sowohl fachlich als auch finanziell überfordert. Da es im Interesse des Staates ist, die Denkmale im ganzen Reichtum ihrer Authentizität zu bewahren, zu nutzen und an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben, hat auch er Verantwortung zu ihrem Erhalt zu übernehmen.

Aber gerade wegen der Bedeutung von Denkmalen für die Kulturgeschichte gibt es seitens der Zivilgesellschaft großes Interesse, Verantwortung zu übernehmen und sich ehrenamtlich für den Denkmalschutz zu engagieren. In den Niederlanden besteht beispielsweise seit mehr als dreißig Jahren die „Monumentenwacht Nederland“, welche inzwischen mehr als 17 000 Gebäude denkmalpflegerisch betreut. Auch in anderen Staaten engagieren sich zahlreiche Initiativen für einen nachhaltigen Denkmalschutz, die ihre Aufgabe nicht nur in der aufwändigen Gebäudesanierung sehen, sondern auch die denkmalpflegerische Bausubstanz in regelmäßigen Abständen kontrollieren und durch ein Frühwarnsystem für kleinere Schäden zu ihrem Erhalt beitragen. Sie stehen Denkmaleigentümern beim schonenden Erhalt ihrer Gebäude aktiv und beratend zur Seite und versuchen so, dem langsamen und vielfach unbemerkten Verfall der kulturhistorischen Bauwerke mit präventiven Maßnahmen entgegenzuwirken.

Auch in Deutschland existieren funktionierende Initiativen in diesem Bereich, wie der Monumentendienst in Niedersachsen, die Denkmalwacht Brandenburg-Berlin e. V., die Denkmalwacht Baden-Württemberg e. V., die Bauwacht e. V. für Nordrhein-Westfalen und der Altbau- und Denkmalservice e. V. für Hessen und Sachsen-Anhalt. Seit August 2005 arbeiten diese Vereine in der Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Denkmal- und Altbauinspektionsdienste in Deutschland (BAUDID) zusammen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Engagement verschiedener regionaler bzw. landesweit aktiver Initiativen im Denkmalschutz und ihrer Dachvereinigung, der Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Denkmal- und Altbauinspektionsdienste in Deutschland (BAUDID) ein, und wie bewertet sie es?

2

Plant die Bundesregierung, diese Initiativen in Zukunft in ihre Konzepte zum Denkmalschutz stärker einzubeziehen und zu unterstützen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Denkmalschutz-Konzepte in den europäischen Nachbarstaaten – beispielsweise in den Niederlanden, Großbritannien und Belgien?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die kulturtouristische und wirtschaftliche Bedeutung der Denkmale in Deutschland?

Welche Untersuchungen und Zahlen hierzu liegen der Bundesregierung vor?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Denkmalschutzgesetze der Länder bezüglich des tatsächlichen und rechtlichen Schutzes der Denkmale in Deutschland?

Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene im Bereich des Denkmalschutzes?

6

Welche inhaltlichen Schwerpunkte wird die Bundesregierung künftig im Denkmalschutz setzen?

7

Welche Konsequenzen für den Denkmalschutz hat die Bundesregierung aus dem letzten Bundesbauschadensbericht aus dem Jahr 1995 gezogen, und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden wurden begonnen bzw. abgeschlossen?

8

In welchen Bereichen des Denkmalschutzes plant die Bundesregierung, sich in den kommenden Jahren gegebenenfalls stärker zu engagieren, und in welcher Form?

9

Mit welchen Programmen unterstützt die Bundesregierung den Denkmalschutz in Deutschland, und welche Kofinanzierungen sind hier jeweils vorgesehen?

10

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, einen neuen, aktualisierten Bundesbauschadensbericht in Auftrag zu geben?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz?

12

Was will die Bundesregierung unternehmen, um den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung auch unter den denkmalschützerischen Belangen zu realisieren, in Anbetracht dessen, dass der Denkmalschutz in den Aufgabenbereich der Länder fällt, und viele örtliche Denkmalschutzbehörden den Ausbau erneuerbarer Energien in seinen Möglichkeiten stark behindern?

Berlin, den 13. Februar 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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