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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4083)

Detailinformationen zu Fällen der extraterritorialen Anwendung der US-Blockade im deutschen Rechtsraum, mögliche Verstöße gegen die europäische Verordnung zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung der von einem Drittland erlassenen Rechtsakte, widersprüchliche Aussagen bezüglich der Informationsweitergabe an die Europäische Kommission, Ermittlungsverfahren durch die Hauptzollämter bei Rechtsverstößen, Sanktionsmaßnahmen, Etablierung eines Unternehmensstrafrechts<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/427409.03.2015

Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4083)

der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Richard Pitterle, Azize Tank, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Auswärtige Amt hat am 19. Februar 2015 über das Büro des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Stephan Steinlein, auf die Kleine Anfrage „Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union“ geantwortet (Bundestagsdrucksache 18/4083). Aus dieser Antwort geht hervor, dass die Bundesregierung die extraterritoriale Anwendung der US-Blockade gegen Kuba im Rechtsraum der Europäischen Union und damit auch der Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtswidrig erachtet. Auch erklärte die Bundesregierung, rechtliche Voraussetzungen dafür geschaffen zu haben, die Durchsetzung von Strafmaßnahmen der USA gegen Kuba im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland zu ahnden. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 2271/96.

Dennoch bleibt die Bundesregierung detaillierte Angaben zur Anzahl und zum Ausgang von Fällen schuldig, bei denen deutschen Staatsbürgern aufgrund der Durchsetzung der US-amerikanischen Kuba-Blockade ein mutmaßlicher Schaden zugefügt wurde. Bei Nachrecherchen durch das Büro der Abgeordneten Heike Hänsel haben sich zudem Widersprüche zu den Aussagen der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage angedeutet.

Im Folgenden sollen daher die Nachfragen zur Antwort des Auswärtigen Amts vom 19. Februar 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4083 gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele juristische oder natürliche Personen haben sich seit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 an die Bundesregierung gewandt, um eine Verletzungen ihrer Rechte anzuzeigen?

2

Besteht eine Rechtspflicht für juristische Stellen, im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung im hier behandelten Zusammenhang eine – auch mutmaßliche – Verletzung der Ratsverordnung (EG) Nr. 2271/96 an die Bundesregierung und bzw. oder die Institutionen der Europäischen Union zu melden?

3

Wie hat die Bundesregierung von Informationen Kenntnis erlangt, die auf eine mögliche Verletzung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 hinweisen?

4

Wie viele dieser Fälle hat die Bundesregierung seit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 an die Europäische Kommission gemeldet?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Aussage der Europäischen Kommission in einem Schreiben an die Abgeordnete Heike Hänsel, nach der ihr „keine von deutschen Behörden gemeldete Informationen über die Verletzung der Ratsverordnung (EG) Nr. 2271/96 vorliegen“, vor allem angesichts der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4083, in der es heißt: „Vorliegende Unterrichtungen (über mögliche Verletzungen der genannten Verordnung) wurden […] an die Europäischen Kommission übermittelt“?

6

Will die Bundesregierung ihre in Frage 5 zitierte Aussage korrigieren?

7

Wenn nein, an welche Stelle oder Stellen wurden diese Fälle gemeldet, wann, und auf welchem Weg?

8

Wie viele Ermittlungsverfahren sind von den Hauptzollämtern eingeleitet worden, seit die Bundesregierung Sanktionen für den Fall von Zuwiderhandlung gegen einschlägige Vorschriften der o. g. Verordnung ermöglicht hat?

9

Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden eingestellt oder zu einem Abschluss gebracht?

10

Wie ist die Zuständigkeit unter den 43 Hauptzollämtern bei Zuwiderhandlungen gegen einschlägige Vorschriften der Verordnung geregelt?

11

In wie vielen Fällen von Ermittlungsverfahren durch die Hauptzollämter wurde ein Bußgeld auf Basis der Feststellung einer begangenen Ordnungswidrigkeit verhängt oder andersartige Maßnahmen ergriffen, die dem Ziel entsprechen, eine Zuwiderhandlung gegen einschlägige Vorschriften der genannten Verordnung (EG) Nr. 2271/96 zu sanktionieren?

12

Wurde die Möglichkeit zur Sanktionierung in Reaktion auf die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 erlassen, oder beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine bereits vor dem Jahr 1996 bestehende Regelung?

13

Welcher Art sind die Informationen, die der Bundesregierung vorliegen und die auf eine mögliche Verletzung der Bestimmungen der Verordnung hinweisen?

Inwiefern hat sich die Bundesregierung um Klärung bemüht, ob tatsächlich Verletzungen der Bestimmungen der Verordnung vorliegen?

14

Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts der Schäden für Betroffene durch die völkerrechtswidrige Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland die Notwendigkeit, ein Unternehmensstrafrecht zu etablierten und so die Möglichkeit zu schaffen, dieses Vorgehen nicht nur als Ordnungswidrigkeit behandeln zu müssen?

Berlin, den 6. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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