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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Überprüfung der Mindestlohnregeln

Überprüfung der Regelungen des Mindestlohngesetzes: Prüfkriterien, konkreter Ablauf, Ergebnisse, Umgehungsstrategien der Arbeitgeber, Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Hauptzollämter, personelle Ausstattung und bürokratischer Aufwand, Umsetzung der Aufzeichnungspflichten; Kontrollen zur Überprüfung der Vorgaben des Arbeitszeit-, des Arbeitnehmer-Entsende- und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Verstöße gegen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

27.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/427710.03.2015

Überprüfung der Mindestlohnregeln

der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Beim Koalitionsgipfel hat sich die Große Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD am 24. Februar 2015 darauf verständigt, die geplante Überprüfung einzelner Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzuziehen. Erste Ergebnisse sollen bis zum April 2015 vorliegen (vgl. Neues Deutschland vom 25. Februar 2015 „Opposition spricht von ‚Koalitionsgipfel des Stillstands‘ “).

Vorangegangen war die Kritik von Teilen der CDU und der CSU sowie diverser Arbeitgeber an der vermeintlich überbordenden Bürokratie bei der Arbeitszeitdokumentation im Zusammenhang mit dem Mindestlohn (vgl. zum Beispiel Handelsblatt vom 3. Februar 2015 „CSU will Kontrollen beim Mindestlohn aussetzen“).

Dagegen zählt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klaus Ernst diverse Aufzeichnungspflichten bei der Arbeitszeit auf, die schon vor dem Mindestlohn galten (vgl. Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 18/4001). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang diesen Vorgaben in der Vergangenheit Folge geleistet wurde.

Angesichts der frühzeitigen Überprüfung der Mindestlohnregeln stellt sich aber auch die Frage, welche Bereiche überprüft werden sollen, welche Kriterien zugrunde gelegt werden sollen und auf welche Belege und Ergebnisse sich die Bundesregierung bei der Überprüfung stützen will.

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft weist darauf hin: „Das Mindestlohngesetz enthält eine Vielzahl bürokratischer Ausnahmen, was deren Überwachung und Kontrolle erheblich erschwert.“ Es stellt sich daher auch die Frage, inwiefern dieser Hinweis in die Überprüfung mit einfließt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns will die Bundesregierung bei der bis April 2015 geplanten Überprüfung konkret einbeziehen?

2

Nach welchen Kriterien will die Bundesregierung die bis April 2015 geplante Überprüfung durchführen?

Welche Maßstäbe sollen bei der Bewertung der Ergebnisse zugrunde gelegt werden?

Wie soll beispielsweise das Maß an Bürokratie bewertet werden?

3

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Überprüfung der Mindestlohn-Regelungen konkret vonstattengehen?

Welche validen Daten sollen auf welchem Wege bis April 2015 erhoben werden?

4

Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung im Rahmen der bis April 2015 geplanten Überprüfung bereits vor?

5

Welchen Stellenwert haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bekannt gewordenen Umgehungsstrategien seitens der Arbeitgeber bei der Überprüfung des Mindestlohns?

6

Wie schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei den Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein, der durch die Ausnahmeregelungen im Mindestlohngesetz entsteht?

7

Wie viele Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Mindestlohngesetzes der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 gegeben, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Kontrollen?

8

Wie viel Personal steht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes zur Verfügung, und wie wird sich der Personalbestand in den kommenden fünf Jahren entwickeln?

Wie viele zu kontrollierende Betriebe stehen dem gegenüber?

9

Wie viele Kontrolleure stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Hauptzollämtern für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zur Verfügung, und wie viele zu kontrollierende Betriebe stehen dieser Zahl an Kontrolleuren jeweils gegenüber?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die schon vor dem Mindestlohngesetz bestehenden Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der Arbeitszeit von den Betrieben umgesetzt wurden?

11

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis Mehrarbeit erfasst?

12

Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der bereits schon vor dem Mindestlohngesetz bestehenden Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der Arbeitszeit den durch das Mindestlohngesetz zusätzlich entstandenen Aufwand ein?

13

Wie viele Kontrollen zur Überprüfung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in den einzelnen Bundesländern statt?

14

Wie viele Kontrolleure standen nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes in den vergangenen zehn Jahren jeweils zur Verfügung?

15

Für wie viele zu kontrollierende Betriebe war nach Kenntnis der Bundesregierung je Bundesland ein Kontrolleur bei der Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zuständig, und wie hat sich je Bundesland diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

16

Wie viele Verstöße gegen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung je Bundesland in den vergangenen zehn Jahren aufgedeckt, und in welchem Verhältnis stehen die Verstöße jeweils zur Zahl der Kontrollen?

17

Wie viele Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten des Arbeitszeitgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren aufgedeckt?

18

Wie viele Verstöße gegen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt?

Welchen Anteil haben diese Verstöße jeweils an allen Verstößen?

Berlin, den 10. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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