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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutsche Unterstützung der kurdischen Autonomieregion im Irak

Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Nordirak, Thematisierung bei Gesprächen mit der kurdischen Regionalregierung (KRG), Gefangenschaft deutscher und europäischer Staatsbürger als Mitglieder bzw. Terrorverdächtige des Islamischen Staates (IS), Haftbedingungen, Kenntnisse über politisch Verfolgte in der KRG, inhaftierte Angehörige des IS, geplante deutsche Ausbildungsmission im Nordirak, Ausbildung von Einheiten der KRG, Waffenlieferungen, Endverbleibserklärungen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/382826.01.2015

Deutsche Unterstützung der kurdischen Autonomieregion im Irak

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die kurdische Autonomieregierung im Nordirak (KRG) wurde durch die Bundesregierung bereits im Jahr 2014 mit der Lieferung von deutschen Waffen und Rüstungsgütern im Gesamtwert von mindestens 70 Mio. Euro bei ihrem Kampf gegen die Terrorarmee Islamischer Staat (IS) unterstützt. Kämpfer der nordirakischen Peschmerga wurden und werden im Irak und in Deutschland von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an den entsprechenden Waffen ausgebildet.

Laut Angaben der Bundesregierung werden aktuell darüber hinausgehende Waffenlieferungen an die KRG geprüft, wie auch die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, bei ihrem Besuch in Erbil im Januar 2015 bekannt gab (www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-von-der-leyen-will-kurden-mehr-waffen-liefern-a-1012347.html, 13. Januar 2015). Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin die mandatierte Entsendung von 100 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in die KRG zur Ausbildung der dortigen Peschmergaeinheiten für den Kampf gegen den IS.

Nach Recherchen des ARD-Magazins „Monitor“ existieren Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen durch Funktionsträger der kurdischen Autonomieregierung im Nordirak (www.wdr.de/daserste/monitor/extras/monitorpresse-peschmerga100.html, 14. Januar 2015). In Geheim- oder Foltergefängnissen würden politische Oppositionelle bzw. Journalistinnen und Journalisten bedroht und gefoltert. Laut Informationen von Nichtregierungsorganisationen, wie dem Metro Center in der KRG (www.metroo.org/english/dreja.aspx?=hewal&jmare=64&Jor=1) oder dem CPJ (Committee to Protect Journalists, www.cpj.org/reports/2014/04/mountain-of-impunity-looms-over-kurdistan-journali.php), wurden allein in den vergangenen Jahren Hunderte Fälle von Einschüchterungen, Verhaftungen, Misshandlungen und – z. T. tödlichen – Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten in der kurdischen Autonomieregion des Nordirak verübt. Laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ (FAZ) vom 15. Januar 2015 nimmt die Bundesregierung Berichte über Menschenrechtsverletzungen in der KRG „sehr ernst“, diese würden „auf hoher Ebene mit der kurdischen Regionalregierung“ erörtert („Verbleib von Waffen unklar“, 15. Januar 2015).

Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak gibt es zunehmende Berichte über Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen des Völkerrechts und Kriegsverbrechen durch Truppen der zentralirakischen Regierung, schiitischer Milizen, aber auch durch nordirakische Einheiten der Peschmerga. Hierzu zählen Anschuldigungen über die Hinrichtung von verwundeten und/oder unbewaffneten gefangen genommenen Kämpfern des IS oder die unverhältnismäßigen Angriffe auf nichtmilitärische Ziele, auch im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen gegen sunnitische Bewohner und Bewohnerinnen von zurückeroberten Gebieten („Kurds worried war crime accusations could ruin Kurdish image“, www.middleeasteye.net/news/kurds-worried-war-crime-accusations-couldruin-kurdish-image-1725171872, 20. Januar 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche konkreten Berichte über mögliche Menschenrechtsverletzungen nimmt die Bundesregierung „sehr ernst“, und von welchem Mitglied der Bundesregierung stammt diese Äußerung?

2

Auf welcher Ebene und von welchen Mitgliedern der Bundesregierung wurden welche Berichte wann bei Gesprächen mit der kurdischen Regionalregierung erörtert?

3

Ist die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten Teil der Endverbleibserklärung(en), die von der kurdischen Regionalregierung vor Erhalt der deutschen Waffenlieferungen im Jahr 2014 unterzeichnet wurde(n)?

4

Wie genau soll die Prüfung, die laut dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung klären soll, ob Geheim- oder Foltergefängnisse von der kurdischen Regionalregierung unterhalten werden, nach Ansicht der Bundesregierung erfolgen, und was genau hat die Bundesregierung bislang diesbezüglich konkret unternommen (vgl. ARD-Monitor vom 15. Januar 2015)?

5

Wie wird durch die Bundesregierung verhindert, dass bei möglichen Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen des Völkerrechts oder Kriegsverbrechen durch bewaffnete Einheiten der KRG deutsche Waffen (Pistolen, Sturmgewehre, Handgranaten, Munition etc.) eingesetzt werden?

6

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Zerstörungen in der mehrheitlich sunnitisch-arabisch bewohnten Stadt Barzanke im Zuge der Rückeroberung durch nordirakische Peschmerga?

7

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen aus den erfolgten Lieferungen an die KRG beim Angriff der Peschmerga auf Barzanke eingesetzt?

