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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Akten des V-Mannes "Tarif" des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Umfang der Quellenberichte des V-Mannes &quot;Tarif&quot; im BfV, Datierung der Quellenmeldungen, Vorlage bzw. Nichtvorlage aller Quellenmeldungen beim NSU-Untersuchungsausschuss, Kenntnisnahme nicht vorgelegter Meldungen durch die Leitungsebene des BfV, Erstellung und Weiterleitung der Quellenberichte, Suche nach weiteren Quellenmeldungen, Vernehmung der V-Mann-Führer und des V-Manns &quot;Tarif&quot; durch das BKA bzw. den Generalbundesanwalt<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/380821.01.2015

Die Akten des V-Mannes „Tarif“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 11. November 2011 wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) u. a. die Akten von mindestens sieben neonazistischen V-Leuten mit engsten Bezügen zur neonazistischen Bewegung in Thüringen und zum „Thüringer Heimatschutz“ (THS) vernichtet, nachdem die damalige Amtsleitung des BfV bei allen zuständigen Referaten um Sichtung der Akten mit Bezügen zum Thüringer Heimatschutz und zum mutmaßlichen Kerntrio des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe – angeordnet hatte. Unter diesen Akten befanden sich auch Akten, die den ehemaligen neonazistischen V-Mann mit Decknamen „Tarif“ betrafen. Im Verlauf des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ hatten das BfV und das Bundesministerium des Innern erklärt, anders als im Fall der weiteren am 11. November 2011 vernichteten Akten seien die Akten zum ehemaligen V-Mann „Tarif“ größtenteils nicht wieder rekonstruierbar (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600). In der Fragestunde vom 17. Dezember 2014 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, Dr. Günter Krings, auf die Mündliche Frage 58 der Abgeordneten Martina Renner nach der Anzahl der im BfV vorliegenden Treffberichte des ehemaligen V-Mannes „Tarif“, dass im BfV 157 Treffberichte des ehemaligen neonazistischen V-Mannes vorliegen würden (vgl. Plenarprotokoll 18/75). Auf die Nachfrage, ob alle der im BfV vorliegenden Quellenberichte des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ vorgelegt worden seien, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings wörtlich: „Meines Wissens nicht alle.“

Im April 2014 hatte der ehemalige Neonazi M. v. D. (ehemals M. S.) im Magazin „DER SPIEGEL“ (Ausgabe 9/2014) erklärt, dass er der ehemalige V-Mann des BfV „Tarif“ sei. M. v. D. gab an, er sei 1994 vom BfV angeworben worden, habe jahrelang die wichtige neonazistische Publikation „Sonnenbanner“ erstellt und deren Texte seinem V-Mann-Führer vorab zur Kenntnis gegeben. Er habe zudem in Thüringen in den Jahren 1996 und 1997 sogenannte Liederabende organisiert, an denen u. a. der langjährige Bekannte und Unterstützer des NSU-Kerntrios André K. (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) teilgenommen habe. Im Jahr 1998 sei er nach dem Untertauchen des mutmaßlichen NSU-Kerntrios Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt von André K. gefragt worden, ob er ein Versteck für Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Verfügung stellen könne. Er habe daraufhin seinen V-Mann-Führer „Alex“ über die Anfrage informiert. Dieser habe um Zeit gebeten, um Rücksprache mit einem Vorgesetzten zu halten, und habe ihm dann wenig später eine Absage erteilt (vgl. DER SPIEGEL 9/2014).

