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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Vollständige Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020 (G-SIG: 16011691)

Konzept zur Umsetzung des Ziels einer vollständigen Verwertung von Siedlungsabfällen bis 2020, geplante Maßnahmen, technische Möglichkeiten zur maschinellen Sortierung von Abfällen, Rolle von Trockenstabilatverfahren oder mechanisch-biologischen Verfahren, Förderung hocheffizienter Abfallverbrennungsanlagen und Schlackeaufbereitungsverfahren, Investitionsanreize <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

19.02.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/426102. 02. 2007

Vollständige Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Umsetzung der Ablagerungsverordnung am 1. Juni 2005 war abfallpolitisch ein Meilenstein. Sie war ein entscheidendes Datum auf dem Weg, das Beseitigen durch „Verbuddeln und Vergessen“ von Siedlungsabfällen in Deponien für immer zu beenden und deren Verwertung zu erhöhen. Die Ablagerungsverordnung war aber nur ein erstes Teilstück auf diesem engagierten Weg, Siedlungsabfallströme in eine vollständige Verwertung zu steuern. Jetzt kommt es darauf an, diesen eingeschlagenen Weg fortzuführen.

Das Ziel 2020 ist keine Utopie, sondern eine tatsächlich realistische Zielvorstellung. Eine vom Umweltbundesamt im Rahmen des UFOPLAN 2003 in Auftrag gegebene Studie „Strategie für die Zukunft der Siedlungsabfallentsorgung (Ziel 2020)“ kommt 2005 zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Verwertung von Siedlungsabfällen bereits mit dem heutigen Stand der Technik erreichbar ist. Zahlreiche Veröffentlichungen und Untersuchungen des Umweltbundesamtes und anderer Sachverständiger stützen inzwischen diese Annahme.

Häusliche Restabfälle können bereits heute vollautomatisch sortiert und so die darin enthaltenen Wertstoffe beinahe vollständig zurück gewonnen werden. Übrig bleibende Sortierreste können in anspruchsvollen Müllverbrennungsanlagen (MVA) mit hoher Energieeffizienz energetisch genutzt werden – auch die Nebenprodukte der Müllverbrennung sind nach den jeweiligen Aufbereitungsprozessen heute bereits weiter verwertbar. So lassen sich schon heute MVA-Schlacken in einer Qualität erreichen, die zumindest einen eingeschränkten offenen Einbau, z. B. im Straßenbau zulässt. Weitere verwendbare Produkte der Müllverbrennung sind hochwertige Salzsäure und nach entsprechender Reinigung auch Gips für den Einsatz in der Baustoffindustrie.

Einer nachhaltigen Abfallwirtschaft kommt für den Schutz von Klima und Umwelt, der Schonung von Ressourcen und der Förderung von Innovation eine enorme Bedeutung zu. Darüber hinaus ergeben sich daraus für Deutschland auch große wirtschaftliche Chancen auf den internationalen Märkten sowie ein hoher Beschäftigungsgrad.

Das Ziel einer vollständigen Verwertung von Siedlungsabfällen bis 2020 ist auch das erklärte Ziel der Bundesregierung. Erst kürzlich hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, diese Zielvorgabe noch einmal ausdrücklich bei der Befragung der Bundesregierung anlässlich der Vorlage des Umweltberichtes am 17. Januar 2007 im Plenum des Deutschen Bundestages bekräftigt.

Um dieses ambitionierte, aber erreichbare Ziel bis zum Jahre 2020 zu erreichen, bedarf es jedoch bereits jetzt der Setzung der notwendigen politischen Rahmenbedingungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um das Ziel einer vollständigen Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020 umzusetzen?

2

Welche Anstrengungen werden von der Bundesregierung bereits konkret unternommen?

3

Welche Maßnahmen sind darüber hinaus kurz und mittelfristig geplant?

4

Welcher Zeitplan mit Zwischenzielen ist bis 2020 insgesamt vorgesehen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Zieles einer vollständigen Verwertung von Siedlungsabfällen bis 2020 die technischen Möglichkeiten zur maschinellen Sortierung von häuslichen Restabfällen sowie von gemischten Siedlungsabfällen? Welche Rolle spielt diese Technologie im Konzept der Bundesregierung?

6

Welche Rolle werden andere Verwertungs- oder Vorbehandlungsverfahren wie die Trockenstabilatverfahren oder die mechanisch-biologische Verfahren nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig spielen?

7

Setzt sich die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene für einen Verwerterstatus für hocheffiziente Abfallverbrennungsanlagen ein und wie beabsichtigt sie, Schlackeaufbereitungsverfahren zu fördern oder vorzuschreiben?

8

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der zusätzliche Bedarf an Behandlungskapazitäten bis 2020?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit des Konzeptes der vollständigen Verwertung der Siedlungsabfälle bis 2020? Wie will die Bundesregierung gegebenenfalls Anreize für die notwendigen Investitionen schaffen?

Berlin, den 2. Februar 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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