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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bericht über rechtsextreme Tendenzen bei Pegida

Detailfragen zur Pegida-Bewegung: verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse, politische Einschätzung, Gründe für das schnelle Anwachsen, Publikationen, Internetseiten und Auftritte in sozialen Netzwerken, soziologische Daten, Pegida-Ableger; Verhältnis zu rechtsextremen Parteien, Organisationen und Einzelpersonen; Straftaten im Bereich PMK-rechts bei Demonstrationen, Anschlags- bzw. Mordaufrufe gegen führende Personen von Pegida, Begründung für das Versammlungsverbot am 19. Januar in Dresden<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/396905.02.2015

Bericht über rechtsextreme Tendenzen bei Pegida

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kerstin Kassner, Caren Lay, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Herbst 2014 organisierte eine Gruppierung, die sich Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (Pegida) nennt, wöchentlich montags in Dresden Demonstrationen, die von einigen Hundert Menschen im Oktober bis zum 15. Dezember 2014 auf rund 15 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angewachsen waren und am 12. Januar 2015 25 000 Menschen auf die Straße brachte. Aufgrund angeblicher Morddrohungen von Djihadisten gegen Pegida-Frontmann Lutz Bachmann wurde der Pegida-Aufmarsch am 19. Januar 2015 ebenso polizeilich verboten wie alle antirassistischen Gegenkundgebungen am selben Tag in Dresden (www.dw.de/demonstrationsverbot-in-dresden-nachdrohung-gegen-pegida/a-18199147).

Die Pegida-Bewegung mit der Losung „Gewaltfrei und vereint gegen Glaubenskriege auf deutschem Boden“ wendet sich gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas und eine aus ihrer Sicht verfehlte Einwanderungs- und Asylpolitik. Rednerinnen und Redner wendeten sich zudem gegen Politikerinnen und Politiker der regierenden Parteien, die sie als „Volksverräter“ und „Schreibtischtäter“ diffamierten sowie gegen die Presse (www.faz.net/aktuell/politik/inland/noch-mehr-zulauf-fuer-pegida-in-dresden-13324123.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2).

Hauptinitiator von Pegida war der wegen Einbruchs- und Drogendelikten vorbestrafte Lutz Bachmann, der sich einer drohenden Haftstrafe mehrere Jahre lang durch Flucht nach Südafrika entzogen hatte. Bachmann gehörte einem zwölfköpfigen Organisationsteam von Pegida an, bis er nach Bekanntwerden von offen fremdenfeindlichen Kommentaren auf seiner Facebookseite und einer Hitler-Imitation von seinem Posten zurücktrat (www.tagesschau.de/inland/lutz-bachmann-101.html, www.tagesspiegel.de/politik/hitler-verkleidung-fluechtlinge-alsviehzeug-die-hintergruende-zum-fall-lutz-bachmann/11252882.html).

In mehreren deutschen Städten bildeten sich Pegida-Ableger, die aber bislang nur zwischen einigen Dutzend und wenigen Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu ihren Kundgebungen mobilisieren konnten. Dabei soll es sich etwa in Düsseldorf (Dügida) und Bonn (Bogida) mehrheitlich um Angehörige des rechtsextremen Milieus gehandelt haben. So mobilisierten Parteien, wie die in Nordrhein-Westfalen (NRW) von früheren Mitgliedern verbotener Nazikameradschaften dominierte Partei „Die Rechte“, sowie die muslimfeindliche Bürgerbewegung Pro NRW ihre Anhängerinnen und Anhänger zu den dortigen Aufmärschen (www.deutschlandfunk.de/islamfeindliche-demos-zulauf-fuer-pegida-bereitet-sorgen.1818.de.html?dram:article_id=306234).