„DER SPIEGEL“ berichtet weiterhin, man habe im September 2012 – zu einem Zeitpunkt, als im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des 17. Deutschen Bundestages zum Nationalsozialistischen Untergrund gerade bekannt geworden war, dass der Referatsleiter im BfV Lothar Lingen im November 2011 u. a. die Vernichtung der Akten des V-Mannes „Tarif“ angeordnet hatte – nach mehrjähriger Unterbrechung erstmals wieder Kontakt zu M. v. D., der zu diesem Zeitpunkt in Schweden lebte, aufgenommen. Laut M. v. D. habe ihm sein ehemaliger V-Mann Führer „Alex“ geraten, nicht auf die Anfrage des Magazins „DER SPIEGEL“ einzugehen. Wenige Wochen später sei M. v. D. nach Deutschland gereist, um sich u. a. mit „Alex“ und zwei weiteren Mitarbeitern des BfV zu treffen. Diese hätten ihm die Aufnahme in ein Schutzprogramm versprochen. Zudem habe M. v. D. auch berichtet, dass A. K. ihn im Jahr 1998 gefragt habe, ob er das untergetauchte mutmaßliche NSU-Kerntrio unterbringen könne. M. v. D. habe den Eindruck gehabt, die Mitarbeiter des BfV seien darüber informiert gewesen. Während „DER SPIEGEL“ erst im April 2014 (vgl. DER SPIEGEL 9/2014) über M. v. D. und dessen Aktivitäten als neonazistischer V-Mann „Tarif“ berichtete, hatte das ARD-Magazin „FAKT“ schon im Oktober 2013 erstmals einen Bericht über M. v. D. und seine Aktivitäten als Neonazi und V-Mann „Tarif“ gesendet (vgl. ARD-Magazin FAKT, „V-Mann mit Verbindungen zum NSU-Trio“, Sendung vom 1. Oktober 2013, www.mdr.de/fakt/verfassungsschutz-vmann-tarif-nsu100.html). In dem Beitrag wird auch eine Einschätzung des BfV zu den Verbindungen zwischen V-Mann „Tarif“ und dem mutmaßlichen NSU-Kerntrio zitiert, wonach „ein Kennverhältnis nicht ausgeschlossen werden könne“. Bei der polizeilichen Durchsuchung einer Garage des Trios im Januar 1998 in Jena wurden neben 1,4 kg TNT auch zahlreiche neonazistische Publikationen, darunter auch eine Ausgabe des von M. S. herausgegebenen Neonazimagazins „Sonnenbanner“, beschlagnahmt. Darin wird die Neonazibewegung u. a. zur Bildung von konspirativen „Zellen“ aufgerufen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600). Als Reaktion auf den Beitrag im ARD-Magazin „FAKT“ habe M. v. D. ebenfalls Kontakt zum BfV aufgenommen und sich dann erneut mit Vertretern des BfV in Deutschland getroffen. Ein bei diesem Treffen unterbreitetes Angebot des BfV, ihn in einem Schutzprogramm unterzubringen, sei im November 2013 jedoch vom BfV zurückgezogen worden.

Im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, Ausgabe 10/2014, erklärte M. v. D. dann öffentlich, er sei bereit, als Zeuge im Prozess vor dem OLG München auszusagen und beharrte darauf, dass er seinen V-Mann-Führer „Alex“ über die Anfrage von A. K. zur Unterbringung des gesuchten Trios informiert habe. Auf die Frage 33 der Kleinen Anfrage „Der V-Mann ,Tarif‘ im Bundesamt für Verfassungsschutz und seine V-Mann-Führer“, ob der V-Mann-Führer „Alex“ gegenüber dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des 17. Deutschen Bundestages als Zeuge benannt worden sei, antwortet die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2722, der seinerzeit zuständige V-Mann-Führer wäre Mitte Mai 2013 als Zeuge geladen gewesen. Ausweislich des Abschlussberichts des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund, Bundestagsdrucksache 17/14600, wurden am 13. Mai 2013 die im BfV arbeitenden Zeugen Richard Kaldrack (V-Mann-Führer) und Sebastian Egerton gehört; der vom BfV ebenfalls benannte Zeuge Rüdiger Grasser wurde nicht mehr gehört.

