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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand der Abschiebungen in den Kosovo Ende 2014

Politische, soziale, ökonomische Situation im Kosovo, Sicherheitslage, infrastrukturelle Entwicklung von Siedlungsgebieten der Roma, Antiziganismus; ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo in Deutschland, Asylanträge (Anteil der Roma-Angehörigen), Gesamtschutzquote nach Schutzstatus, Ablehnungen, Zuständigkeit anderer Dublin-Staaten, Abschiebungsaufträge, vollzogene Abschiebungen, Rücknahmeersuchen, Sammelabschiebungen per Charterflug, Beteiligung von FRONTEX, freiwillige Rückkehr, unerlaubte Grenzübertritte kosovarischer Staatsangehöriger, Entwicklung an der serbisch-ungarischen Grenze, Aufenthaltserlaubnisse; Unterstützung zurückgekehrter bzw. abgeschobener Kosovaren, Warnung vor &quot;Massenexodus&quot; durch die deutsche Botschaft in Pristina<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/414225.02.2015

Stand der Abschiebungen in den Kosovo Ende 2014

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Kerstin Kassner, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2009 haben Bund und Länder mit erhöhtem Nachdruck versucht, die in Deutschland noch verbliebenen Flüchtlinge aus dem Kosovo (insbesondere infolge des Kriegs von 1999) wieder abzuschieben. Über 14 000 ausreisepflichtige Betroffene, darunter etwa 12 000 Minderheitenangehörige, knapp 10 000 von ihnen Roma, lebten zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland. Ein Rückübernahmeabkommen mit der Regierung des Kosovo sollte die Abschiebungen erleichtern, wobei eine Zahl von 2 500 Abschiebungen jährlich avisiert war (Bundestagsdrucksache 16/14129). Von 1999 bis 2008 waren bereits knapp 22 000 Menschen in den Kosovo abgeschoben worden, über 92 000 waren „freiwillig“ zurückgekehrt. Wie die folgenden Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. ergaben, wurde die Zahl von 2 500 Abschiebungen jährlich nie erreicht, vielmehr verlängerte sich für die einen der aufenthaltsrechtlich prekäre Duldungsstatus immer weiter, während andere der akut drohenden Abschiebung und den menschenunwürdigen Lebensbedingungen im Kosovo ein Leben in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität vorzogen. Ende 2013 lebten knapp 7 000 ausreisepflichtige Minderheitenangehörige kosovarischer Herkunft in Deutschland, wobei die Zahl der Asylsuchenden aus dem Kosovo im Jahr 2013 auf etwa 4 000 gestiegen war. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und PRO ASYL berichteten in Studien über die katastrophalen Auswirkungen der Abschiebungen in den Kosovo insbesondere für die betroffenen Kinder (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/423, 17/2083, 17/5724, 17/8224, 18/316). Die Forderung nach einem Bleiberecht für Flüchtlinge aus dem Kosovo, insbesondere für die Minderheitenangehörigen und die Gruppe der Roma – auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/9143 und 17/784), fand keine Mehrheit im Parlament und keine Unterstützung seitens der Bundesregierung.

Von abgeschobenen oder aufgrund des aufenthaltsrechtlichen Drucks zurückgekehrten Roma ist bekannt, dass viele aufgrund der Ausgrenzung und Not im Kosovo dort nicht bleiben (können) und sich erneut auf die Flucht begeben müssen. Sie leben dann unter unsäglichen Bedingungen, z. B. in Roma-Ghettos in Serbien oder unter den Bedingungen aufenthaltsrechtlicher Illegalität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). In den vergangenen Wochen haben sich zudem Anzeichen gemehrt, dass Kosovaren in großer Zahl nach Serbien ausreisen, eventuell mit dem Ziel, von dort aus in die EU zu gelangen.

Tatsächlich haben nach Angaben des serbischen Innenministers in den vergangenen Monaten 60 000 Kosovaren einen serbischen Pass beantragt, der ihnen die visumfreie Einreise in die EU ermöglicht. Täglich sollen Busse mit bis zu 500 Personen aus Pristina abfahren, mit dem Ziel Subotica in Serbien. Von dort reisen sie ins ungarische Asotthalom, werden ins Migrationszentrum Szeged gebracht und reisen dann in ihre eigentlichen Zielländer (dpa, 11. Februar 2015, „Ungarisches Dorf Asotthalom von Kosovo-Flüchtlingen gestürmt“). Das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft Ungarns meldet für das Jahr 2014 über 21 000 Asylsuchende aus dem Kosovo.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die politische, soziale und Sicherheitslage in Kosovo, insbesondere im Norden des Kosovo, ein?

