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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bundesverkehrswegeplan 2015 - Prüfung und Konsolidierung der angemeldeten Verkehrsprojekte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)

Angemeldete Bundeswasserstraßenprojekte mit fehlender volkswirtschaftlicher Rentabilität, Veröffentlichung von Netzzustandsbericht und Erhaltungsprognose der Bundesfernstraßen, Konsolidierung und Vorprüfung der Schienen- und Straßenbauprojekte, vorgesehene Änderungen, Herausnahme von Projekten aus der erneuten Überprüfung, Bewertungskriterien und Bewertungsbeginn, Veröffentlichung von Projektdossiers und Prioritätenkonzept im Internet, Öffentlichkeitsbeteiligung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

18.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/390702.02.2015

Bundesverkehrswegeplan 2015 – Prüfung und Konsolidierung der angemeldeten Verkehrsprojekte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)

der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Roland Claus, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Jan Korte, Thomas Lutze, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2061 wurden viele Fragen aus Sicht der Fragesteller nur unzureichend beantwortet. Die Bundesregierung begründete dies damit, dass die Prüfung bzw. Überprüfung und Konsolidierung der Schienenprojekte und der Straßenbauprojekte noch nicht abgeschlossen war, dies sollte im Herbst 2014 abgeschlossen sein (vgl. Antwort zu Frage 1). Bei den Wasserstraßenprojekten wurde demnach eine Vorprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse (Stand: 4. Juli 2014) „in Kürze vorliegen“ sollten (ebd.). Ferner wurde von der Bundesregierung angegeben, dass „die Projektdossiers mit den Darstellungen der zur Anmeldung der Projekte erforderlichen Daten […] im Spätherbst 2014 auf den Internetseiten des BMVI veröffentlicht werden“. Dies ist bis dato noch nicht erfolgt. Es ist ebenfalls aus dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht ersichtlich, ob die eingangs genannten Schritte tatsächlich abgeschlossen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Bei welchen angemeldeten Projekten an Bundeswasserstraßen ergab die Vorprüfung, dass diese die Schwelle der volkswirtschaftlichen Rentabilität nicht erreichen können (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)?

2

Warum ist der Netzzustandsbericht für die Bundeswasserstraßen immer noch nicht veröffentlicht, obwohl im Februar 2014 bereits eine „interne Entwurfsfassung“ vorlag (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/549), und wann soll diese Veröffentlichung nun erfolgen?

3

Wann wird die nach Kenntnis der Fragesteller seit längerem intern vorliegende Erhaltungsprognose der Bundesfernstraßen veröffentlicht, und warum ist dies bislang noch nicht erfolgt (bitte mit Begründung)?

4

Ist die Konsolidierung und Vorprüfung der Schienenprojekte bereits abgeschlossen?

Wenn ja, seit wann, wann und wo werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt gemacht, und wenn nein, warum noch nicht?

5

Welche Schienenprojekte werden nun einer ausführlichen Bewertung unterzogen?

Wie hoch sind die durch die vom BMVI beauftragten Gutachter (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061) ermittelten Kosten aller (neu) zu bewertenden Schienenprojekte einerseits insgesamt, und andererseits jeweils einzeln?

6

Ist die Konsolidierung und Prüfung der Straßenbauprojekte bereits abgeschlossen?

Wenn ja, seit wann, wann und wo werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt gemacht, und wenn nein, warum noch nicht?

7

Werden alle zu überprüfenden Straßenprojekte der nach Kenntnis der Fragesteller derzeit laufenden „Trassenplausibilisierung“ unterworfen?

Wenn nein, welche Projekte werden warum nicht entsprechend untersucht?

8

Wie hoch sind, jeweils pro Bundesland, die Gesamtkosten aller (neu) zu bewertenden Straßenprojekte, die nach Abschluss der Prüfung und Konsolidierung vorliegen sollten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)?

9

Bei welchen Straßenbauprojekten gab es in der aktuell einsehbaren Liste mit Datum vom 5. September 2014 (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/bvwp-uebersicht-vorhaben-strasse.pdf?__blob=publicationFile) Veränderungen im Vergleich zur Liste mit Datum vom 20. März 2014, die den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages als Ausschussdrucksache 18(15)45 zur Verfügung gestellt wurde, und warum erfolgten diese jeweils?

