Finanzquellen der Terrororganisation Islamischer Staat
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Organisation Islamischer Staat (IS/ISIS), die in einem rund acht Millionen Einwohnerinnen und Einwohner umfassenden grenzüberschreitendem Territorium in Syrien und dem Irak ein „Kalifat“ ausgerufen hat, macht sich dort schwerster Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, insbesondere an Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten, v. a. aber gegen Frauen, schuldig. Dabei ist der IS nach Ansicht von David Cohen, dem für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung zuständigen Staatsekretär im US-Finanzministerium die „kapitalkräftigste terroristische Organisation mit der wir bislang konfrontiert wurden“ (www.brookings.edu/blogs/markaz/posts/2014/10/24-lister-cutting-off-isis-jabhat-al-nusra-cash-flow).
Zu den Besonderheiten gegenüber anderen, von ausländischen Geldgebern abhängigen djihadistischen Organisationen gehört eine weitestgehende Eigenfinanzierung des IS in den von ihm kontrollierten Territorien. So soll sich der IS in erster Linie über den Verkauf von Öl aus Quellen im Irak und Syrien finanzieren. Die Einnahmen durch das über Zwischenhändler und Schmuggler in die Nachbarländer gebrachten Ölverkäufe sollen bis zu 1 Mio. Dollar am Tag bzw. rund 800 Mio. Dollar im Jahr betragen. Zu den Ölkunden gehören nach Angaben der Botschafterin der Europäischen Union (EU) im Irak, Jana Hybaskova, vom Oktober 2014 auch mehrere von ihr namentlich nicht genannte Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das Öl über die Türkei erhalten (www.bz-berlin.de/welt/eu-laender-finanzieren-isis-durch-oelimport-2). Der Verkauf von archäologischen Artefakten aus geplünderten Grabungsstätten auf dem Schwarzmarkt in der Türkei und Jordanien soll inzwischen nach dem Ölgeschäft zu einer Haupteinnahmequelle des IS geworden sein. Weitere Einnahmequellen sind „Zölle“, „Steuern“ für soziale Dienstleistungen wie Müllabfuhr und Schutzgelder, die der IS in den von ihm kontrollierten Gebieten von Einwohnerinnen und Einwohnern, ihm angeschlossenen Stämmen, Geschäftsleuten und Händlern sowie Reisenden kassiert. Von Christinnen und Christen wird eine Sondersteuer mit der Drohung der Kreuzigung eingetrieben.
Zudem erbeutete der IS bei der Einnahme der nordirakischen Städte Mosul und Tikrit hohe Summen an Bargeld in mehreren Bankfilialen. Die jetzt unter IS-Kontrolle stehenden Banken sollen zudem weiterhin im Finanzgeschäft tätig sein (www.sueddeutsche.de/politik/einnahmequellen-der-isis-beim-geld-hoertdie-feindschaft-auf-1.2012129). Bei Entführungen von Ausländerinnen und Ausländern werden Lösegelder erpresst, wobei die britische Regierung und US-Regierung solche Lösegeldzahlungen für illegal erklärt haben, während einige europäische Staaten, wie Frankreich und Spanien, verschleppte Staatsbürger für Millionenbeträge freigekauft haben. Ferner verdient der IS Geld durch den Verkauf von tausenden verschleppten christlichen und jesidischen Kindern und Frauen auf regelrechten Sklavenmärkten. Kunden für minderjährige Sklaven sollen sich dabei auch im arabischen Ausland finden (www.newsweek.com/2014/11/14/how-does-isis-fund-its-reign-terror-282607.html).
Nach Angaben des irakischen UN-Botschafters (UN – United Nations) gibt es zudem Hinweise darauf, dass der IS illegalen Organhandel betreibt. Im Irak seien Massengräber mit Leichen gefunden worden, denen Organe entnommen wurden (www.stern.de/politik/ausland/is-soll-terror-mit-organhandel-finanzieren-2174341.html).
