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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand der Auswertung von mutmaßlichem Beweismaterial im NSU-Komplex

Den Sicherheitsbehörden vorliegendes und nicht ausgewertetes Videoüberwachungsmaterial aus dem öffentlichen Straßenraum, von Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden; Vorhandensein nicht ausgewerteten Telekommunikationsüberwachungsmaterials, verwahrende Behörde<br /> (insgesamt 60 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

27.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/429010.03.2015

Stand der Auswertung von mutmaßlichem Beweismaterial im NSU-Komplex

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4290 18. Wahlperiode 10.03.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Stand der Auswertung von mutmaßlichem Beweismaterial im NSU-Komplex Am 26. Februar 2015 stellten die Nebenklagevertreter des vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) am 6. April 2006 in Kassel ermordeten Halit Yozgat in öffentlicher Hauptverhandlung am Oberlandesgericht München mehrere Beweisanträge im Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten (vgl. „Und täglich lügt der Nazi-Zeuge“ vom 26. Februar 2015, www.nsu- nebenklage.de/), die sich auf bislang nicht vom Generalbundesanwalt und vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgewertete Mitschnitte von Telefonaten des kurz nach dem Mord an Halit Yozgat tatverdächtigen ehemaligen Beamten und V-Mann-Führers des hessischen Verfassungsschutzes Andreas T. stützten (vgl. u. a. Stefan Aust/Dirk Laabs „Hinweise auf Verstrickung des Verfassungsschutzes“ in WELT am SONNTAG vom 22. Februar 2015, www.welt.de/ politik/deutschland/article137696631/Hinweise-auf-Verstrickung-des- Verfassungsschutzes.html). Andreas T. hatte sich zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am Tatort – im Internetcafé von Halit Yozgat in der Holländischen Straße in der Kasseler Nordstadt – aufgehalten, sich aber bei der Polizei nicht als Zeuge gemeldet (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund, S. 622 f.) Die Ermittlungsgruppe (EG) Café des Polizeipräsidiums Kassel hatte zunächst gegen Andreas T. als Tatverdächtigen im Mordfall Halit Yozgat ermittelt. Die Beweisanträge der Nebenklagevertreter Thomas Bliwier, Doris Dierbach und Alexander Kienzle führen an, dass Originalmitschnitte von Telefonaten zwischen dem V-Mann-Führer Andreas T. und u. a. dem Geheimschutzbeauftragten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen sowie weiteren Mitarbeitern des LfV Hessen u. a. vom 28. April 2006, 2. Mai 2006 und 5. Mai 2006 im Gegensatz zu bislang vorliegenden Zusammenfassungen der Telefonmitschnitte des Polizeipräsidiums Kassel, die u. a. durch den Generalbundesanwalt dem 2. Untersuchungsausschuss vorgelegt worden waren (vgl. Protokoll der öffentlichen Zeugenvernehmung des Zeugen Lutz Irrgang, ehemaliger Direktor des LfV Hessen am 11. September 2012, Protokoll Nr. 27), belegen würden, dass beim LfV Hessen möglicherweise mehr Informationen zur Mordserie des NSU vorlagen als bislang bekannt (vgl. u. a. Stefan Aust/ Dirk Laabs „Hinweise auf Verstrickung des Verfassungsschutzes“ in WELT am SONNTAG vom 22. Februar 2015, www.welt.de/politik/deutschland/ article137696631/Hinweise-auf-Verstrickung-des-Verfassungsschutzes.html). Drucksache 18/4290 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Stunden vom Bundeskriminalamt und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Enver Şimşek am 9. September 2000 in Nürnberg vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 2. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Enver Şimşek am 9. September 2000 in Nürnberg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim Bayerischen Landeskriminalamt, Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 3. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Enver Şimşek am 9. September 2000 in Nürnberg, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 4. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Abdurrahim Özüdoğru am 19. Januar 2001 in Nürnberg vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 5. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt in Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Abdurrahim Özüdoğru am 19. Januar 2001 in Nürnberg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Bayern, LfV Bayern oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 6. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Abdurrahim Özüdoğru am 19. Januar 2001 in Nürnberg, und bei welcher Behörde befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 7. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mordfall an Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in Hamburg vor (bitte nach Behörden ausweisen)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4290 8. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in Hamburg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Hamburg, LfV Hamburg oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 9. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in Hamburg, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 10. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Habil Kilic am 29. August 2001 in München vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 11. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Habil Kilic am 29. August 2001 in München liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Bayern, LfV Bayern oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 12. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Habil Kilic am 29. August 2001 in München, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 13. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 14. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Mecklenburg-Vorpommern, LfV Mecklenburg-Vorpommern oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? Drucksache 18/4290 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 16. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Ismail Yaşar am 9. Juni 2005 in Nürnberg vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 17. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Ismail Yaşar am 9. Juni 2005 in Nürnberg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Bayern, LfV Bayern oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 18. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Ismail Yaşar am 9. Juni 2005 in Nürnberg, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 19. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Theodoros Boulgarides am 15. Juni 2005 in München vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 20. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Theodoros Boulgarides am 15. Juni 2005 in München liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Bayern, LfV in München oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 21. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Theodoros Boulgarides am 15. Juni 2005 in München, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/429022. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Mehmet Kubaşik am 4. April 2006 in Dortmund vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 23. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Mehmet Kubaşik am 4. April 2006 in Dortmund liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Nordrhein-Westfalen, LfV in Dortmund oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 24. