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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Zusammenarbeit der EU-Polizeimission in der Ukraine mit rechtsextremen bewaffneten Kräften

Aktivitäten und Personalausstattung der EU-Polizeimission EUAM in der Ukraine, Beteiligung deutscher Polizisten, Aussagen des Status of Mission Agreement, Koordination mit dem Verteidigungssektor, "Lviv Police Project", Verhältnis der ukrainischen Gesprächspartner zu rechtsextremen Kräften und Milizen, Problematik der Dominanz oder der Beeinflussung der Sicherheitsbehörden und von Freiwilligenverbänden durch Rechtsextremisten, Rolle der Nationalgarde bei den Kämpfen in der Ostukraine, Rekrutierung Minderjähriger durch (para)militärische Einheiten<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/396805.02.2015

Mögliche Zusammenarbeit der EU-Polizeimission in der Ukraine mit rechtsextremen bewaffneten Kräften

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die EU-Polizeimission in der Ukraine (EUAM) hat am 1. Dezember 2014 offiziell begonnen und soll nun personell ausgeweitet werden.

Obwohl sie von der EU als Mission zur Reform des „zivilen“ Sicherheitssektors bezeichnet wird, gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. an, die Mission richte sich „an die Sicherheitsbehörden in der Ukraine in ihrer Gesamtheit“ (Bundestagsdrucksache 18/2327).

EUAM selbst gibt an, „so eng wie möglich mit allen Sicherheitseinrichtungen, auch mit dem Nachrichtendienst, der Bereitschaftspolizei oder den Grenzschutzbeamten“ zusammenzuarbeiten (vgl. Video auf der EUAM-Facebookseite), dabei aber den „Verteidigungsbereich“ aus der Kooperation auszuschließen. Allerdings unterstehen militärische Kräfte keineswegs nur dem ukrainischen Verteidigungsministerium, sondern auch dem Innenministerium. Dazu gehört unter anderem die Nationalgarde, die direkt militärische Angriffe gegen Aufständische führt (vv.gov.ua). Dem Innenministerium zumindest formal angegliedert sind auch zahlreiche irreguläre bewaffnete Milizen bzw. Freiwilligenbataillone, von denen unter anderem die Bataillone Asow, Donbass, Dnipro und Aidar in großen Teilen rechtsextrem orientiert sind (vgl. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes, 220/14). Nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes sind mindestens 36 Freiwilligenbataillone, die, jedenfalls formal, unter Kontrolle des Innenministeriums stehen, bislang an den Kämpfen im Osten eingesetzt worden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen sich deswegen in ihrer Befürchtung bestärkt, dass die enge Zusammenarbeit der EU-Polizeimission mit dem ukrainischen Innenministerium und seinen Gliederungen faktisch die ausbildungsmäßige Unterstützung einer Bürgerkriegspartei bedeutet.

Die Bedenken erhöhen sich insbesondere durch zahlreiche Hinweise auf eine anhaltende rechtsextreme Durchdringung der offiziellen Politik und des Sicherheitsapparates. Insbesondere über die Wahllisten der Parteien „Volksfront“ und „Selbsthilfe“, die an der Regierung beteiligt sind, sind mehrere Anführer problematischer Milizen ins Parlament gewählt worden, darunter etwa die Kommandanten der Bataillone Donbass, Semjon Sementschenko (über „Selbsthilfe“), des Asow-Bataillons, Andrij Bilezkij, des Bataillons Dnipro 1, Juri Beresa, sowie des Bataillons Aidar, Ihor Lapin (die Letztgenannten über die Liste der „Volksfront“).

