Verkauf von Uranfabriken der URENCO
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Kerstin Kassner, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3649 bestätigt, dass es einen Markttest zum geplanten Verkauf der Uranfabriken der URENCO gegeben hat. Einschränkend hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie „keine unmittelbaren Kenntnisse zu dessen Details“ habe, obwohl sie nach dem Vertrag von Almelo zusammen mit den Regierungen der Niederlande und Großbritanniens für die Kontrolle der URENCO-Aktivitäten zuständig ist. Nach Medienberichten sollte der Marktest zum Jahreswechsel 2014/2015 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Markttests sind den Interessenten laut Bundesregierung „nur öffentlich verfügbare Informationen“ zur Verfügung gestellt worden, auf deren Basis die Interessenbekundungen erstellt werden konnten.
Zwischenzeitlich ist Medienberichten zu entnehmen, dass sich laut dem RWE-AG-Vorstandsvorsitzenden Peter Terium der Verkauf weiter verzögern wird und nicht mehr für das Jahr 2015 zu erwarten sei. Peter Terium sagte zudem, dass die Niederlande in Bezug auf die zukünftige Kontrolle von URENCO „echte Fortschritte“ gemacht hätte (vgl. www.businessweek.com/news/2015-01-21/rwe-ceo-peter-terium-says-earnings-trough-to-extend-beyond-2015).
Die URENCO betreibt Urananreicherungsanlagen zur Herstellung von Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken. Die Anreicherungstechnik ist grundsätzlich aber auch in der Lage, das spaltbare Uran235 derart hoch anzureichern, dass es für die Herstellung von Atomwaffen geeignet wäre.
Wie brisant die Urananreicherungstechnik ist, zeigt ein Statement aus dem Jahr 2007 von dem damaligen und heutigen Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Franz-Walter Steinmeier, gegenüber dem „Handelsblatt“: „Die Urananreicherung ist ein klassischer Weg, um nuklearen Brennstoff herzustellen. Diese aufwändige Technologie ist aber auch der Schlüssel zu Atomwaffen. Man muss also Wege finden, wie jeder Staat Kernenergie uneingeschränkt friedlich nutzen kann, ohne dass damit der Griff nach der Bombe möglich wird. Der Atomwaffensperrvertrag geht auf dieses Problem bislang nicht ein.“ (vgl. Auswärtiges Amt, www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Interviews/2007/070502-Handelsblatt.html).
Die Urananreicherung der URENCO wird über die Verträge von Almelo, Washington und Cardiff betrieben und überwacht. Mit dem Vertrag von Washington sind die USA beteiligt, der Vertrag von Cardiff hat die Beteiligung von Frankreich zur Folge. Der Vertrag von Almelo umfasst die Kontrollstaaten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Zusätzlich zu den in den drei Verträgen jeweils gebildeten Kontrollräten ist nach Informationen der Fragesteller auch eine „Inter-Treaty-Coordination“ etabliert worden, in denen die genannten fünf Staaten sowie die Unternehmen URENCO, ETC und AREVA vertreten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Auf welchem Wege informiert sich die Bundesregierung zum geplanten Eigentümerwechsel bei URENCO, wenn sie über keine „unmittelbaren Kenntnisse“ verfügt?
Von wann bis wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung der Markttest statt, mit dem geprüft werden sollte, wie groß das Interesse potenzieller Erwerber an einem etwaigen Verkauf von URENCO-Anteilen wäre?
Wie viele Interessenbekundungen zum späteren Erwerb von URENCO-Anteilen sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt abgegeben worden?
Aus welchen Ländern stammten nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Interessenten (bitte die Herkunftsländer einzeln nennen)?
Welche „öffentlich verfügbaren Informationen“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung für die Abgabe einer Interessenbekundung zur Verfügung gestellt worden (bitte jeweils den Titel des Dokuments und, wo möglich, die Internetadresse angeben)?
