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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Anhaltende Folgen des Holzschutzmittelskandals in den 1980er-Jahren - Verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Giftstoffen in Holzschutzmitteln

Gesundheitsgefahren durch biozidhaltige Holzschutzmittel in Wohnungen und Wohnhäusern, Umweltstrafverfahren zum Holzschutzmittelskandal in den 1980erJahren, Strafprozessdauer, Folgen der Holzschutz-Affäre, Zahl der von Gesundheitsschäden betroffenen Personen, materielle Schäden, Entschädigungsleistungen, Ausgleichs- oder Unterstützungsfonds, Umgang mit den Altlasten, Schadensersatz, Umsetzung der EU-Biozid-Verordnung, in der EU zugelassene Holzschutzmittel, mögliches Gefahrenpotenzial, Kennzeichnungsmängel<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

09.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/369119.12.2014

Anhaltende Folgen des Holzschutzmittelskandals in den 1980er-Jahren – Verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Giftstoffen in Holzschutzmitteln

der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Sahra Wagenknecht, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor 30 Jahren begannen die Ermittlungen im wahrscheinlich größten Umwelt- und Verbraucherprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Geschäftsführer der Düsseldorfer Desowag Bayer Holzschutz GmbH, einer früheren Tochterfirma des Chemiekonzerns Bayer, haben die von ihnen hergestellten Holzschutzmittel „Xyladecor“ und „Xylamon“ auch dann noch vertrieben bzw. nicht zurückgerufen, als erkennbar war, dass zahlreiche Personen nach dem Verstreichen im Wohnbereich erkrankten und zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden erlitten (Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Geschäftsnummer 5/29 Kls 65 Js 8793/84).

Tausende Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben bis in die 1980er-Jahre ohne Kenntnis der Gesundheitsgefahren in ihren Wohnhäusern Holzbalken, Decken- und Wandverkleidungen, Paneele oder Holzfußböden mit giftigem Holzschutzmittel intensiv behandelt. Jahre später klagten sie über Kopf- und Gelenkschmerzen, litten unter Fieberschüben, Ekzemen und Lympfdrüsenschwellungen. Auch ihre Haustiere erkrankten. Im Blut fanden sich hohe Konzentrationen des sehr giftigen Pentachlorphenol (PCP). Dieses Gift war bis zu dessen Produktions- und Anwendungsverbot 1989 Bestandteil vieler Holzschutzmittel.

Nach knapp zehn Jahren Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und vier Jahren Gerichtsprozessen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde das Verfahren schließlich im Jahr 1996 durch Zahlung von 4 Mio. DM (heute etwa 2 Mio. Euro) für Forschungszwecke an die Universität Gießen und 100 000 DM an das Land Hessen eingestellt. Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten nie eine Entschädigung für ihre auf den giftigen Holzschutzmitteln beruhenden Gesundheitsschäden und den Verlust ihres Wohnraumes. Sie mussten ihre Häuser verlassen, da sich das PCP im gesamten Haus und sogar im Kinderspielzeug und in der Wäsche festgesetzt hatte und nun ausgaste. Verkaufen konnten sie die Häuser ebenso wenig. Sie haben bis heute gesundheitlich und finanziell unter den Folgen zu leiden. „Was zählt ist nicht, ob unsere Mittel krank machen, sondern ob wir dafür haften“, wurde einer der Manager zitiert (Prof. Dr. Erich Schöndorf „Von Menschen und Ratten. Über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittel-Skandal“).

Auch heute noch sind viele Wohngebäude durch diese Holzschutzmittel chemisch erheblich belastet. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2013 zeigte, dass auch Jahrzehnte nach der Anwendung die Holzschutzgifte immer noch in vielen Holzproben in hoher Konzentration nachweisbar sind. Sie gasen weiter aus, lagern sich am Hausstaub an und belasten auf diesem Weg auch heute noch die Atemluft (www.test.de/Holzschutz-Altlasten-auf-der-Spur-4508463-0/ vom 7. Juni 2013). Bis heute werden die gesundheitsgefährdenden Häuser preiswert angeboten und daher gern von Familien gekauft.

Gefahren bestehen heutzutage vor allem beim Dachausbau. Durch das Abschleifen von Holzschichten wird das Gift gerade in jenen Bereichen freigelegt, wo es in hoher Konzentration verwendet wurde und dementsprechend noch vorhanden ist, oder wo durch Dämmung die Schadstoffe nicht mehr weggelüftet werden, sondern aus dem Holz direkt in den Innenraum gelangen können. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sind die Gefahren beim Kauf einer Dachgeschosswohnung oder beim Umbau eines Hauses kaum bewusst. Im Verbraucherleitfaden „Holzschutzmittel“ des ehemaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), heute Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), aus dem Jahr 2008 ist diese seit zehn Jahren bekannte Problematik jedenfalls nicht aufgeführt.

