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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland (G-SIG: 16012063)

Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Vergleich mit anderen EU-Staaten, mögliche Vertragsverletzungsverfahren; Zustand der Gewässer, der Oberflächengewässer und des Grundwassers, Umsetzung des Verschlechterungsverbots, Koordination und Bewertung von Maßnahmen zur Gewässergüte durch die Länder, Stand der Monitoringprogramme, Öffentlichkeitsbeteiligung, Berücksichtigung der Klimawandels, chemische Wasserqualität, Gewässerbelastung durch konventionellen Landbau im Vergleich zum ökologischen Landbau, Kosten der Wassernutzung für Braunkohlebergbau und Kondensationskraftwerke <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

22.05.2007

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/518927. 04. 2007

Stand der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland

der Abgeordneten Nicole Maisch, Sylvia Kotting-Uhl, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, hat neue Standards im Bereich des Gewässerschutzes gesetzt. Sie ist wichtig, weil sie eine ökologische Gesamtbetrachtung der Gewässer vorschreibt.

Die Wasserrahmenrichtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers, eingeschlossen Landökosysteme, die direkt vom Wasser abhängen. Außerdem soll die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen gefördert werden und die Verschmutzung des Grundwassers reduziert werden sowie eine Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren erreicht werden.

In der Mitteilung an das europäische Parlament und den Rat über die erste Stufe der WRRL-Umsetzung COM(2007)128 final vom 22. März 2007 veröffentlicht die EU-Kommission ihre erste Einschätzung zu den Berichten der Mitgliedstaaten aus 2005. Demnach haben 19 Mitgliedstaaten die Artikel 4, 9 oder 14 rechtlich nicht vollständig umgesetzt. Laut Umweltkommissar Stavos Dimas leitet die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Länder ein. Als derzeit größte Mängel wurden die unzureichende Umsetzung in nationales Recht und die fehlende wirtschaftliche Analyse benannt. Die EU-Kommission moniert insbesondere die nicht ausreichende Identifizierung der Wasserdienstleistungen und -nutzungen und der daraus abzuleitenden verursachergerechten Deckung der Wasserkosten. Als wichtiger Bestandteil hiervon wird die Entwicklung eines Wasserinformationssystems für Europa angesehen.

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Mängel zu überwinden, die Wassergewirtschaftsstärkung stärker in andere Politikfelder zu integrieren und die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung bestmöglich zu nutzen.

Drucksache 16/5189 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeVor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

I. Zustand der Gewässer:

1. In welchen Bundesländern wurde die Bestandsaufnahme nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie verwirklicht?

2. In welchen wurde sie nicht verwirklicht, und warum nicht?

II. Zustand nicht erheblich veränderter Oberflächengewässer:

3. Welcher prozentuale Anteil der deutschen Oberflächengewässer befindet sich in gutem bzw. sehr gutem ökologischen Zustand gemäß WRRL?

4. Werden nach Auffassung der Bundesregierung bis 2015 alle deutschen Oberflächengewässer in einem guten ökologischen Zustand sein?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. In welchem Umfang wurden für nicht erheblich veränderte Gewässer Ausnahmegenehmigungen bzw. Fristverlängerungen zur Zielerreichung gewährt?

III. Zustand künstlicher beziehungsweise erheblich veränderter Oberflächengewässer:

7. Welcher Anteil der deutschen Oberflächengewässer ist als künstlich beziehungsweise erheblich verändert einzustufen (Auflistung nach Flussgebieten)?

8. Wie viele und welche dieser Gewässer weisen in ökologischer Hinsicht gutes Potential gemäß WRRL auf?

9. Wie viele dieser Gewässer weisen einen guten chemischen Zustand auf?

10. Inwieweit werden die Ziele der WRRL hinsichtlich des ökologisch guten Potentials und des guten chemischen Zustandes bis 2015 erreicht (Auflistung nach Flussgebieten)?

11. In welchen Fällen rechnet die Bundesregierung mit einer Nichterreichung der Ziele, und aus welchen Gründen?

12. In welchem Umfang wurden für erheblich veränderte Gewässer Ausnahmegenehmigungen bzw. Fristverlängerungen zur Zielerreichung gewährt (Auflistung nach Flussgebieten)?

