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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Materielle Deprivation - Zusammenhang mit Einkommensarmutsrisiko und geringem Einkommen nach dem Sozio-oekonomischen Panel

Feststellung materieller Deprivation anhand der EU-Deprivationsindikatoren (Fehlen finanzieller Ressourcen für unerwartete Ausgaben, regelmäßiger Mahlzeiten mit Fleisch oder Fisch, von Urlaub, Auto, Waschmaschine, Farbfernseher, Telefon u.a.) bzw. anhand übereinstimmender Indikatoren der Haushaltsbefragung des Sozio-oekonomischen Panels: Anzahl materiell deprivierter Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen im unteren Einkommensbereich, Fallbeispiele<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/400211.02.2015

Materielle Deprivation – Zusammenhang mit Einkommensarmutsrisiko und geringem Einkommen nach dem Sozio-oekonomischen Panel

der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Erhebliche materielle Deprivation ist einer von drei Indikatoren, die im Rahmen der EU-Strategie für das Jahr 2020 zur EU-weiten Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung verwendet werden. Als erheblich materiell depriviert gelten Personen, die im Rahmen der Stichprobenbefragung EU-SILC bei mindestens vier von neun Fragen zu den Bereichen Miete, Wasser/Strom, Verbindlichkeiten, Heizung, unerwartete Ausgaben, Mahlzeit mit Fleisch, Fisch, Urlaub, Auto, Waschmaschine, Farbfernseher und Telefon angeben, über keine entsprechende Ausstattung bzw. Möglichkeit zu verfügen. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) beinhalten keine entsprechenden bzw. direkt vergleichbaren Fragen.“ (Antwort der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 58 und 59 der Abgeordneten Katja Kipping auf Bundestagsdrucksache 18/3519). Mit der Haushaltsbefragung des SOEP wurden in Deutschland in den Jahren 2005, 2008 und 2011 (Erhebungsjahr) aber Angaben zur materiellen Versorgung im Zusammenhang mit der finanziellen Lage erhoben (Schriftliche Fragen 52, 53, 54 und 55). Sechs der abgefragten Absicherungs- und Versorgungslagen sind entgegen der Aussage der Bundesregierung identisch den o. g. EU-Indikatoren für materielle Deprivation, somit ist der Zusammenhang von Einkommenssituation und materieller Deprivation für mindestens sechs Deprivationsindikatoren auch nachweisbar. Diese sind: keine finanziellen Ressourcen für unerwartete Ausgaben bzw. Notfälle, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise jedes Jahr, kein Farbfernseher im Haushalt, kein Auto im Haushalt, kein Telefon im Haushalt. Auch der Zusammenhang zwischen Einkommensarmut und materieller Deprivation ist ermittelbar, annähernd auch die Deprivationssituation von Personen in Ein-Personen-Haushalten, die Einkommen in der Höhe der Referenzgruppen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) haben und deren Ausgaben zur Ermittlung der Regelleistungen für das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch herangezogen worden sind bzw. werden.

„Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) veröffentlicht verschiedene Schnittmengen der drei Indikatoren zu Armut und sozialer Ausgrenzung. Für die Rate der materiellen Deprivation (Entbehrungen in mindestens drei der neun Bereiche) gibt es keine Schnittmengenberechnungen.“ (Antwort der Bundesregierung zu den Schriftliche Fragen 58 und 59 der Abgeordneten Katja Kipping auf Bundestagsdrucksache 18/3519). Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages berechnete aber die Schnittmenge zwischen Einkommensarmutsrisiko und materieller bzw. erheblicher materieller Deprivation aus den Daten der europaweit durchgeführten Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (Geschäftszeichen WD 6 – 3000-224/14): 23,9 Prozent der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze lebten mit erheblicher materieller Entbehrung (vier und mehr Indikatoren erfüllt), weitere 18,1 Prozent mit materieller Entbehrung (drei Indikatoren erfüllt) (EU-SILC 2013). Das heißt, 42 Prozent der Personen, die mit einem Einkommensarmutsrisiko leben, entbehren in drei, weit über die Hälfte sogar in vier und mehr vorgenannten Bereichen (Indikatoren) einer ausreichenden materiellen Versorgung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viel Prozent derjenigen Ein-Personen-Haushalte, die gemäß SOEP im Einkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) unterhalb der Armutsrisikogrenze hatten, gaben in der SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bzw. 2011 an, Miete nur mit Problemen zahlen zu können (Frage 53), und wie viel Prozent gaben an, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Farbfernseher, kein Telefon, keinen Internetanschluss, kein Auto, keine finanzielle Rücklagen für Notfälle, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise jedes Jahr, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage, keine Wohnung in einem Haus, das in einem guten Zustand ist, leisten können, keine abgenutzten, aber funktionsfähige Möbel durch neue ersetzen, keine Freunde mindestens einmal im Monat zum Essen einladen können (Indikatoren-Frage 55; bitte Prozentsatz einzeln nach jeweiligem Indikator unter Angabe der jeweiligen Armutsrisikogrenze aufführen)?

