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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bewerbung der Stadt Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024

Durchführung des Auswahlverfahrens (Transparenz), Gespräche mit zuständigen Sportverbänden, Teilnahme an Veranstaltungen der Bewerberstädte Hamburg und Berlin; Unterstützung der Olympiabewerbung durch die Bundesregierung: Umsetzung der Beschlüsse der Weltsportministerkonferenz MINEPS V und der Agenda 2020 des IOC; Stärkung von Nachhaltigkeit, Bürgerbeteiligung und Transparenz; finanzielle Bundesbeteiligung, Beteiligung an einer Olympiabewerbungsgesellschaft; Durchführbarkeit mehrerer Megasportevents 2024; Kritik am Olympiaschutzgesetz<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/449226.03.2015

Bewerbung der Stadt Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024

der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 21. März 2015 hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in der Frankfurter Paulskirche entschieden, dass sich der DOSB gemeinsam mit der Stadt Hamburg für die Olympischen Sommerspiele in den Jahren 2024 beziehungsweise 2028 bewerben will.

Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat bei verschiedenen Gelegenheiten, nicht zuletzt im Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 während der Diskussion über den 13. Sportbericht der Bundesregierung, die volle Unterstützung der Bundesregierung zugesichert und geäußert: „Was wir brauchen ist nicht nur eine Bewerbung von Hamburg oder Berlin und nicht nur eine Bewerbung des DOSB. Wir brauchen eine Bewerbung des gesamten Sports, einschließlich des Breitensports. Wir brauchen eine Bewerbung und eine Begeisterung [für die Olympischen Spiele] aus ganz Deutschland!“

Nun ist die Entscheidung zwischen Berlin und Hamburg gefallen. Diese Kleine Anfrage möchte den Umfang der Unterstützung durch die Bundesregierung ausloten und die weiteren Überlegungen der Bundesregierung über ihren Beitrag für eine erfolgreiche Olympiabewerbung erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Was bedeutet die in der Bundestagsdebatte vom 6. Februar 2015 geforderte „Bewerbung aus ganz Deutschland und eine Bewerbung des gesamten Sports, einschließlich des Breitensports“ konkret, und welchen Beitrag kann die Bundesregierung leisten, damit diese Forderung erfüllt wird?

2

Welche formalen Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit sich, wie vom Bundesinnenminister am 6. Februar 2015 gefordert, „ganz Deutschland“ für die Spiele bewirbt?

3

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem jüngsten Auswahlverfahren zwischen den Städten Hamburg und Berlin insgesamt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, dass das Auswahlverfahren zu intransparent geführt worden ist?

4

In welcher Form hat die Bundesregierung das nun abgeschlossene Auswahlverfahren begleitet, und sieht die Bundesregierung für die Zukunft Möglichkeiten der Verbesserung?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Meinungsumfragen mit ca. 1 500 befragten Personen eine geeignete Grundlage für eine Entscheidung über die richtige Bewerberstadt sind?

6

Haben die Bundesregierung oder einzelne Bundesministerien eine eigene Aufstellung oder Auswertung der Argumente für oder gegen die Städte Berlin und Hamburg erstellt?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

7

Wie viele Gespräche (bitte Auflistung nach Datum) haben Mitglieder der Bundesregierung bisher mit dem DOSB über die Absicht einer Olympiabewerbung für die Jahre 2024 bzw. 2028 geführt?

8

Wie viele Gespräche (bitte mit Auflistung nach Datum) haben Mitglieder der Bundesregierung bisher mit dem Deutschen Behindertensport-Verband (DBS) über die Modalitäten einer Ausrichtung der Paralympics in den Jahren 2024 bzw. 2028 geführt?

9

An welchen Veranstaltungen der Bewerberstadt Hamburg mit dem erkennbaren Veranstaltungsinhalt einer Bewerbung der Stadt Hamburg haben Mitglieder der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien teilgenommen?

10

An welchen Veranstaltungen der Bewerberstadt Berlin mit dem erkennbaren Veranstaltungsinhalt einer Bewerbung der Stadt Berlin haben Mitglieder der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien teilgenommen?

11

Inwieweit steht die Bundesregierung mit dem DOSB beziehungsweise der Stadt Hamburg in Kontakt, um die konkrete Zusammenarbeit für die Olympiabewerbung zu vereinbaren, und wie lauten etwaige Vereinbarungen?

12

In welcher konkreten Form wird die Bundesregierung die Stadt Hamburg bei der Olympiabewerbung unterstützen?

13

Welche Rolle spielen und sollten aus Sicht der Bundesregierung die Beschlüsse der Weltsportministerkonferenz MINEPS V bei der Bewerbung des DOSB haben, und wie will die Bundesregierung ihren Einfluss geltend machen, damit die Beschlüsse bei der Bewerbung berücksichtigt werden?