Spenden aus dem Ausland scheinen dagegen nur noch einen Bruchteil der IS-Einnahmen auszumachen. Länder wie Saudi-Arabien, die lange im Verdacht standen, die Aktivitäten des IS bzw. seiner Vorläufergruppierungen materiell gefördert zu haben, sind inzwischen auf Distanz gegangen und beteiligen sich an Aktivitäten der Anti-IS-Allianz einschließlich Luftangriffen auf IS-Stellungen (www.newsweek.com/2014/11/14/how-does-isis-fund-its-reign-terror-282607.html; www.brookings.edu/blogs/markaz/posts/2014/10/24-lister-cutting-off-isis-jabhat-al-nusra-cash-flow).
Die ebenfalls in Syrien aktive Al-Nusra-Front – der offizielle Ableger des Al-Qaida-Netzwerkes – soll sich dagegen im Unterschied zum IS vor allem auf die Finanzierung ausländischer Geldgeber stützen, während erpresste „Steuern“ oder Schwarzmarktgeschäfte nur einen Bruchteil der Einnahmen ausmachen. Vormals Al-Nusra-kontrollierte syrische Ölfelder sollen inzwischen unter die Herrschaft des IS geraten sein (www.brookings.edu/blogs/markaz/posts/2014/10/24-lister-cutting-off-isis-jabhat-al-nusra-cash-flow).
Neben Saudi-Arabien haben vordergründig Privatpersonen bzw. religiöse Stiftungen aus Kuwait und Katar jahrelang djihadistische Gegner der syrischen Regierung mit Geld und Waffen versorgt. Auch der IS und die Al-Nusra-Front wurden so direkt oder indirekt unterstützt. Fortgesetzte finanzielle US-Sanktionen gegen mutmaßliche Terrorfinanziers in Kuwait und Katar legen nah, dass die US-Regierung beiden Ländern bei der Befolgung von Antiterrorgesetzen im Finanzbereich misstraut, da das relativ offene Bankensystem beider Länder dem IS weiterhin Schlupflöcher bietet. Materielle Güter sollen dabei weiterhin vor allem übe die türkische Grenze zu den djihadistischen Gruppierungen gelangen (www.newsweek.com/2014/11/14/how-does-isis-fund-its-reign-terror-282607.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Auf welche Finanzmittel in welcher Höhe bzw. welchen Haushalt aus welchen Quellen kann der IS nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt zurückgreifen?
In welcher Höhe und in welcher Form kann sich der IS aus eigenen Mitteln bzw. Finanzquellen innerhalb des von ihm kontrollierten Territoriums finanzieren, und ist diese Finanzierung – etwa durch Kunden für Öl und antike Fundstücke, Bankentransaktionen oder Spenden – vom Ausland abhängig?
Auf welche regelmäßigen Einkünfte kann der IS nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich zurückgreifen (bitte ggf. geschätzte Durchschnittswerte angeben)?
Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die regelmäßigen monatlichen Ausgaben des IS für seine militärischen und sozialen Aktivitäten sowie die generelle Aufrechterhaltung seines „Kalifats“?
Welche und wie viele Ölfelder und Ölquellen mit wie groß geschätzten Ölvorräten kontrolliert der IS seit wann nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak und Syrien?
a) Welche dieser Ölfelder und -quellen sind derzeit aktiv?
b) Welche Raffinerien und sonstige Anlagen zur Weiterverarbeitung von Rohöl befinden sich derzeit in der Hand des IS?
c) Wie viel Öl fördert der IS derzeit aus seinen Ölquellen?
d) Wie viel des geförderten Öls ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den Weiterverkauf ins Ausland bestimmt, und welcher Teil dient der Eigenversorgung bzw. der Versorgung der Bevölkerung in den IS-kontrollierten Gebieten?
e) Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die täglichen finanziellen Einnahmen des IS aus dem Öl- und Benzingeschäft, und worauf gründen sich diese Schätzungen?