Insbesondere das Asow-Bataillon lässt an seiner rechtsextremen Einstellung durch die Wahl faschistischer Symbole (Wolfsangel, Hakenkreuz, SS-Runen) keinen Zweifel. Dennoch wurde dessen Kommandeur Bilezkij im August 2014 vom ukrainischen Innenminister Arsen Awakow zum Polizeileutnant ernannt (DIE ZEIT, 11. Dezember 2014). Anfang November 2014 ernannte Awakow außerdem Asow-Vizekommandeur Wadim Trojan zum neuen Chef der Polizei der Oblast Kiew. Das Asow-Bataillon wurde formal in die Nationalgarde eingereiht und hat damit einen legalisierten Status erhalten. Das bedeutet aber, auch dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zufolge, keineswegs, dass damit das ukrainische Innenministerium auch faktisch Kontrolle über dieses und andere Bataillone hat, die ihm pro forma unterstellt sind.

Bilanzierend spricht selbst der ansonsten äußerst Maidan- und Kiew-freundliche ukrainische Rechtsextremismusexperte Anton Schechowzow von einer „problematischen Beziehung zwischen dem Innenministerium und den Neonazis“ (DIE ZEIT, 11. Dezember 2014).

Ein weiteres Beispiel für die enge Zusammenarbeit des Sicherheitsapparates mit Neonazis ist die Aufnahme des früheren Swoboda-Politikers Juriy Michaltschischin in den Geheimdienst (SBU), wo er nach eigenen Angaben unter anderem mit Propaganda („operativer Information“) betraut ist (www.glavcom.ua/articles/23838.html). Michaltschischin hatte u. a. den Holocaust als „Lichtblick in der europäischen Geschichte“ bezeichnet und sich an Paraden zu Ehren der Waffen-SS-Division Galizien beteiligt (junge welt, 20. Dezember 2012, www.dokmz.wordpress.com/?s=michaltschischin).

In Kiew haben die rechtsextreme Partei „Rechter Sektor“ und der Polizeichef von Kiew-Stadt im November 2014 angekündigt, gemeinsam im Stadtteil Troieschina gegen Drogen und illegales Glücksspiel vorzugehen (Ukraine Crisis media center, 12. November 2014).

Eine Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Innenministerium und seinen Sicherheitsbehörden, wie sie von EUAM Ukraine angestrebt wird, ist daher von einer Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten kaum zu trennen. Die letzten faschistischen „Sicherheitskräfte“ in der Ukraine wurden im Jahr 1944 von der Roten Armee zerschlagen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sollten nun nicht mit deutscher Hilfe wieder welche ausgebildet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Aktivitäten hat EUAM nach Kenntnis der Bundesregierung bislang entwickelt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem bisherigen Verlauf der Mission (inklusive Erkundungsmission)?

2

Wie hat sich die Mission personell entwickelt?

a) Wie viele internationale (diese bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln) und nationale Beschäftigte gehören ihr derzeit an?

b) Wie viele Angehörige der Bundespolizei und welcher Länderpolizeien gehörten ihr bisher an, wie viele gehören ihr derzeit an, und wie wird sich die deutsche Beteiligung künftig voraussichtlich entwickeln?

c) Welche Resonanz hat es auf den jüngsten Aufruf der EU zur Teilnahme an der Mission gegeben?

d) Trifft es zu, dass als Gesamtumfang der Mission 100 internationale und 75 lokale Beschäftigte geplant sind (bitte ggf. korrigieren), und inwiefern lässt die Resonanz auf den jüngsten Aufruf der EU zur Teilnahme an der Mission erwarten, dass dieses Ziel erreicht wird?

3

Inwiefern beteiligen sich Drittstaaten an EUAM, bzw. inwiefern ist ihre Beteiligung derzeit angestrebt, welche Staaten sind dies, und in welchem Umfang und mit jeweils welcher speziellen Expertise beteiligen sich diese bzw. sind sie angefragt?