Leider ist auch heute – Jahrzehnte nach der ersten Anwendung – nicht klar, wie die Mittel auf den menschlichen Körper wirken und welche Wechselbeziehungen mit anderen Substanzen eine Rolle spielen. Die Zeitschrift „ÖKO-TEST“ stellte im August 2011 eine Untersuchung vor, wonach im Gegensatz zu früheren Tests heute vielfach Wirkstoffkombinationen eingesetzt werden. Diese seien aber besonders bedenklich, da es keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu den gesundheitlichen Risiken durch ein Zusammenwirken von Stoffen gibt. Auch heute dürfen PCP-Holzschutzmittel weiter verkauft werden. Sie enthalten nunmehr den Warnhinweis, dass sie nur noch draußen verwendet werden dürfen. „ÖKO-TEST“ stellte im Jahr 2011 fest, dass die Käuferin bzw. der Käufer im Baumarkt im Stich gelassen werde und erhebliche Kenntnisse benötige, um die Gefahren zu erkennen und das richtige Produkt zu kaufen. Dieses Fazit zog bereits im Jahr 2003 das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Nach der zwischenzeitlich verabschiedeten Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG und der Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (EU) Nr. 528/2012 dürfen sogenannte Altprodukte weiterverkauft, müssen sich aber einem „Review-Programm“, in dem sie auf Unbedenklichkeit für Anwender, Verbraucher und Umwelt geprüft werden, unterziehen. Bereits im Jahr 2003 ging das BfR davon aus, dass dieser Prozess „frühestens in vier bis fünf Jahren, wegen der Vielzahl der Produkte aber möglicherweise deutlich später abgeschlossen sein“ wird und kritisierte damit zusammenhängende Defizite beim Verbraucherschutz (Stellungnahme des BfR vom 7. Januar 2013).

Im Einzelnen kritisierten sie die mangelhaften bis irreführenden Anwenderhinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher wie verharmlosende Angaben bzw. Hinweise, z. B. „umweltfreundlich“, „gesundheitlich unbedenklich“ und „für innen und außen“. Zu einem ähnlichen Resultat kam „ÖKO-TEST“ 2011. Sie stellten bei ihren Produktproben fest, dass oft vorgeschriebene Informationen fehlten. Sie konnten nur auf wenigen Etiketten keine oder fast keine Mängel feststellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Holzschutzmittelprozess und seine Folgen

Fragen41

1

Welche Bedeutung für den Verbraucherschutz misst die Bundesregierung dem damaligen Holzschutzmittelprozess bei, und auf welchen Erkenntnissen beruhen ihre Bewertungen?

2

Welche Schlussfolgerunen hat die Bundesregierung aus den Folgen des Holzschutzmittelskandals und zur Absicherung eines vorsorgenden Verbraucherschutzes gezogen?

3

Welche gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthielten bis in die 1980er-Jahre hinein Holzschutzmittel, und welche gesundheitlichen Folgen können diese hervorrufen?

4

Wie konnte es nach heutiger Kenntnis der Bundesregierung dazu kommen, dass diese gesundheitsgefährdenden Holzschutzmittel jahrelang an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden konnten, insbesondere auch nachdem bereits Erkenntnisse zu deren Schädlichkeit beim Hersteller der Holzschutzmittel für die Gesundheit von Mensch und Tier vorlagen?

5

Bis wann durften die mit PCP, Lindan und Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) versetzten Holzschutzmittel auch nach Kenntnis über die Gesundheitsgefahren an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstige Verwenderinnen und Verwender in Deutschland und nach Kenntnis der Bundesregierung in Europa weiterverkauft werden?

6

In wie vielen Haushalten in Deutschland wurden nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung von 1950 bis 1990 gesundheitsgefährdende Holzschutzmittel zum Verstreichen im Wohnbereich verwendet?

7

Ab wann waren den damaligen Bundesregierungen die Gesundheitsgefahren, die von den Holzschutzmitteln ausgingen, bekannt?

a) Falls nein, warum waren ihr die Gefahren nicht früher bekannt?

b) Falls ja, welche Kenntnisse hatte sie aufgrund welcher Untersuchungen oder Hinweise erhalten, und was hat sie zum frühzeitigen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher unternommen?

9

Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und der Strafprozess 13 Jahre gedauert, und welche Folgen hatte die Länge des Verfahrens für die Geschädigten?

10

Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland leiden nach Kenntnis der Bundesregierung auch heute noch unter materiellen und gesundheitlichen Folgen der Verwendung der PCP-haltigen Holzschutzmittel, die bis Ende der 1980er-Jahre legal verkauft werden durften?

11

Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben nach heutiger Erkenntnis gesundheitliche Schäden durch die Verwendung der mit PCP, Lindan und DDT versetzten Holzschutzmittel davon getragen?

12

Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die materiellen Schäden, die den Betroffenen durch die Verwendung dieser gesundheitsschädigenden Holzschutzmittel bis heute entstanden sind?

13

Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Holzschutzmittelhersteller für ihre erlittenen gesundheitlichen und finanziellen Schäden entschädigt (bitte Auflistung in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu den insgesamt geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern)?

14

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Höhe der Verbraucherschäden ggf. nicht ermittelt, und was hat sie seit Aufdeckung der Gesundheitsgefahren für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher und für den vorsorgenden Verbraucherschutz unternommen?

15

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungsleistungen, die die Holzschutzmittelhersteller den Geschädigten gezahlt haben?