f) Wie, auf welchem Weg und über welche möglichen Zwischenhändler wird das Öl oder Benzin nach Kenntnis der Bundesregierung abtransportiert?
g) Zu welchem Preis verkauft der IS nach Kenntnis der Bundesregierung sein Rohöl?
h) Inwieweit und bis zu welchem Ausmaß hat der Einbruch der Rohölpreise in den letzten Monaten dem IS und der Eigenfinanzierung der Organisation durch Ölverkäufe geschadet?
i) Welche und wie viele Ölförderanlagen und Raffinerien wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung wann bei Luftschlägen der Anti-IS-Koalition zerstört, und wie groß ist der so für den IS entstandene finanzielle, materielle und politische Schaden?
j) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Schmuggel von Benzin, das aus Rohöl aus den unter IS-Kontrolle stehenden Quellen raffiniert wurde, in die Nachbarländer und Regionen der IS-Gebiete?
Welche Länder bzw. Abnehmer aus welchen Ländern kaufen nach Kenntnis der Bundesregierung Öl aus Ölquellen unter der Kontrolle des IS?
a) Welche Nachbarstaaten des Irak und Syriens kaufen nach Kenntnis der Bundesregierung Öl aus IS-kontrollierten Quellen, und inwieweit sind die dortigen staatlichen Einrichtungen in die Ölkäufe involviert oder zumindest darüber informiert?
b) Inwieweit geht nach Kenntnis der Bundesregierung Öl aus IS-kontrollierten Quellen in andere, unter Kontrolle der jeweiligen Regierungen des Irak und Syriens (oder der kurdischen Regionalregierung im Nordirak) oder nicht mit dem IS verbündeten Rebellengruppen (z. B. Freie Syrische Armee) stehende Regionen dieser Länder, wieviel Geld verdient der IS daran, und inwieweit sind die irakische, kurdische und syrische Regierung an diesen Geschäften beteiligt?
c) Welche EU-Mitgliedstaaten kaufen nach Kenntnis der Bundesregierung Öl aus IS-kontrollierten Quellen, wie viel Geld verdient der IS daran, und inwieweit sind die Regierungen dieser Staaten in diese Geschäfte eingebunden oder davon informiert?
d) Über welchen Weg gelangt nach Kenntnis der Bundesregierung Öl aus IS-kontrollierten Quellen in die EU?
e) In welchen internationalen Gremien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der EU-Botschafterin im Irak behaupteten Ölkäufe von EU-Mitgliedstaaten aus IS-kontrollierten Quellen zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis thematisiert?
f) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aufgrund welcher Beschlüsse welcher Gremien und welcher gesetzlichen Grundlage getroffen, um eine weitere Finanzierung des IS durch Ölkäufe von EU-Mitgliedstaaten aus Ölquellen unter IS-Kontrolle zu verhindern, und wie wirkungsvoll waren diese Maßnahmen bislang?
g) Wie viel Öl aus IS kontrollierten Quellen bzw. Benzin, das aus Rohöl aus den unter IS-Kontrolle stehenden Quellen raffiniert wurde, gelangte nach Kenntnis der Bundesregierung über Dritte auf den heimischen Markt, und welchen Einfluss hat dies auf die aktuellen Öl- bzw. Benzinpreise?
h) Inwieweit und mit welchen Mitteln wurde von welchen internationalen Gremien bislang nach Kenntnis der Bundesregierung auf die an das IS-kontrollierte Gebiet grenzenden Staaten eingewirkt, um Ölkäufe aus diesem Gebiet zu unterbinden, und wie wirkungsvoll waren diese Maßnahmen bislang?
i) Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Nachbarstaaten des Irak und Syriens bzw. die irakische und syrische Regierung sowie die irakisch-kurdische Regionalregierung bislang zur Verhinderung von Ölschmuggel aus den IS-kontrollierten Gebieten getroffen, und wie wirkungsvoll waren diese Maßnahmen bislang?
j) Welche internationalen Sanktionsmöglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Händler, Käufer und Weiterverkäufer von Öl aus IS-kontrollierten Quellen, und inwieweit wurden solche Sanktionen seit wann und mit welchem Erfolg angewandt?
