BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entschädigungen für zivile Opfer in Afghanistan

Umgang mit den zivilen Opfern des ISAF-Einsatzes in Afghanistan, deutsche ISAF-Beteiligung, Zahl der Opfer, einzelne Vorfälle mit Personenschäden durch Schussabgaben, Opfer des Luftangriffs bei Kundus, Entschädigungen, anderweitige Kompensations- oder andere Leistungen, Entschädigungspraxis, Anzeigen bzw. Klagen, &quot;humanitäre&quot; Gründe für Zahlungen, Entschädigungsleistungen der anderen in den ISAF-Einsatz eingebundenen NATO-Truppensteller<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/397606.02.2015

Entschädigungen für zivile Opfer in Afghanistan

der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach 13 Jahren Krieg in Afghanistan wird der Öffentlichkeit weiterhin eine umfassende Bilanz der deutschen Kriegsbeteiligung im Rahmen des Militäreinsatzes International Security Assistance Force (ISAF) vorenthalten. So hat bis heute keine Bundesregierung umfassende Informationen über unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte verletzte oder getötete Zivilpersonen und durch die Bundeswehr verursachte Sachschäden zusammengestellt und veröffentlicht. Weder die von der Bundesregierung veröffentlichen Fortschrittsberichte noch die regelmäßigen Unterrichtungen des Deutschen Bundestages liefern Erkenntnisse über das Ausmaß deutscher Verantwortung für Zerstörungen und Opfer des Afghanistankrieges. Selbst auf parlamentarische Fragen antwortet die Bundesregierung unzureichend. So hat die Bundesregierung jüngst in der Antwort auf die Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 18/3812 zu Entschädigungen für unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte im Rahmen von ISAF verletzte, getötete oder von Sachschäden betroffene Zivilistinnen und Zivilisten einige Vorfälle aufgelistet. Die Auflistung gibt aber noch nicht einmal Aufschluss darüber, wie viele Zivilpersonen bei den jeweiligen Vorfällen verletzt bzw. getötet wurden. Die Antworten werfen zudem weitere Fragen zum Ausmaß der Kriegsschäden, der zivilen Opfer und der deutschen Entschädigungspraxis auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wie kam es zu dem Personenschaden durch Schussabgabe am 15. Januar 2010, in dessen Folge nach Angabe der Bundesregierung eine „Ersatzleistung“ in Höhe von 1 750 US-Dollar gezahlt wurde (bitte genaue Schilderung des Vorfalls)?

1

Wie viele Personen wurden bei dem Vorfall verletzt bzw. getötet, wie viele davon waren Männer, Frauen, Kinder, und welcher Art waren die Verletzungen?

1

Nach welchem Verfahren und durch wen wurde eine Prüfung des Vorfalls veranlasst, und wie wurde die Prüfung durchgeführt (bitte Verfahrensverlauf und Dienstgrad bzw. Institution angeben)?

1

Aufgrund welcher Sachlage und nach welchen Kriterien wurde über die Zahlung einer „Ersatzleistung“ entschieden?

1

Wurde die Höhe der Zahlung anhand vorheriger Entschädigungsleistungen der Bundeswehr oder anderer NATO-Staaten, durch Verhandlungen oder anderweitig ermittelt (bitte mit Erläuterung)?

2

Wie kam es zu dem Personenschaden durch Schussabgabe am 17. Januar 2010, in dessen Folge nach Angabe der Bundesregierung eine „Ersatzleistung“ in Höhe von 7 900 US-Dollar gezahlt wurde (bitte genaue Schilderung des Vorfalls)?

2

Wie viele Personen wurden bei dem Vorfall verletzt bzw. getötet, wie viele davon waren Männer, Frauen, Kinder, und welcher Art waren die Verletzungen?

2

Nach welchem Verfahren und durch wen wurde eine Prüfung des Vorfalls veranlasst, und wie wurde die Prüfung durchgeführt (bitte Verfahrensverlauf und Dienstgrad bzw. Institution angeben)?

2

Aufgrund welcher Sachlage und nach welchen Kriterien wurde über die Zahlung einer „Ersatzleistung“ entschieden?