2

Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze im Einkommensjahr 2007 bzw. 2010 sind gemäß SOEP 2008 bzw. 2011 materiell depriviert (drei Indikatoren erfüllt) bzw. erheblich materiell depriviert (vier und mehr Indikatoren erfüllt), gemessen an den sechs übereinstimmenden Indikatoren zwischen der jeweiligen SOEP-Haushaltsbefragung und den EU-Deprivationsindikatoren?

3

Wie viel Prozent derjenigen Ein-Personen-Haushalte, die gemäß SOEP im Einkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils (untere 20 Prozent, ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen – Nicht-Aufstockende – nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) hatten, gaben in der SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bzw. in der SOEP-Haushaltsbefragung 2011 an, Miete nur mit Problemen zahlen zu können (Frage 53), und wie viel Prozent gaben an, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Farbfernseher, kein Telefon, keinen Internetanschluss, kein Auto, keine finanzielle Rücklagen für Notfälle, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise jedes Jahr, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage, keine Wohnung in einem Haus, das in einem guten Zustand ist, leisten können, keine abgenutzten, aber funktionsfähige Möbel durch neue ersetzen, keine Freunde mindestens einmal im Monat zum Essen einladen können (Indikatoren-Frage 55; bitte Prozentsatz einzeln nach jeweiligem Indikator unter Angabe der jeweiligen oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils aufführen)?

4

Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils (untere 20 Prozent, ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen – Nicht-Aufstockende – nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) im Einkommensjahr 2007 bzw. 2010 sind gemäß der SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bzw. 2011 materiell depriviert bzw. erheblich materiell depriviert, gemessen an den sechs übereinstimmenden Indikatoren zwischen der SOEP-Befragung und den EU-Deprivationsindikatoren?

5

Wie viel Prozent derjenigen Ein-Personen-Haushalte, die gemäß SOEP im Einkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) bis zur oberen Einkommensgrenze der untersten 15 Prozent in der Einkommenshierarchie (ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen – Nicht-Aufstockende – nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) hatten, gaben in der SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bzw. in der SOEP-Haushaltsbefragung 2011 an, Miete nur mit Problemen zahlen zu können (Frage 53), und wie viel Prozent gaben an, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Farbfernseher, kein Telefon, keinen Internetanschluss, kein Auto, keine finanzielle Rücklagen für Notfälle, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise jedes Jahr, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage, keine Wohnung in einem Haus, das in einem guten Zustand ist, leisten können, keine abgenutzten, aber funktionsfähige Möbel durch neue ersetzen, keine Freunde mindestens einmal im Monat zum Essen einladen können (Indikatoren-Frage 55; bitte Prozentsatz einzeln nach jeweiligem Indikator unter Angabe der jeweiligen oberen Einkommensgrenze der unteren 15 Prozent in der Einkommenshierarchie aufführen)?

6

Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen bis zur oberen Einkommensgrenze der untersten 15 Prozent in der Einkommenshierarchie (ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen – Nicht-Aufstockende – nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) im Einkommensjahr 2007 bzw. 2010 sind gemäß der SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bzw. 2011 materiell depriviert bzw. erheblich materiell depriviert, gemessen an den sechs übereinstimmenden Indikatoren zwischen der jeweiligen SOEP-Haushaltsbefragung und den EU-Deprivationsindikatoren?

