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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen in Nord- und Süddeutschland

Ermittlungen gegen die Gruppen "Neue Ordnung", "Werwolf-Kommando", "Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg", eine Gruppe um S. H. aus Freiburg u.a.: Anzahl Beschuldigter, rechtsextremistische Bezüge und Kontakte, strafrechtliche Vorwürfe und zurechenbare Straftaten, Beschlagnahme von Waffen und Sprengmitteln, Anschlagsvorbereitungen, Übernahme durch den Generalbundesanwalt, Bildung rechtsterroristischer Strukturen, Einschätzung durch BKA und BfV, Befassung durch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR), Tätigkeit von Aktivisten als V-Personen; rechtsterroristische Anschläge auf Unterkünfte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten<br /> (insgesamt 68 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/403817.02.2015

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen in Nord- und Süddeutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Durch unabhängige antifaschistische Medien und Presseberichte wurde bekannt, dass es in den vergangenen zwei Jahren in mehreren Bundesländern Strafverfolgungsmaßnahmen gegen militante Neonazis wegen mutmaßlicher rechtsterroristischer Bestrebungen und Organisierungspläne gegeben hat. Bereits im Frühsommer 2012 kam es zu Durchsuchungsmaßnahmen in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppe „Neue Ordnung“ um den ehemaligen Vorsitzenden der verbotenen „Nationalistischen Front“ (NF) und langjährigen Neonazikader Meinolf Schönborn.

Nach dem Tod eines Mitaktivisten von Meinolf Schönborn, dem einschlägig vorbestraften Berliner Neonazi J. L. in der Pension „Weißes Haus“ im Landkreis Ostprignitz-Ruppin fanden Ermittler dort einen Rucksack mit Waffen, darunter einer schussbereiten Pistole und offenbar Pläne zum Aufbau einer militanten Neonazi-Gruppierung namens „Neue Ordnung“ (s. „Neonazis in Berlin und Brandenburg/Razzia gegen Rechtsextreme“, Berliner Zeitung vom 8. Juli 2012 und „Neue Ordnung: Weitere rechte Gruppen unter Terrorverdacht“, Berliner Zeitung vom 25. Juli 2013). Der Generalbundesanwalt übernahm laut Medienberichten die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) gegen fünf Beschuldigte in drei Bundesländern. Laut Medienberichten gehört zu den fünf Beschuldigten dieses Verfahrens auch ein leitender Mitarbeiter eines Potsdamer Sicherheitsunternehmens und bekannter Neonazi, der u. a. Kontakt mit dem am Oberlandesgericht (OLG) München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagten André Eminger gehabt haben soll. Im Entwurf für ihre Selbstdarstellung beschrieb sich die „Neue Ordnung“ als eine „effektive und straff organisierte Bewegung“, in der eine „Elite für den Entscheidungskampf vorbereitet wird“.

Am 4. und 5. September 2013 wurden in Freiburg, Emmendingen und Freudenstadt die Wohnungen von vier Neonazis in Freiburg und Umgebung sowie ein Neonazitreffpunkt durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermitteln wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz gegen vier Neonazis, die geplant haben sollen, eine antifaschistische Demonstration mithilfe eines selbstgebauten Sprengsatzes auf einem Modellflugzeug anzugreifen. Beim mutmaßlichen Hersteller des Sprengsatzes, S. H. aus Freiburg, konnten eine funktionsfähige Sprengvorrichtung und mehrere Modellflugzeuge sichergestellt werden (vgl. Antifaschistisches Infoblatt Nr. 100, 3/2013, www.antifainfoblatt.de/artikel/neonazis-planten-bombenanschlag).

Am 17. Juli 2013 fanden bei Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts des Verstoßes gegen §129a StGB und der „Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung“ Durchsuchungen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, bei Rotterdam in den Niederlanden und in der Schweiz statt. Ermittelt wird gegen das rechtsextreme „Werwolf-Kommando“, einer der Drahtzieher soll der Schweizer Neonazi S. N. sein, der am 5. Mai 2012 in Zürich einen jungen Mann mit zwei Schüssen schwer verletzte und über enge Kontakte zu norddeutschen Neonazis verfügt, darunter D. R. (29) und H. W. (32). Letztere sind laut Medienberichten in der militanten Neonazigruppierung „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ organisiert. Hier war im Jahr 2009 auch ein Schrotgewehr mitsamt Munition gefunden worden, das der Schweizer S. N. der Gruppe übergeben haben soll (vgl. „Werwolf-Kommando im Visier“, taz.die tageszeitung vom 17. Juli 2013, www.taz.de/!120114/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen68

1

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppe „Neue Ordnung“?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

3

Wie viele Straftaten werden der „Neuen Ordnung“ nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

4

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmungen von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Neue Ordnung“ (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, der Sprengmittel, des Anschlagsziels und des Bundeslandes des Auffindeorts)?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der bei J. L. aufgefundenen schussbereiten Pistole?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell weiterer beschlagnahmter Waffen, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die „Neue Ordnung“ aufgefunden wurden?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand des Ermittlungsverfahrens und dessen Fortgang?

8

Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die „Neue Ordnung“ übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?

9

Falls Frage 8 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die „Neue Ordnung“ bislang nicht übernommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen federführend geführt?

10

Falls Frage 8 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP – Allgemeines Register Staatsschutzstrafsachen beim Generalbundesanwalt) über die Ermittlungen gegen die „Neue Ordnung“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

11

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die „Neue Ordnung“ vor dem Hintergrund der bekannten rechtsterroristischen Organisierung von Meinolf Schönborn in den 90er-Jahren in der „Nationalistischen Front“?

