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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zwischenbilanz des Bundesprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"

Bisherige Entwicklungen, Probleme und Fehlstellen, Zielerreichung, Mittelabrufung, Programmfortsetzung nach 2017, eingereichte und bewilligte Konzepte, Anteil von Kindern aus bildungsfernen Familien, Projekterhaltung nach Programmbeendigung, Reformierung der Förderrichtlinien, Schulen als Projektpartner, Personalaufwand, Programmservicestellen, Termine für Zwischenbilanzierungstagung und Programmevaluation<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

07.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/431916.03.2015

Zwischenbilanz des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2013 läuft das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Es hatten sich insgesamt 163 außerunterrichtlich agierende Verbände bzw. Initiativen um Fördermittel beworben. Die Bundesregierung stellt für den Zeitraum 2013 bis 2017 mittlerweile 34 bundesweiten Verbänden und länderübergreifenden Initiativen insgesamt bis zu 230 Mio. Euro zur Verfügung, um die Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteure voranzutreiben und „ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation (zu) übernehmen“, wie es in den Richtlinien zum Programm heißt. Ziel des Programmes ist es, Bildungsarmut zu verringern und den Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer Herkunft abzubauen.

Der Erfolg des Programms wird sich daran festmachen, ob es gelingt, Modellprojekte in nachhaltige, d. h. über die Programmlaufzeit hinaus, gesicherte Strukturen zu überführen, die Infrastruktur kultureller Bildung vor Ort zu stärken und ob es tatsächlich gelingt, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zu erreichen, ohne sie gleichzeitig zu stigmatisieren. Die an dem Bundesprogramm beteiligten Fachverbände begleiten die Umsetzung mit Debatten. So evaluiert etwa die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (vgl. www.bkj.de/all/artikel/id/7551.html) ihre Erfahrungen mit dem Programm und will so klären, ob Verbände und Initiativen ihre fachlichen Ziele mit „Kultur macht stark“ einlösen können und ob Lernprozesse, wie zukünftig alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden können, stattfinden. Es wird aus fachlicher Perspektive die Frage aufgeworfen, ob und wie es gelingt, Bildungsverantwortung in dem Maße, wie es das bestehende Programm tut, auf zivilgesellschaftliche Akteure zu übertragen und ob die Einbindung und Abhängigkeit von finanziellen Mitteln des Bundes die Eigenständigkeit und Kritikfähigkeit der beteiligten Akteure beeinträchtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Entwicklungen des Programms?

1

Welche Probleme sind aus Sicht der Bundesregierung bisher aufgetreten, wo sieht sie Fehlstellen, und welche Pläne gibt es zur Beseitigung dieser Fehlstellen?

1

Inwiefern werden die gesetzten Ziele erreicht?

2

In welchem Umfang wurden bisher die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel von welchen Verbänden und Initiativen abgerufen (bitte nach Jahr, finanziellen Mitteln und Verbänden bzw. Initiativen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Mittel sind zurückgeflossen?

2

Wie viele Mittel wurden nicht abgerufen?

2

Wie wurden die nicht abgerufenen oder zurückgeflossenen Mittel anderweitig eingesetzt?

3

Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung oder Ausweitung des Programms „Kultur macht stark“ über das Jahr 2017 hinaus (wenn ja, bitte erläutern, wenn nein, bitte begründen)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der bei den Bundesverbänden eingereichten Konzepte (Interessenbekundungen bzw. Anträge durch die lokale Ebene) entwickelt?

4

Wird seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) evaluiert, wie viele Konzepte bei den Verbänden und Initiativen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eingereicht wurden?

4

Wie viele der eingereichten Konzepte wurden bewilligt?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich in den durchgeführten Projekten der Anteil von Kindern aus bildungsfernen Familien im Vergleich zum Anteil von Kindern aus nicht bildungsfernen Familien darstellt und wie sich die Beteiligung nach Art der Projekte aufteilt?

5

Welche Instrumente im Rahmen des Programms sollen sichern, dass insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien erreicht werden? Welche Möglichkeiten zur Überprüfung sieht die Bundesregierung?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, mit Mitteln der kulturellen Bildung die Ursachen für Bildungsbenachteiligung zu bekämpfen, und wie kann das Programm eine Instrumentalisierung kultureller Bildung vermeiden?

6

Inwiefern hält es die Bundesregierung in der beschränkten Laufzeit für realistisch, die entstandenen Projekte strukturell nach Beendigung des Programms am Leben zu erhalten?

7

Wie können Impulse für die Infrastruktur kultureller Bildung vor Ort und ihre Nachhaltigkeit mittels Projektförderung gesichert werden?

8

Inwiefern sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Förderrichtlinien reformiert werden? Sieht sie Änderungsbedarf (bitte begründen)?

9

Warum sind die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Entwicklung und die Entscheidungsprozesse des Programms eingebunden worden?

10

Inwiefern können Schulen sich als Partner bei den Projekten im Rahmen von „Kultur macht stark“ mit einbringen, und unter welchen Konditionen?

10

Wie viele Projekte kooperieren mit Schulen?

10

Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen außerunterrichtlich und außerschulisch?

10

Warum werden ausschließlich außerunterrichtliche Projekte gefördert?

10

Schließt die Bundesregierung weiterhin eine Erweiterung des schulischen Bereichs bzw. die Koppelung von schulischen und außerschulischen Projekten vor Ort aus (bitte begründen)?

11

Wie viel Prozent der bewilligten Gelder sind für den Personalaufwand für die Antragstellung, die Dokumentation und Abrechnung notwendig und vorgesehen? Wird diese Anzahl nach Kenntnis der Bundesregierung von den teilnehmenden Projekten auf lokaler Ebene unter- oder überschritten?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Arbeitsverhältnis die an den bewilligten Projekten auf lokaler Ebene mitarbeitenden Personen stehen (bitte nach Ehrenamt, Honorarvertrag und festem Angestelltenverhältnis, Teil- bzw. Vollzeitäquivalente aufschlüsseln)?

13

Wie viele Servicestellen für das Programm „Kultur macht stark“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und mit wie viel Personal sind diese ausgestattet (bitte nach Bundesländern und das jeweilige Personal nach Vollzeit, Teilzeit bzw. Ehrenamt auflisten)? Hält die Bundesregierung die Anzahl des Personals für ausreichend (bitte begründen)?

14

Wie begründet die Bundesregierung, dass die Einrichtung von Servicestellen für das Programm „Kultur macht stark“ zur Beratung und Vernetzung von Programm-Projekt-Partnern durch die Länderebene abgedeckt werden muss und nicht im Bundesprogramm selbst vorgesehen wurde?

15

Wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation des Programms „Kultur macht stark“ durch die vom BMBF beauftragte Prognos AG zu rechnen? Wann und wo findet die angekündigte Zwischenbilanzierungstagung 2015 des BMBF statt?

Berlin, den 16. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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