Welche und wie viele Banken hat der IS in von ihm kontrollierten Städten nach Kenntnis der Bundesregierung unter seine Kontrolle gebracht?
a) Wie viel Bargeld und sonstige Werte erbeutete der IS in diesen Banken nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Inwieweit sind Banken unter Kontrolle des IS nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin im nationalen und internationalen Bankengeschäft tätig, um welche Banken handelt es sich dabei, und inwieweit wurden gegen diese Banken oder mit ihnen kooperierende Finanzinstitute Sanktionen beantragt oder eingeleitet?
Welche Steuern und Zölle in welcher Höhe auf welche Leistungen und Güter erhebt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in den vom ihm kontrollierten Gebieten?
a) Wie hoch sind die diesbezüglichen Einnahmen schätzungsweise, und welchen Anteil des Gesamthaushalts der Organisation machen diese aus?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine für Christen und möglicherweise auch andere Angehörige nichtsunnitisch religiöser Gruppierungen geltende Sondersteuer des IS, und wie viele Menschen sind davon in welchen Städten und Regionen betroffen?
Welche Rolle spielen Geiselnahmen von Ausländerinnen und Ausländern zur Lösegeld-erpressung nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Finanzierung des IS?
a) Wie viele Geiseln welcher Nationalität befinden sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den Händen des IS?
b) Befanden sich deutsche Geiseln in den Händen des IS, was passierte mit diesen, und wie reagierte die Bundesregierung darauf?
c) Inwieweit gibt es Beschlüsse zum Umgang mit möglichen Geiselnahmen deutscher Staatsbürger durch den IS?
d) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko der Geiselnahme deutscher Staatsbürger aufgrund der hohen Zahl von mehreren Hundert deutschen IS-Mitgliedern ein, die im Falle von Differenzen mit ihrer Organisation Gefahr laufen, selber zu Geiseln zu werden?
e) Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung für deutsche Staatsbürger in den an das IS-kontrollierte Gebiet grenzenden Staaten oder Teilen von Staaten ein erhöhtes Entführungsrisiko durch den IS?
f) Welche EU-Staaten haben bislang nach Kenntnis der Bundesregierung Lösegelder in welcher Höhe für wie viele ihrer Staatsbürger aus der Geiselhaft des IS gezahlt?
g) In welchen EU-Staaten ist es nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlage verboten, Lösegelder an den IS zu zahlen?
h) Inwieweit gibt es Bemühungen, ein einheitliches EU-weites Vorgehen bezüglich des Umgangs mit Lösegeldzahlungen bei Geiselnahmen durch den IS zu vereinbaren?
i) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Beschlüssen der britischen Regierung und US-Regierung, prinzipiell kein Lösegeld für vom IS verschleppte Staatsbürger zu zahlen?
j) Inwieweit verstößt die Zahlung von Lösegeldern durch EU-Regierungen bzw. aus EU-Mitgliedstaaten an den IS nach Auffassung der Bundesregierung gegen völkerrechtlich bindende Sanktionen wie die Terrorlisten von der EU und den UN?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Geiselnahme von Bürgerinnen und Bürgern Syriens und des Irak durch den IS zur Erpressung von Lösegeld-geldern?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verschleppung von möglicherweise jesidischen und christlichen Frauen und Kindern durch den IS, die zum Teil als Slavinnen und Sklaven verkauft werden?
a) Wie viele Frauen und Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom IS in die Sklaverei verschleppt?
b) Wie viele der Verschleppten sind mittlerweile nach Kenntnis der Bundesregierung auf welchem Weg wieder frei gekommen?
c) Wo und wann bzw. auf welchem Weg werden die Verschleppten nach Kenntnis der Bundesregierung als Sklavinnen und Sklaven verkauft?
d) Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Käufer dieser Sklaven, und inwieweit leben diese Käufer im Ausland?