13. Welche Maßnahmen zur Renaturierung von veränderten beziehungsweise stark veränderten Gewässern wurden bisher vom Bund finanziert?

14. Welche Maßnahmen werden zu Renaturierung von Bundeswasserstraßen getroffen?

15. Bei welchen nicht mehr für die Frachtschifffahrt genutzten Wasserstraßen strebt die Bundesregierung die Übernahme in Länderkompetenz an?

IV. Zum Zustand des Grundwassers:

16. Welcher Anteil der deutschen Grundwasserkörper erfüllt die Kriterien der WRRL hinsichtlich eines guten bzw. sehr guten chemischen Zustandes?

17. Wurden die in der WRRL ausdrücklich geforderten nationalen Grenzwerte festgelegt?

18. Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung deren Niveau im europaweiten Vergleich?

19. Wie wird abgesichert, dass die bestehenden Standards z. B. der „Gefährliche Stoffe-Richtlinie“ nach deren Aufhebung weiter Bestand haben?

20. Ist das von der WRRL geforderte Gleichgewicht zwischen Entnahme und Neubildung für die deutschen Grundwasserkörper gewährleistet?

V. Zum Verschlechterungsverbot:

21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des Verschlechterungsverbotes in Deutschland?

22. Wurde gegen das Verschlechterungsverbot der WRRL verstoßen?

23. Wenn ja, wo, und in welchen Fällen?

24. In welchen Bereichen verstoßen Pläne und Investitionsvorhaben des Bundes, bzw. aus Bundesmitteln geförderte Programme gegen das Verschlechterungsverbot?

25. Welche Klagemöglichkeiten haben anerkannte Umweltverbände gegen Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot?

26. Gibt es konkrete Pläne zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes im neuen Umweltgesetzbuch?

VI. Zur Koordination von Maßnahmen:

27. Ist die Bewertung der Gewässergüte bundeseinheitlich?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kooperation zwischen den Bundesländern in den Flussgebietseinheiten?

29. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Sinne einer größeren Bundeskompetenz im Bereich Wasser?

30. Wie funktioniert die Abstimmung von Monitoring und Maßnahmenprogrammen bei internationalen Flussgebietseinheiten (Oder, Elbe, Ems, Maas, Donau, Rhein)?

31. Bei welchen Flussgebietseinheiten ist die Bundesrepublik Deutschland federführend?

VII. Zu den Monitoringprogrammen:

32. Wurden bis Dezember 2006 für alle deutschen Flussgebietseinheiten die in der WRRL geforderten Programme zur dauerhaften Überwachung des Gewässerzustandes vorgelegt?

33. Sind diese Programme einsatzbereit?

34. Wenn nein, warum nicht?

35. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage des BUND, die Monitoringprogramme seien unfertig, da z. B. Referenzzustand bei Fischfauna oder Messprogramme für Gewässerflora noch nicht für alle Flussgebietseinheiten bzw. Bundesländer vorliegen?

36. Wurde die Öffentlichkeit über die geplanten Monitoringprogramme informiert?

37. Wenn ja, in welcher Weise ist das geschehen?

VIII. Zu den Maßnahmenprogrammen:

38. Wurden für alle deutschen Flussgebietseinheiten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vorgelegt, die Auskunft darüber geben, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie fristgerecht erreicht werden können?

39. Wie wurde bzw. wird die Öffentlichkeit über die Erstellung dieser Programme informiert bzw. beteiligt?

40. Inwieweit sind die Erkenntnisse über den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf die Flussgebiete in die Bestandsaufnahme eingeflossen, und welche Rolle werden sie in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen spielen?

41. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der Berücksichtigung von Klimaaspekten in den Maßnahmenprogrammen?

42. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chance, dass diese Programme unter den gegenwärtigen Bedingungen (Personalnot) verwirklicht werden?