4

Mit welchen Sicherheitsbehörden und anderen Gesprächspartnern haben sich EUAM-Vertreter nach Kenntnis der Bundesregierung bislang getroffen?

a) Wie häufig haben sich EUAM-Vertreter mit Angehörigen der Nationalgarde getroffen?

b) Wie häufig haben sich EUAM-Vertreter mit Angehörigen von Freiwilligen-Bataillonen getroffen, und welche Bataillone waren dies?

c) Wie häufig haben sich EUAM-Vertreter mit Angehörigen des Inlandsgeheimdienstes SBU getroffen (bitte jeweils vollständig unter Angabe der Behörde, der Einrichtung bzw. des Bataillons, der Ortschaft, des Namens und der Funktion aller Gesprächspartner angeben, außerdem bitte jeweils den Inhalt der Gespräche angeben, die ggf. angesprochenen Defizite und den Unterstützungsbedarf durch EUAM sowie darauffolgende Zusagen oder Maßnahmen seitens EUAM; außerdem bitte angeben, ob bei den Gesprächen deutsche Polizisten dabei waren)?

5

In welchen (weiteren) Städten war EUAM bisher vertreten, und was waren jeweils Gegenstand und Ziel des Aufenthaltes dort (bitte ggf. Angaben zu möglichen Gesprächspartnern und Gegenstand der Besprechungen machen)?

6

Welche der vorgenannten Gesprächspartner sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Mitglieder des Rechten Sektors, der Swoboda, der Radikalen Partei, der Organisation UNA-UNSO, Patriot der Ukraine oder anderer rechtsextremer Zusammenschlüsse?

Bei welchen Gesprächen mit solchen Gesprächspartnern waren deutsche Polizisten dabei?

7

Hat die Bundesregierung besondere Anweisungen, Empfehlungen oder sonstige Hinweise für die deutschen Polizisten herausgegeben hinsichtlich potenzieller Begegnungen mit Rechtsextremen bzw. Vertretern rechtsextrem beeinflusster Organisationen unter den Gesprächspartnern, und wenn ja, welche sind dies, und für welche Sicherheitseinrichtungen, Personen und Milizen gelten diese?

Wie beurteilt die Bundesregierung die allfällige Teilnahme deutscher Missionsmitglieder an Gesprächen mit Angehörigen rechtsextremer Milizen oder sonstiger Organisationen?

8

Inwiefern ist von EUAM sowie von der Bundesregierung gegenüber den ukrainischen Gesprächspartnern deren Verhältnis zu Rechtsextremisten und Milizen, einschließlich zu Angehörigen des Bataillons Asow, angesprochen worden, und wie haben die ukrainischen Gesprächspartner darauf reagiert (bitte detailliert darlegen)?

9

Welche Schlussfolgerungen hat EUAM nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Ernennung von Asow-Vizekommandant Wadim Trojan zum Polizeichef der Oblast Kiew für die Reformbereitschaft des ukrainischen Innenministeriums gezogen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie selbst daraus?

Legt die Bundesregierung Wert darauf, dass die deutschen Missionsangehörigen nicht mit Trojan kooperieren, und wenn ja, was unternimmt sie in dieser Hinsicht?

Hat es bereits Begegnungen mit Trojan gegeben, und wenn ja, wann, wo, wer war daran beteiligt und was war Gegenstand des Gesprächs?

10

Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Problematik der Dominanz oder der Beeinflussung von Freiwilligenbataillonen sowie der Sicherheitsbehörden durch Rechtsextremisten dar?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und inwiefern wird diese Problematik von EUAM angesprochen?

11

Welche Angaben kann die Bundesregierung über die konkrete Funktion machen, die der rechtsextreme Politiker Juriy Michaltschischin nun beim Inlandsgeheimdienst SBU innehat?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der angekündigten Kooperation der rechtsextremen Partei Rechter Sektor und der Polizei im Kiewer Stadtteil Troieschina?

a) Welche Rolle übernehmen Angehörige des Rechten Sektors dabei konkret?

b) Inwiefern ist diese Kooperation aus Sicht der Bundesregierung ein Indiz für die Reformbereitschaft der Polizei bzw. des vorgesetzten Innenministeriums?

c) Inwiefern hat EUAM dieser Kooperation in seinen Gesprächen angesprochen, und wie bewertet EUAM sie?

d) Muss aus Sicht der Bundesregierung ausgeschlossen bleiben, dass die Kiewer Polizei sowie der Rechte Sektor durch EUAM oder wenigstens deutsche Missionsangehörige bei ihrer Kooperationstätigkeit unterstützt werden, und wenn ja, was unternimmt sie in dieser Hinsicht?

