Völker- und Menschenrechtsverletzungen in der Westsahara
der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die auf UN-Ebene (UN – Vereinte Nationen) anerkannte Unabhängigkeit der Westsahara bleibt auch Anfang des Jahres 2015 weiter aus. Die UN-Resolution 690 zur Abhaltung eines Referendums über die völkerrechtliche Zukunft der Westsahara ist nach wie vor nicht umgesetzt worden. Die UNO-Mission MINURSO zur Vorbereitung und Durchführung der Volksabstimmung ist seit dem Jahr 1991 ergebnislos geblieben. Im Gebiet der Westsahara finden weiterhin laufend Völker- und Menschenrechtsverletzungen statt. Unter Berücksichtigung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13602), ergeben sich weitere Fragen, insbesondere zum verminten Mauerstreifen, zu den mehrfach erhobenen Kinderfolter-Vorwürfen und den Aktivitäten deutscher Unternehmen in der Region.
Zwischen dem marokkanisch besetzten und dem von der POLISARIO beherrschten Teil hat das Königreich Marokko in den Jahren 1980 bis 1987 eine 2 700 km lange Mauer im Sand (www.un.org vom 10. Oktober 2014) errichtet, zu deren Verstärkung circa sieben Millionen Landminen verlegt wurden. Jährlich sterben tausende Menschen durch explodierende Minen oder werden schwer verletzt. Damit verstößt das Königreich gegen die UN-Resolution 2625, der zufolge „das Hoheitsgebiet eines Staates […] nicht zum Gegenstand der Aneignung durch einen andren Staat als Ergebnis der Androhung oder Anwendung von Gewalt gemacht werden [darf]“. An der Grenze zwischen der Westsahara und Mauretanien werden mehrere Millionen Minen vermutet. Nach Informationen des Auswärtigen Amts unterstützt die Bundesregierung die Nichtregierungsorganisation „Norwegian People’s Aid“ (NPA) bei der Minen- und Kampfmittelräumung auf mauretanischer Seite.
Ferner haben in den vergangenen Jahren Menschenrechtsorganisationen immer wieder auf die Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention durch Marokko hingewiesen, die es im Jahr 1993 unterzeichnet hat. Über mehrere Vorwürfe der Folter an Minderjährigen im von Marokko besetzten Gebiet hat bislang keine unabhängige Untersuchung stattgefunden, wie es unter anderem Amnesty International gefordert hatte (www.spsrasd.info/fr/content/six-sahraouis-dont-un-enfant-torturés-amnesty-international-appelle-à-une-enquête-indépendan).
Nach Informationen der spanischen Tageszeitung „El País“ soll der saharauische Aktivist Hassanna Aalia in Kürze aus Spanien abgeschoben werden (www.politica.elpais.com/politica/2015/01/20/actualidad/1421768023_687243.html).
Drucksache 18/4508 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNach seiner Heimkehr in die Westsahara droht ihm lebenslange Haft in einem marokkanischen Gefängnis, weil er im Jahr 2011 an einer friedlichen Demonstration gegen die völkerrechtswidrige marokkanische Besatzung der Westsahara teilgenommen hatte.
Fast zeitgleich zum Beschluss der spanischen Behörden, Hassanna Aalia abzuschieben, besuchte der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, gemeinsam mit einer Wirtschaftsdelegation und einigen Bundestagsabgeordneten die Länder des Maghreb, darunter auch Marokko. Seit über einem Jahr nehmen wieder Militärbeobachter der Bundeswehr an der bisher nach Auffassung der Fragesteller ergebnislosen UN-Mission MINURSO teil.
Das Wüstengebiet der Westsahara ist sehr phosphatreich und eignet sich überdurchschnittlich gut für die Erzeugung von Solar- und Windenergie. Aus diesem Grund ist es für die marokkanische Wirtschaft – aber auch für Unternehmen aus anderen Staaten – von großem Interesse. Die Aneignung von Profit durch marokkanische und internationale Unternehmen, der aus wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem Gebiet der Westsahara gewonnen wird, ist völkerrechtlich höchst umstritten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verlegung von Landminen entlang der 2 700 km langen Mauer im Sand, die das durch Marokko völkerrechtlich besetzte Gebiet von dem von der POLISARIO befreiten Gebiet trennt, in der Westsahara?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Landminen, die an der Mauer sowie an der Grenze zwischen der Westsahara und Mauretanien angebracht sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft sowie die Art der Minen, die an der Mauer innerhalb der Westsahara sowie an der Grenze zwischen der Westsahara und Mauretanien liegen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Minen, nichtexplodierte Geschosse und Munitionen auf dem Gebiet der Westsahara über die genannten Mauer- bzw. Grenzgebiete hinaus?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Opfer, die seit dem Jahr 1987 auf dem gesamten Gebiet der Westsahara durch Minen getötet oder schwer verletzt worden sind (bitte nach Regionen unterteilt aufführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Projekte humanitärer Minen- und Kampfmittelräumung auf dem Gebiet der Westsahara?
Inwieweit beteiligt sich die Bundesregierung an humanitärer Minen- und Kampfmittelräumung auf dem Gebiet der Westsahara?
Inwieweit spielt die Minenproblematik eine Rolle in den bilateralen Gesprächen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko sowie zwischen der EU und Marokko?