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Mehmet Kubaşik am 4. April 2006 in Dortmund, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 25. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 26. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Hessen, LfV Hessen oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 27. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 28. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Mord an Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an Martin A. am 25. Juli 2007 in Heilbronn vor (bitte nach Behörden ausweisen)? Drucksache 18/4290 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Mord an Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an Martin A. am 25. Juli 2007 in Heilbronn liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Baden- Württemberg, beim LKA Thüringen oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 30. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Mord an Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an Martin A. am 25. Juli 2007 in Heilbronn, und bei welcher Behörde oder Polizeidienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 31. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Sprengstoffanschlag am 23. Juni 1999 in einer türkischen Gaststätte in Nürnberg vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 32. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Sprengstoffanschlag am 23. Juni 1999 in einer türkischen Gaststätte in Nürnberg liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Bayern oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 33. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Sprengstoffanschlag am 23. Juni 1999 in einer türkischen Gaststätte in Nürnberg, und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Diensstellen ausweisen)? 34. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Sprengstoffanschlag am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse in Köln vor (bitte nach Behörden ausweisen)? 35. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Sprengstoffanschlag am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse in Köln liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Nordrhein-Westfalen, LfV Nordrhein- Westfalen oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/429036. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem NSU-Sprengstoffanschlag am 19. Januar 2001 in der Probsteigasse in Köln, und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 37. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zu dem NSU-Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln am 9. Juni 2004 vor? 38. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zu dem NSU-Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln am 9. Juni 2004 liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Nordrhein-Westfalen, LfV Nordrhein- Westfalen oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 39. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem zu dem NSU-Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln am 9. Juni 2004, und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 40. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zum Tatort Frühlingsstraße 26 in Zwickau-Weißenborn (Sachsen) vor? 41. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zum Tatort Frühlingsstraße 26 in Zwickau- Weißenborn (Sachsen) liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sachsen und beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 42. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem Tatort Frühlingsstraße 26 in Zwickau-Weißenborn (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? Drucksache 18/4290 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode43. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau (Sachsen) vor? 44. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU- Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau (Sachsen) liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 45. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 46. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau (Sachsen) vor? 47. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU- Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau (Sachsen) liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder der örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 48. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Polenzstraße 2 in Zwickau (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 49. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Friedrich-Viertel-Straße 85 in Chemnitz (Sachsen) vor? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/429050. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU- Kerntrios in der Friedrich-Viertel-Straße 85 in Chemnitz (Sachsen) liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 51. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Friedrich-Viertel-Straße 85 in Chemnitz (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 52. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Limbacher Straße 96 in Chemnitz (Sachsen) vor? 53. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU- Kerntrios in der Limbacher Straße 96 in Chemnitz (Sachsen) liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 54. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Limbacher Straße 96 in Chemnitz (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 55. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Altchemnitzer Straße 12 in Chemnitz (Sachsen) vor? Drucksache 18/4290 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode56. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU- Kerntrios in der Altchemnitzer Straße 12 in Chemnitz (Sachsen) liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 57. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Altchemnitzer Straße 12 in Chemnitz (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 58. Wie viele Stunden vom BKA und/oder Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden liegen dem Generalbundesanwalt und dem BKA zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Wolgograder Allee 76 in Chemnitz (Sachsen) vor? 59. Wie viele Stunden vom BKA und/oder vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. nach dem 4. November 2011 nicht ausgewerteten Videoüberwachungsmaterials aus dem öffentlichen Straßenraum, Bahnhöfen und sonstigen Gebäuden zum ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU- Kerntrios in der Wolgograder Allee 76 in Chemnitz (Sachsen) liegen nach Kenntnis des Generalbundesanwaltes bzw. des BKA beim LKA Sachsen, LfV Sachsen, LKA Thüringen, LfV Thüringen und beim BfV oder bei örtlichen Polizeidienststellen vor (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? 60. Welche Erkenntnisse haben das BKA und der Generalbundesanwalt zu dem Vorhandensein von nicht im Hinblick auf den Verfahrensgegenstand des Verfahrens vor dem OLG München gegen Beate Zschäpe et al. ausgewertetem Telekommunikationsüberwachungsmaterial im Zusammenhang mit dem ehemaligen Wohnort des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in der Wolgograder Allee 76 in Chemnitz (Sachsen), und bei welcher Behörde oder Dienststelle befinden sich die Datenträger (bitte nach Behörden und Dienststellen ausweisen)? Berlin, den 10. März 2015 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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