2

Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die ökonomische Entwicklung des Kosovo ein, und inwieweit werden einzelne Bevölkerungsgruppen von einer krisenhaften Entwicklung überdurchschnittlich hart getroffen (bitte die Gruppen benennen)?

3

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 durch die kosovarische Regierung ergriffen, um in den von Roma bewohnten Siedlungsgebieten den Anschluss an eine zentrale öffentliche Infrastruktur (Wasser bzw. Abwasser, Strom, Straßen und öffentlicher Personennahverkehr, Schulen, Krankenhäuser) sicherzustellen?

4

Welche Fortschritte hat die Regierung des Kosovo nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt, um Antiziganismus in der Gesellschaft und in den Behörden wirksam entgegenzuwirken?

5

Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten der Bundesregierung bekannten Stand in Deutschland (bitte nach Bundesländern, Personen- und Altersgruppen differenzieren), wie viele von ihnen waren vollziehbar ausreisepflichtig, und wie viele von ihnen hatten eine Duldung bzw. eine Grenzübertrittsbescheinigung oder andere Papiere?

6

Wie viele geduldete bzw. ohne Duldung ausreisepflichtige Personen (bitte differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand 31. Dezember 2014 eine „kosovarische“ bzw. serbische (inklusive Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern und Alter differenzieren)?

7

Wie viele Asylanträge von Personen aus dem Kosovo wurden im Jahr 2014 gestellt, wie hoch war jeweils der Anteil der Roma-Angehörigen (bzw. Ashkali und Ägypter), wie viele davon waren Folgeanträge, und wie hoch waren die Gesamtschutzquoten insgesamt bzw. bei Roma-Angehörigen (bzw. Ashkali und Ägypter) aus dem Kosovo (bitte alle Angaben auch nach Monaten und gewährtem Schutzstatus differenzieren)?

8

Wie viele Asylsuchende aus dem Kosovo mit Roma-Volkszugehörigkeit (bzw. Ashkali und Ägypter) leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern und Alter – über bzw. unter 18 Jahre alt – differenzieren)?

9

Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz der Zahl der Asylanträge im Januar 2015 (3 034 Erst- und 596 Folgeanträge) zur Zahl der Einreisen, die nach Angaben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Februar 2015 18 000 seit Jahresbeginn betragen soll (AFP vom 17. Februar 2015, „Kosovarischer Regierungschef ruft Landsleute zum Bleiben auf“), und worauf fußt diese Angabe des Bundesinnenministeriums?

10

Wie hoch war jeweils in den Monaten seit Oktober 2014 die Gesamtzahl der Asylanträge von kosovarischen Staatsangehörigen, wie hoch war die Zahl der Ablehnungen, die Zahl der Ablehnungen als „offensichtlich unbegründet“, in wie vielen Fällen wurde jeweils die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates festgestellt, und in wie vielen Fällen wurde das Asylverfahren trotz der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates in Deutschland durchgeführt?

11

Gibt es hinsichtlich der kosovarischen Asylsuchenden, die über Ungarn in die EU eingereist sind, eine von den üblichen Verfahren abweichende Praxis, indem etwa trotz der festgestellten Zuständigkeit Ungarns für das Asylverfahren die Anträge in Deutschland beschieden werden?

12

Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2014 (bitte getrennt beantworten) übermittelt, und wie verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen – Straftäter, – alleinreisende Erwachsene, – Familien bzw. Kinder, – alleinerziehende Elternteile, – Alte und Pflegebedürftige, – langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998), – unbegleitete Minderjährige, – Roma-Angehörige, – andere Minderheitenangehörige, – Empfänger von Sozialleistungen, – Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen (bitte in der Form wie zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/316 antworten), jedoch zusätzlich noch die Summen beider Koordinierungsstellen angeben)?

13

Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden in den Jahren 2013 und 2014 gestellt?

a) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden in den genannten Zeiträumen aus welchen Gründen abgelehnt (bitte getrennt angeben)?

b) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden innerhalb der 30-Tage-Frist, wie viele innerhalb der 45-Tage-Frist, und wie viele wurden erst später beantwortet?

14

Welchen Anteil machen Abschiebungen aus, in denen es zuvor keine ausdrückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab, und wie ist dieses Verhältnis bei Roma-Angehörigen?

15

Welche Probleme sind in den vergangenen zwei Jahren im Ersuchens- und Abschiebungsverfahren aus Sicht der Bundesregierung ggf. aufgetreten, und welche Probleme wurden von der kosovarischen Seite angesprochen?

16

Für wie viele Personen erfolgten in den Jahren 2013 und 2014 (bitte differenzieren) „Fluganmeldungen“ bzw. „Abschiebungsaufträge“, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte wie zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/316 antworten)?

