Krisenprävention und Rüstungsexporte
der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage „Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung“ der Fraktion DIE LINKE. vom 1. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2713) wurde die Bundesregierung danach gefragt, für welche Staaten, in denen in den letzten zehn Jahren krisenpräventive Maßnahmen durchgeführt oder gefördert wurden, gleichzeitig Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern erteilt wurden. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 28. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2993) 79 Staaten aufgelistet, in denen sie in den letzten zehn Jahren krisenpräventive Maßnahmen durchgeführt bzw. gefördert haben will. Die Bundesregierung benennt in ihrer Antwort weder die einzelnen Maßnahmen noch stellt sie ihnen die jeweiligen Genehmigungen für die Ausfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern gegenüber, sondern verweist lediglich auf den jährlichen Rüstungsexportbericht.
In der Fragestunde am 28. Januar 2015 hat die Abgeordnete Kathrin Vogler im Rahmen einer Nachfrage erneut nach einer Gegenüberstellung von Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung und Rüstungsexporten in die entsprechenden Staaten gefragt (Plenarprotokoll 18/81). In der ergänzenden Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 2015 (Plenarprotokoll 18/86) werden die von der Bundesregierung genehmigten Rüstungsexporte in 56 Länder aufgelistet. Informationen über die konkreten krisenpräventiven Maßnahmen sowie eine Gegenüberstellung von Rüstungsexporten und Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung legte die Bundesregierung erneut nicht vor.
Eine kohärente Politik drückt sich nach Auffassung der Fragesteller auch darin aus, die Aktivitäten verschiedener Ressorts und Politikbereiche umfassend und transparent zu dokumentieren und auf ihre Verträglichkeit miteinander zu überprüfen. Die Weigerung der Bundesregierung, die krisenpräventiven Maßnahmen im Einzelnen zu benennen und ihnen die Exportgenehmigungen gegenüberzustellen, lässt befürchten, dass die Bundesregierung an einer ehrlichen Bilanz ihrer Politik kein Interesse hat und eine Antwort zudem offenbaren könnte, wie wenig die Bundesregierung tatsächlich zur Vorbeugung von Krisen unternimmt, während sie gleichzeitig Waffen und sonstige Rüstungsgüter in zahlreiche Staaten exportiert.
Drucksache 18/4123 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung erneut:
Fragen4
Welche konkreten krisenpräventiven Maßnahmen hat die Bundesregierung in den Jahren 2004 bis 2014 in den in Anlage 1 der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2993) aufgeführten 79 Ländern durchgeführt, und welche Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern in diese Länder wurden in diesem Zeitraum erteilt (bitte unter Berücksichtigung der Fragen 1a bis 1c)?
Welche krisenpräventiven Maßnahmen waren dies im Einzelnen (bitte Projekte einzeln nach Jahren und unterschieden zwischen militärischen, polizeilichen und zivilen Maßnahmen auflisten)?
Aus welchen Bundesministerien wurden diese Maßnahmen in welcher Höhe finanziert (bitte unter Angabe des jeweiligen Haushaltstitels und dem jeweiligen finanziellen Volumen pro Land und Jahr sowie des Gesamtvolumens für alle 79 Länder für den gesamten Zeitraum)?
Welchen Gesamtwert haben die Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern für die von der Bundesregierung genannten 79 Länder im Gesamtzeitraum von 2004 bis 2014 (bitte unter zusätzlicher Angabe des Gesamtvolumens in Euro pro Land)?