Unter dem Titel „Ich hätte den NSU stoppen können“ berichtete auch die Zeitung „WELT am SONNTAG“ am 18. Oktober 2014 (www.welt.de/politik/deutschland/article133415915/Ich-haette-den-NSU-stoppen-koennen.html) über die Aktivitäten des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ des BfV und dessen Behauptungen, er habe im Sommer 1998 einen Anruf eines Unterstützers des mutmaßlichen NSU-Kerntrios erhalten mit der Anfrage, ob er Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe unterbringen könne. Darüber hinaus berichtet die „WELT am SONNTAG“, mittlerweile sei bekannt geworden, dass doch mehr Akten über die Aktivitäten des V-Mannes „Tarif“ im BfV vorhanden seien, als bislang öffentlich bekannt gewesen sei, und dass das BfV im Archiv über alle „Quellenberichte“ des V-Mannes „Tarif“ verfüge. Weiter heißt es in dem Artikel: „Mitglieder des Bundestags-Untersuchungsausschusses weisen aber darauf hin, dass die rekonstruierte Akte ,Tarif‘, die man ihnen vorgelegt habe, nachdem die Schredder-Aktion bekannt geworden sei, nur aus einem einzigen Ordner bestanden“ habe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Seiten und Ordner umfassen die Quellenberichte des ehemaligen neonazistischen V-Mannes „Tarif“ im BfV?

2

Aus welchem Jahr und Monat datiert die erste der 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“, die im BfV vorliegen?

3

Aus welchem Jahr und Monat datiert die letzte der 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“?

4

Aus welchem Monat und Jahr datieren die restlichen 155 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ (bitte unter Angabe der Anzahl der Quellenmeldung pro Monat und Jahr)?

5

Wie viele der vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Günter Krings genannten 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ sind dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU vorgelegt worden?

6

Aus welchen Gründen sind die dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht vorgelegten Quellenmeldungen dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt worden (bitte jeweils pro Quellenmeldung extra begründen)?

7

Aus welchen Zeiträumen datieren die Quellenmeldungen, die dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht vorgelegt worden sind (bitte unter Angabe der jeweiligen Monate und Jahre)?

8

Wann und von welchem Referat und in welcher Abteilung sind die dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht vorgelegten Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ im BfV jeweils dem Referatsleiter, dem Vizepräsidenten und dem Präsidenten zur Kenntnis gegeben worden?

9

Bei wie vielen der 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ handelt es sich um Originalmeldungen und bei wie vielen um Rekonstruktionen von Meldungen?

10

Wann und von welchem Referat und in welcher Abteilung sind die 157 Quellenberichte ursprünglich verfasst worden, und an welche Referate in welchen Abteilungen sind die Berichte seit ihrer ursprünglichen Erstellung weitergeleitet worden?

11

Wie viele V-Mann-Führer des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ sind seit dem 4. November 2011 vom Bundeskriminalamt oder dem Generalbundesanwalt als Zeugen vernommen worden (bitte unter Angabe des jeweiligen Monats und Jahres)?

12

Wie häufig ist der ehemalige V-Mann „Tarif“ vom Bundeskriminalamt oder dem Generalbundesanwalt seit dem 4. November 2011 vernommen worden?

13

Wird im BfV weiterhin nach Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ gesucht?

14

Wie viele der 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ wurden an welche Landesämter für Verfassungsschutz zur Kenntnisnahme weitergeleitet zum Zeitpunkt ihrer Erstellung durch das BfV (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Landesamt für Verfassungsschutz und des Monats und Jahres)?

15

Aus welchen Gründen fragt das BfV nicht bei den Landesämtern für Verfassungsschutz Niedersachsen und Thüringen nach weiteren Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“?

16

Wer ist innerhalb des BfV mit der Suche nach den Gründen dafür befasst, dass nicht alle 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden?

17

Wer ist innerhalb des Bundesministeriums des Innern mit der Suche nach den Gründen dafür befasst, dass nicht alle 157 Quellenmeldungen des ehemaligen V-Mannes „Tarif“ dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden?

Berlin, den 21. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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