e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um gegen im Ausland lebende Käufer von Sklavinnen und Sklaven des IS rechtlich vorzugehen?
f) Inwieweit haben die Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung andere Regierungen oder Privatleute und Nichtregierungsorganisationen (welche) bislang Anstrengungen unternommen, um als Sklavinnen und Sklaven verschleppte Jesidinnen und Jesiden bzw. Christinnen und Christen freizukaufen, und inwiefern gab es diesbezügliche Bitten an die Bundesregierung?
g) Inwieweit verstößt das Freikaufen von verschleppten irakischen Jesidinnen und Christinnen durch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus der IS-Geiselhaft nach Auffassung der Bundesregierung gegen völkerrechtlich gültige Sanktionen wie die Terrorlisten von der EU und den UN?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der IS in illegalen Organhandel verwickelt ist?
a) Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Behauptungen des irakischen UN-Botschafters zu, wonach in irakischen Massengräbern Leichen gefunden wurden, denen Organe entnommen wurde?
b) Um was für Personen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in diesen Massengräbern gefundenen Leichen, und wie kamen sie zu Tode?
c) Auf welchem Weg betreibt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung Organhandel, auf welche medizinischen Spezialisten kann er dabei zurückgreifen, und wo befinden sich die mutmaßlichen Abnehmer der verkauften Organe?
d) Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass illegal vom IS entnommene und verkaufte Organe auf den deutschen Markt kommen?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der Verkauf von antiken Fundstücken aus archäologischen Städten für die Finanzierung des IS?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen des IS durch den Verkauf geplünderter archäologischer und antiker Fundstücke?
b) Welcher materielle und ideelle Schaden wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch die Plünderung und damit verbundene Zerstörung antiker und archäologischer Städte durch den IS angerichtet?
c) Auf welchem Weg gelangen die geplünderten antiken Stücke nach Kenntnis der Bundesregierung ins Ausland?
d) Wo und in welchen Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptmärkte für solche geplünderten archäologischen Fundstücke aus dem Irak und Syrien?
e) Welche Kunden aus welchen Ländern kaufen nach Kenntnis der Bundesregierung hauptsächlich die vom IS geplünderten archäologischen Stücke aus dem Irak und Syrien?
f) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung staatliche Behörden und Museen aus dem Ausland in den Schwarzhandel mit vom IS geplünderten archäologischen Stücken involviert?
g) Welche mit der Materie vertrauten Spezialistinnen und Spezialisten aus welchen Ländern beraten nach Kenntnis der Bundesregierung den IS beim Schwarzhandel mit geplünderten archäologischen Gütern?
h) Inwieweit und mit welchen Mitteln und auf welcher gesetzlichen Grundlage können deutsche Behörden gegen den Handel mit geplünderten archäologischen Gütern aus dem Irak und Syrien vorgehen und einen solchen Handel in Deutschland und eine Beteiligung von Deutschen als Kunden oder Zwischenhändlern daran unterbinden bzw. strafrechtlich verfolgen?
i) Inwieweit gibt es eine EU-weite oder internationale Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden, um den Schwarzhandel mit geplünderten archäologischen Gütern durch den IS zu verhindern, bzw. wird eine solche Zusammenarbeit angestrebt?
Inwieweit, auf welchem Weg und über welche Grenzen welcher an die IS-kontrollierten Gebiete des Irak und an Syrien grenzenden Ländern gelangen nach Kenntnis der Bundesregierung materielle Güter an den IS?
Inwieweit und auf welchem Weg gelangen Hilfsgüter humanitärer Organisationen für die Bevölkerung in Syrien nach Kenntnis der Bundesregierung auch in die Hände des IS?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf eine Verwicklung des IS in der Herstellung und mit dem Handel mit Betäubungsmitteln?
Inwieweit ist der IS nach Kenntnis der Bundesregierung Empfänger von Spenden aus dem Ausland, welchen Umfang haben diese Zuwendungen, woher und von wem kommen sie, und über welchen Weg gelangen sie an den IS?
