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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Befreiung Kobanis und Hilfe beim Wiederaufbau

Derzeitige Lage in der nordsyrischen Stadt Kobani und ihrer Umgebung nach der Befreiung von den Djihadisten des &quot;Islamischen Staates&quot;, deutsche staatliche Hilfen, Initiative auf internationaler Ebene, Unterstützungsleistungen für die anderen mehrheitlich kurdisch besiedelten Selbstverwaltungskantone, Passierbarkeit der türkisch-syrischen Grenze, Flüchtlinge aus der Region um Kobani in der Türkei, Flüchtlingshilfe, medizinische Behandlung verletzter Kämpfer in türkischen Krankenhäusern und in Deutschland<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/399811.02.2015

Befreiung Kobanis und Hilfe beim Wiederaufbau

der Abgeordneten Jan van Aken, Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Kerstin Kassner, Petra Pau, Martina Renner, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach den rund viermonatigen Kämpfen gelang es den Verteidigungskräften des Kantons Kobani in der letzten Januarwoche 2015, die Djihadisten des „Islamischen Staates“ (IS bzw. ISIS) aus dem Stadtgebiet von Kobani sowie einigen umliegenden Dörfern zu verdrängen. Der Großangriff des IS auf Kobani, dem kleinsten der drei Kantone des Selbstverwaltungsgebietes im Norden Syriens, hatte Mitte September 2014 begonnen. Der IS setzte dabei aus irakischen Armeebeständen erbeutete schwere Waffen einschließlich Kampfpanzer ein, während die Verteidigungskräfte nur über leichte Waffen verfügten. Entgegen den Erklärungen des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, wonach er mit einer Einnahme Kobanis durch den IS rechne, hielten die Verteidigungseinheiten stand (www.sueddeutsche.de/news/politik/konflikte-erdoganKobani-istdabei-zu-fallen---luftschlaege-nicht-ausreichend-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141007-99-06558).

Die Vertreibung des IS aus dem Stadtgebiet von Kobani war ein gemeinsamer Erfolg der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (YPG/YPJ) der Selbstverwaltungsregion Rojava in Nordsyrien, ihnen mit panzerbrechenden Waffen zur Hilfe gekommener Peschmerga der kurdischen Regionalregierung im Nordirak sowie der verbündeten Sems El-Semal und Suwar El Rakka der Freien Syrischen Armee (FSA). Die Verteidigungskräfte von Kobani erhielten zudem Luftunterstützung der aus rund 40 Ländern gebildeten Anti-IS-Allianz.

Während der Offensive des IS mussten rund 200 000 Zivilistinnen und Zivilisten aus der Stadt und den umliegenden Dörfern über die türkische Grenze fliehen. Nur ein kleiner Teil von ihnen ist nach Informationen, die die Fraktion DIE LINKE. von örtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern erhalten hat, in staatlichen Flüchtlingslagern untergekommen. Die übrigen leben in Zeltlagern der von der prokurdischen Partei der Demokratischen Regionen (DBP) regierten Stadt Suruc, bei Verwandten, in Garagen, stillgelegten Industrieanlagen und selbst Ställen in der Provinz Sanliurfa.

Nach der Befreiung der Stadt hoffen jetzt viele Flüchtlinge auf eine baldige Rückkehr. Doch nach Beobachtungen eines Vertreters der in Kobani tätigen Hilfsorganisation Medico International erwartet sie eine zu 60 Prozent zerstörte Stadt, in der es an intaktem Wohnraum, Trinkwasser und Energieversorgung fehlt (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-medico-international-Kobani-ist-eine-truemmerwueste.92540d64-fafe-42ec-8f4b-1919f65d45ff.html; www.deutschlandradiokultur.de/eindruecke-aus-Kobani-die-lage-ist-trostlos-aber-die.1008.de.html?dram:article_id=310604).