8

Wie viele Mitglieder und/oder Terrorverdächtige des IS befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der KRG in Kriegsgefangenschaft, und wo befinden sich die entsprechenden Einrichtungen?

9

Haben Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung Einrichtungen, in denen gegenwärtig IS-Kriegsgefangene in Haft sind, besucht, und welche Erkenntnisse haben sie über die dortigen Haftbedingungen erlangt?

10

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu den Haftbedingungen in diesen Einrichtungen aus früheren Jahren, also vor Ausbruch des Konflikts zwischen der KRG und dem IS, und wie lauten diese Erkenntnisse zusammenfassend?

11

Befinden sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Mitglieder und/oder Terrorverdächtige des IS innerhalb der KRG nach Kenntnis der Bundesregierung in Kriegsgefangenschaft, und wenn ja, wie viele?

12

Hat die Bundesregierung über ihre Auslandsvertretung oder andere Kanäle ggf. Zugang zu diesen Personen?

13

Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung andere europäische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen als Mitglieder und/oder Terrorverdächtige des IS innerhalb der KRG in Kriegsgefangenschaft, und wenn ja, wie viele aus welchen Staaten?

14

Hat die Bundesregierung bei der irakischen und/oder der kurdischen Autonomieregierung in der Vergangenheit um Informationen über den Umgang mit Kriegsgefangenen, über Kriegsgefangenenlager und über mögliche kriegsgefangene deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ersucht, und wenn nein, warum nicht?

15

Nutzen deutsche Behörden bzw. Dienste geheimdienstliche oder polizeiliche Informationen, die auf Aussagen von Kriegsgefangenen oder Terrorverdächtigen des IS während ihrer Haft in Gefängnissen der KRG beruhen?

16

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Informationen von Nichtregierungsorganisationen, wie dem Metro Center oder dem CPJ, laut denen allein in den vergangenen Jahren viele hundert Fälle von Einschüchterungen, Verhaftungen, Misshandlungen und – z. T. tödlichen – Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten in der kurdischen Autonomieregion des Nordiraks verübt wurden?

17

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die angebliche Verantwortung und Verstrickungen führender Politiker der KRG bei diesen dokumentierten Angriffen auf die Pressefreiheit (www.metroo.org und www.cpj.org)?

18

Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung über politisch verfolgte Aktivistinnen und Aktivisten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler oder Journalistinnen und Journalisten in der KRG?

19

Ist der Bundesregierung der Fall der Ermordung des irakisch-kurdischen Journalisten Kawa Garmyane bekannt, ist er Gegenstand der Gespräche mit Vertretern der KRG, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Stand des Verfahrens vor dem Hintergrund rechtstaatlicher Grundsätze?

20

Wie viele Anträge auf Asyl von politisch verfolgten Aktivistinnen und Aktivisten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler oder Journalistinnen und Journalisten aus der KRG wurden seit dem Jahr 2010 in Deutschland beantragt, und wie wurden diese jeweils beschieden?

21

Welche Einheiten der kurdischen Regionalregierung wurden bislang und werden im Zuge der geplanten Ausbildungsmission im Nordirak ausgebildet, wie viele Personen werden insgesamt geschult, und wo werden diese Einheiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bzw. nach der erfolgten deutschen Ausbildung eingesetzt?

22

Gibt es individuelle Auswahlkriterien für die Auszubildenden hinsichtlich des Ausschlusses einer etwaigen Beteiligung an Kriegsverbrechen oder anderen Verbrechen, und falls ja, wie lauten diese Kriterien konkret? Falls nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf derartige Kriterien?

23

Welche weiteren Vorsichtsmaßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass möglicherweise an Kriegsverbrechen beteiligte Personen durch Angehörige der Bundeswehr ausgebildet werden?

24

In welchen Kommandostrukturen befinden sich die Einheiten, die von der Bundeswehr im Zuge der geplanten Ausbildungsmission im Nordirak ausgebildet werden sollen (unter Angabe der Kommandierenden oder Generäle des Peschmergaministeriums bzw. direkter Unterstellung unter dem Kommando der Patriotischen Union Kurdistans oder der Demokratischen Partei Kurdistans)?

25

Werden im Zuge der geplanten Ausbildungsmission im Nordirak auch Einheiten der Polizei, der Asayish oder andere Spezialeinheiten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ausgebildet (wenn ja, bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung, Truppenstärke und ihrem Einsatzgebiet)?

26

Welche Waffen wurden bei der erneuten Anfrage der kurdischen Regionalregierung Ende 2014 bzw. Anfang 2015 in welcher Menge aus Deutschland erbeten?

27

Beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Anfrage nachzukommen, und wann werden ggf. welche weiteren Waffen und Ausrüstungen an die kurdische Regionalregierung geliefert?

28

Macht die Bundesregierung eine Entscheidung über künftige Waffenlieferungen vom Ausgang der angekündigten Erörterungen über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der KRG abhängig (s. Fragen 1 bis 4)?

29

Soll bei einer weiteren Waffenlieferung in den Irak bzw. die KRG die bisherige Praxis der Endverbleibserkärungen beibehalten werden, oder erkennt die Bundesregierung in diesem Bereich unter den gegebenen Umständen Optimierungspotentiale?

Berlin, den 23. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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