Welche Mängel, die Finanztransaktionen des IS und anderer djihadistischterroristischer Gruppierungen begünstigen, haben Banken in Kuwait, Katar und Saudi-Arabien nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Finanztransaktionen des IS über welche international tätigen Banken welcher Länder?
Inwieweit fließen nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder des IS aus der eigenen Wertschöpfung innerhalb seiner kontrollierten Gebiete etwa durch Öl- und Antikenhandel auf Konten im Ausland, und wem gehören diese Konten?
Inwieweit zahlt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung Löhne bzw. welchen Sold an ausländische, insbesondere europäische und aus Deutschland stammende Kämpfer oder nichtmilitärische Fachkräfte (z. B. Ingenieure, Informatiker, Ärzte)?
a) Wie hoch ist dieser Sold oder Lohn bei welchen Qualifikationen?
b) In welcher Währung wird dieser Sold oder Lohn ausgezahlt?
c) Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage ist es für deutsche bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger strafbar, als nichtmilitärische Fachkraft in Dienste des IS im Irak und Syrien tätig zu sein und Lohn zu beziehen?
d) Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage ist es für deutsche bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger strafbar, als Kämpfer im Dienste des IS im Irak und in Syrien tätig zu sein und Sold zu beziehen?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit der IS in Deutschland lebenden Familien von getöteten IS-Kämpfern eine finanzielle Entschädigung zukommen lässt, wenn ja, in welcher Höhe, und inwieweit machen sich Angehörige getöteter IS-Kämpfer durch die Entgegennahme solcher Zahlungen strafbar?
Über welche Finanzmittel in welcher Höhe und aus welcher Quelle verfügt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des Irak und Syriens und insbesondere
a) in der Türkei,
b) innerhalb der EU,
c) in der Bundesrepublik Deutschland?
d) Wie und aus welchen finanziellen Quellen bestreiten Djihadisten aus Deutschland, die sich dem IS anschließen wollen oder diesem bereits angehören, nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Reisekosten in den Nahen Osten, und inwieweit bezahlt der IS solche Reisen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzquellen, finanziellen Mittel und den Haushalt der Terrororganisation Al-Nusra-Front?
a) Welchen Anteil ihres Haushalts finanziert die Al-Nusra-Front durch Spenden und Zuwendungen ausländischer Geldgeber, und welchen Anteil durch eigene Einnahmen auf von ihnen kontrolliertem Territorium in Syrien?
b) Über wie viele und welche Ölquellen und Raffinerien verfügt die Al-Nusra-Front derzeit in Syrien, und wie viele früher von ihr kontrollierte Ölquellen sind inzwischen unter Kontrolle des IS, der syrischen Regierung oder der kurdischen Selbstverwaltung geraten?
c) Inwieweit finanziert sich die Al-Nusra-Front durch das Erheben von „Steuern“, „Zöllen“, Schutzgeldern oder ähnlichen Aktivitäten in den von ihnen kontrollierten Gebieten?
d) Inwieweit finanziert sich die Al-Nusra-Front durch Geiselnahmen zur Lösegeld-erpressung?
e) Über welche Grenzen und auf welchem Weg gelangen materielle Hilfsgüter an die Al-Nusra-Front?
f) Inwieweit gelangen Hilfsgüter von ausländischen Hilfsorganisationen für Syrien nach Kenntnis der Bundesregierung auch in die Hände der Al-Nusra-Front?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um jeweils die Finanzquellen des IS und der Al-Nusra-Front auszutrocknen, und welche konkreten Maßnahmen wurden bislang mit welchem Erfolg angewandt?
Welche generellen Strategien und konkreten Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale Allianz gegen den IS bislang zur Austrocknung der Finanzquellen des IS beschlossen, inwieweit wurden die vereinbarten Maßnahmen bereits umgesetzt, wie wirksam zeigten sie sich bislang, und worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die größten Probleme bei der Umsetzung dieser Maßnahmen?