Welche Rolle spielt die Europäische Union für das Mittelmeer bei der humanitären Minenräumung auf dem Gebiet der Westsahara? Welche Rolle sollte sie aus Sicht der Bundesregierung spielen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Staaten, die beim Transport von Materialien zum Bau der 2 700 km langen Mauer im Sand in der Westsahara beteiligt waren?
Welche Kenntnisse hat die die Bundesregierung über die Herkunft der Maschinen, die das Königreich Marokko beim Bau dieser Mauer eingesetzt hat? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch deutsche oder andere europäische Unternehmen daran beteiligt waren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Errichtung der Mauer im Sand unter dem Gesichtspunkt völkerrechtlicher Standards?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von Amnesty International erhobenen Forderung nach Einsetzung einer unabhängigen Untersuchung über die Foltervorwürfe vom 17. Mai 2013, als sechs Häftlinge, darunter der minderjährige Hussein Abbah (17) in marokkanischer Polizeihaft gefoltert worden sein sollen (www.spsrasd.info/fr/content/sixsahraouis-dont-un-enfant-torturés-amnesty-international-appelle-à-une-enquête-indépendan)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung der zwei Minderjährigen, die im Zuge einer Demonstration vom 29. Dezember 2012 in Marrakesch verhaftet und gemäß Amnesty International zu zwei Monaten Haft verurteilt worden sind (www.amnesty.org/fr/library/asset/MDE29/004/2014/fr/ef5d6c2c-982e-4056-b8ee-0ad82e7dddd7/mde290042014en.pdf)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den von „Sahara Press Service“ gemeldeten Fall der drei minderjährigen Söhne des Sahrauis Mʼbarek Daoudi, die am 12. August 2013 im Klimime ohne rechtliche Grundlage verhaftet und vor der Familie geschlagen worden sind (www.spsrasd.info/fr/content/arrestation-de-trois-jeunes-sahraouis-dans-le-sud-du-maroc)?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verurteilung Marokkos wegen Verletzung der Artikel 19, 37, 40 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989 durch ein UN-Organ stattgefunden, und wenn nicht, inwieweit hat die Bundesregierung eine Verurteilung gefordert?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von spanischen Behörden angekündigte Abschiebung des saharauischen Aktivisten Hassanna Aalia vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage auf dem Gebiet der Westsahara?
Inwieweit hat die Bundesregierung ihren Einfluss auf EU-Ebene und in bilateralen Gesprächen mit der spanischen Regierung geltend gemacht, um die Abschiebung Hassanna Aalias zu verhindern?
Welche Ergebnisse hatte die Reise des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in der Woche vom 19. Januar 2015 in Marokko?
Welche deutschen Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter haben den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, auf dieser Reise begleitet?
Welche wirtschaftlichen Kooperationsvereinbarungen wurden zwischen Deutschland und Marokko getroffen?
Inwieweit waren Menschenrechte und Minenräumung auf dem Gebiet der Westsahara Teil der Gespräche mit der marokkanischen Regierung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die ökonomische Erschließung, Nutzung und Profitabschöpfung deutscher und anderer internationaler Unternehmen auf völkerrechtlich besetztem saharauischen Territorium unter dem Gesichtspunkt des ungeklärten Völkerrechtsstatus der Westsahara?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Firmen in der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftlichen Aktivitäten marokkanischer Firmen mit deutschen Beteiligungen im Gebiet der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara?
Welche Kenntnisse hat die Bunderegierung über die Aktivitäten internationaler Firmen mit deutschen Beteiligungen im Gebiet der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara?
Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihren menschenrechtspolitischen Leitlinien, ihrem Einsatz fürs Völkerrecht und der Tatsache, dass das deutsche Unternehmen Siemens AG auf dem Gebiet der Westsahara in Partnerschaft mit der marokkanischen Industrie- und Finanzgruppe Nareva Holding ein Windpark-Projekt in Foun El Qued, nahe El Ayoun, betreibt (www.gtai.de vom 4. März 2013 „Marokko treibt Windkraft voran“)?
Resultiert aus Sicht der Bundesregierung aus Vertragsabschlüssen zwischen deutschen und marokkanischen Unternehmen eine De-facto-Anerkennung Marokkos als Gebietssouverän über den von ihm völkerrechtswidrig besetzten Teil der Westsahara?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Marokko und der EU, und welche Rolle spielt die Situation im Gebiet der Westsahara dabei?
Inwieweit würde nach Kenntnis der Bundesregierung das Inkrafttreten der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten (TTIP), des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens (CETA) und des transatlantischen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) die Handelsbeziehungen zwischen Marokko und den EU-Staaten verändern?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Produkte aus den völkerrechtswidrig besetzten Gebieten der Westsahara auf den europäischen Markt gelangen (z. B. Tomaten), ohne dass sie als solche erkennbar sind, sondern vom marokkanischen Landwirtschaftsministerium mit dem Etikett „Hergestellt in Marokko“ versehen werden und damit gegen eine der Schlüsseldirektiven der EU, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusichert, bezüglich des Herkunftslandes der Produkte wahrheitsgetreu informiert zu werden, verstößt (vgl. Western Sahara Ressource Watch – WSRW – vom 18. Juni 2012 „EU-Konsumenten unterstützen unwissentlich die Besetzung der Westsahara“)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre Hilfe Kubas und Venezuelas für die Westsahara (www.amerika21.de/2013/11/92653/venezuela-kuba-west-sahara)?