Drucksache 18/3969 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLediglich in Leipzig brachte die dortige Legida-Bewegung am 21. Januar 2015 nach wissenschaftlichen Schätzungen bis zu 5 000 Anhängerinnen und Anhänger auf die Straße – die Polizei sprach anfangs von 15 000 und die Veranstalter sogar von 20 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (www.freitag.de/autoren/josephine-schulz/legida-und-die-luegenpolizei). Vermummte Legida-Anhänger griffen Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten, Polizeiangehörige sowie von ihnen als „Lügenpresse“ titulierte Journalistinnen und Journalisten an, verletzten mehrere von ihnen und zerstörten Kameratechnik (www.spiegel.de/politik/deutschland/legida-demo-in-leipzig-polizisten-bei-ausschreitungen-verletzt-a-1014310.html).

Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) behauptet, dass sehr viele ihrer Mitglieder bei den Pegida-Demonstrationen mitliefen, da es eine inhaltliche Überschneidung mit dem Parteiprogramm der AfD gäbe (www.faz.net/aktuell/politik/inland/die-naehe-der-afd-zum-islamkritischen-pegida-buendnis-13314224.html). In Dresden sollen sich unter den Demonstrantinnen und Demonstranten, die mehrheitlich dem bürgerlichen Milieu entstammen, auch Mitglieder der als rechtsextrem eingestuften Hooligan-Gruppen „Faust des Ostens“ und „Hooligans Elbflorenz“ befunden haben. Ein Pegida-Organisator aus Meißen soll zudem zugleich Organisator der gewaltbereiten „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) sein, die Ende Oktober 2014 bei einer Demonstration zahlreiche Personen verletzten und hohen Sachschaden verursachten (www.spiegel.de/politik/deutschland/pegida-organisatoren-stehen-in-polizeidatei-a-1008320.html).

Auch NPD-Anhänger und NPD-Funktionäre sollen sich Pegida angeschlossen haben während die NPD im Internet deren Erfolg feiert (www.deutschland-funk.de/islamfeindliche-demos-zulauf-fuer-pegida-bereitet-sorgen.1818.de. html?dram: article_id=306234).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Pegida in Dresden, Legida in Leipzig oder ihre Ableger oder nach ihrem Vorbild gegründete Initiativen in anderen Städten vor?

2

Inwieweit sieht die Bundesregierung von Pegida, Legida oder einzelnen Strömungen innerhalb von Pegida, Legida und ihren Ablegern oder durch Äußerungen ihrer führenden Persönlichkeiten oder von Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, den Frieden im Lande und das friedliche Zusammenleben der Völker oder Deutschlands Ansehen im Ausland ausgehen?

3

Kann die Bundesregierung in Forderungen von Pegida, Legida und ihren Ablegern berechtigte Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern erkennen, und wenn ja, welche, und in welcher Form gedenkt sie auf diese Anliegen einzugehen?

4

Welche Publikationen, Internetseiten und Auftritte in sozialen Netzwerken von Pegida, Legida und ihren Ablegern sind der Bundesregierung bekannt?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung das schnelle Anwachsen von Pegida in Dresden sowie die Bildung von Pegida-Ablegern in anderen Städten?

6

Liegen der Bundesregierung soziologische Daten – auch aus der wissenschaftlichen Erhebung Dritter – über die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Pegida- und Legida-Aufzügen und den Aufzügen ihrer Ableger vor, und wenn ja, welche diesbezüglichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Geschlecht, Altersstruktur, Ausbildung und Berufe sowie bisheriges Wählerverhalten der Pegida-Demonstrantinnen und Demonstranten?

7

Welche Ableger von Pegida oder Initiativen, die nach dem Vorbild von Pegida gegründet wurden, sind der Bundesregierung bekannt?

a) In welchen Städten in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland haben sich wann welche Initiativen nach Pegida-Vorbild gebildet?

b) Welche dieser Initiativen wurden bislang von Pegida Deutschland offiziell als Ableger oder Teil der Bewegung anerkannt?

c) Von welchen dieser Initiativen hat sich Pegida Deutschland wann und mit welcher Begründung und in welcher Form distanziert?

d) In welchen Städten in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland kam es wann zu welchen Aufzügen von Pegida und ihren Ablegern oder nach ihrem Vorbild gegründeten Initiativen mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis von Pegida zu rechtsextremistischen Parteien, Organisationen und Einzelpersonen?

