Gruppe der EU9
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut der Europäischen Kommission ist eine „EU9 group“ aus neun Innenministerien der Europäischen Union damit befasst, Maßnahmen gegen „ausländische Kämpfer“ zu entwickeln und umzusetzen (Antwort der Europäischen Kommission, E-005638/2014). Diese Gruppe arbeite dabei eng mit dem Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union zusammen. Der Rat der Europäischen Union sei nicht Teil des Prozesses der „EU9“. Unbekannt ist aber, wer die Einrichtung der Gruppe überhaupt anregte und über welche Aufgaben und Kompetenzen diese verfügt. Laut dem Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union sei deren Gründung in den Jahren 2013 und 2014 auf eine belgisch-französische Initiative erfolgt (www.statewatch.org/news/2015/jan/eu-2014-10-10-13971-report-implementation-ct-strategy.pdf). Demnach vereine die von Belgien geführte, weitgehend unbekannte Gruppe die neun am meisten vom Phänomen „ausländischer Kämpfer“ betroffenen Staaten. Bei Treffen würden Informationen über Bedrohungen ausgetauscht und gemeinsame Maßnahmen verabredet. Es kann nach Ansicht der Fragesteller davon ausgegangen werden, dass dabei die halbjährlichen Empfehlungen des Anti-Terror-Koordinators der Europäischen Union zu neuen Maßnahmen gegen Terrorismus eine große Rolle spielen.
Im Juli 2014 hatten die „EU9“ die verstärkte Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS II), gezielte Grenzkontrollen, mehr Informationsaustausch mit der Polizeiagentur der Europäischen Union „Europol“ und die „praktische Kooperation“ beschlossen. Allerdings ist unklar, welchen Rang solche Beschlüsse von lediglich neun Innenministerien überhaupt haben. Laut dem Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union würden diese dann auf Ebene der Europäischen Union „beworben“ („promoted“). Die Maßnahmen richten sich aber nicht nur gegen „ausländische Kämpfer“, sondern führen auch zu mehr Überwachung und damit zu weitgehenden Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten. Formate wie die „EU9“ sind geeignet, die Durchsetzung der Maßnahmen ohne eine ausreichende gesellschaftliche Debatte oder demokratische Kontrolle zu beschleunigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wann wurde die „EU9 group“ nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet, und wer gehört bzw. gehörte ihr an?
Von wem und auf welche Weise wurden die teilnehmenden Staaten bestimmt?
Über welche Aufgaben und Kompetenzen verfügt die Gruppe?
Inwiefern existieren weitere Unterarbeitsgruppen, Sekretariate oder sonstige Einrichtungen im Rahmen der „EU9“?
Welche Aufgabe kommt dem Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union im Rahmen der „EU9“ zu?
Welche Treffen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Gründung stattgefunden?
Wer richtete diese jeweils aus?
Welche Tagesordnungspunkte hatten die Treffen?
Zu welchen der Treffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Agenturen, Behörden, Regierungen eingeladen?
Welche Beschlüsse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Treffen jeweils gefasst?
Wo und von wem wurde nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin für deren Übernahme auf Ebene der Europäischen Union „geworben“?
Was ist der Bundesregierung über die Haltung anderer Mitgliedstaaten der „EU9“ bekannt, Diensteanbieter im Internet dazu zu verpflichten, Hintertüren zum Abhören verschlüsselter Kommunikation vorzuhalten, und wer trug hierzu mit welchem Inhalt bereits vor?
Was ist der Bundesregierung über die Haltung anderer Mitgliedstaaten der „EU9“ bekannt, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung trotz ablehnendem Votum des Parlaments der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes wieder einzuführen, und wer trug hierzu bei der „EU9“ mit welchem Inhalt bereits vor?
In welchem Format haben sich die Innenministerien welcher Mitgliedstaatten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Anschlägen in Frankreich am 7. Januar 2015 in Paris getroffen?
a) Wie kam nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl der nach Information der Fragesteller zehn anwesenden Innenminister der Europäischen Union zustande?
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund nach Information der Fragesteller Österreich nicht an dem Treffen teilnahm?
Nach welchem Verfahren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Sondersitzung des Ständigen Ausschusses für die innere Sicherheit (COSI) am 20. Januar 2015 anberaumt?
a) Welche einzelnen Themen zu „Terrorismus“ standen auf der Tagesordnung?
b) Welche Beschlüsse wurden gefasst?
Inwiefern sieht auch die Bundesregierung, wie in der Erklärung von Innenministern der Staaten Frankreich, Belgien, Spanien, Polen, Großbritannien bereits im September 2014 unterzeichneten Absichtserklärung zur beschleunigten Durchsetzung eines PNR-Abkommens der Europäischen Union (PNR – Passenger Name Record, Fluggastdatensatz) (www.nopnr.org/mitgliedstaaten-wollen-auch-ohne-eu-pnr-datenaustausch-von-reisedaten/) niedergelegt, ein Defizit, das behoben werden muss?
Inwiefern war diese Erklärung nach Kenntnis der Bundesregierung bereits auf Treffen der G6 beraten worden, zumal die unterzeichnenden Staaten allesamt Mitglieder der G6 sind?
Welche existierenden nationalen bilateralen und EU-Regelungen könnten aus Sicht der Bundesregierung zur beschleunigten Durchsetzung eines PNR-Abkommens der Europäischen Union genutzt werden (bitte komplett aufzählen)?
Votiert die Bundesregierung für die Verarbeitung von Fluggastdaten auch auf Flügen innerhalb der Europäischen Union, und wenn ja, aus welchem Grund?
Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Pläne bekannt, ein Auslieferungsabkommen der Europäischen Union mit den USA zu schließen?
Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, eine „Sicherheitserklärung“ zwischen der Europäischen Union und den USA abzuschließen, und worum handelt es sich dabei?
a) Wann und wo wurde diese „Sicherheitserklärung“ bislang beraten?
b) Welche Behörden wären „Partner“ einer solchen „Sicherheitserklärung“?
c) Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine solche „Sicherheitserklärung“ für erforderlich oder entbehrlich?