43. Sieht die Bundesregierung Bedarf, dass sich der Bund in diesem Bereich in Zukunft mehr engagiert?

IX. Zur chemischen Wasserqualität:

44. Gibt es Fortschritte bei der schrittweisen Reduzierung der Gewässerverschmutzung mit prioritär gefährlichen Stoffen gemäß Anhang X WRRL, und wie stellen sie sich konkret dar?

45. Wird die Verschmutzung mit prioritär gefährlichen Stoffen bis 2020 beendet sein, wie in der WRRL gefordert?

46. Wie beurteilt die Bundesregierung die Fortschritte bei der Verbesserung der chemischen Wasserqualität im Vergleich zu den Fortschritten, die in anderen EU-Ländern erzielt wurden?

X. Zur Landwirtschaft als Belastungsquelle:

47. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der Landwirtschaft bei der Verschmutzung der Gewässer?

48. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um den diffusen Nährstoffeintrag durch die Landwirtschaft zu begrenzen?

49. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewässerbelastung durch konventionelle Landwirtschaft im Vergleich zu der Belastung durch ökologischen Landbau?

50. Sind stärkere Restriktionen bei der Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln geplant, um die Wasserqualität zu verbessern?

XI. Zu den Kosten der Wassernutzung:

51. Inwieweit ist eine Überarbeitung der mangelhaften wirtschaftlichen Analyse vorgesehen, insbesondere bei der angemessenen Identifizierung von Wasserdienstleistungen und -nutzungen?

52. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beschwerde, die die Umweltverbände EEB und WWF zu Mängeln bei der wirtschaftlichen Analyse im Juli 2006 bei der Kommission eingereicht hatten und die sich auch auf die deutschen Bestandsaufnahmen an Mittlerem Rhein, Oberrhein, Ems, Weser, Donau und Elbe bezieht?

53. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die in der Richtlinie geforderte Kostenneutralität durchzusetzen?

54. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutschen Fortschritte bei der Implementierung des Verursacherprinzips (user pays principle), insbesondere im Bereich der Landwirtschaft?

55. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang ergriffen?

56. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass in allen betroffenen Bundesländern der Braunkohlebergbau von den Wasserentgelten befreit ist?

57. In welchem Umfang trägt der Braunkohletagebau zum Wasserverbrauch bei?

58. Wie viel Wasser entnehmen die Kondensationskraftwerke in Deutschland?

59. Welche Wasserentgelte müssen für diese Entnahmen pro Liter gezahlt werden?

60. Wie viel Wasser wird durch die Kühltürme der Kondensationskraftwerke in die Atmosphäre abgegeben?

61. Wie hoch waren die Spitzentemperaturen in den vergangenen 10 Jahren in den verschiedenen Flussgebieten, und welche Temperaturen hält die Bundesregierung für nachhaltig?

62. Gab es in den letzten 10 Jahren eine Erhöhung der zulässigen Höchsttemperaturen?

63. Um wie viel Grade Celsius ist die Temperatur in diesen Flussgebieten, in Sommern innerhalb der letzten 10 Jahre vom langjährigen Mittel in der Spitze abgewichen?

XII. Allgemeine Fragestellungen:

64. Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die deutschen Fortschritte bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie?

65. Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die deutschen Fortschritte bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Vergleich zu den anderen europäischen Mitgliedstaaten?

66. Wurde die Bundesrepublik von europäischer Seite her bereits wegen der nichtrichtlinienkonformen Umsetzung gerügt?

67. Sind weitere Vertragsverletzungsverfahren zu befürchten oder anhängig?

68. Wie sieht die Bundesregierung ihre Rolle bei der Einhaltung der Ziele der WRRL?

Fragen68

1

In welchen Bundesländern wurde die Bestandsaufnahme nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie verwirklicht?

2

In welchen wurde sie nicht verwirklicht, und warum nicht?

3

Welcher prozentuale Anteil der deutschen Oberflächengewässer befindet sich in gutem bzw. sehr gutem ökologischen Zustand gemäß WRRL?

4

Werden nach Auffassung der Bundesregierung bis 2015 alle deutschen Oberflächengewässer in einem guten ökologischen Zustand sein?

5

Wenn nein, warum nicht?

