Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Katrin Kunert, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Januar 2015 startete das neue Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das an die Stelle des alten Programms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ tritt. Mit 40,5 Mio. Euro sollen Projekte gefördert werden, die sich gegen „Angriffe auf Demokratie, Freiheit und Rechtstaatlichkeit sowie Ideologien der Ungleichwertigkeit“ (www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben.html) richten. Als Phänomene, mit denen sich die durch das Programm geförderten Projekte befassen sollen, werden „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, die Herausforderungen durch Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus, Ultranationalismus, Homophobie, gewaltbereiter Salafismus bzw. Dschihadismus, linke Militanz und andere Bereiche“ genannt. Damit setzt sich die Bearbeitung völlig unterschiedlicher Probleme, die einen je eigenen Zugang und einer eigene Methodik bedürfen, in einem Bundesprogramm fort.
Am Jahresende 2014 war in der Presse von möglichen Startschwierigkeiten des neuen Bundesprogramms die Rede, die einen pünktlichen Beginn des Programms verhindern könnten (Berliner Zeitung vom 15. Dezember 2014).
Vonseiten der Bundesregierung wurde erklärt, der Starttermin zum 1. Januar 2015 werde eingehalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Sind alle Anträge auf Förderung durch das neue Bundesprogramm bearbeitet und bewertet worden, und konnten alle Projekte zum 1. Januar 2015 mit der Arbeit beginnen?
An welchen Stellen gibt es Verzögerungen bei der Umsetzung des neuen Bundesprogramms „Demokratie leben!“, und was sind die Ursachen für diese Verzögerungen?
Können alle Projekte, die ihre Anträge fristgerecht gestellt haben, mit einer sofortigen Finanzierung durch das neue Bundesprogramm rechnen, oder gibt es hier Verzögerungen, und wenn ja, aus welchen Gründen und in welchen Bereichen?
Wie viele kommunale Gebietskörperschaften haben im Rahmen des Programmpunkts „Partnerschaften für Demokratie“ ihr Interesse bekundet, wie viele Anträge auf Förderung wurden nach der Vorauswahl gestellt, wie viele wurden davon positiv beschieden, wie stellt sich die regionale Verteilung der geförderten Projekte dar, mit welcher Summe werden sie gefördert, und welche Schwerpunkte der Arbeit wurden von den Antragstellern genannt (bitte nach Regionen, Kommunen, Bundesländern und Schwerpunktthemen aufschlüsseln)?
Wie viele „Partnerschaften für Demokratie“ setzen alte „lokale Aktionspläne“ fort, und nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der „Partnerschaften“ getroffen?
In welchem Umfang beteiligen sich die ausgewählten kommunalen Gebietskörperschaften an der Finanzierung der „Partnerschaften für Demokratie“?
Welche Institutionen, Behörden, Verwaltungsstellen etc. koordinieren die Aktionspläne vor Ort, sind Personalstellen mit den „Partnerschaften für Demokratie“ verbunden, und wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Aufgabenstellung?
Wird es im Rahmen des zweiten Interessenbekundungsverfahrens für die „Partnerschaften für Demokratie“ vonseiten der Bundesregierung gezielte Ansprachen an einzelne Kommunen bzw. Regionen geben, sich dafür zu bewerben, bzw. hat es solche Ansprachen bereits gegeben?
Wie viele Interessenbekundungen hat es im Programmbereich „Modellprojekte zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ gegeben, welche Projekte sind davon positiv beschieden worden und haben einen Antrag gestellt, und wie sieht die regionale und thematische Verteilung entlang der Schwerpunkte des Programmteils (Antisemitismus, Antiziganismus, Islam-/Muslimfeindlichkeit, Homophobie/Transphobie und ländlicher Raum) aus?
Wird es weitere Interessenbekundungsverfahren in diesem Programmbereich geben, für welche Förderdauer sind die jetzt beantragten Projekte genehmigt worden, und mit welchen finanziellen Mitteln werden sie ausgestattet?
Wie viele Interessenbekundungen hat es im Programmbereich „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ gegeben, welche Projekte sind davon positiv beschieden worden und haben einen Antrag gestellt, und wie sieht die regionale und thematische Verteilung der Projekte entlang der im Programm genannten Schwerpunkte (Rechtsextremismus, Ultranationalismus, Islamismus/Salafismus, linke Militanz) aus?
Wird es weitere Interessenbekundungsverfahren in diesem Programmbereich geben, für welche Förderdauer sind die jetzt beantragten Projekte genehmigt worden, und mit welchen finanziellen Mitteln werden sie ausgestattet?
Wie hoch ist die Kofinanzierung der einzelnen Modellprojekte, und wie setzt sie sich für die einzelnen Projekte zusammen?
Welche Landes-Demokratiezentren werden über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt, welcher Summe und für welchen Zeitraum gefördert?
Welche Kofinanzierung muss von den einzelnen Bundesländern für die jeweiligen Landes-Demokratiezentren erbracht werden, und liegen für alle positiv beschiedenen Landes-Demokratiezentren Zusagen auf Kofinanzierung vor, bzw. wo ist das nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen nicht der Fall?
Wie setzen sich die einzelnen Landes-Demokratiezentren zusammen, und an welche Landesstelle bzw. fachkompetenten Träger ist die jeweilige Landeskoordinationsstelle angebunden?
Sind in allen Landes-Demokratiezentren die Elemente mobile Beratung, Opferberatung und Aussteigerhilfe vorhanden, und wo ist das gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen nicht der Fall?
Welche bundeszentralen Träger werden über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit welcher Summe und für welchen Zeitraum gefördert?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der bundeszentralen Träger, ist die Auswahl abgeschlossen, oder wird es hier weitere Träger geben?
Ist eine Evaluation des gesamten neuen Bundesprogramms geplant? Wenn ja, wer übernimmt diese Evaluation für die einzelnen Programmbereiche, und wann sollen erste Zwischenergebnisse vorgelegt werden?
Gibt es einen Beirat zum Bundesprogramm, und wenn ja, wie setzt sich dieser Beirat zusammen?