17

Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo in den Jahren 2013 und 2014 (bitte differenzieren) wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?

18

Welche Abschiebungsaktionen unter der Leitung oder Beteiligung von FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) gab es in den Jahren 2013 bzw. 2014 (bitte differenzieren), und welche genaueren Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Datum, beteiligte Länder, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug; Angaben bitte soweit möglich länderspezifisch differenzieren und jeweilige Summen nennen)?

19

Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrerinnen und Rückkehrer in den Jahren 2013 und 2014 (bitte differenzieren, auch nach Bundesländern), und wie hoch war jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma?

20

Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit sind in den Jahren 2013 und 2014 jeweils beim Versuch des unerlaubten Grenzübertritts an bundesdeutschen bzw. anderen EU-Grenzen (bitte differenzieren) angehalten worden, und in wie vielen Fällen wurde der unerlaubte Aufenthalt oder die unerlaubte Einreise (bitte differenzieren) von zuvor aus Deutschland oder anderen EU-Staaten ausgereisten oder abgeschobenen Personen aus dem Kosovo festgestellt (bitte nach Jahren und EU-Staaten, in denen der Grenzübertritt bzw. Aufenthalt festgestellt wurde, differenzieren)?

21

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung des Geschehens an der serbisch-ungarischen Grenze seit Dezember 2014, und welche Berichte u. Ä. liegen hierzu von FRONTEX bzw. EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) vor?

22

Welche Überlegungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der ungarischen Regierung, FRONTEX, EASO oder weiteren Akteuren,

a) an der ungarisch-serbischen Grenze Sperranlagen zur Verhinderung unerlaubter Grenzübertritte zu errichten und hierfür Fördermittel der EU bereitzustellen oder in Anspruch zu nehmen,

b) unter Koordination von FRONTEX an der ungarischen Landaußengrenze operativ tätig zu werden, und auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein solcher Einsatz stattfinden?

23

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die Regierung des Kosovo selbst zu diesen aktuellen Entwicklungen gegenüber ihren europäischen Partnern oder der Bundesrepublik Deutschland erklärt, und welche Maßnahmen plant sie nach Kenntnis der Bundesregierung?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung für die Jahre 2013 und 2014 zur Zahl der aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen kosovarischen Staatsangehörigen, die versuchten, entgegen einer gültigen Wiedereinreisesperre in den Schengenraum einzureisen (Gesamtzahlen, Altersstruktur, Geschlecht, Dauer des Aufenthalts im Kosovo, Ort der Feststellung der versuchten Einreise)?

25

Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit hatten zum Stichtag 31. Dezember 2014 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a, § 25a, § 104a und § 23 i. V. m. § 104a des Aufenthaltsgesetzes?

26

Welche Programme und Maßnahmen wurden im Jahr 2014 zur Unterstützung von zurückgekehrten bzw. abgeschobenen kosovarischen Staatsangehörigen unter Beteiligung des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder im Kosovo durchgeführt (bitte jeweils die Maßnahmen mit Zahl der Teilnehmer angeben)?

a) Welche Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen zur Integration in den kosovarischen Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung?

b) Wie viele der durch die Programme geförderten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (unerlaubt) wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte so differenziert wie möglich antworten)?

c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Mittel effektiv verwendet werden?

d) Wurde unterdessen die systematische Evaluation des URA-2-Programms durchgeführt (vgl. die Ankündigung auf Bundestagsdrucksache 17/8224, Frage 16), wenn nein, warum nicht, wenn ja, was waren die wesentlichen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen, und was wurde infolge der Evaluierung unternommen bzw. geändert (bitte so genau wie möglich darstellen)?

27

Welche Formen der Unterstützung können Rückkehrer von Seiten der kosovarischen Behörden in Anspruch nehmen, welche Haushaltsmittel standen im Jahr 2014 dazu bereit, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Formen von Unterstützung zur Integration von Rückkehrern durch internationale oder nationale Organisationen im Kosovo?

28

Wer genau waren die Verfasser eines Briefes, über den die „BILD am Sonntag“ in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 2015 berichtet und in dem angeblich von einem „Massenexodus“ die Rede ist und die „medienwirksame“ Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern mit Sammelcharterflügen gefordert wurde? Was hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Weitergabe dieses Schriftstücks unternommen?

29

Sind der Bundesregierung Beschwerden von kosovarischen Staatsangehörigen, die einer der Roma-Minderheiten im Kosovo angehören, in der deutschen Botschaft in Pristina bei Vorsprachen zur Durchführung von Visumverfahren rassistisch behandelt worden zu sein, bekannt, und wie geht die Bundesregierung mit solchen Vorwürfen um?

Berlin, den 25. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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