14

Welche Rolle spielt und sollte aus Sicht der Bundesregierung die Agenda 2020 des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) bei der Bewerbung des DOSB haben, und wie will die Bundesregierung ihren Einfluss geltend machen, damit die Beschlüsse bei der Bewerbung berücksichtigt werden?

15

Wie will sich die Bundesregierung in den Bewerbungsprozess einbringen, um bei der Bewerbung des DOSB die Kriterien Nachhaltigkeit, eine echte Bürgerbeteiligung, finanzielle Solidität und Transparenz zu stärken?

16

Plant die Bundesregierung, bezogen auf die Volksbefragung im September 2015, eigene oder unterstützende Aktivitäten, um in der Öffentlichkeit für eine Olympiabewerbung Hamburgs direkt oder indirekt zu werben?

17

Welche Haushaltsmittel stünden im Haushalt 2015 für entsprechende Aktivitäten zur Verfügung, und plant die Bundesregierung eine Verwendung dieser Mittel?

18

Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung in die kommenden Haushalte einzustellen, um die Stadt Hamburg darüber hinaus bei der Bewerbung zu unterstützen, und in welchen Bereichen sollen die Mittel bereitgestellt werden (bitte nach den Bewerbungsphasen des IOC aufschlüsseln)?

19

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der veröffentlichten Kostenaufstellung (www.ndr.de/sport/olympia/Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4492olympia3388_page-1.html, zuletzt abgerufen am 23. März 2015), wonach die Sportstätten für die Olympischen Spiele insgesamt 2,2 Mrd. Euro kosten würden?

Hält sie dieses Budget für ausreichend, und inwiefern wurde die Bundesregierung in die Aufstellung dieses Budgets mit einbezogen?

Welchen Anteil übernimmt der Bund hier?

20

Mit welchen weiteren Kosten rechnet die Bundesregierung im Zuge der Bewerbung?

Welche zusätzlichen Kosten kämen im Falle des Zuschlags, ob für das Jahr 2024 oder für das Jahr 2028, hinzu?

21

Wird sich die Bundesregierung an einer Olympiabewerbungsgesellschaft mit der Stadt Hamburg beteiligen?

22

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Hinweisen, dass es bei allen vorhergehenden Olympiabewerbungen zu Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung öffentlicher Mittel durch die Olympiagesellschaften gekommen ist (Berichte der Landesrechnungshöfe von Berlin und Leipzig unter www.jensweinreich.de sowie WDR-Fernsehen vom 2. März 2015 unter www.presseportal.de), und sieht die Bundesregierung hier einen Bedarf, frühzeitig gegenzusteuern?

23

Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel im Rahmen der Olympiabewerbung gemäß gesetzlicher Bestimmungen, wie der Bundeshaushaltsordnung, verwendet werden?

24

Ist die Bundesregierung bereit, schon heute Zuschüsse für im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung stehenden Investitionen zuzusagen, soweit ein Zuschlag für die Olympischen Spiele durch das IOC im Jahr 2017 erfolgt?

25

Sind bereits Zuschüsse für im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung stehende Investitionen von der Bundesregierung geplant bzw. zugesagt worden?

Wenn ja, welche?

26

Inwieweit könnte die Bundesregierung eine solche Zusage rechtsverbindlich tätigen?

27

Ist es aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland zu bewerkstelligen, wenn neben den Olympischen und Paralympischen Spielen und der FußballEuropameisterschaft drei Megasportevents in Deutschland im Jahr 2024 stattfinden?

28

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass im Hinblick auf die möglicherweise drei stattfindenden Sportgroßveranstaltungen die Sicherheitsbehörden in finanzieller und personeller Hinsicht ausreichend ausgestattet sind?

Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

29

Ist aus Sicht der Bundesregierung das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen noch zeitgemäß, und würde die Bundesregierung auch heute noch die Verabschiedung eines solchen Gesetzes vorschlagen?

30

Steht aus Sicht der Bundesregierung das Olympiaschutzgesetz im Widerspruch zur Agenda 2020 des IOC, welche seitens des IOC als Ausdruck neuer Bescheidenheit verkauft wird?

31

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in der Wissenschaft vorgetragenen Kritik am Olympiaschutzgesetz (www.zeit.de vom 7. April 2011 „Fünf Ringe zum Geldverdienen“)?

32

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Gebietskörperschaft oder welche Menschen der vom DOSB verwendete Begriff „Sportdeutschland“ (www.dosb.de vom 21. März 2015 „Sportdeutschland geht mit Hamburg ins Olympia-Rennen“) umfasst?

Berlin, den 26. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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