2

Wurde die Höhe der Zahlung anhand vorheriger Entschädigungsleistungen der Bundeswehr oder anderer NATO-Staaten, durch Verhandlungen oder anderweitig ermittelt (bitte mit Erläuterung)?

3

Wie kam es zu dem Personenschaden durch Schussabgabe am 7. April 2010, in dessen Folge nach Angabe der Bundesregierung eine „Ersatzleistung“ in Höhe von 1 500 US-Dollar gezahlt wurde (bitte genaue Schilderung des Vorfalls)?

3

Wie viele Personen wurden bei dem Vorfall verletzt bzw. getötet, wie viele davon waren Männer, Frauen, Kinder, und welcher Art waren die Verletzungen?

3

Nach welchem Verfahren und durch wen wurde eine Prüfung des Vorfalls veranlasst, und wie wurde die Prüfung durchgeführt (bitte Verfahrensverlauf und Dienstgrad bzw. Institution angeben)?

3

Aufgrund welcher Sachlage und nach welchen Kriterien wurde über die Zahlung einer „Ersatzleistung“ entschieden?

3

Wurde die Höhe der Zahlung anhand vorheriger Entschädigungsleistungen der Bundeswehr oder anderer NATO-Staaten, durch Verhandlungen oder anderweitig ermittelt (bitte mit Erläuterung)?

4

Wie kam es zu dem Personenschaden durch Schussabgabe am 13. November 2010, in dessen Folge nach Angabe der Bundesregierung eine „Ersatzleistung“ in Höhe von 2 000 US-Dollar gezahlt wurde (bitte genaue Schilderung des Vorfalls)?

4

Wie viele Personen wurden bei dem Vorfall verletzt bzw. getötet, wie viele davon waren Männer, Frauen, Kinder, und welcher Art waren die Verletzungen?

4

Nach welchem Verfahren und durch wen wurde eine Prüfung des Vorfalls veranlasst, und wie wurde die Prüfung durchgeführt (bitte Verfahrensverlauf und Dienstgrad bzw. Institution angeben)?

4

Aufgrund welcher Sachlage und nach welchen Kriterien wurde über die Zahlung einer „Ersatzleistung“ entschieden?

4

Wurde die Höhe der Zahlung anhand vorheriger Entschädigungsleistungen der Bundeswehr oder anderer NATO-Staaten, durch Verhandlungen oder anderweitig ermittelt (bitte mit Erläuterung)?

5

Handelt es sich bei den in der von der Bundesregierung vorgelegten Liste vom 20. Januar 2015 aufgeführten Vorfällen am 15. Januar 2010 und am 17. Januar 2010 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 18/3812 des Abgeordneten Jan van Aken) um dieselben Fälle, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Mai 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/1813 als „Force Escalations“ aufgeführt hat?

6

Aus welchem Grund werden die durch den Luftangriff bei Kundus getöteten Zivilistinnen und Zivilisten nicht in der vom Bundesministerium der Verteidigung erstellten Liste vom 20. Januar 2015 (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 18/3812), sondern gesondert aufgeführt?

7

Was unterscheidet die Zahlung an die durch den Luftschlag bei Kundus betroffenen Familien von den in der Liste (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 18/3812) aufgeführten, als Ersatzleistungen deklarierten Zahlungen?

8

Wie viele Zivilpersonen sind nach heutigem Kenntnisstand der Bundesregierung bei dem Luftangriff bei Kundus getötet, verletzt oder anderweitig geschädigt worden (bitte einzeln auflisten und unter der Angabe, auf welchen Daten die Zahlen basieren)?

9

Wann liegen für die Bundesregierung „humanitäre“ Gründe für Zahlungen vor, und welche sind dies im Einzelnen?

10

Unterscheidet die Bundesregierung zwischen Zahlungen aus humanitären Gründen und Ersatzleistungen?

Wenn ja, wie unterscheidet sie?

11

In wie vielen Fällen wurde geprüft, ob Entschädigungen oder anderweitige Kompensations- oder andere Leistungen durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden bzw. Institutionen zu leisten sind (bitte unter Angabe der Gesamtzahl aller registrierten Fälle)?