a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Einfluss rechtsextremer Personen und Organisationszusammenhänge auf Pegida, und wenn ja, welchen und in welcher Form?

b) Inwieweit und in welchen Städten nehmen Mitglieder und Funktionäre oder ehemalige Funktionäre rechtsextremer Parteien oder Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung leitende Funktionen bei Pegida ein (bitte Parteien bzw. Organisationen und jeweilige Pegida-Gruppen sowie Funktionen des Mitgliedes angeben)?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Einsatz von Personen mit rechtsextremen Hintergrund – auch aus dem Hooligan-Milieu – als Ordner bei Pegida?

d) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte oder eine Überschneidung zwischen Pegida oder einzelnen ihrer Führungsfiguren mit den HoGeSa?

e) Welche rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien, wie NPD, Pro-Bewegung und Die Rechte, unterstützen in welcher Form die Pegida-Bewegung?

f) In welcher Form haben sich die Verantwortlichen für Pegida zur möglichen Teilnahme von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang positioniert?

g) Inwieweit ist es auf Pegida-Aufzügen nach Kenntnis der Bundesregierung zu einschlägigen Straftaten oder dem Verdacht auf solche Straftaten, wie volksverhetzender Äußerungen, dem Zeigen verbotener NS-Symbole, Sachbeschädigungen oder Gewalttaten gegen politische Gegnerinnen und Gegner gekommen (bitte angeben, wann, wo und welcher mutmaßliche Straftatbestand)?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis von Legida zu rechtsextremistischen Parteien, Organisationen und Einzelpersonen?

a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Einfluss rechtsextremer Personen und Organisationszusammenhänge auf Legida, und wenn ja, welchen und in welcher Form?

b) Inwieweit und in welchen Städten nehmen Mitglieder und Funktionäre oder ehemalige Funktionäre rechtsextremer Parteien oder Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung leitende Funktionen bei Legida ein (bitte Parteien bzw. Organisationen und jeweilige Legida-Gruppen sowie Funktionen der Mitglieder angeben)?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Einsatz von Personen mit rechtsextremen Hintergrund – auch aus dem Hooligan-Milieu – als Ordner bei Legida?

d) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte oder eine Überschneidung zwischen Legida oder einzelnen ihrer Führungsfiguren mit den HoGeSa?

e) Welche rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien, wie NPD, Pro-Bewegung und Die Rechte, unterstützen in welcher Form die Legida-Bewegung?

f) In welcher Form haben sich die Verantwortlichen für Legida zur möglichen Teilnahme von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang positioniert?

g) Inwieweit ist es auf Legida-Aufzügen nach Kenntnis der Bundesregierung zu einschlägigen Straftaten oder dem Verdacht auf solche Straftaten, wie volksverhetzender Äußerungen, dem Zeigen verbotener NS-Symbole, Sachbeschädigungen oder Gewalttaten gegen politische Gegnerinnen und Gegner, gekommen (bitte angeben, wann, wo und welcher mutmaßliche Straftatbestand)?

10

Welche konkreten Erkenntnisse über Anschlags- oder Mordaufrufe und Drohungen gegen den früheren Pegida-Frontmann Lutz Bachmann oder andere führende Personen von Pegida sind der Bundesregierung bekannt?

a) Woher stammen diese Erkenntnisse im Einzelnen, und für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung diese Quellen?

b) Inwieweit und mit welcher Begründung rechtfertigten diese Erkenntnisse das Verbot der Pegida-Demonstration und aller Gegenproteste am 19. Januar 2015 in Dresden?

c) Inwieweit hält die Bundesregierung einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für zehntausende Bürgerinnen und Bürger angesichts der mutmaßlichen Gefährdung einer Einzelperson für gerechtfertigt und im Einklang mit den verfassungsmäßigen Grundrechten?

d) Welche anderen Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot, um auf konkrete Drohungen gegen eine Einzelperson aus der Leitung der Pegida-Demonstration zu reagieren, hätte es nach Ansicht der Bundesregierung gegeben?

Berlin, den 4. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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