Bei Kobani sowie den beiden anderen Kantonen Cizire und Afrin von Rojava gehen die militärischen Auseinandersetzungen mit dem IS und der zu Al Qaida gehörenden Al-Nusra-Front weiter. Zudem kam es Anfang Januar 2015 in der Stadt Al Hasaka zu schweren Auseinandersetzungen zwischen YPG/YPJ und syrischen Regierungsstreitkräften. Ein von der Türkei über Rojava verhängtes Embargo mit willkürlichen Grenzblockaden verhindert die Versorgung und Sicherung der drei Kantone. Nach eigenen Angaben sind der „Kampf gegen die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus und die Lage in Syrien […] regelmäßig Themen in den Gesprächen zwischen Vertretern der Bundesregierung und der türkischen Regierung“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Thomas Nord auf Bundestagsdrucksache 18/3812). Damit verfügt die Bundesregierung offensichtlich über gute Kanäle, um die Haltung der Türkei einzuschätzen und gegebenenfalls zu problematisieren.

Denn ebenso bedeutsam wie die internationale Hilfe beim Wiederaufbau in Kobani ist ein Richtungswechsel in der türkischen Syrienpolitik, um eine Wiederholung der Eskalation von Kobani zu verhindern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie stellt sich die Situation in und um die nordsyrische Stadt Kobani nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit a) militärisch, b) infrastrukturell (Ausmaß der Zerstörung an Wohngebäuden und Straßen), c) medizinisch (Ausstattung mit Behandlungseinrichtungen, Medikamenten etc.), d) humanitär (Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser) dar?

2

Welche staatlichen bzw. staatlich finanzierten Hilfen aus Deutschland wurden bis heute für die Region in und um die nordsyrische Stadt Kobani a) infrastrukturell (Wohngebäude und Straßen), b) medizinisch (Behandlungseinrichtungen, Geräte, Medikamente etc.), c) humanitär (Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser), geleistet (unter Angabe der konkreten Projekte und jeweiligen Finanzmittel)? Falls keinerlei deutsche Hilfen erfolgt sind, warum nicht?

3

Welche staatlichen bzw. staatlich finanzierten Hilfen aus Deutschland werden aktuell für die Region in und um die nordsyrische Stadt Kobani a) infrastrukturell (Wohngebäude, Straßen etc.), b) medizinisch (Behandlungseinrichtungen, Geräte, Medikamente etc.), c) humanitär (Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser) vorbereitet (unter Angabe der Projekte und jeweiligen Finanzmittel)? Falls keinerlei deutsche Hilfen geplant sind, warum nicht?

4

Welche staatlichen bzw. staatlich finanzierten Hilfen aus Deutschland wurden bis heute für die beiden anderen mehrheitlich kurdisch besiedelten nordsyrischen Selbstverwaltungskantone Afrin und Cizire a) infrastrukturell (Wohngebäude, Straßen etc.), b) medizinisch (Behandlungseinrichtungen, Geräte, Medikamente etc.), c) humanitär (Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser) geleistet (unter Angabe der konkreten Projekte und jeweiligen Finanzmittel)? Falls keinerlei deutsche Hilfen erfolgt sind, warum nicht?

5

Welche staatlichen bzw. staatlich finanzierten Hilfen aus Deutschland werden aktuell für die beiden anderen nordsyrischen Kantone Afrin und Cizire a) infrastrukturell (Wohngebäude, Straßen etc.), b) medizinisch (Behandlungseinrichtungen, Geräte, Medikamente etc.), c) humanitär (Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser) geplant bzw. vorbereitet (unter Angabe der konkreten Projekte und jeweiligen Finanzmittel)? Falls keinerlei deutsche Hilfen geplant sind, warum nicht?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf EU-, UN- oder einer anderen internationalen Ebene für Wiederaufbau- und/oder humanitäre Hilfen für Kobani einzusetzen, wenn ja, wie konkret, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie viele Einwohner von Kobani und Umgebung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Türkei geflohen?

a) Wo halten sich diese Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf?