16

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ggf. ihre Schäden zivilrechtlich nicht bzw. nur im geringen Maße geltend gemacht haben bzw. nicht geltend machen konnten?

17

Welche Forschungsleistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die vom Hersteller der Holzschutzmittel gezahlten 4 Mio. DM erbracht (bitte Auflistung aller Forschungsvorhaben)?

18

Welche finanziellen oder sonstigen Unterstützungen erhalten die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bundesländern?

19

Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Ausgleichs- oder Unterstützungsfonds für die Geschädigten möglich?

20

Welche staatlichen und nach Kenntnis der Bundesregierung unternehmerischen Ausgleichs- oder Unterstützungsfonds wurden in vergleichbaren Fällen für Geschädigte in der Vergangenheit eingerichtet bzw. existieren noch heute?

21

Mit welchen staatlichen Finanzmitteln wurde in der Vergangenheit und wird bis heute die „Interessen-Gemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten (IHG) e. V.“ unterstützt, und wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Holzmittelhersteller die IHG unterstützt?

Altlasten von Holzschutzmitteln und Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012

22

Welche gesundheitlichen Gefahren für Bewohnerinnen und Bewohner gehen heute noch von den mit den giftigen Holzschutzmitteln gestrichenen Wohnhäusern aus?

23

Wie viele Wohnhäuser und Wohnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit davon betroffen?

24

Was haben die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer zur Information der Wohnhauseigentümerinnen und Wohnhauseigentümer, der Wohnmieterinnen und Wohnmieter, der Käuferinnen und Käufer von potenziell belasteten Wohnobjekten unternommen, und wie stellen sie sicher, dass alle Betroffenen über die möglichen Gefahren in geeigneter Weise informiert werden?

25

Welche Unterstützung erhalten die Betroffenen durch die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer?

26

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Schadstoffproben, und wer kommt für die Kosten der Proben auf?

27

Welche Möglichkeiten des Schadensersatzes haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen, die Kosten für Proben und Schäden durch den Kauf eines belasteten Wohnhauses oder einer Wohnung von den Holzschutzmittelherstellern ersetzt zu verlangen?

28

Welche Möglichkeiten des Schadensersatzes haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen, die Kosten für Proben und Schäden durch den Kauf eines belasteten Wohnhauses oder einer Wohnung von den ehemaligen Hauseigentümern ersetzt zu verlangen?

29

Wie viele und welche Holzschutzmittel sind heute in Deutschland und nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union zugelassen (bitte nach Innen- oder Außenanwendung auflisten)?

30

Welche möglichen gesundheitlichen Gefährdungen gehen heute von marktgängigen Holzschutzmitteln für die Verwenderinnen und Verwender aus, und inwieweit sind von dieser Gefahr besonders private Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen?

31

Welche Inhaltsstoffe heutiger Holzschutzmittel können auch bei Betrachtung einer unsachgemäßen bzw. laienhaften Anwendung gesundheitsgefährdende Wirkungen auf Mensch und Tier haben, und wie stellen sich diese dar?

32

Dürfen Holzschutzmittel mit PCP, Lindan, DDT oder sonstigen Bioziden heute noch verkauft werden und, wenn ja, an wen, und unter welchen Bedingungen?

33

Kann ausgeschlossen werden, dass sich gesundheitsgefährdende Holzschutzmittel heute noch auf dem europäischen Markt befinden bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher über Fachmärkte oder das Internet erworben werden können?

34

Hält die Bundesregierung die Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher für ausreichend eindeutig, so dass die Gefahren beim Kauf eines Holzschutzmittels für diese in jedem Fall erkennbar sind?

35

Ist die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 mittlerweile vollständig in Deutschland umgesetzt, und wurden mittlerweile alle auf dem Markt befindlichen Holzschutzmittel und deren Inhaltsstoffe erfasst und bewertet?

36

Besteht die Gefahr, dass weiterhin gesundheitsgefährdende Holzschutzmittel über das Internet verkauft werden können, und wie wird der Internethandel kontrolliert?

37

Welche Übergangsbestimmungen und Übergangsfristen sind in der Biozid-Verordnung für sogenannte Altfälle vorgesehen, und welche Problemstoffe betrifft das?

38

Wie und durch welche Behörden in den Bundesländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die ordnungsgemäße Anwendung der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 kontrolliert?

39

Wie erklärt sich die Bundesregierung das Ergebnis von „ÖKO-TEST“ vom August 2011, wonach es bei der Deklaration der Holzschutzmittel zahlreiche Mängel gibt, und wie wurde darauf seitens der zuständigen Behörden reagiert?

40

Inwieweit wurden die Mängel, die das BfR im Jahr 2003 bei der Überprüfung der Bau- und Fachmärkte mit Holzschutzmitteln feststellte, wonach viele Produkte eine mangelhafte Kennzeichnung, Warn- und Verwendungshinweise aufweisen, mittlerweile beseitigt?

41

Durch welche Maßnahmen wird überprüft, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Warnhinweise auf Holzschutzmittelverpackungen wahrnehmen und verstehen und damit richtig anwenden?

Berlin, den 19. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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