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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausländische Kämpfer in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte

Militärische Aktionen in der Ostukraine und neue Erkenntnisse zur Teilnahme ausländischer Söldner oder (aktiver bzw. ehemaliger) Soldaten anderer Staaten an der Seite oder in der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde, Anzahl, Staatsangehörigkeit und Auftraggeber der mitkämpfenden Ausländer, Belege für russische Staatsbürger und staatlich-russische Aktivitäten mit militärischem Bezug auf ukrainischem Gebiet, Identifikationspapiere russischer Soldaten, Umsetzung der Minsker Vereinbarungen bezüglich des Abzugs der ausländischen Kämpfer<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)<br />

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/411023.02.2015

Ausländische Kämpfer in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Andrej Hunko, Inge Höger, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Konflikt in der Ostukraine wird weiter und immer intensiver mit militärischen Mitteln ausgetragen. Zuletzt löste der Raketenangriff vom 24. Januar 2015 auf ein Wohnviertel in der Hafenstadt Mariupol, bei dem mehr als 30 Zivilisten getötet, über hundert Menschen verletzt und zahlreiche Häuser beschädigt wurden, großes öffentliches Entsetzen aus. Dabei steht immer wieder die Annahme im Raum, aufseiten der Konfliktparteien seien auch Kämpfer beteiligt, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Auftrag nichtukrainischer Stellen Waffengewalt einsetzen (www.youtube.com/watch?v=C8iu2ZvzlAg).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche – über den Stand auf Bundestagsdrucksache 18/1752 hinausgehenden – Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen einschließlich der Nachrichtendienste über die Teilnahme ausländischer Söldner in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde der Ukraine an Einsätzen in der Ostukraine?

2

Welche – über den Stand auf Bundestagsdrucksache 18/1752 hinausgehenden – Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen einschließlich der Nachrichtendienste über die Teilnahme von aktiven oder ehemaligen Angehörigen der Streitkräfte anderer Staaten in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde der Ukraine an Einsätzen in der Ostukraine?

3

Wie viele ausländische Söldner oder (aktive bzw. ehemalige) Angehörige der Streitkräfte anderer Staaten beteiligen sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen einschließlich der Nachrichtendienste in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde der Ukraine an Einsätzen in der Ostukraine?

4

Welche Staatsangehörigkeit besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen einschließlich der Nachrichtendienste diese ausländischen Söldner oder (aktiven bzw. ehemaligen) Angehörigen der Streitkräfte anderer Staaten?

5

Für bzw. im Auftrag welcher Unternehmen bzw. welcher ukrainischen und ausländischen staatlichen Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen einschließlich der Nachrichtendienste diese ausländischen Söldner oder (aktiven bzw. ehemaligen) Angehörigen der Streitkräfte anderer Staaten in den Reihen oder an der Seite der regulären ukrainischen Armee bzw. der Nationalgarde der Ukraine in der Ostukraine aktiv?

6

Welche – über den Stand auf Bundestagsdrucksache 18/2521 hinausgehenden – neuen Erkenntnisse und Belege haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen einschließlich der Nachrichtendienste im Hinblick auf russische Staatsbürger und staatlich-russische Aktivitäten mit militärischem Bezug auf dem Territorium der Ukraine ergeben?

7

Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Stellen dazu, dass sich die ukrainische Regierung bzw. der ukrainische Präsident laut russischem Außenministerium bisher weigert, Kopien der russischen Pässe, die der ukrainische Präsident Petro Poroschenko bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 7. Februar 2015 als „beste Beweise“ für die angebliche Präsenz russischer Soldaten in der Ost-Ukraine präsentierte, an Russland auszuhändigen (www.jungewelt.de/2015/02-09/052.php)?

8

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass russische Soldaten beim Militär ihren Pass hinterlegen und sich dann während ihrer Dienstzeit mit militärischen Identifikationskarten ausweisen?

9

Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen dafür ein, dass ausländische Kämpfer, Söldner oder andere Akteure auf allen am Konflikt beteiligten Seiten die Ukraine verlassen?

Berlin, den 23. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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