Wird sich die Bundesregierung zeitnah darum bemühen, diese Informationen zu erlangen, um sie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bis wann wird dies erfolgen, und wie werden die Abgeordneten über das Vorliegen dieser Information unterrichtet?
In welcher Spannbreite lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Angebote, die im Rahmen der Interessensbekundungen bzw. des Markttests abgegeben worden sind (bitte höchsten und niedrigsten Betrag in Euro oder Dollar angeben)?
Welche wesentlichen Erkenntnisse ergeben sich aus dem Markttest für das weitere Vorgehen zur Prüfung eines möglichen Verkaufs der URENCO aus Sicht der Bundesregierung?
Deckt sich die Aussage des RWE-Vorstandsvorsitzenden Peter Terium, nach der sich ein Verkauf der URENCO weiter verzögert und im Jahr 2015 nicht mehr erfolgen wird, mit den Kenntnissen der Bundesregierung?
Wenn ja, welche Gründe führen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Verzögerung?
Wenn nein, was ist dann nach Kenntnis der Bundesregierung richtig?
Worauf bezog sich nach Kenntnis der Bundesregierung der RWE-Vorstandsvorsitzende Peter Terium mit seiner Aussage, die Niederlande habe in puncto Kontrolle von URENCO „echte Fortschritte“ gemacht?
Inwieweit teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Welche völkerrechtliche Verbindlichkeit soll der sogenannte Rechtsrahmen haben, den die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem zukünftigen Kontrollregime für URENCO immer wieder erwähnt – zuletzt im Dezember 2014 (Bundestagsdrucksache 18/3649)?
Warum will die Bundesregierung auf einen neuen Staatsvertrag für URENCO im Rahmen des geplanten Eigentümerwechsels verzichten (Bundestagsdrucksache 18/3649)?
Welche Probleme sind im Einzelnen gemeint, wenn der damalige Bundesaußenminister im Jahr 2007 davon sprach, dass der Atomwaffensperrvertrag hinsichtlich der militärischen Nutzung („Griff nach der Bombe“) der Atomenergie Mängel aufweise?
Mit welchen Maßnahmen und Initiativen sind die vom damaligen Bundesaußenminister angesprochenen Mängel seit 2007 möglicherweise (über welche Institutionen) beseitigt oder verkleinert worden (bitte detaillierte Darstellung und Quellenhinweise)?
Inwieweit spielen diese Mängel des Atomwaffensperrvertrags im Zusammenhang mit dem Betrieb der Uranfabriken der URENCO eine Rolle, und in welcher Weise sind diese von Deutschland und/oder den URENCO-Troika-Staaten Deutschland, Großbritannien und der Niederlande beseitigt worden (bitte detailliert darstellen, welche Defizite aus dem Atomwaffensperrvertrag andere Maßnahmen zur Kontrolle erforderlich gemacht haben)?
Wo ist der rechtliche Rahmen für die „Inter-Treaty-Coordination“ festgelegt, und welche wesentlichen Aufgaben sind diesem Gremium zugewiesen?
Wie genau ist die Zusammensetzung der „Inter-Treaty-Coordination“? Wann und wo hat dieses Gremium in den letzten drei Jahren jeweils getagt? Wer hat seitens der Bundesregierung an diesen Treffen teilgenommen? Welche Themen wurden auf diesen Treffen konkret besprochen?
In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die USA und Frankreich an dem derzeitigen Prozess zur Vorbereitung eines möglichen Verkaufs der URENCO beteiligt und informiert?
Welche Vertreter der USA und Frankreichs sowie der Unternehmen URENCO, ETC und AREVA (jeweils Person, Funktion, Institution) haben nach Kenntnis der Bundesregierung an den Gesprächen zur Vorbereitung eines möglichen Verkaufs der URENCO teilgenommen?
In welchen anderen Institutionen bzw. Gremien haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche über den derzeitigen Prozess zur Vorbereitung eines möglichen Verkaufs der URENCO jenseits der drei Kontrollgremien der genannten Verträge von Almelo, Washington und Cardiff und der „Inter-Treaty-Coordination“ stattgefunden?