6

In welchem Umfang wurden für nicht erheblich veränderte Gewässer Ausnahmegenehmigungen bzw. Fristverlängerungen zur Zielerreichung gewährt?

7

Welcher Anteil der deutschen Oberflächengewässer ist als künstlich beziehungsweise erheblich verändert einzustufen (Auflistung nach Flussgebieten)?

8

Wie viele und welche dieser Gewässer weisen in ökologischer Hinsicht gutes Potential gemäß WRRL auf?

9

Wie viele dieser Gewässer weisen einen guten chemischen Zustand auf?

10

Inwieweit werden die Ziele der WRRL hinsichtlich des ökologisch guten Potentials und des guten chemischen Zustandes bis 2015 erreicht (Auflistung nach Flussgebieten)?

11

In welchen Fällen rechnet die Bundesregierung mit einer Nichterreichung der Ziele, und aus welchen Gründen?

12

In welchem Umfang wurden für erheblich veränderte Gewässer Ausnahmegenehmigungen bzw. Fristverlängerungen zur Zielerreichung gewährt (Auflistung nach Flussgebieten)?

13

Welche Maßnahmen zur Renaturierung von veränderten beziehungsweise stark veränderten Gewässern wurden bisher vom Bund finanziert?

14

Welche Maßnahmen werden zu Renaturierung von Bundeswasserstraßen getroffen?

15

Bei welchen nicht mehr für die Frachtschifffahrt genutzten Wasserstraßen strebt die Bundesregierung die Übernahme in Länderkompetenz an?

16

Welcher Anteil der deutschen Grundwasserkörper erfüllt die Kriterien der WRRL hinsichtlich eines guten bzw. sehr guten chemischen Zustandes?

17

Wurden die in der WRRL ausdrücklich geforderten nationalen Grenzwerte festgelegt?

18

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung deren Niveau im europaweiten Vergleich?

19

Wie wird abgesichert, dass die bestehenden Standards z. B. der „Gefährliche Stoffe-Richtlinie“ nach deren Aufhebung weiter Bestand haben?

20

Ist das von der WRRL geforderte Gleichgewicht zwischen Entnahme und Neubildung für die deutschen Grundwasserkörper gewährleistet?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des Verschlechterungsverbotes in Deutschland?

22

Wurde gegen das Verschlechterungsverbot der WRRL verstoßen?

23

Wenn ja, wo, und in welchen Fällen?

24

In welchen Bereichen verstoßen Pläne und Investitionsvorhaben des Bundes, bzw. aus Bundesmitteln geförderte Programme gegen das Verschlechterungsverbot?

25

Welche Klagemöglichkeiten haben anerkannte Umweltverbände gegen Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot?

26

Gibt es konkrete Pläne zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes im neuen Umweltgesetzbuch?

27

Ist die Bewertung der Gewässergüte bundeseinheitlich?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kooperation zwischen den Bundesländern in den Flussgebietseinheiten?

29

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Sinne einer größeren Bundeskompetenz im Bereich Wasser?

30

Wie funktioniert die Abstimmung von Monitoring und Maßnahmenprogrammen bei internationalen Flussgebietseinheiten (Oder, Elbe, Ems, Maas, Donau, Rhein)?

31

Bei welchen Flussgebietseinheiten ist die Bundesrepublik Deutschland federführend?

32

Wurden bis Dezember 2006 für alle deutschen Flussgebietseinheiten die in der WRRL geforderten Programme zur dauerhaften Überwachung des Gewässerzustandes vorgelegt?

33

Sind diese Programme einsatzbereit?

34

Wenn nein, warum nicht?

35

Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage des BUND, die Monitoringprogramme seien unfertig, da z. B. Referenzzustand bei Fischfauna oder Messprogramme für Gewässerflora noch nicht für alle Flussgebietseinheiten bzw. Bundesländer vorliegen?

36

Wurde die Öffentlichkeit über die geplanten Monitoringprogramme informiert?

37

Wenn ja, in welcher Weise ist das geschehen?

38

Wurden für alle deutschen Flussgebietseinheiten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne vorgelegt, die Auskunft darüber geben, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie fristgerecht erreicht werden können?