b) Wie viele der aus Kobani Geflohenen werden von Institutionen des türkischen Staates etwa durch die Hilfsorganisation AFAD betreut?

c) Wie viele der aus Kobani Geflohenen werden von örtlichen Gemeindeverwaltungen betreut?

d) Wie viele der aus Kobani Geflohenen werden von der örtlichen Bevölkerung ohne staatliche oder kommunale Beihilfe betreut?

e) Wurden bislang aus Bundesmitteln finanzierte Hilfen aus Deutschland für die aus Kobani in die Türkei geflohenen Menschen geleistet, und wenn ja, um welche Hilfsleistungen in welcher Höhe handelt es sich dabei?

f) Wie ist die generelle Lebenssituation der aus Kobani Geflohenen in der Türkei bezüglich Infrastruktur, medizinischer und humanitärer Versorgung?

8

Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die türkisch-syrische Grenze in die drei Selbstverwaltungskantone Afrin, Kobani und Cizire passierbar für a) humanitäre Hilfe, b) Handelsgüter, c) militärische Unterstützungsgüter für die Volksverteidigungseinheiten YPG/YPJ der drei Kantone, d) militärische Unterstützungsgüter für andere, im Bündnis mit YPG/YPJ stehende Gruppierungen wie Peschmerga und Einheiten der Freien Syrischen Armee, e) verwundete YPG/YPJ-Kämpferinnen und -Kämpfer, f) verwundete Kämpfer der verbündeten Kräfte (Peschmerga und verbündete FSA-Brigaden)? g) Flüchtlinge aus den Kantonen und Rückkehrer, h) Baumaterialien zum Wiederaufbau insbesondere von Kobani, i) Angehörige der gegen die Kantone kämpfenden djihadistischen Gruppierungen (IS, Al Nusra u. a.), j) militärische Unterstützungsgüter für die gegen die Kantone kämpfenden djihadistischen Gruppierungen?

9

Wie viele schwer verletzte Verteidigerinnen und Verteidiger der Stadt Kobani wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in türkischen Krankenhäusern behandelt?

a) Wie viele in Kobani verwundete Verteidigerinnen und Verteidiger der Stadt sind nach Kenntnis der Bundesregierung am syrisch-türkischen Grenzübergang in Kobani gestorben, weil die türkischen Grenzsicherungsbehörden eine rechtzeitige Einreise zu einer ärztlichen Versorgung in die Türkei verhindert haben?

b) Wie viele aufgrund von Verwundungen in türkischen Krankenhäusern versorgte Verteidigerinnen und Verteidiger von Kobani wurden nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend von der türkischen Polizei festgenommen oder inhaftiert?

c) Inwieweit war der Umgang der türkischen Behörden mit Verwundeten aus Kobani Gegenstand von Gesprächen deutscher Behörden mit der türkischen Seite (bitte unter Angabe der Beteiligten, Datum und der konkreten Thematik des Gesprächs)?

10

Wie viele gegen den IS kämpfende Personen aus Nicht-NATO-Staaten wurden seit Beginn der Auseinandersetzungen mit dem IS im Jahr 2014 aus der Kriegsregion zur Behandlung nach Deutschland ausgeflogen (bitte unter Angabe der Streitkräftezugehörigkeit, des Datums, der Verletzung und des Behandlungsorts)?

11

Wurden seit Beginn der Auseinandersetzungen mit dem IS im Jahr 2014 verwundete Angehörige der YPG/YPJ aus der Kriegsregion zur Behandlung nach Deutschland ausgeflogen (bitte unter Angabe der Streitkräftezugehörigkeit, des Datums, der Verletzung und des Behandlungsorts)? Wenn nein, warum nicht?

12

Nach welchen Kriterien (Streitkräftezugehörigkeit, Schwere der Verletzung, Aufenthaltsort etc.) wählt die Bundesregierung grundsätzlich verwundete Anti-IS-Kämpferinnen und -Kämpfer aus Nicht-NATO-Staaten zur Behandlung in Deutschland aus?

Berlin, den 10. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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