Wirkung des Anerkennungsgesetzes
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau), Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Mit diesem sogenannten Anerkennungsgesetz haben Menschen einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf Gleichwertigkeit gegenüber einem deutschen Referenzberuf überprüfen und anerkennen zu lassen, um in Deutschland eine qualifikationsnahe Beschäftigung aufnehmen zu können.
Das Anerkennungsgesetz gilt für insgesamt 450 Berufe. Es umfasst zum einen das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), mit dem die Anerkennung der ca. 350 nicht reglementierten Berufe des dualen Ausbildungssystems geregelt wird. Zum anderen beinhaltet es Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in 63 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für reglementierte Berufe, für deren Aufnahme und Ausübung der Besitz einer bestimmten Berufsqualifikation durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist. Das betrifft u. a. viele Gesundheitsberufe und die Meisterberufe.
Aus den aktuellen Zahlen für das Jahr 2013 geht hervor, dass von den 11 868 positiv beschiedenen Verfahren 9 888 dem Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe, darunter allein 6 030 Ärztinnen und Ärzte, zuzuordnen ist. Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2012 fort. Die überwiegende Mehrheit entfällt auf reglementierte Berufe (aus dem Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe), die größtenteils schnell und ohne eine Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt werden können. Die nicht reglementierten Berufe des dualen Systems hingegen sind deutlich unterrepräsentiert. Sie machen noch nicht einmal 20 Prozent der beschiedenen Anträge aus.
Seit Juni 2014 haben nun auch alle Bundesländer eigene Landesgesetze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen verabschiedet, um landesrechtlich geregelte Berufe, beispielsweise Lehrerin bzw. Lehrer oder Erzieherin bzw. Erzieher, anerkennen zu können. Die Umsetzung in den jeweiligen Ländern läuft jedoch höchst unterschiedlich. Zudem variieren die Kosten für das Anerkennungsverfahren zwischen den Bundesländern und den unterschiedlichen Berufsarten teilweise erheblich. Im Durchschnitt betragen sie einen mittleren dreistelligen Wert. Jedoch steht zu befürchten, dass die Kosten für eine individuelle Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfung sowie eine Qualifikationsanalyse stark variieren und insgesamt weitaus höher liegen, weshalb ein Anerkennungsverfahren seitens der Antragstellenden abgebrochen bzw. nicht weiter verfolgt werden kann. Eine einheitliche Anerkennungspraxis in Deutschland ist nur bedingt zu erkennen.
Die Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Johanna Wanka, „das Anerkennungsgesetz hat sich in kurzer Zeit als ein wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland bewährt“ (www.anerkennung-in-deutschland.de „Beratung ist der Schlüssel zur erfolgreichen Anerkennung“), muss angesichts der Konzentration auf einige wenige Berufe angezweifelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die geringe Anzahl an bisher gestellten und vor allem beschiedenen Anträgen bei den nicht reglementierten Berufen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der 1 980 positiv beschiedenen Anträge außerhalb der medizinischen Gesundheitsberufe im Jahr 2013?
Welche Perspektive sieht die Bundesregierung anhand der vorliegenden Zahlen für die Anerkennungspraxis im Bereich der dualen Ausbildungsberufe?
Wird die Anerkennungspraxis von beruflichen Qualifikationen im Bereich der nicht reglementierten Berufe dem vermeintlichen Mangel an Fachkräften in diesem Bereich gerecht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den niedrigen Antragszahlen im Bereich der Ausbildungsberufe des dualen Systems hinsichtlich der Nachfrage von potenziellen Antragstellenden sowie dem Bedarf von Betrieben an qualifizierten Fachkräften (bitte begründen)?
Ist die Positivliste der Bundesagentur für Arbeit mit Berufen, in denen „die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern […] arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist“, ein Kriterium für die Auswahl von Antragstellenden (bitte begründen)?
Wie ist das Verhältnis von positiv beschiedenen Anträgen, denen ein Referenzberuf gemäß der Positivliste zugrunde liegt, und Anträgen, denen kein Referenzberuf gemäß der Positivliste zugrunde liegt?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Antragstellende attraktiver, einfacher und schneller gemacht werden? Welche Hemmnisse und Herausforderungen sieht die Bundesregierung vor allem im Bereich der nicht reglementierten Berufe, und welche Maßnahmen möchte sie ergreifen, um Hemmnisse abzubauen?
Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, wie viele der Menschen, deren im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen in Deutschland anerkannt wurden, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (bitte nach Berufsgruppe, Vollzeit, Teilzeit, geringfügig beschäftigt und erwerbslos aufschlüsseln)?
Ist durch die zuständigen Stellen auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene eine flächendeckende Erst- und Einstiegsberatung im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet? Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel für in den zuständigen Stellen mit Beratung betraute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der teilweise sehr unterschiedlichen Gebührenregelungen der Länder beziehungsweise Kammern?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, gemeinsam mit den Ländern und Kammern eine im Sinne eines einheitlichen Anerkennungsverfahrens einheitliche Gebührenregelung, die beispielsweise eine einheitliche und niedrigschwellige Gebührenhöhe bei einer Gleichwertigkeitsfeststellung vorsieht, anzustreben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Entwicklungen gibt es bereits?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Anerkennungsverfahren in welchen Berufen aufgrund der Kosten nicht weiter verfolgt?
Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten werden den Antragstellenden empfohlen?
Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Anerkennungsverfahren abgebrochen, etwa weil sie die erforderlichen Dokumente nicht nachweisen bzw. beschaffen konnten?
Wie viele Qualifikationsanalysen nach § 14 BQFG wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten einer Qualifikationsanalyse?
Sieht die Bundesregierung in der Höhe der Kosten einer Qualifikationsanalyse einen Grund dafür, dass Personen, die ihre Qualifikationen anerkennen lassen möchten, auf die Durchführung einer Qualifikationsanalyse verzichten und das Anerkennungsverfahren nicht weiter verfolgen können (bitte begründen)?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer vollständigen Gebührenfreiheit des Anerkennungsverfahrens?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Idee einer Gebührenobergrenze für das Anerkennungsverfahren?
Wenn ja, welche Höhe sollte diese nach Meinung der Bundesregierung aufweisen?
Wie ist der aktuelle Diskussionsstand mit den Ländern über eine einheitliche Gebührenobergrenze?
Welche Möglichkeiten bestehen für Geflüchtete bzw. Asylsuchende, ihre beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkennen zulassen?
Wie viele Geflüchtete bzw. Asylsuchende haben einen Antrag auf Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen gestellt (bitte nach Herkunftsländern und anerkanntem Referenzberuf aufschlüsseln)?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um Geflüchteten bzw. Asylsuchenden die Aufnahme eines Anerkennungsverfahrens zu ermöglichen?
Wie viele zentrale Stellen zur Prüfung und Anerkennung von Berufsqualifikationen im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits auf Landesebene (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf für eine bundesweite Zentralstelle für diese Berufe (bitte begründen)?
Wie ist der Diskussionsstand hinsichtlich der Einrichtung einer solchen bundesweiten Stelle, bzw. wann ist mit der Einrichtung einer solchen Stelle zu rechnen?
Unterstützt die Bundesregierung die Anerkennung von Berufsqualifikationen von Lehrerinnen und Lehrern, die in nur einem Unterrichtsfach ausgebildet wurden?
Hat es diesbezüglich bereits Gespräche mit den Bundesländern gegeben?
Wenn ja, welche Haltung nehmen diese und welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein?
Wenn nein, warum nicht, und sind solche Gespräche geplant bzw. werden sie von der Bundesregierung unterstützt?