10

Bei welchen Straßenbauprojekten gab es bis jetzt weitere Änderungen im Vergleich zur aktuell einsehbaren Liste mit Datum vom 5. September 2014 (ebd.), und warum erfolgten diese jeweils?

11

Welche Straßenbauprojekte werden im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans überprüft?

12

Gab es auch bei Projekten für die Bundesschienenwege und die Wasserstraßen des Bundes Änderungen im Vergleich zur Ausschussdrucksache 18(15)45, und wenn ja, welche waren das jeweils?

13

Welche Projekte aller drei Verkehrsträger werden im Vergleich zur Ausschussdrucksache 18(15)45 zusätzlich als laufend angesehen, und warum erfolgte jeweils deren damit verbundene Herausnahme aus der erneuten Überprüfung?

Ist es zutreffend, dass die Bewertungsmethodik noch nicht abschließend beschlossen ist, wie dies die Darstellung auf den Internetseiten des BMVI nahelegt (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-2015-oeffentlichkeitsbeteiligung.html)?

Wenn ja, warum ist dies noch nicht erfolgt, obwohl der Entwurf bereits im April 2014 vorlag, und wenn nein, wann und wo ist diese veröffentlicht bzw. wann und wo ist diese Veröffentlichung geplant?

14

Welche Bewertungskriterien wird es neben der Nutzen-Kosten-Analyse geben, und welche werden sich im Vergleich zum Bundesverkehrswegeplan 2003 jeweils wie ändern (bitte Änderungen jeweils begründen)?

15

Wann hat oder wann wird die Bewertung aller Projekte beginnen, und wann soll sie abgeschlossen sein (bitte begründen)?

16

Warum sind die „Projektdossiers mit den Darstellungen der zur Anmeldung der Projekte erforderlichen Daten“ nicht „im Spätherbst 2014 auf den Internetseiten des BMVI veröffentlicht“ worden (Antwort zu Frage 16 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2061)?

a) Wann soll dies erfolgen?

b) Warum wird auf der Internetseite des BMVI (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-2015-oeffentlichkeitsbeteiligung.html) angegeben, dass das Projektinformationssystem erst zusammen mit dem Referentenentwurf veröffentlich werden soll, anders als dies im Juli 2014 zu Frage 16 angegeben wurde?

17

Wie genau kann sich die Öffentlichkeit bei der voraussichtlich im Herbst 2015 beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3822) beteiligen?

a) Welcher Zeitraum soll der Öffentlichkeit eingeräumt werden (bitte begründen)?

b) Wird es nur die Möglichkeit schriftlicher Stellungnahmen geben oder auch eine oder mehrere öffentliche Veranstaltungen (bitte begründen)?

c) Wie lange veranschlagt die Bundesregierung für die Auswertung der Öffentlichkeitsarbeit und ggf. erforderliche Anpassung des Bundesverkehrswegeplans (bitte begründen)?

18

Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/bundesverkehrswegeplan-2015-oeffentlichkeitsbeteiligung.html), dass der Kabinettsbeschluss des Bundesverkehrswegeplans 2015 im Jahr 2015 erfolgen wird (bitte begründen), und wenn nein, wann soll dies voraussichtlich erfolgen?

19

Wann wird das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „nationale Prioritätenkonzept“ für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße definiert, und wann wird es veröffentlicht?

a) Anhand welcher Kriterien erfolgt die Priorisierung?

b) Wie genau soll die Vorgabe, dass in diese Projekte 80 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau fließen (Koalitionsvertrag, Seite 29), umgesetzt werden?

20

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Länder bislang als Auftragsverwaltung einen großen Spielraum dabei haben, welche Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen letztlich vorrangig durchgeführt werden (bitte begründen)?

21

Wie will die Bundesregierung zukünftig verhindern, dass die Bundesländer als nach Auffassung der Fragesteller weitgehend unabhängig von Weisungen des Bundes agierende Auftragsverwaltung, statt der im „Nationalen Prioritätenkonzept“ enthaltenen Projekte für andere Projekte, die nicht unter diese Kategorie fallen, die Planungen vorantreiben und Baurecht schaffen?

Berlin, den 30. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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