13

Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Rolle der Nationalgarde bei den Kämpfen gegen die Aufständischen im Osten der Ukraine machen?

14

Welche jener Sicherheitseinrichtungen, mit denen EUAM bislang in Kontakt stand, werden auch im Rahmen der sogenannten Anti-Terror-Operation eingesetzt?

15

Welche Position hat EUAM nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Status der Freiwilligenbataillone?

a) Welche Position hat die Bundesregierung dazu?

b) Inwiefern hält es EUAM nach Kenntnis der Bundesregierung für die angestrebte Sicherheitssektorreform zielführend, dass die ukrainische Regierung die Bataillone bislang nicht auflöst und dies offenbar auch nicht beabsichtigt (siehe Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes), sondern sie entweder formal integriert oder die irregulären Formationen etwa des Rechten Sektors und der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) unangetastet lassen will?

16

Kann man nach Kenntnis der Bundesregierung davon sprechen, dass die ukrainische Regierung eine effektive Kontrolle über die ihr formal unterstellten Freiwilligenverbände ausübt?

Welche Defizite erkennt die Bundesregierung?

17

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei einer Beratung der Nationalgarde oder des Nachrichtendienstes durch EUAM nicht auch militärisch relevante Fragen erörtert werden?

Inwiefern ist es überhaupt machbar, einerseits „so eng wie möglich mit allen Sicherheitseinrichtungen, auch mit dem Nachrichtendienst, der Bereitschaftspolizei oder den Grenzschutzbeamten“ zusammenzuarbeiten, andererseits „Verteidigungsfragen“ dabei ausklammern zu können, angesichts der Tatsache, dass etwa der SBU die sog. Anti-Terror-Operation leitet und die Nationalgarde aktiv Kämpfe führt?

18

Wie drückt sich die von EUAM angesprochene „enge Koordination“ mit dem Verteidigungssektor (Facebookeintrag vom 1. Dezember 2014) bislang konkret aus?

Mit welchen Einrichtungen und Personen des Verteidigungssektors fanden seit Missionsbeginn Gespräche statt, was war ihr Gegenstand, und welche Schlussfolgerungen hat EUAM daraus gezogen?

19

Was sind die wesentlichen Aussagen des Status of Mission Agreement?

20

Was genau sieht der Operationsplan vor, den der Europäische Rat im Oktober 2014 bestätigt hat?

21

Inwiefern hat EUAM bislang einen Beitrag zur Erarbeitung neuer Polizeigesetze geleistet (bitte möglichst konkret ausführen)?

22

Worin besteht das „Lviv Police Project“, das auf der Facebookseite von EUAM erwähnt wird?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Deserteure nach ukrainischem Recht erschossen werden können, und inwiefern

a) gilt dies auch für Personen, die aus den Freiwilligenbataillonen desertieren,

b) haben Angehörige solcher Bataillone das Recht, die Erschießungen vorzunehmen, und

c) hat die Bundesregierung Erkenntnisse über tatsächlich erfolgte Erschießungen?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Rekrutierung von Minderjährigen durch (para)militärische Einheiten (siehe Kyiv Post, 27. Januar 2015)?

a) Welche Einheiten rekrutieren Minderjährige?

b) Inwiefern werden Minderjährige in den umkämpften Gebieten oder in deren Hinterland eingesetzt?

c) Inwiefern beteiligen sich Minderjährige an Gefechten?

d) Inwiefern ist diese Praxis von EUAM angesprochen worden?

e) Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Behörden diesbezüglich?

25

Wie viele und welche Angehörige welcher Freiwilligenbataillone sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im ukrainischen Parlament vertreten, und welchen Fraktionen gehören sie dort jeweils an?

Berlin, den 4. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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