7

Wie viel Prozent derjenigen Ein-Personen-Haushalte, die gemäß SOEP im Einkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen – Nicht-Aufstockende – nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) hatten, gaben in der SOEP-Haushaltsbefragung 2008 bzw. in der SOEP-Haushaltsbefragung 2011 an, Miete nur mit Problemen zahlen zu können (Frage 53), und wie viel Prozent gaben an, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Farbfernseher, kein Telefon, keinen Internetanschluss, kein Auto, keine finanzielle Rücklagen für Notfälle, keine mindestens einwöchige Urlaubsreise, keine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel mindestens alle zwei Tage, keine Wohnung in einem Haus, das in einem guten Zustand ist, leisten können, keine abgenutzten, aber funktionsfähige Möbel durch neue ersetzen, keine Freunde mindestens einmal im Monat zum Essen einladen können (Indikatoren-Frage 55; bitte Prozentsatz einzeln nach jeweiligem Indikator unter Angabe der jeweiligen Einkommensgrenze aufführen)?

8

Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte, die gemäß SOEP im Einkommensjahr 2007 bzw. im Einkommensjahr 2010 ein Einkommen (Netto) bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (ohne vorab ausgeschiedene Beziehende von Grundsicherungsleistungen – Nicht-Aufstockende – nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) hatten, sind gemäß der SOEP-Haushaltsbefragung 2008 und 2011 materiell depriviert bzw. erheblich materiell depriviert, gemessen an den sechs übereinstimmenden Indikatoren zwischen der SOEP-Haushaltsbefragung und den EU-Deprivationsindikatoren?

9

Welchen Betrag in Euro (arithmetisches Mittel) kalkulierten Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto) unterhalb der SOEP-Armutsrisikogrenze, bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils und der unteren 15 Prozent (unter Ausschluss der vorgenannten Grundsicherungsbeziehenden) gemäß SOEP in den Jahren 2007 bzw. 2010 (Einkommensjahr) in der Woche und im Monat für Lebensmitteleinkäufe ein (Angaben gemäß Frage 54 der SOEP-Haushaltsbefragungen des Folgejahres)?

10

Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (unter Ausschluss der vorgenannten Grundsicherungsbeziehenden) gemäß SOEP in den Einkommensjahren 2007 bzw. 2010 konnten in der Regel keine Ansparungen oder Rücklagen für größere Anschaffungen, für Notlagen oder zur Vermögensbildung vornehmen (Angaben gemäß Frage 52 der SOEP-Haushaltsbefragungen des Folgejahres)?

11

Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (unter Ausschluss der vorgenannten Grundsicherungsbeziehenden) gemäß SOEP in den Einkommensjahren 2007 bzw. 2010 konnten in der Regel welchen Betrag in Euro (arithmetisches Mittel) für größere Anschaffungen, für Notlagen oder zur Vermögensbildung monatlich sparen oder zurücklegen (Angaben gemäß Frage 52 der SOEP-Haushaltsbefragungen des Folgejahres)?

12

Wie viel Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Gewinnen haben Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto, Einkommensjahr 2007 bzw. 2010) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (unter Ausschluss der vorgenannten Grundsicherungsbeziehenden) gemäß der SOEP-Haushaltsbefragungen 2008 bzw. 2011 aus Wertanlagen des Vorjahres (Angaben gemäß Frage 46 der SOEP-Haushaltsbefragungen)?

13

Wie hoch ist der monatliche Betrag, den Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto, Einkommensjahr 2007 bzw. 2010) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (unter Ausschluss der vorgenannten Grundsicherungsbeziehenden) gemäß der SOEP-Haushaltsbefragungen 2008 bzw. 2011 für Rückzahlungen und Zinsen für Kredite aufbringen mussten (nicht für Hypotheken und Bauspardarlehen; Angaben gemäß Frage 43 der SOEP-Haushaltsbefragungen)?

14

Wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen (Netto, Einkommensjahr 2007 bzw. 2010) unterhalb der Armutsrisikogrenze sowie bis zur oberen Einkommensgrenze des untersten Einkommensquintils, der unteren 15 Prozent und bis zur oberen Einkommensgrenze 900 bzw. 990 Euro (unter Ausschluss der vorgenannten Grundsicherungsbeziehenden), die gemäß der SOEP-Haushaltsbefragungen 2008 bzw. 2011 Rückzahlungen und Zinsen für Kredite aufbringen müssen, ist die Rückzahlung (einschließlich Zinsen) ein schwere, eine geringe Belastung bzw. problemlos (Angaben gemäß Frage 44 der SOEP-Haushaltsbefragungen)?

15

Ist es vorgesehen, dass die EVS in Zukunft so ausgeweitet angelegt wird, dass Zusammenhänge zwischen der Einkommenssituation und Deprivationslage erkennbar werden?

Berlin, den 10. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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