Geplante Teststrecke für selbstfahrende Autos
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Roland Claus, Annette Groth, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Thomas Lutze und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom 26. Januar 2015 („Bald Teststrecke für selbstfahrende Autos“) erläutert der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, seine Pläne, auf einem Teilstück der Autobahn 9 eine Teststrecke für selbstfahrende und teilselbstfahrende Fahrzeuge einzurichten. Die Strecke solle „technisch so ausgerüstet werden, dass es dort zusätzliche Angebote der Kommunikation zwischen Straße und Fahrzeug wie auch von Fahrzeug zu Fahrzeug geben werde“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Um welchen Streckenabschnitt handelt es sich genau?
Nach welchen Kriterien wurde die Teststrecke ausgewählt, und welche anderen Strecken waren in der Diskussion?
Wurden auch andere Bundesländer gefragt, ob sie eine solche Teststrecke einrichten möchten?
Wenn ja, wann und welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen aus dem Bundesland Baden-Württemberg (vgl. FAZ vom 27. Januar 2015; „Teststrecke für selbstfahrende Autos in Baden-Württemberg“), ebenfalls eine solche Teststrecke einrichten zu wollen?
Ist die Bundesregierung bereit, eine zweite und ggf. weitere entsprechende Strecken einzurichten und zu unterstützen (bitte begründen)?
Welche Voraussetzungen an die Infrastruktur stellt die Einrichtung einer solchen Teststrecke?
Wie soll die Einrichtung der benötigten Infrastruktur finanziert werden?
Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die Einrichtung einer solchen Teststrecke sein?
Welche technischen Anforderungen werden an die dort fahrenden autonomen oder teilautonomen Fahrzeuge gestellt?
Müssen die autonomen oder teilautonomen Fahrzeuge in der Lage sein, außerhalb der Teststrecke (bzw. der entsprechend eingerichteten Infrastruktur) am Straßenverkehr teilnehmen zu können?
Welche weiteren Voraussetzungen (zum Beispiel Anforderungen an den Fahrer, die Versicherung, Nachweis für eine unbedenkliche Teilnahme am Straßenverkehr usw.) werden an die dort fahrenden autonomen oder teilautonomen Fahrzeuge gestellt?
Welche Haftungsregelungen finden im Falle eines Unfalls mit einem autonomen oder teilautonomen Fahrzeug Anwendung?
Welchen Austausch zur Teststrecke hat es wann zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem betroffenen Bundesland sowie den Kommunen in der Umgebung der Teststrecke gegeben?
In welcher Form sollen Fahrer nicht autonomer oder teilautonomer Fahrzeuge über die Teilnahme zu Testzwecken von autonomen oder teilautonomen Fahrzeugen am Straßenverkehr informiert werden?
Welche Möglichkeiten haben diese Fahrer, nicht Teil des Tests autonomer Fahrzeuge zu werden?
Wie erfolgt die Abstimmung und Koordinierung zwischen dem Runden Tisch „Automatisiertes Fahren“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Zukunft des autonomen Automobils“ auf Bundestagsdrucksache 18/2215) und der High Level Group „Cars & Data“ (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Herbert Behrens auf Bundestagsdrucksache 18/2976), die sich mit ähnlichen Fragestellungen befasst?
Mit welchem Ziel wurde die High Level Group „Cars & Data“ gegründet?
Warum wurde diese High Level Group gegründet, obwohl es bereits den Runden Tisch gibt?
Welche Fragen sollen in der High Level Group erörtert werden, die nicht im Rahmen des Runden Tisches geklärt werden können?
Welche Personen welcher Unternehmen und aus der Wissenschaft sind Mitglied der High Level Group, und warum wurden diese jeweils ausgewählt?
Wann ist das nächste Treffen der High Level Group angesetzt, und welches werden die Themen dort sein, und wie sind dessen Vorhabenplanungen für das Jahr 2015 und die Folgejahre?
Welche oberste Hierarchieebene vertritt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jeweils bei den Sitzungen des Runden Tischs und bei der High Level Group?
Wie hoch ist der Bewirtungskostenanteil pro Kopf bei einer Sitzung des Runden Tischs und bei einer Sitzung der High Level Group?