39

Wie wurde bzw. wird die Öffentlichkeit über die Erstellung dieser Programme informiert bzw. beteiligt?

40

Inwieweit sind die Erkenntnisse über den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf die Flussgebiete in die Bestandsaufnahme eingeflossen, und welche Rolle werden sie in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen spielen?

41

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der Berücksichtigung von Klimaaspekten in den Maßnahmenprogrammen?

42

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chance, dass diese Programme unter den gegenwärtigen Bedingungen (Personalnot) verwirklicht werden?

43

Sieht die Bundesregierung Bedarf, dass sich der Bund in diesem Bereich in Zukunft mehr engagiert?

44

Gibt es Fortschritte bei der schrittweisen Reduzierung der Gewässerverschmutzung mit prioritär gefährlichen Stoffen gemäß Anhang X WRRL, und wie stellen sie sich konkret dar?

45

Wird die Verschmutzung mit prioritär gefährlichen Stoffen bis 2020 beendet sein, wie in der WRRL gefordert?

46

Wie beurteilt die Bundesregierung die Fortschritte bei der Verbesserung der chemischen Wasserqualität im Vergleich zu den Fortschritten, die in anderen EU-Ländern erzielt wurden?

47

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der Landwirtschaft bei der Verschmutzung der Gewässer?

48

Welche Pläne hat die Bundesregierung, um den diffusen Nährstoffeintrag durch die Landwirtschaft zu begrenzen?

49

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewässerbelastung durch konventionelle Landwirtschaft im Vergleich zu der Belastung durch ökologischen Landbau?

50

Sind stärkere Restriktionen bei der Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln geplant, um die Wasserqualität zu verbessern?

51

Inwieweit ist eine Überarbeitung der mangelhaften wirtschaftlichen Analyse vorgesehen, insbesondere bei der angemessenen Identifizierung von Wasserdienstleistungen und -nutzungen?

52

Wie beurteilt die Bundesregierung die Beschwerde, die die Umweltverbände EEB und WWF zu Mängeln bei der wirtschaftlichen Analyse im Juli 2006 bei der Kommission eingereicht hatten und die sich auch auf die deutschen Bestandsaufnahmen an Mittlerem Rhein, Oberrhein, Ems, Weser, Donau und Elbe bezieht?

53

Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die in der Richtlinie geforderte Kostenneutralität durchzusetzen?

54

Wie beurteilt die Bundesregierung die deutschen Fortschritte bei der Implementierung des Verursacherprinzips (user pays principle), insbesondere im Bereich der Landwirtschaft?

55

Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang ergriffen?

56

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass in allen betroffenen Bundesländern der Braunkohlebergbau von den Wasserentgelten befreit ist?

57

In welchem Umfang trägt der Braunkohletagebau zum Wasserverbrauch bei?

58

Wie viel Wasser entnehmen die Kondensationskraftwerke in Deutschland?

59

Welche Wasserentgelte müssen für diese Entnahmen pro Liter gezahlt werden?

60

Wie viel Wasser wird durch die Kühltürme der Kondensationskraftwerke in die Atmosphäre abgegeben?

61

Wie hoch waren die Spitzentemperaturen in den vergangenen 10 Jahren in den verschiedenen Flussgebieten, und welche Temperaturen hält die Bundesregierung für nachhaltig?

62

Gab es in den letzten 10 Jahren eine Erhöhung der zulässigen Höchsttemperaturen?

63

Um wie viel Grade Celsius ist die Temperatur in diesen Flussgebieten, in Sommern innerhalb der letzten 10 Jahre vom langjährigen Mittel in der Spitze abgewichen?

64

Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die deutschen Fortschritte bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie?

65

Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die deutschen Fortschritte bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Vergleich zu den anderen europäischen Mitgliedstaaten?

66

Wurde die Bundesrepublik von europäischer Seite her bereits wegen der nichtrichtlinienkonformen Umsetzung gerügt?

67

Sind weitere Vertragsverletzungsverfahren zu befürchten oder anhängig?

68

Wie sieht die Bundesregierung ihre Rolle bei der Einhaltung der Ziele der WRRL?

Berlin, den 27. April 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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