12

Aufgrund welcher Sachlage und nach welchen Kriterien wurde darüber entschieden, ob ein Vorfall, bei dem Zivilpersonen verletzt oder getötet wurden, untersucht und geprüft wird, ob Entschädigungen oder anderweitige Kompensations- oder andere Leistungen durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden bzw. Institutionen zu leisten sind?

13

Aufgrund welcher Kriterien wurden Entschädigungen oder anderweitige Kompensations- oder andere Leistungen durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden bzw. Institutionen geleistet bzw. abgelehnt (bitte Fälle einzeln und mit jeweiliger Begründung aufführen)?

14

In welchen Fällen lagen welche rechtlichen oder humanitären Gründe für die Entschädigungen oder anderweitigen Kompensations- oder andere Leistungen durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden bzw. Institutionen vor, und welche waren dies im Einzelnen (bitte Fälle einzeln und nach rechtlichen und humanitären Gründen unterschieden auflisten)?

15

In welchen Fällen von unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte verletzten oder getöteten Zivilpersonen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung rechtliche Verpflichtungen zur Zahlung von Entschädigungen oder sonstigen Kompensations- oder anderweitigen Leistungen (bitte unter Angabe von Beispielen)?

16

In wie vielen Fällen wurden Opfern, ihren Angehörigen oder Dritten Entschädigungszahlungen verweigert, und aufgrund welcher Bewertung (bitte Fälle einzeln und unter Angabe der Begründung auflisten)?

17

In wie vielen Fällen wurden aufgrund von Anzeigen bzw. Klagen Entschädigungen oder anderweitige Kompensations- oder andere Leistungen durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden bzw. Institutionen geleistet (bitte Fälle einzeln auflisten)?

18

In wie vielen Fällen sind Anzeigen nicht zur Anklage gekommen bzw. wurden Klagen abgewiesen (bitte Fälle einzeln und mit jeweiliger Begründung auflisten)?

19

Wie viele Anzeigen bzw. Klagen sind zurzeit noch nicht entschieden bzw. sind noch anhängig?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass während der siebentägigen ISAF-Militäroffensive Operation HALMAZAG, während der unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte Schäden an Feldern verursacht wurden, für die die Bundesregierung laut eigenen Angaben 78 000 US-Dollar Ersatzzahlung geleistet hat, keine Zivilpersonen verletzt oder getötet wurden bzw. dies nicht unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte?

Und wenn ja, aufgrund welcher Untersuchung ist sie zu dieser Auffassung gelangt (bitte Untersuchungsbericht vorlegen bzw. Inhalt des Berichts dokumentieren)?

21

In welchen Verfahren und nach welchen Kriterien wird bzw. wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von den anderen an ISAF beteiligten NATO-Truppenstellern über eventuelle Entschädigungen oder anderweitigen Kompensations- oder andere Leistungen entschieden (bitte nach Ländern und unter Beschreibung der jeweiligen Verfahren auflisten)?

22

Inwieweit finden bzw. fanden zwischen den an ISAF beteiligten NATO-Truppenstellern Absprachen bzw. ein Austausch über Verfahren, Kriterien und finanziellen Umfang von Entschädigungen oder anderweitigen Kompensations- oder andere Leistungen statt, und wurde dabei eine Angleichung angestrebt?

23

Nach welchen Kriterien, welchen Verfahren und durch welche Instanzen wurde in Fällen, bei denen unter Beteiligung von Einsatzkräften mehrere ISAF-Truppensteller-Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden, entschieden, welcher Truppensteller gegebenenfalls Entschädigungen oder anderweitige Kompensations- oder andere Leistungen zu erbringen hatte (bitte einzeln nach Vorfällen und jeweiliger Begründung auflisten)?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über in Menschenrechtsschutzabkommen für bestimmte Fälle vorgesehene individuelle Entschädigungsrechte, und inwiefern finden diese Anwendung in der deutschen Entschädigungsbzw. Kompensationspraxis?

25

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte im Rahmen von ISAF insgesamt getötet oder verletzt?

26

Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte im Rahmen von ISAF insgesamt getötet oder verletzt?

27

Nach welchem Verfahren und durch wen werden bzw. wurden die Daten über verletzte oder getötete Personen ermittelt und entschieden, ob es sich um Zivilpersonen handelt oder nicht (bitte ausführen)?

Berlin, den 6. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen