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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Drohnen und Satellitenüberwachung deutscher und französischer Militärs für die OSZE-Mission in der Ostukraine

Akteure zur Überwachung der Waffenruhe in der Ostukraine, Stärkung der OSZE-Mission, Gründe für den bisherigen Verzicht der OSZE auf deutsche "LUNA"-Drohnen, Prüfung der "rechtlichen Aspekte" der "LUNA"-Nutzung, mögliche deutsch-französische Drohnen-Mission, Drohnen-Unterstützungsangebote anderer OSZE-Staaten sowie Russlands, militärische Drohnen, deutsche und französische Angebote zur Überlassung von Daten aus der Satellitenaufklärung, Datenauswahl, Einflussnahme der Bundeswehr<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.03.2015

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/408124.02.2015

Drohnen und Satellitenüberwachung deutscher und französischer Militärs für die OSZE-Mission in der Ostukraine

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Annette Groth, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach neuerlichen Gesprächen in Minsk und dem Beschluss einer Waffenruhe in der Ostukraine soll dieser weiterhin von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) überwacht werden. Hierzu gehört insbesondere der von den Außenministern Russlands, der Ukraine, Frankreichs und Deutschlands auf dem Treffen im „Normandie-Format“ verabredete „Rückzug schwerer Waffen“ (Bundesregierung vom 22. Januar 2015). Die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OSZE sollen aufgestockt werden, der deutsche Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier spricht von einem „erheblichen Zuwachs“ (SPIEGEL ONLINE vom 13. Februar 2015).

Deutschland habe laut der Bundeswehr bei den Verhandlungen „eine herausragende Rolle bei den diplomatischen Bemühungen gespielt“. Schon im Herbst hatte die Bundesregierung der OSZE ein militärisches Angebot für die Überlassung von bis zu elf Drohnen der Bundeswehr vom Typ „LUNA“ sowie zwei Bodenkontrollstationen unterbreitet (Bundestagsdrucksachen 18/2982 und 18/3675, Plenarprotokoll 18/56, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ralf Brauksiepe an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Andrej Hunko vom 11. November 2014). Diese sollten von einem Kontingent deutscher Fallschirmjäger begleitet werden.

OSZE-Missionen haben aber einen streng zivilen Charakter. Vermutlich aus diesem Grund hatte die OSZE das Angebot abgelehnt. Um dennoch Drohnen zu nutzen, hatte die OSZE zu Beginn der Mission vier Drohnen von der Firma Schiebel Elektronische Geräte GmbH aus Österreich geleast.

Zum jüngst in Minsk ausgehandelten Fahrplan soll die OSZE weitere „technisch nötigen Hilfsmittel“ erhalten (SPIEGEL ONLINE vom 13. Februar 2015). Außer der „LUNA“ könnten nach Medienberichten auch „Zeitkontingente des deutschen Satellitensystems ‚SAR Lupe‘“ angeboten werden. Das militärische System verarbeitet Bilder von Radarsatelliten.

Die OSZE ist eine zivile Organisation, die für die Mission in der Ostukraine ausdrücklich keine militärischen Truppen oder militärisches Gerät angefragt hat (Pressemitteilung des Abgeordneten Andrej Hunko vom 9. Oktober 2014). Aus Sicht der Fragesteller würde ein vom Militär bereitgestelltes Drohnen-Angebot den zivilen Charakter der OSZE untergraben. Weitere militärische Angebote, darunter auch der Satellitenaufklärung könnten dieses Problem verschärfen, insbesondere wenn der Bundeswehr die Auswahl der an die OSZE übermittelten Bilder obliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Organisationen oder sonstigen Akteurinnen und Akteure sollen aus Sicht der Bundesregierung die Waffenruhe in der Ostukraine überwachen?

2

Mit welchem Personal und welchen Mitteln wird die Mission der OSZE in der Ostukraine nach Kenntnis der Bundesregierung aufgestockt?

3

Was ist damit gemeint, wenn der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, von einem „erheblichen Zuwachs“ spricht?

4

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob das deutsche Angebot zur Überlassung von „LUNA“-Drohnen, wie von den Fragestellerinnen und Fragestellern mehrfach vorgetragen und auch von „SPIEGEL ONLINE“ berichtet, abgelehnt worden war, weil es sich um ein militärisches, von deutschen Fallschirmjägern begleitetes Kontingent gehandelt hätte?

5

Aus welchem anderen Grund hat die OSZE nach Einschätzung der Bundesregierung bis zuletzt auf das deutsche Angebot zur Überlassung von Drohnen des Typs „LUNA“ verzichtet?

6

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern ihr früheres Angebot überhaupt zur Entscheidung durch den Ständigen Rat der OSZE entschieden worden war, und falls es nicht entschieden wurde, was ist der Bundesregierung über die Gründe bekannt?

7

Welche Stellen welcher deutschen und französischen Behörden hatten hierzu zur „Koordination und zeitlichen Synchronisierung einer möglichen deutschen Unterstützung der Beobachtermission der OSZE mit luftgestützten Aufklärungsfähigkeiten“ einen „Informationsaustausch“ unterhalten, und inwiefern dauert dieser an?

8

Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, die Erkundung einer möglichen deutsch-französischen Drohnen-Mission sei „unter Abstützung auf ein französisches Luftfahrzeug durchgeführt“ worden (Bundestagsdrucksache 18/3675)?

9

Was ergab die Prüfung der „rechtlichen Aspekte“ zur Nutzung der „LUNA“-Drohnen zur Unterstützung der OSZE-Mission hinsichtlich der dadurch „aufgeworfenen völker- und verfassungsrechtlichen Fragen“ (Bundestagsdrucksache 18/3675)?

10

Was ist der Bundesregierung über Positionen bzw. Vorschläge bei Verhandlungen im Ständigen Rat der OSZE hinsichtlich der Hoheitszeichen von Drohnen der Bundeswehr bekannt?

11

Auf welche Weise und mit welchem Inhalt war ein deutsches und französisches Drohnen-Angebot auch auf dem jüngsten Treffen in Minsk thematisiert worden?

Welche konkreten Vorschläge haben die deutsche und französische Regierung zu Zahl und Typ der Drohnen gemacht, und welche Verabredungen (auch zu Bodenkontrollstationen) wurden hierzu getroffen, bzw. wo werden diese endgültig entschieden?

Welchen Vorschlag machte die Bundesregierung hierzu hinsichtlich der Kostenübernahme, und welche Kosten wurden hierfür anvisiert?

12

Welche neuen Vorschläge haben Bundesbehörden gegenüber der OSZE zur mitgeführten Aufklärungstechnik der Drohnen gemacht?

13

Wo sollten bzw. sollen aus Sicht der Bundesregierung von den Bundeswehr-Drohnen erhobene Informationen nach gegenwärtigem Stand verarbeitet werden?

14

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob auch Russland in Minsk die Bereitschaft zur Gestellung von Drohnen an die OSZE erneuerte?

15

Welche „mehrere OSZE-Staaten“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor „grundsätzlich bereit, die Beobachtermission der OSZE mit Drohnenaufklärungsfähigkeiten zu unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 18/3675)?

16

Welche weiteren Regierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung übereingekommen, „Drohnenfähigkeiten“ beizusteuern, und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob diese von militärischen oder zivilen Behörden überlassen werden sollen (Bundestagsdrucksachen 18/2982 und 18/3675)?

17

Inwiefern und ggf. mit welchem Ergebnis war im Rahmen der jüngsten Minsker Verhandlungen davon die Rede, dass nicht nur zivile, sondern auch militärische Drohnen eingesetzt werden könnten?

18

Auf welche Weise und mit welchem Inhalt war auf dem jüngsten Treffen in Minsk auch das Angebot von „Zeitkontingente[n] des deutschen Satellitensystems ‚SAR Lupe‘“ thematisiert worden?

19

Welche konkreten Vorschläge hat die deutsche Regierung hierzu gemacht?

20

Inwiefern, und mit welchem Inhalt hat auch die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die Überlassung von Daten aus der Satellitenaufklärung angeboten, und um welche Systeme handelt es sich dabei?

21

Auf welche Weise wird die mögliche Überlassung von „Zeitkontingente[n] des deutschen Satellitensystems ‚SAR Lupe‘“ bereits bei der Bundeswehr vorbereitet?

Welche konkreten Daten welcher konkreten Satelliten würden hierfür verarbeitet?

Über welche Auflösung verfügen die Daten?

Wo und von wem würden die Daten erhoben und verarbeitet?

22

Auf welche Weise und von wem würde festgelegt, welche Aufklärungsdaten an welche Parteien weitergegeben bzw. zurückgehalten werden?

23

Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundeswehr bestimmte Informationen zurückhält und damit Einfluss auf die zur Objektivität verpflichtete OSZE-Mission nimmt?

24

Was ist der Bundesregierung aus den Gesprächen in Minsk zur Position Russlands hinsichtlich der Nutzung von deutschen bzw. französischen militärischen Drohnen und deutschen bzw. französischen Fähigkeiten der militärischen Satellitenaufklärung in der Ostukraine bekannt, und könnte dies aus russischer Sicht zur Militarisierung der zivilen OSZE-Mission beitragen?

25

Welche weiteren im jüngst in Minsk ausgehandelten Fahrplan geforderten „technisch nötigen Hilfsmittel“ soll die OSZE nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten, und von wem würden diese nach derzeitigem Stand überlassen werden?

Berlin, den 23. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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