12

Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der „Neuen Ordnung“ um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

13

Sieht das BfV in der „Neuen Ordnung“ die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?

14

Falls Frage 13 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der „Neuen Ordnung“ nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

15

Handelt es sich nach Ansicht des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der „Neuen Ordnung“ um eine rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

16

Falls Frage 15 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BKA bei der „Neuen Ordnung“ nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

17

Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivistinnen und Aktivisten der „Neuen Ordnung“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren?

18

Hat sich das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) mit der „Neuen Ordnung“ befasst, welche Einschätzungen zu dieser Organisation sind hier vorgenommen worden, und wird sie vom GAR als terroristische Struktur bzw. Gruppe bewertet?

19

Falls sich das GAR nicht mir der „Neuen Ordnung“ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Neue Ordnung“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben – insbesondere zu „Ordine Nuovo“ und ihren Nachfolgeorganisationen in Italien (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?

21

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivistinnen oder Aktivisten der „Neuen Ordnung“ als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?

22

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivistinnen oder Aktivisten der „Neuen Ordnung“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?

23

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppe um S. H. aus Freiburg?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

25

Wie viele Straftaten werden der Gruppe um S. H. aus Freiburg nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

26

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmungen von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens wegen des geplanten Anschlags auf Gegendemonstranten durch ein mit Sprengmitteln beladenes Kleinflugzeug (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, der Sprengmittel, des Anschlagsziels und des Bundeslandes des Auffindeortes)?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft des bei S. H. aufgefundenen Sprengmittels?

28

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell weiterer beschlagnahmter Waffen, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die Gruppe um S. H. aufgefunden wurden?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand des Ermittlungsverfahrens und dessen Fortgang?

30

Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Gruppe um S. H. übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?

31

Falls Frage 30 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Gruppe um S. H. bislang nicht übernommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung federführend geführt?

32

Falls Frage 30 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang über die Ermittlungen gegen die Gruppe um S. H. angelegt, und wenn ja, seit wann?

33

Wie bewertet das BfV die Gruppe um S. H.?

34

Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der Gruppe um S. H. um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

35

Sieht das BfV in der Gruppe um S. H. die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?

36

Falls Frage 34 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der Gruppe um S. H. nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

37

Handelt es sich nach Ansicht des BKA bei der Gruppe um S. H. um eine rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

38

Falls Frage 37 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BKA bei der Gruppe um S. H. nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

39

Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe um S. H. in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren?

40

Hat sich das GAR mit der Gruppe um S. H. befasst, welche Einschätzungen zu dieser Gruppe sind hier vorgenommen worden, und wird sie vom GAR als terroristische Struktur bzw. Gruppe bewertet?

41

Falls sich das GAR nicht mit der Gruppe um S. H. befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

42

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppe um S. H. zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben – insbesondere zu „Ordine Nuovo“ und ihren Nachfolgeorganisationen in Italien (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?

43

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivistinnen oder Aktivisten der Gruppe um S. H. als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?

44

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivistinnen oder Aktivisten der Gruppe um S. H. als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) tätig waren oder sind?

45

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen rechtsterroristischen Gruppen „Werwolf-Kommando“ und „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“?

46

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

47

Wie viele Straftaten werden dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

48

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmungen von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen das „Werwolf-Kommando“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, der Sprengmittel, des Anschlagsziels und des Bundeslandes des Auffindeorts)?

49

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der von S. N. an Aktivisten der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ übergebenen Waffe?

50

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell weiterer beschlagnahmter Waffen, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen das „Werwolf-Kommando“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ aufgefunden wurden?

51

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren und dessen bzw. deren Fortgang?

52

Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen das „Werwolf-Kommando“ und „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?

53

Falls Frage 52 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen das „Werwolf-Kommando“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ bislang nicht übernommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung federführend geführt?

54

Falls Frage 52 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang über die Ermittlungen gegen das „Werwolf-Kommando“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

55

Wie bewertet das BfV das „Werwolf-Kommando“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“?

56

Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ um mutmaßliche rechtsterroristische Strukturen, und wenn ja, warum?

57

Sieht das BfV in dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?

58

Falls Frage 57 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV bei dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

59

Handelt es sich nach Ansicht des BKA bei dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ um eine rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

60

Falls Frage 59 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BKA bei dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ nicht um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

61

Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivistinnen und Aktivisten des „Werwolf-Kommandos“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren?

62

Hat sich das GAR mit der dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ befasst, welche Einschätzungen zu diesen Gruppen sind hier vorgenommen worden, und werden sie vom GAR als terroristische Strukturen bzw. Gruppen bewertet?

63

Falls sich das GAR nicht mit diesen Gruppen befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

64

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen das „Werwolf-Kommando“ und „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben – insbesondere zu skandinavischen, niederländischen und belgischen Gruppen sowie zu „Ordine Nuovo“ und ihren Nachfolgeorganisationen in Italien (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?

65

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivistinnen oder Aktivisten des „Werwolf-Kommandos“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ als V-Leute für das BfV tätig waren bzw. sind?

66

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivistinnen oder Aktivisten des „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ als V-Leute für ein LfV tätig waren oder sind?

67

Welche Kenntnisse haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden über weitere rechtsterroristische Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang des Jahres 2012 in Deutschland?

68

Wie viele Anschläge auf Unterkünfte und Wohnungen von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten sind seit Anfang des Jahres 2012 von rechtsterroristischen Gruppierungen begangen worden, und welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber (bitte einzeln nach Anschlag auflisten)?

Berlin, den 17. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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